Guest Nemo Posted November 29, 2004 Report Share Posted November 29, 2004 Hallo,ich wurde letztes Wochenende in der Schweiz geblizt (ca. 130 bei erlaubten 80). Was habe ich zu erwarten?(wie teuer? Punkte? Fahrverbot?Einreiseverbot?)Ist es möglich die Strafe zu umgehen wenn ich meinen Bruder als Fahrer angebe (er lebt in Kanada)?Für Eure Hilfe vielen dank vorabGrußNemo Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted November 29, 2004 Report Share Posted November 29, 2004 Es kommt eine saftige Geldstrafe auf dich zu, iirc im Regelfall 800 Fr, hängt auch davon ab, ob es Autobahn oder Landstraße war. Erlangt die Buße Rechtskraft, so verjährt die Vollstreckungsmöglichkeit nach drei Jahren. Ein Einspruch verhindert zunächst, dass das Ticket Rechtskraft erlangt. Ein Alternativfahrer muss nicht genannt werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Nemo Posted November 29, 2004 Report Share Posted November 29, 2004 ach ja...habe vergessen...es war auf der Autobahn. Habe mich gerade auch umgesehen und kann echt nicht glauben daß, es ca. 800€ + Knast kosten wird. kann es stimmen? Danke vorab Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 29, 2004 Report Share Posted November 29, 2004 Knast? Den gibt es doch höchstens, wenn sie jemanden wieder in der Schweiz erwischen, der nicht zahlen will. Quote Link to post Share on other sites
Guest Nemo Posted November 29, 2004 Report Share Posted November 29, 2004 Yo,ABER ich möchte weder bezahlen, noch auf die Schweiz verzichten. was gibt es da für Möglichkeiten?gracias Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 was gibt es da für Möglichkeiten? Präventiv könnte man ob der zünftigen Bußen etwas regelkonformer fahren. Sonst würde ich warten, was kommt. Das mit den 800 Franken kommt schon hin, wenn man Tachovorlauf und technische Toleranz berücksichtigt. Siehe auch hier Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 Eine weitere Möglichkeit wäre ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug. Und ein Fahrer, der selbst absehbar nicht in die Schweiz einreisen möchte. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Yo,ABER ich möchte weder bezahlen, noch auf die Schweiz verzichten. was gibt es da für Möglichkeiten?gracias Eben den Knast! Du brauchst nicht bezahlen, bist aber in der Schweiz - denn in einen deutschen Knast wirste wohl nicht kommen. - SCNR - Quote Link to post Share on other sites
idefiiix 0 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 was gibt es da für Möglichkeiten?Präventiv könnte man ob der zünftigen Bußen etwas regelkonformer fahren. Sonst würde ich warten, was kommt. Das mit den 800 Franken kommt schon hin, wenn man Tachovorlauf und technische Toleranz berücksichtigt. Siehe auch hier keine ahnung, wie ihr auf 800 franken kommt. das ist das absolute minimum und wird 99,999% DEUTLICH TEURER. entscheidet der richter. idefiix Quote Link to post Share on other sites
Guest ragman Posted December 7, 2004 Report Share Posted December 7, 2004 Hallo Nemo! Ein Bekannter von mir arbeitet in der Schweiz und wurde vor kurzem auch auf der Autobahn geblitzt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Der Strafzettel war ensprechend hoch und ich ´kann dir sagen 800€ reichen nicht!!!!Es waren nämlich 3500 SFR. Er hat versucht noch gerichtlich gegen die Sache vorzugehen, ohne Erfolg. Ein nicht bezahlken des Strafzettels führt in der Schweiz zu einem Einreiseverbot und das ist denkbar schlecht wenn amn in der Schweiz arbeitet..... *gg* Also wie heißt es so schön: Bezahlen und freundlich sein. Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted December 7, 2004 Report Share Posted December 7, 2004 (edited) @ragman Dein Bekannter wurde mit 40 km/h-Überschreitung nach Abzug aller Toleranzen und Tachovorläufe ermittelt. In dem hier vorliegenden Fall war die Geschwindigkeitsübertretung durch Ablesen eines ungeeichten Tachometers ermittelt worden. Ich würde die verlinkte Tabelle auch nicht als das Maß aller Dinge ansehen, aber +40 kommen auf jeden Fall nicht heraus, ergo ist die Buße niedriger. Zusatz:130 abgelesen sind schätzungsweise echte 120 minus technische Toleranz 6 km/h (bei Laser 4 km/h). Natürlich steckt in dieser Berechnung viel Unsicherheit drin, daher plädiere ich nach wie vor für "Abwarten was kommt". Edited December 7, 2004 by Steffen Quote Link to post Share on other sites
Der Sauerländer 0 Posted May 9, 2005 Report Share Posted May 9, 2005 Siehe meinen eröffneten Thread: Wann wird man eingetragen ... Ich habe es praktiziert:Habe ein Foto über den (befreundeten) Anwalt bestellt, habe mich nicht darauf erkannt, das Bild zurück geschickt und seit 2 Monaten nichts davon gehört.Zwischendurch habe ich die Schweiz nochmals durchfahren. Werde mich wieder melden, wenn die Angelegenheit verjährt ist und mir nicht mehr passieren kann. Der Sauerländer Quote Link to post Share on other sites
Guest softtarget Posted May 10, 2005 Report Share Posted May 10, 2005 ICh wurde im März mit 18 kmh zu schnell erwischt, nach allen abzügen und habe nen Brief bekommen - 180FR, also ca. 120€ Habe hier auch nen Thread eröffnet.Ich habe bisher noch nichts unternommen,aber ich glaube ich fordere auch mal ein Foto an. Kann ich damit irgenbdwie eine noch höhere Strafe bekommen? Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted May 10, 2005 Report Share Posted May 10, 2005 Hängt davon ab...Willst du nochmal in die Schweiz, wem gehört das Auto, etc. Wenn es dein Auto war und du noch mal in die Schweiz willst, würde ich bezahlen. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 10, 2005 Report Share Posted May 10, 2005 Schreibe in höflicher Form, das du nicht gefahren bist, und dass mehrere Personen als Fahrer in Frage kämen. Du mußt verhindern, dass die Ordnungsbusse gegen dich rechtskräftig wird. Wenn du nicht vorhast, in den nächsten Jahren die Schweiz zu bereisen, kannst du dir alles sparen---> aber damit in den PapierkorbHier können die nichts vollstrecken Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 10, 2005 Report Share Posted May 10, 2005 Klar kannst du auch den Fahrer in Kanada angeben. ER sollte aber bereit sein , seine Schandtat per Fax zuzugeben. Sonst werden sie dir das kaum glauben.Natürlich nur wenn er nicht vorhat bald nach CH zu reisen Quote Link to post Share on other sites
cool24 0 Posted May 13, 2005 Report Share Posted May 13, 2005 Komisches Land, jemanden wg. Tempo für drei Monate ins Gefängnis zu stecken. Habe da gerade einen netten Fall. Ich hüte mich die Schweiz wg. ihrer "tendenziellen" Unverhältnismäßigkeit mit den USA zu vergleichen. Wäre bestimmt eine interessante Diskussion, wenn sich die Schweiz endgültig für die EU entscheiden würde. Hat sich aber mit der Türkei-Frage dort erledigt ... die stimmen doch in den nächsten Monaten über das Schengen-Abkommen ab.Nun gut, dafür ist "Steueroptimierung" dort nicht strafbar Achtung: Die Geldwäsche ist dort strafbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde .... Gute Fahrt in der Schweiz ... Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted July 20, 2005 Report Share Posted July 20, 2005 Update's: In der Schweiz ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Er muss schlussendlich die Busse bezahlen.(um die Busse kommt man in keinem Fall herum, ausser jemand anderes ist gefahren und dieser bezahlt auch) In Zürich hat ein Geschäftsmann den Namen eines zu schnell Fahrenden mit seinem Auto nicht preisgegeben,wahrscheinlich war er es selber, er musste deswegen 50'000.- CHF bezahlen, kam aber um einen Ausweisentzug rum. Alle Strafsünder kommen in eine Datenbank, einige Zollübergänge erfassen die Kennzeichen automatisch und werden bei entsprechenden Vermerk aus dem Verkehr genommen. Die neusten Radarkästen melden Überschreitungen direkt an die Zentrale, ob praktisch eine Patrouille oder der Zoll informiert wird weiss ich nocht nicht, wäre theoretisch möglich. Bussenliste Noch was: Wer direkt an der Grenze wohnt, da kann es sogar vorkommen, dass die deutsche Polizeieintreiben kommt. Quote Link to post Share on other sites
AutobahnDriver 0 Posted July 20, 2005 Report Share Posted July 20, 2005 Ja moment mal, und was ist mit Zeugnisverweigerungsrecht, falls Familienangehöriger am Steuer sass?Gibt es das auch nicht? Bzw. wenn Halter davon Gebrauch macht, muss er dann selbst die Strafe zahlen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted July 22, 2005 Report Share Posted July 22, 2005 Ja moment mal, und was ist mit Zeugnisverweigerungsrecht, falls Familienangehöriger am Steuer sass?Gibt es das auch nicht? Bzw. wenn Halter davon Gebrauch macht, muss er dann selbst die Strafe zahlen? Der Halter ist und bleibt Verantwortlich für das Fahrzeug. Auch verheiratet kann mandie Verantwortung nicht teilen. Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted July 24, 2005 Report Share Posted July 24, 2005 @Tim002 Im Straßenverkehrsgesetz (SVG) der Schweiz kann ich zum Thema Halterhaftung nur einen Paragraphen finden, der die Haftung des Halters bei einer Schädigung anderer vorsieht. Woher stammt deine Info bzw. wie war der Fall in Zürich genau? Quote Link to post Share on other sites
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