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Innerorts Mit 37km/h Zu Viel Geblitzt


Guest blitzschlagle

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Guest blitzschlagle

Nach nunmehr 5 Jahren fehlerfreiem Fahrens hat es mich einmal derb erwischt. Und zwar wurde ich von einem festem Blitzer http://www.blitzograf.de/leipzig_62.html mit 87 km/h (mit Toleranz) geblitzt. Da ich diese Strecke sehr selten fahre und der Blitzer recht neu ist, ärgert es mich schon ein bisschen, zumale die B2 vor dem Ortseingangsschild mit 80 km/h zugelassen ist. Kurz vor dem Foto und Ortseingangschild habe ich noch einen Transporter überholt der etwas unter 80km/h dahingeschlichen ist, so dass ich den Blitzer nicht sehen konnte. Geblitzt wurde ich Mitte September und bisher wurde nur nach dem Fahrer gesucht (bin zur Zeit in einer Autovermietung beschäftigt). Nun langer Rede kurzer Sinn.

Die 3 Punkte, das Bußgeld und der eine Monat FV werde ich wohl hinnehmen müssen, hätte dazu aber noch ein paar Fragen.

Da dies mein erstes FV ist und ich den Führerschein noch bis Dezember benötige, würde ich das FV auf den Januar schieben wollen. Geht dies ohne Probleme oder soll man bei dieser Geschwindigkeitsübertretung auch als „Ersttäter“ mit Schwierigkeiten rechnen? (StVG §25.2a) Kann man Wunschdaten angeben oder geht es immer nur vom 1.ten zum 1.ten?

Gesetzt den Fall der Bußgeldbescheid wird Dezember 04 rechtskräftig, ab wann verfallen die 3 Flensburgpunkte (unter der Voraussetzung, das nichts neues hinzukommt)?

Die Verjährungsfrist ist ja 2 Jahre, aber mit dem Datum komme ich nicht ganz klar. Wenn man die Tilgungsfrist vernachlässig, sind die Punkte 12/06 oder erst 12/07 gelöscht?

Sollte ich dem AB eine ausführliche Beschreibung des Hergangs beifügen oder bringt dies beim ersten Mal nichts (wohlgemerkt geht es mir nicht um die Reduzierung der Punkte/FV oder einen Widerspruch)?

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Du kannst den Schein innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bgb abgeben. Der Abgabetag ist ebenfalls egal.

 

Die Punkte sind 12/06 (dein Beispiel) weg. Hergang usw. kannst du dir sparen, selbst das Zurücksenden des AB. Spielt alles keine Rolle.

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Geht dies ohne Probleme oder soll man bei dieser Geschwindigkeitsübertretung auch als „Ersttäter“ mit Schwierigkeiten rechnen?
War doch gar nicht soo viel drüber - also gibts da wohl keine Schwierigkeiten

 

Kann man Wunschdaten angeben oder geht es immer nur vom 1.ten zum 1.ten?

Du kannst auch vom 12. auf den 12. abgeben. Geht halt immer 1 Monat. Du kannst dir aber ein paar Tage sparen wenn du den FS erst irgendwann im Februar abgibst. Im Januar hast du halt die längste Zeit :)

 

Sollte ich dem AB eine ausführliche Beschreibung des Hergangs beifügen oder bringt dies beim ersten Mal nichts (wohlgemerkt geht es mir nicht um die Reduzierung der Punkte/FV oder einen Widerspruch)?

Wenn du nichts besonderes Erreichen willst kannst du dir die Rücksendung sparen. Ab Rechtskraft des BG´s hast du als Erststäter 4 Monate Zeit deinen Lappen einzuschicken.

 

Zur Info:

Schick ihn am besten an die im BG-genannte Stelle (und gib ihn nicht bei der örtlichen Polizei ab). Die schicken den FS ca. 2-3 Tage früher zurück. D.h. du kannst ab Ablaufdatum 0.00 Uhr wieder fahren. Wenn du ihn persönlich abgibst dann musst du noch warten bis der Laden wieder offen hat....

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