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Auffahrunfall An Rechts-vor-links-kreuzung


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Hi zusammen!

 

Hab gerade einen leichten Auffahrunfall gehabt. Ich war in einem Wohngebiet unterwegs und habe bei einer von rechts einmuendenden Strasse gebremst, weil dort ein vorfahrtsberechtigtes Auto kam. Daraufhin ist mir mein Hintermann hintendraufgefahren. Urspruengliche Geschwindigkeit vor dem Bremsen geschaetzte 40 km/h; Schaeden bei mir noch nicht absehbar (sieht aber harmlos aus), bei ihm Scheinwerfer und Kuehlermaske kaputt. Zuvor ist er mir sehr dicht aufgefahren, er hatte nach eigener Aussage (die er leider so nicht vor der Polizei wiederholt hat, die ich gerufen hatte) 5 Meter Abstand. Polizei hat jedem von uns eine Verwarnung à 35 EUR ausgesprochen; ihm wegen zu geringem Abstand, mir wegen "mangelnder Sorgfaltspflicht" mit der Begruendung, in einem rechts-vor-links-Gebiet muesse man so fahren, dass keine starken Bremsungen noetig seien.

Das hat mich doch etwas ueberrascht, denn ich dachte immer in so einem Fall waere die Schuld eigentlich eindeutig geklaert. Mir ist neu, dass es ein Gesetz gibt, wonach die maximale Bremsverzoegerung vorgeschrieben ist. Ein Quietscher beim Bremsen heisst noch lange nicht, dass man die Kontrolle ueber das Fz. verloren hat.

Zumal der Abstandsverstoss mit 35 EUR erledigt war; der Polizist mir aber noch erzaehlt hat, das waere die billigste Stufe; er koenne auch auf 50 oder 70 EUR gehen. Um weiteren Aerger zu vermeiden, haben wir beide die Verwarnungen an Ort und Stelle bezahlt.

Jetzt bekomme ich allerdings Zweifel, wie die Versicherungen solch einen Fall sehen; denn ich habe keine Lust, bei einem Auffahrunfall wegen einer begruendeten Bremsung und zu geringem Abstand auch noch den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen. Habe ich jetzt einen Nachteil dadurch, dass ich die Verwarnung bezahlt habe? Oder regeln das die Versicherungen unter sich? Sollte ich den Fall bei meiner Vers. melden?

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Viele Versicherungen sind bestrebt, bei jedem Unfallbeteiligten eine Schuld zu sehen. So kann bei beiden die Beiträge erhöhen.

 

Wenn die Story so war, wie Du geschrieben hast, habe ich kein Verständnis für das Bußgeld gegen Dich. Wenn ich Vorfahrt gewähren muss, kann es durchaus passieren, dass ich scharft bremsen muss. Damit muss ein Hinterherfahrender wohl rechnen.

 

Wie hoch war denn die zulässige Geschwindigkeit in dem Bereich? Bei 30 km/h steht ein Auto auf trockener Straße nach 5 Metern. Dein Hintermann hat einfach gepennt.

 

Den Vorfall solltest Du Deiner Versicherung auf jeden Fall melden. Bei vielen Kfz-Versicherungen ist jeder Schaden zu melden, egal wer ihn verursacht hat.

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Habe ich jetzt einen Nachteil dadurch, dass ich die Verwarnung bezahlt habe? Oder regeln das die Versicherungen unter sich? Sollte ich den Fall bei meiner Vers. melden?

Du hättest das VG natürlich ablehnen können, was aber wahrscheinlich dazu geführt hätte, daß der Kollege eine VU-Anzeige geschrieben und hätte. Die Frage, die ich mir sofort stellte: Wie kann man bloß so ..... sein und sagen oder zugeben, man hätte sehr stark gebremst??!! Warum entspr. Spuren vorhaden? Ok. Wenn aber nicht, so ist diese Angabe völlig subjektiv. Da kann der Hintermann das Blaue vom Himmel erzählen, und trotzdem hab ich den Verhältnissen entspr. gebremst. Er hat den Abstand nicht eingehalten und Punkt. Ende der Diskussion.

Jetzt sieht's etwas anders aus. Du bist genauso wie der andere verwarnt worden. Seitens der Polizei ist damit der Verwaltungsakt abgeschlossen.

Dir wurde ein etwas "verkehrswidriges" Verhalten vorgeworfen und Du hast bezahlt, es also quasi eingestanden. Das KÖNNTE die gegnerische Versicherung zu Deinem Nachteil auslegen => sie wird u.U. versuchen, Dir eine Teilschuld anzuhängen und nicht alles bezahlen wollen.

Die Versicherungen werden das zunächst einmal versuchen unter sich zu regeln. Du solltest bzw. mußt aber auf jeden Fall den Unfall unverzüglich Deiner Versicherung melden!! Wahrscheinlich wirst Du auch einen Anwalt bemühen müssen, wenn Du nicht auf einige Prozent Schadenersatz verzichten möchtest.

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Dir wurde ein etwas "verkehrswidriges" Verhalten vorgeworfen und Du hast bezahlt, es also quasi eingestanden.

Das sehe ich auch als Problem...

 

Warum sitzt den Leuten beim Anblick eines ;) die Brieftasche nur so locker? :D:lol::lol:

weil sie nicht über ihre rechte bescheid wissen?

 

problem ist halt, dass er ca 40 gefahren ist, wenn ich das richtig verstanden habe. das iss ja n bissl schneller als 30 - wenn 30 erlaubt waren... also ne gewisse teilschuld muss er sich doch dann gefallen lassen, oder?

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Quark mit Sahnesoße. Wie will man ihm das denn nachweisen? Letztendlich blieben doch eh nur gute 30 km/h (nach Abzug von Toleranzen) übrig. Sorry, aber in so einem Fall, wo es echt um Kohl geht, zudem auch noch berechtigterweise, zu erzählen, man sei ca. 40 km/h gefahren und

a) man hätte stark bremsen müssen oder

b) man bestätigt die Aussage des Unfallgegners, man hätte stark bremsen müssen,

so ist das wirklich sowas von dämlich, das tut schon nicht mehr nur weh. Ehrlichkeit in allen Ehren, aber das ist einfach nur dumm.

 

Rechte hin, Rechte her. Gewisse "Grundrechte" sollte jeder wissen und weiß eigentlich auch jeder. Heutzutage hat doch fast jeder eine Rechtschutz. Wird man gemessen, so ist's das erste, was man zu hören bekommt: "Pah, ich bin rechtschutzversichert. Ich übergebe das meinem Anwalt."

Aha, soso. Und warum reagiert man bei einem VU nicht genauso? Merkwürdig, wirklich merkwürdig.

 

In diesem Fall hätte das eigentlich glasklar ablaufen können und auch müssen. die 2 ode 3 km/h, die er vielleicht zu schnell wahr, spielen da nun wirklich keine Rolle. Nur jetzt ist er in Erklärungsnöten. Jetzt muß er zusehen, daß er da nicht tatsächlich noch eine Teilschuld aufgebrummt bekommt.

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man bestätigt die Aussage des Unfallgegners, man hätte stark bremsen müssen,

so ist das wirklich sowas von dämlich, das tut schon nicht mehr nur weh. Ehrlichkeit in allen Ehren, aber das ist einfach nur dumm.

 

Mir blieb nichgts anderes uebrig, es gab ja einen neutralen Zeugen. Zur Aufklaerung: die 40 km/h waren von mir nachtraeglich geschaetzt, um euch hier im Forum den Hergang zu beschreiben. Bei der Unfallaufnahme kamen die nicht zur Sprache. Der neutrale Zeuge, dem ich Vorfahrt gewaehrt habe, hat meine Geschwindigkeit als "normal" eingeschaetzt und hat den Cops auch wahrheitsgemaess gesagt, er habe ein Bremsenquietschen gehoert.

 

Ich wollte die Sache einfach nur hinter mich bringen und habe die Verwarnung (dummerweise) bezahlt, um die Sache nicht noch weiter eskalieren zu lassen. Der Unfallgegner kam aus einem - sagen wir mal - Niveau, wo eine sehr derbe Sprache gesprochen wird und hat bis zum Eintrefen der Polizei, die sich ca. 1 Stunde Zeit gelassen hat, unzaehlige Beleidigungen und Drohungen ausgesprochen.

Dem Unfall ist eine Aktion vorhergegangen wo ich rechts geblinkt hatte, mein Mitffahrer allerdings im letzten Moment gesagt hatte, ich muesse geradeaus, was ich dann auch getan hatte. War sicher nicht richtig, hat aber mit dem spaeteren Unfall nichts zu tun. Daraufhin hat mein Hintermann (der spaetere Unfallgegner) ca. 10-15 Sekunden lang gehupt (von mir aus zu Recht, haette aber nicht so lang sein muessen), woraufhin ich ihm den Mittelfinger gezeigt hatte.

Dann der Unfall wie oben beschrieben, woraufhin der Unfallgegner mich und meine Mitfahrer auf uebelste beleidigt und uns auch Gewalt angedroht hat. Bis zum Eintreffen der Polizei hatte er sich dann beruhigt und ich war dadurch einfach etwas geschockt. Die gegenseitigen Beleidigungen kamen dann auch zur Sprache, woraufhin der Polizist uns vor die Wahl gestellt hat, jeweils eine gegenseitige Beleidigungklage aufzunehmen oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Daraufhin haben wir beide davon abgesehen, da er sich mittlerweile beruhigt hatte und ich einfach keine Lust auf - ich zitiere - "abgeschnittene Finger", "Beil im Kopf", "aufgeschlitzte Kehle" etc. habe und wir uns gegenseitig fuer das Vorgefallene beieinander entschuldigt hatten. Klar haette ich ihn dewegen anzeigen koennen, aber das haette alles nur noch schlimmer gemacht. Ich bin 9 Jahre in einer ueblen Gegend zu Schule gegangen und weiss daher, wie man in solchen Faellen die Situation deeskaliert, da ich keine Lust auf koerperliche Auseinandersetzungen habe.

 

Kann ich die Verwarnung im nachhinein noch ablehnen oder ist das verwaltungstechnisch nicht moeglich?

 

Was die Schaeden angeht: ich kann meinen Lackkratzer am Stossfaenger (mehr ist es nicht) hinnehmen und nichts machen, wozu ich auch neige, sollte ich nichts mehr vom Unfallgegner hoeren.

Ich kann mir aber auch einen kompletten neuen Stossfaenger von ihm bezahlen lassen, falls nachtraegliche Forderungen seinerseits im Raum stehen. Mir geht es nur darum, dass nicht ich noch etwas bezahlen muss wegen dieser Verwarnung.

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Mist, Edit geht nur 10 Minuten lang, oder?

 

Hab noch eine Tatsache vergessen: Der Unfallgegner hat vor dem Eintreffen der Polizei ein im Fahrzeug mitgefuehrtes Beil ins Gebuesch geworfen (habs nicht genau gesehen, aber nach seiner Aussage war es ein Beil), damit es die Polizei nicht findet, weswegen ich seine Drohungen zum Teil auch ernst genommen habe. Wer fuehrt denn sowas im Auto mit, wenns kein Holzfaeller ist?

Auch davon habe ich nichts gesagt...

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In diesem Fall hätte das eigentlich glasklar ablaufen können und auch müssen. die 2 ode 3 km/h, die er vielleicht zu schnell wahr, spielen da nun wirklich keine Rolle. Nur jetzt ist er in Erklärungsnöten. Jetzt muß er zusehen, daß er da nicht tatsächlich noch eine Teilschuld aufgebrummt bekommt.

ich nahm an, dass der den polizisten gegenüber von 40 km/h gesprochen hat - das wäre ja dann reichlich ungeschickt gewesen - und wenn er es getan hätte, müsste er wohl definitiv mit ner teilschuld rechnen. weiß jetzt nicht, wo daran quatsch mit soße sein soll.

 

was rätst du aber in solch einem fall? einfach kaum was sagen? die wahrheit biegen und sich eventuell übelst unbeliebt machen, wenn zeugen was anderes sagen? die wahrheit scheint - d.e. - da ja nicht sinnvoll zu sein...

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Guest Mr_Biggun
Der Unfallgegner hat vor dem Eintreffen der Polizei ein im Fahrzeug mitgefuehrtes Beil ins Gebuesch geworfen (habs nicht genau gesehen, aber nach seiner Aussage war es ein Beil), damit es die Polizei nicht findet

Sag' mal , in welcher Gegend fährst Du denn Auto??? :lol::D

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*lol*

 

Gerade in den ländlicheren Gegenden mit großen Waldgebieten gelten halt noch die guten alten Hillbilly-Gesetze ... noch nicht gewusst, Mr_Biggun? Fahr mal raus in die Oberpfalz, is doch nich weit von Dir ... zum Beispiel Hohenfels die Ecke, da hatte ich auch immer den Eindruck ... :D

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Guest Mr_Biggun
*lol*

 

Gerade in den ländlicheren Gegenden mit großen Waldgebieten gelten halt noch die guten alten Hillbilly-Gesetze ... noch nicht gewusst, Mr_Biggun? Fahr mal raus in die Oberpfalz, is doch nich weit von Dir ... zum Beispiel Hohenfels die Ecke, da hatte ich auch immer den Eindruck ...  :lol:

Neeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiin!!!!!! Ich will nich!!! :D

 

Mir reicht es schon, Deutsch-Anatolien auf der Heimreise durchqueren zu müssen...

 

*untermSchreibtischversteck*

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Hier gabs (war aber noch im alten Forum) mal nen "Mr_Eddie" oder so, der hat auch schwer dafür propagiert, dass jeder VT eine Axt mitführen möge und ein Beispiel angeführt, wo er glaube jemandem aus Frust vor ner genommenen Vorfahrt die Axt ins Autodach gehauen hat ...

 

:D:lol::lol:

 

Oh Mann, schräge Welt. *g*

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@Ben: lies mal mein Posting von heute morgen. Von den 40 km/h waren nur hier im Forum die Rede und sonst nirgends. Und auch die sind geschaetzt, da ich die Augen nicht auf dem Tacho hatte.

klar - hab ich gelesen :)

ich wollte nur bluey sagen, wie mein beitrag gemeint war, weil er sich ja drüber aufgeregt hat.

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Natürlich hattest Du die Wahl. Du mußt gar nichts sagen. Du kannst Dich erst mit Deinem Anwalt beraten. Sagst Du was, wird das ggf. in die Anzeige geschrieben oder anderswo vermerkt. Kommt gut bei einer Gerichtsverhandlung. Da kannste gleich wieder aufstehen, zahlen und dem Richter einen schönen Tag wünschen.

 

Was hat der Zeuge denn gesagt? Er sagte - wenn ich's richtig gelesen habe -, daß er Quietschen gehört habe. Ja aber von wem denn???!!! Wie will der denn genau wissen, ob das Deine Reifen oder die des Unfallgegners waren??!! Zudem sagte er doch lt. Deiner Angaben, daß er Deine Geschwindigkeit als "normal" eingeschätzt habe. So. Paßt doch. Aber es ist und bleibt eine ungesicherte Aussage mit rel. wenig Wert.

 

Und wenn, dann hätte man immer noch sagen können: ich sah den hinter mir plötzlich ganz dicht auffahren und hatte zunächst Angst, angemessen zu bremsen. Als ich merkte, daß es zu eng werden würde, hab ich stärker gebremst. Da hätte man rauskommen können. Und zwar ohne große Mühen.

 

Ich wollte die Sache einfach nur hinter mich bringen und habe die Verwarnung (dummerweise) bezahlt, um die Sache nicht noch weiter eskalieren zu lassen.
Sorry, aber dumm war das wirklich. Und eskaliert wäre da auch nichts. Jedenfalls nicht im Beisein der Polizei. Hat denn der "neutrale Zeuge" nichts von den Beleidigungen und Drohungen mitbekommen? Ich hätte während der Wartezeit gar nichts gesagt, ggf. aber anschließend die Geschichte den Cops aufgetischt.

 

Hab ich das jetzt richtig gelesen? Du hattest auch noch einen Mitfahrer??

 

woraufhin ich ihm den Mittelfinger gezeigt hatte.

Tja, ich glaube, da wäre ich auch ösig geworden.

 

Ich bin 9 Jahre in einer ueblen Gegend zu Schule gegangen und weiss daher, wie man in solchen Faellen die Situation deeskaliert, da ich keine Lust auf koerperliche Auseinandersetzungen habe.
Na gut. In diesem Fall: zahlen und glücklich sein.

 

Kann ich die Verwarnung im nachhinein noch ablehnen oder ist das verwaltungstechnisch nicht moeglich?

Nein. Aus und vorbei.

 

Mir geht es nur darum, dass nicht ich noch etwas bezahlen muss wegen dieser Verwarnung.

Warte ab, wie sich die Versicherungen unter einander "besprechen".

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ich wollte nur bluey sagen, wie mein beitrag gemeint war, weil er sich ja drüber aufgeregt hat.

Ich habe mich nicht darüber aufgeregt, sondern lediglich darlegen wollen, daß selbst die Aussage, er sei nach Tacho ca. 40 km/h gefahren, letztlich irrelevant ist, da effektiv deutlich weniger übriggeblieben wäre. Also hätte er sich auch nicht eine gewisse Teilschuld gefallen lassen müssen.

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@Bluey:

In der ruhigen Atmosphaere vor dem Computer kann man natuerlich alles, was man sagt und tut, genau ueberdenken und sich dann fuer das richtige entscheiden. Als Polizist hat man taeglich mit solchen Situationen zu tun und handelt auch da ueberlegt; ich glaube dir, dass du (als Betroffener) das richtige getan haettest.

Ich dachte mir halt, wenn ich vor Ort bezahle wirds billiger als ueber die Bussgeldstelle und Widerspruch ist zwecklos, da der Cop eh immer recht hat. Nicht moralisch, aber de facto.

Was haettest du an der Stelle des aufnehmenden Polizisten getan?

 

Und eskaliert wäre da auch nichts. Jedenfalls nicht im Beisein der Polizei.
Das ist mir klar. Aber Ihr seid eben nicht immer da, vor allem nicht hinterher, und glaube mir: ein Gewalttaeter findet seinen Weg, einem Schaden zuzufuegen ohne dass die Cops dabei sind. Ich bin nicht scharf darauf, in diesem Milieu Feinde zu haben.

Mitfahrer hatte ich zwei; der Zeuge hat die Beleidigungen natuerlich auch mitbekommen; er ist sogar dazwischengegangen, als der Typ auf einen meiner Mitfahrer losgehen wollte. Ob er es auch bezeugt haette, weiss ich nicht. Das ist in der Gegend etwa so wie petzen auf dem Schulhof.

 

Warte ab, wie sich die Versicherungen unter einander "besprechen".

Ich habe bereits mit beiden Versicherungen gesprochen; fuer die ist es ein Auffahrunfall ohne Diskussion.

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ich wollte nur bluey sagen, wie mein beitrag gemeint war, weil er sich ja drüber aufgeregt hat.

Ich habe mich nicht darüber aufgeregt, sondern lediglich darlegen wollen, daß selbst die Aussage, er sei nach Tacho ca. 40 km/h gefahren, letztlich irrelevant ist, da effektiv deutlich weniger übriggeblieben wäre. Also hätte er sich auch nicht eine gewisse Teilschuld gefallen lassen müssen.

ich denke du unterschätzt die einschüchternde wirkung von euch auf die leute - obwohl du die ja jeden tag selbst mitbekommen müsstest. wenn dann noch dazu kommt, dass man seine rechte nicht kennt, macht man halt solche fehler...

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Was haettest du an der Stelle des aufnehmenden Polizisten getan?

Bezogen auf den Unfall, so wie Du ihn geschildert hast, hätte ich den anderen als UB 01 und Dich als UB 02 geführt. Der andere wäre gebührenpflichtig verwarnt worden (35,- €), Du nicht. Blaue Bögen ausgehändigt und Tschüß. Ein Bagatellunfall, wie er jeden Tag zigmal in D passiert.

 

Widerspruch ist zwecklos, da der Cop eh immer recht hat. Nicht moralisch, aber de facto.
Weder moralisch NOCH de facto. Vor Ort mußt Du Dich damit abfinden, was der Kollege sagt und aufschreibt. Anschließend hast Du aber alle Möglichkeiten, das auch entspr. überprüfen zu lassen.

 

Ich habe bereits mit beiden Versicherungen gesprochen; fuer die ist es ein Auffahrunfall ohne Diskussion.

Naja, dann scheint's ja nochmal "gut gegangen" zu sein.

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ich denke du unterschätzt die einschüchternde wirkung von euch auf die leute - obwohl du die ja jeden tag selbst mitbekommen müsstest. wenn dann noch dazu kommt, dass man seine rechte nicht kennt, macht man halt solche fehler...

Ich hatte bislang nicht den Eindruck, einschüchternd auf die Leute gewirkt zu haben. Man muß auch nicht wer weiß was für Rechte kennen. Man muß aber bestimmt sagen können: Nein, ich bin damit nicht einverstanden. Ich sehe das anders.

Es gibt doch nur 2 Optionen: VG oder VU-Anzeige mit einem VG plus Gebühren. Letzteres aber auch nur dann, wenn man Dir auch nachträglich einwandfrei einen Fehler nachweisen kann. Und das halte ich hier für äußerst schwierig.

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mal noch etwas zum Thema:

 

bei einem Unfall mit mehreren Personen

 

Vordermann bremst

der 2te kommt so eben noch zum stehen (Blatt Papier)

der 3te nimmt den 2ten auf das Korn

 

Nummer 3 zahlt ein Bußgeld direkt vor Ort

 

jetzt kommt Nummer 3 mit einem Zeugen aus der Sonne

der gesehen haben will das Nummer 2 bevor er durch Nummer 3

durch die Gegend geschoben wurde Nummer 1 touchiert hat

 

wie ist das rechtlich zu bewerten?

 

der 3te hat bereits bezahlt - ist damit das Verfahren erledigt?

 

und wie regeln das die Versicherungen?

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Ganz einfach:

- man fragt Nr. 2, ob das stimmt. Der wird natürlich sagen: NEIN.

- man fragt Nr. 1, ob er zwei "Schläge" bemerkt hat. Sagt dieser auch NEIN, so ist's eigentlich eindeutig, daß Nr. 3 die Nr. 2 auf Nr. 1 aufschob.

 

der 3te hat bereits bezahlt - ist damit das Verfahren erledigt?

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ja, denn er hat ja bereits das VG vor Ort bezahlt. Der Verwaltungsakt ist damit abgeschlossen. Für die Versicherungen aber und zivilrechtliche Ansprüche muß es aber noch lange nicht vorbei sein.

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Hallo sladaloose,

die Wertminderung wird Dir von der Versicherung erstattet, wenn Du sie darauf hinweist. Es gibt mehrere Methoden zur Berechnung. Manchmal versucht die Versicherung auch, dich mit einem Pauschalbetrag zu entschädigen, der viel zu niedrig ist.

 

Grüße

Klaus

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Hallo,

die sog. merkantile Wertminderung soll den Wertverlust ausgleichen, den Dein Fahrzeug trotz einer fachgerechten Reparatur erfährt. Schließlich handelt es sich hierbei um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden. Grundlage für die Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung ist die Abneigung potentieller Käufer gegenüber dem Erwerb eines Unfallfahrzeuges. Die Höhe der Wertminderung ist abhängig von Fahrzeugalter (in der Regel bis zu 5 Jahre), Laufleistung (in der Regel bis zu 100.000 km), Schadenhöhe, Schadenumfang, Marktgängigkeit und anderen Faktoren. Die Höhe der Wertminderung wird im Gutachten eines Sachverständigen ermittelt.

Die häufigsten Methoden sind "Ruhkopf/Sahm" und Halbgewachs/Berger".

 

Grüße

Klaus

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Was, wenn das Fz. mehr km gelaufen ist und aelter ist? Verliert das dann nicht an Wert?

Ab wann ist es ueberhaupt ein (offenbarungspflichtiger) Unfall? Zaehlen dazu auch schon sichtbare Lackkratzer? Oder entscheidet das ein Gutachter?

 

Beispiel: ein Fz, dessen Fahrer aus Unachtsamkeit eine Muelltonne umfaehrt und dadurch Lackkratzer am lackierten Stossfaenger hat, hat der dann ein Unfallfahrzeug?

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Hallo stang66,

sicherlich verliert auch ein Kfz älter 5 Jahre bzw. mehr als 100.000 km bei einem Unfall an Wert, deshalb ja "in der Regel". Bei einem 6 Jahre alten Rolls Royce ist sicherlich noch von einer merkbaren Minderung auszugehen, bei einem 6 Jahre alten Kia wohl nicht mehr...

Es kommt bei den Berechnungen auf viele Faktoren an, unter anderem auch Schadenshöhe und Marktwert des Kfz und da kann schon mal ein Wert von praktisch 0€ rauskommen.

 

Grüße

Klaus

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