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Motorrad Fahrarer Glücklich?


Guest eX.aVeal

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Guest eX.aVeal

hy.

um es gleich zu sagen: es geht um eine "wette".

 

naja, also ein freund von mir: "16. jahre, mopped fahrer" findet es ganz toll, dass er nicht und niemals geblitzt werden kann. wir haben letztendlich die (geld!!!!!!!-)wette gemacht, dass es möglich ist, einen motrrad fahrer zu blitzen.

ich mein, es wird doch ein einzigstes gerät in deutschland geben, um einen motrrad fahrer von hinten zu blitzen, oder? das kann doch nicht sein? ich bitte um eure Mithilfe, ich selbeer hab nämlich nicht wirklich viel sachkundige erfahrung. ich dachte nur, es muss doch mindestens ein einzigstes gerät geben. es ist wirklich egal ob das auch benutzt wird oder nicht, ob es vilele anfertigungen gibt oder nicht. eines reicht. gibt es eins?

 

danke :nolimit:

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bei Laserkontrollen wird der Betroffene sofort angehalten, also erwischt man damit auch Moppedfahrer.

Bei mobilen Radarkontrollen schreiben sich die Messbeamten oft die Kennzeichen der gemessenen Kräder auf, also kann man sie damit oftmals auch erwischen.

 

Bei Starenkästen ist das Mopped im Vorteil.

 

Gruß

Goose

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Fahr mit ihm durch die Schweiz - die blitzen auch von hinten (und vorne)

Sicher gibt's das irgendwo auch in Deutschland, in Großstädten. Soweit ich mich erinnere bei Rotlichblitzern auch hin und wieder.

Was krieg ich jetzt ? :nolimit:

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Fahr mit ihm durch die Schweiz - die blitzen auch von hinten (und vorne)

Sicher gibt's das irgendwo auch in Deutschland, in Großstädten. Soweit ich mich erinnere bei Rotlichblitzern auch hin und wieder.

Was krieg ich jetzt ? :nolimit:

CH: stimmt, nur nützt das genauso wenig wie in D - der Fahrer muss identifiziert werden. bisher konnte mir auch noch niemand erklären, warum überhaupt von hinten geblitzt wird. meine einzige erklärung ist: auf die unwissenheit der menschen setzen bzw. auf durchsichtige Visiere bei Motorädern, da meist von vorne UND hinten geblitzt wird.

 

idefiix

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Bei einigen Geräten ist es möglich, mehrere Photoeinheiten zu benutzen. Wenn die richtig aufgestellt sind, bekommt man feine Bilder von Front und Heck.

 

 

---------------------------------------------------------------------------------------

 

@ all :nolimit:

 

Werden in der Praxis die Versicherungskennzeichen zur Halterermittlung genutzt?

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Fahr mit ihm durch die Schweiz - die blitzen auch von hinten (und vorne)

Sicher gibt's das irgendwo auch in Deutschland, in Großstädten. Soweit ich mich erinnere bei Rotlichblitzern auch hin und wieder. 

Was krieg ich jetzt ?  :nolimit:

CH: stimmt, nur nützt das genauso wenig wie in D - der Fahrer muss identifiziert werden. bisher konnte mir auch noch niemand erklären, warum überhaupt von hinten geblitzt wird. meine einzige erklärung ist: auf die unwissenheit der menschen setzen bzw. auf durchsichtige Visiere bei Motorädern, da meist von vorne UND hinten geblitzt wird.

 

idefiix

Manche Richter gehen davon aus, dass man ein Motorrad nicht verleiht und identifizieren die Fahrer anhand Helm und Kombi. IdR kann man durch ein ungetöntes Visier den Fahrer aber auch recht gut erkennen.

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Fahr mit ihm durch die Schweiz - die blitzen auch von hinten (und vorne)

Sicher gibt's das irgendwo auch in Deutschland, in Großstädten. Soweit ich mich erinnere bei Rotlichblitzern auch hin und wieder. 

Was krieg ich jetzt ?  :kotz:

CH: stimmt, nur nützt das genauso wenig wie in D - der Fahrer muss identifiziert werden. bisher konnte mir auch noch niemand erklären, warum überhaupt von hinten geblitzt wird. meine einzige erklärung ist: auf die unwissenheit der menschen setzen bzw. auf durchsichtige Visiere bei Motorädern, da meist von vorne UND hinten geblitzt wird.

 

idefiix

Manche Richter gehen davon aus, dass man ein Motorrad nicht verleiht und identifizieren die Fahrer anhand Helm und Kombi. IdR kann man durch ein ungetöntes Visier den Fahrer aber auch recht gut erkennen.

interessanterweise legt man sich ja bei der autoversciherung darauf fest, an wenn man seine karre verleiht und an wen nicht. mir sind schon zwei fälle bekannt, bei denen die :nolimit: dem täter so auf die spur kam: sein tarif bezog sich auf die alleinige nutzung des fahrzeuges.

 

idefiix

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mir sind schon zwei fälle bekannt, bei denen die :nolimit:  dem täter so auf die spur kam: sein tarif bezog sich auf die alleinige nutzung des fahrzeuges.

 

??

 

Nur weil ich im Versicherungsvertrag keine weiteren Fahrer angegeben habe, kann also auch kein anderer Fahrer in Frage kommen ?

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@Findom. Es käme einem Vertragsbruch gleich. Bei Abschluß gebe man an - alleiniger Fahrer - und bei Nachfragen wegen eines Verstoßes melden sich dann gleich 20 ? Dann hat man sich irgendwie eine Zwickmühle geschaffen. Einen Verstoß muß man also einräumen.

Übrigens kann das im Falle eines Unfalls zu einer Anzeige wegen Versicherungsbetruges kommen, wenn tatsächlich jemand anderer gefahren ist.

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Und wenn ein Mofa- oder KradFahrer mehrmals durch einen Starenkasten fährt, werden die "Bediensteten" in der Bussgeldstelle alle Hebel in Bewegung setzen, den dann zu fassen. Es werden Datenabgleiche, Bautyp und dergleichen angestellt und sollte er mal "angehalten" oder in der Nähe wohnen, dann ist er dran.

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@Tipo - woher du wissen ? werden die Bilderchen nicht in einem Großlabor entwickelt, wo es schwierig wird die einzelnen Bilder ( außer Serien wie z.b. 19 Mal am Band ) zuzuordnen?

Sitzt du an der " Quelle "? :nolimit:

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@ annoying

 

Ich weiss. Aber wie ich schon oben geschrieben habe, ist die Existenz eines derartiger Vertrag höchstens ein Indiz, aber sicher kein Beweis der Fahrereigenschaft.

 

Ausserdem hab ich ja schon viel gehört, aber noch nie: "Guten Tag, VK. Ihren Versicherungsvertrag bitte." :nolimit::kotz:

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Läßt man einen anderen fahren und wird "erwischt", so hat man den Differnezbetrag zur entsprechenden Versicherungssumme nachzuzahlen.

 

Unter Umständen kann da aber auch mal eine Jahresprämie fällig werden. Kommt halt auf den Versicherer an.

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Läßt man einen anderen fahren und wird "erwischt", so hat man den Differnezbetrag zur entsprechenden Versicherungssumme nachzuzahlen.

 

Unter Umständen kann da aber auch mal eine Jahresprämie fällig werden. Kommt halt auf den Versicherer an.

Die Polizei verfolgt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Zivilrechtliche Dinge zwischen dir und deiner Versicherung sind der Rennleitung völlig egal. Daher wird man eine Verurteilung auch kaum darauf stützen können, ein Fahrzeug sei bei der Versicherung nur auf einen Fahrer angemeldet. In einem echten Notfall wäre es mir persönlich nämlich ziemlich egal, was im Versicherungsvertrag steht.

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Bei mobilen Radarkontrollen schreiben sich die Messbeamten oft die Kennzeichen der gemessenen Kräder auf,

.... oder ein Anhaltetrupp hält sie ganz einfach unmittelbar nach der Feststellung der Überschreitung an. :nolimit:

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.... oder ein Anhaltetrupp hält sie ganz einfach unmittelbar nach der Feststellung der Überschreitung an.

 

...oder er versucht es. Was mir bislang sowohl/als auch erspart blieb.

 

Bei mir gab es immer nur: Mann (Polizei) gegen Weichei (mich). Gott sei Lob und Dank.

 

Übrigens: Der Quatsch mit dem Versicherungsvertrag entspringt grauer Theorie.

Die Polizei mag da vielleicht mal, im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen einer Straftat, nachschauen.

Die Versicherung sicher nicht.l

 

Viele Grüße

Josef

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Läßt man einen anderen fahren und wird "erwischt", so hat man den Differnezbetrag zur entsprechenden Versicherungssumme nachzuzahlen.

 

Unter Umständen kann da aber auch mal eine Jahresprämie fällig werden. Kommt halt auf den Versicherer an.

Die Polizei verfolgt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Zivilrechtliche Dinge zwischen dir und deiner Versicherung sind der Rennleitung völlig egal. Daher wird man eine Verurteilung auch kaum darauf stützen können, ein Fahrzeug sei bei der Versicherung nur auf einen Fahrer angemeldet. In einem echten Notfall wäre es mir persönlich nämlich ziemlich egal, was im Versicherungsvertrag steht.

Genau so sehe ich das doch auch. Der iiiieeeehdefiiix hat hier eingeworfen das die ;) so Täter ermitteln würen.

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...oder er versucht es.

Sicher. Aber eine Erfolgsquote von ca. 90% spricht für sich. ;)

Ich kann jetzt wieder nur für Sachsen und Thüringen sprechen, aber die Lasertrupps hier sind idR gar nicht darauf vorbereitet, dass einer versucht auszubüchsen. Da braucht es keine getunte Hayabusa, um erfolgreich zu entkommen. :kotz:

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IdR steht das Risiko jedoch in keiner Relation zum möglichen Erfolg.

Klar kann es klappen, nur sollte man davon ausgehen, daß die Kollegen dir folgen werden. Dann wird im Rahmen der Verfolgungsfahrt, an der sich recht schnell auch andere Kollegen beteiligen werden (unser Vorteil ist die Möglichkeit der Koordination per Funk) jeder Verstoß gesammelt. Beginnend beim Mißachten der Anhaltezeichen kommt da normalerweise noch der eine oder andere Verstoß hinzu. Wird man dann gestellt, hat man richtige Probleme.

 

Auch sind die wenigsten so stressresistent, daß sie eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei lange durchhalten.

 

Gruß

Goose

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IdR steht das Risiko jedoch in keiner Relation zum möglichen Erfolg.

Klar kann es klappen, nur sollte man davon ausgehen, daß die Kollegen dir folgen werden. Dann wird im Rahmen der Verfolgungsfahrt, an der sich recht schnell auch andere Kollegen beteiligen werden (unser Vorteil ist die Möglichkeit der Koordination per Funk) jeder Verstoß gesammelt. Beginnend beim Mißachten der Anhaltezeichen kommt da normalerweise noch der eine oder andere Verstoß hinzu. Wird man dann gestellt, hat man richtige Probleme.

 

Auch sind die wenigsten so stressresistent, daß sie eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei lange durchhalten.

 

Gruß

Goose

Wunschdenken. M.E. wäre man innerhalb so kurzer Zeit ausser Sichtweite, dass gar nichts mehr gesammelt werden könnte. 50€ und 3 Punkte zusätzlich wären für viele sicher akzeptabel, wenn bei einem FV der Job auf dem Spiel stünde.

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Ob das mögliche Entkommen nicht eher das Wunschdenken ist, wird sich nur im jeweiligen Einzelfall zeigen. Ich behaupte nicht, daß wir jeden Moppedfahrer, der durchfährt, noch kriegen würden, jedoch sind die Chancen, zu entkommen, meines Erachtens nicht so hoch, daß sie das entgegenstehende Risiko rechtfertigen.

 

Gruß

Goose

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Ich spreche hier nicht mal von Motorradfahrern. Standardausstattung bei den hiesigen Lasertrupps ist ein Golf 3 Variant und ein T4. Wen soll man denn damit verfolgen? Mit ein wenig Ortskenntnis wäre es im Fall der Fälle sicher einen Versuch wert, zumal IMHO gar kein großes Risiko besteht. Was passiert denn, wenn ich trotzdem erwischt werde? Bussgeld und 3 Punkte, na und!?

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Wie gesagt, ich würde mich nicht darauf verlassen, daß man entkommt. Es kann klappen, es kann aber auch böse nach hinten losgehen. Neben dem Mißachten von Anhaltezeichen kommen oftmals noch andere Verstöße hinzu (die nächste Ampel kommt bestimmt, und dann hält man wohl auch kaum an, wenn einem die Polizei im Nacken sitzt). Wenn ich auf die Straße trete, um einen Verkehrsteilnehmer anzuhalten und dieser bleibt auf dem Gas, so daß ich beiseite springen muß und ich dadurch auch nur den Hauch einer Gefahr für mich erkenne kommt zusätzlich noch der § 315b StGB hinzu.

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt, ich würde mich nicht darauf verlassen, daß man entkommt. Es kann klappen, es kann aber auch böse nach hinten losgehen. Neben dem Mißachten von Anhaltezeichen kommen oftmals noch andere Verstöße hinzu (die nächste Ampel kommt bestimmt, und dann hält man wohl auch kaum an, wenn einem die Polizei im Nacken sitzt). Wenn ich auf die Straße trete, um einen Verkehrsteilnehmer anzuhalten und dieser bleibt auf dem Gas, so daß ich beiseite springen muß und ich dadurch auch nur den Hauch einer Gefahr für mich erkenne kommt zusätzlich noch der § 315b StGB hinzu.

 

Gruß

Goose

Auf den 315er muss man aufpassen, völlig klar. Ansonsten kämen aber mit Sicherheit keine anderen Verstöße dazu, zumindest nichts, was die ;) bemerken würden. Und in die Stadt würde ich ohnehin nicht flüchten. Wenn Flucht, dann nur auf freier Strecke, denn a) ist dort mit hoher Wahrscheinlichkeit kein weiterer Streifenwagen in der Nähe und b) bin ich dort garantiert schneller als deine Kollegen im Golf und T4. Wenn die im Auto sitzen stehe ich gewissermaßen schon vor meiner Garage :kotz:. Naja, alles graue Theorie, und für mich wahrscheinlich ohnehin nicht von Interesse.

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@Hugo

 

Wir praktizieren seit einiger Zeit eine Vorgehensweise, wenn ein Krad gemessen wurde, die uns sogar eine Erfolgsquote von 99,9% bescherrt. Und dabei muß man weder das Zeugs einpacken geschweige denn irgendeinem hinterherfahren. ;)

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Nicht zu vergessen ist Ope Wilhelm, der mit seinem nagelneuen BMW an der Ampel hält und seiner Frau sagt, sie soll schnell das Kennzeichen aufschreiben, denn sowas muss man melden. ;)

 

Zum identifizieren: Man schaut einfach in einer DB nach, wer alles so ein KRAD fährt und dann muss man nur noch eingrenzen ... wer kam hier schon öfters vorbei, wie gross ist der Fahrer, besondere Merkmale des KRAD, Kratzer, etc. Sowas geht ruckzuck ... und gibt den "Ermittlern" auch eine gewisse Genugtuung!

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Spätestens wenn hier mal ein Biker aus NRW aufschlägt, wissen wirs :kotz: .

Wenn er denn die Methode überhaupt als solche erkennt. ;):kotz: Das aber wage ich doch mal zu bezweifeln.

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