Guest pantharhei Posted October 30, 2004 Report Share Posted October 30, 2004 Hallo Leute, das war eine reife Leistung von meinem jüngeren Bruder. Er wurde an zwei aufeinander folgenden Tagen (02.10./21.10.2004) zwei mal an der gleichen Stelle geblitzt. Die zulässige Höchstgeschwingkeit von 80 km/h hat er außerhalb geschlossener Ortschaft um 47 km/h überschritten. Der Anhörungsbogen ist an mich gegangen - Datum: 28.10.2004, weil ich der Halter des Fahrzeugs bin. Ich will die Sache auf mich nehmen, weil er beruflich dringend auf das Auto angewiesen ist. Meine Fragen: - Wie gehe ich am Besten vor? - Was passiert, wenn ich im Anhörungsbogen keine Angaben über den tatsächlichen Halter zur Tatzeit mache?- Welche Rolle spielt der Zeitraum von fast 4 Wochen zwischen Tatzeit und Zustellung? Für Eure Hilfe danke ich im Voraus! Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 31, 2004 Report Share Posted October 31, 2004 Welche Rolle spielt der Zeitraum von fast 4 Wochen zwischen Tatzeit und Zustellung? Keine..... Was passiert, wenn ich im Anhörungsbogen keine Angaben über den tatsächlichen Halter zur Tatzeit mache? Interessiert die Behörde nicht. Die Halterdaten sind erstens bei der Zulassungsstelle gespeichert und zweitens schon bekannt, sonst hättest du ja keinen AB bekommen. Solltest du den Fahrer zu Tatzeit meinen, dann wird die Behörde selbstständig ermitteln und eventuell auf deinen Bruder kommen. Wie gehe ich am Besten vor?Gib den Verstoss zu. Du erhälst dann, je ähnlicher du deinem Bruder siehst, desto wahrscheinlicher, einen Bussgeldbescheid. Ich will die Sache auf mich nehmen...... Feiner Zug von dir. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossenerOrtschaften um ... (von 41 - 50) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h; Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): **) ... km/h.§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Probezeitverstoss A 3 Punkte 100,00 Euro + 25,60 Euro Bearbeitungsgebühr 1 Monat Fahrverbot Und die Chance auf eine Erhöhung des Bussgeldes bei nächsten Verstoss stehen garnicht schlecht. Quote Link to post Share on other sites
Guest pantharhei Posted October 31, 2004 Report Share Posted October 31, 2004 Herzlichen Dank für die Auskunft, Findom! Ja, der Mensch auf dem Anhörungsbogen-Foto könnte ich sein. Da ist kein großer Unterschied. Was sagst Du zur Tatsache, dass er zwei mal hintereinander geblitzt wurde. Wird die Stafe dann einfach verdoppelt, oder was blüht mir noch? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 31, 2004 Report Share Posted October 31, 2004 Beim gleichen Sachbearbeiter möglich. Allerdings kann man durch einen Einspruch gegen den BGB die Verjährung erreichen und dann ungeschoren davon kommen. =>Forum durchlesen und den Verstoß erst einmal zugeben, um keine weiteren Ermittlungen auszulösen. Am besten du hast ein Alibi für die Blitzerzeit. Quote Link to post Share on other sites
Guest pantharhei Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Hallo Gast, verstehe nicht ganz, was Du schreibst. Beim gleichen Sachbearbeiter ist -was- möglich? Geht es deutlicher? Im Forum steht sehr viel, man kann sich zu Tode blättern. Ein exakter Suchtipp könnte Wunder bewirken. Wie sieht es aus mit diesem Idiotentest? Muss ich den auch etwa machen? Danke im Voraus! Quote Link to post Share on other sites
astaubach 0 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Er wurde an zwei aufeinander folgenden Tagen (02.10./21.10.2004) zwei mal an der gleichen Stelle geblitzt. Die zulässige Höchstgeschwingkeit von 80 km/h hat er außerhalb geschlossener Ortschaft um 47 km/h überschritten.Wurde Dein Bruder zweimal mit 47 km/h zu schnell geblitzt ?Das gibt wenigstens 2 Monate Fahrverbot, die zweite Geldstrafe dürfte deutlich höher als 100 Euro sein. Über einen dritten Monat würde ich mich nicht wundern. Für jemanden, der beruflich dringend auf den Führerschein angewiesen ist, ist das aber verdammt leichtsinnig. Oder merken die das nicht rechtzeitig, weil nur drei Wochen dazwischen waren und beim zweiten Bescheid noch kein EIntrag in Flensburg vorhanden ist ? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Bei Voreintragungen in Flensburg ist eine Erhöhung der Strafe möglich. Die Frage ist jetzt nur: Sind die Punkte des ersten Verstosses schon eingetragen, wenn der zweite Verstoss bearbeitet wird? Gast255 meinte, dass ein Sachbearbeiter, der zufällig beide Verstösse bearbeitet, sich eventuell an bei der Bearbeitung des zweiten Verstosses an der ersten erinnert und auch ohne die Eintragung in Flensburg die Busse erhöht. Quote Link to post Share on other sites
Guest pantharhei Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen. Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Eine Erhöhung der Strafe ist nur dann möglich wenn der 1. Verstoß bereits rechtskräftig wäre, bevor der 2. Verstoß begangen wurde. Wenn du für die Tatzeit ein sicheres Alibi (z.B. auf der Arbeit mit allen Kollegen als Zeugen) hast kommt ihr sogar beide mit etwas Geschick ungeschoren davon. Auf jeden Fall würde ich die Rechtskraft des ersten Bescheides so lange rauszögern bis vom 2. Verstoß auch was da ist... Quote Link to post Share on other sites
Guest pantharhei Posted November 7, 2004 Report Share Posted November 7, 2004 Habe den ersten Anhörungsbogen ausgefüllt abgeschickt, sprich, die Tat auf mich genommen. Vom zweiten Vorfall habe ich ebenfalls den Anhörungsbogen. Soll ich den jetzt etwa hinauszögern? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 7, 2004 Report Share Posted November 7, 2004 Gleiche Behörde/Sachbearbeiter? Warum nicht. Entweder es klappt oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
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