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Zwei Polizisten Als Zeugen


Guest Nightingale

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Guest Nightingale

Hallo zusammen,

 

bin mit dem Fahrrad in eine Verkehrskontrolle geraten. Dort wurde mir zur Last gelegt, eine Fußgängerampel bei Rot überquert zu haben. Meiner Meinung nach war dies nicht der Fall. Natürlich wurden meine Personalien aufgenommen, und mittlerweile habe ich auch einen Bußgeldbescheid erhalten. Dort werden zwei Polizisten als Zeugen genannt.

 

Frage: bringt es etwas hier Widerspruch einzulegen? Ein Foto scheint ja nicht vorzuliegen. Sind Polizeibeamte auch ohne konkrete Beweise glaubhafter als der "Normalbürger"?

 

Vielen Dank im voraus.

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Was heisst glaubwuerdiger? Der Sachbearbeiter - oder der Richter, wenn Du es zum Prozess treibst - wird sich fragen, was die zwei Polizeibeamten denn davon haetten, so einfach grundlos zu behaupten, Du waerest bei Rot ueber die Ampel. Dann wird er sich fragen, was Du wohl davon haettest, einfach so zu behaupten, es sei gar nicht Rot gewesen.

So, nun waege mal ab und sage ehrlich: Wie wuerdest Du entscheiden? :heul:

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Sind Polizeibeamte auch ohne konkrete Beweise glaubhafter als der "Normalbürger"?

 

Offiziell: Nein.

 

Aber wir haben hier gleich 2 Beamte und die haben in der Regel kein Interesse, irgendwas Falsches auszusagen.

 

Du als Betroffener darst lügen, die Zeugen nicht.

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Guest Nightingale

Nun, es muss ja gar nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass irgendjemand die Unwahrheit sagt. Die Polizisten können sich ja auch schlichtweg geirrt haben. Bei zwei Zeugen mag die Wahrscheinlichkeit wohl gering sein, auszuschließen ist es jedoch nicht. Und da offenbar kein Beweis im Sinne eines Fotos vorliegt, müsste es doch heißen: Im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht?

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Bei zwei Zeugen mag die Wahrscheinlichkeit wohl gering sein, auszuschließen ist es jedoch nicht. Und da offenbar kein Beweis im Sinne eines Fotos vorliegt, müsste es doch heißen: Im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht?
Es geht vor Gericht nicht um schlüssige Beweise im mathematischen Sinn, sondern darum, die herrschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten (Reichtum und Sicherheit der Großkopferten zu schützen und notfalls den Untertanen die Schuld zu geben).

Ob die alten Römer das "in dubio pro reo" auch wirklich ernsthaft befolgt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich zweifle aber daran.

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Guest Kleiner Schelm
Es geht vor Gericht nicht um schlüssige Beweise im mathematischen Sinn, sondern darum, die herrschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten (Reichtum und Sicherheit der Großkopferten zu schützen und notfalls den Untertanen die Schuld zu geben).

Glaubst du wirklich, was du da von dir gibst? :heul:

 

Die "herrschaftliche Ordnung", die aufrecht erhalten wird, nennt sich Demokratie. Schau mal im Duden nach, was Demokratie bedeutet.

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Schau mal im Duden nach, was Demokratie bedeutet.
Brauche nicht nachschauen. Sag Du mir lieber, wo das Volk wirklich herrscht.

Bei der Einführung des Euro?

Bei neuen Mitgliedsstaaten in der EU?

Bei Politikerdiäten und Abfindungen?

Bei ...?

 

Diese alten Worte und Sprüche sind doch nur Euphemismen um gebildet zu klingen und das gemeine Volk zu besänftigen.

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Guest Kleiner Schelm
Brauche nicht nachschauen. Sag Du mir lieber, wo das Volk wirklich herrscht.

Wenn "das Volk" die ihm zustehende Macht das zu ändern, was "ihm" nicht passt, nicht nutzt (z.B. durch horrende Wahlbeteiligen :heul: ), wird sich niemals etwas ändern können.

 

Demokratie bedeutet nicht nur Rechte sein Eigen nennen zu können, sondern sich auch seiner (Mitwirkungs)Pflichten bewusst zu sein.

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Nun, es muss ja gar nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass irgendjemand die Unwahrheit sagt. Die Polizisten können sich ja auch schlichtweg geirrt haben. Bei zwei Zeugen mag die Wahrscheinlichkeit wohl gering sein, auszuschließen ist es jedoch nicht. Und da offenbar kein Beweis im Sinne eines Fotos vorliegt, müsste es doch heißen: Im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht?

Richtig, im Zweifel für den Angeklagten. Nur kann es durchaus sein, daß das Gericht nach der Aussage der beiden Kollegen keine Zweifel mehr hat.

 

Gruß

Goose

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Es geht vor Gericht nicht um schlüssige Beweise im mathematischen Sinn, sondern darum, die herrschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten (Reichtum und Sicherheit der Großkopferten zu schützen und notfalls den Untertanen die Schuld zu geben).

 

Genau! Volle Zustimmung!

 

Bei einem Verfahren des kleinen Mannes verschwindet z. B. nicht einfach eine Festplatte mit belastenden Beweisen aus den Räumen des

LKAs. ;):B):;)

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Hallo zusammen,

 

bin mit dem Fahrrad in eine Verkehrskontrolle geraten. Dort wurde mir zur Last gelegt, eine Fußgängerampel bei Rot überquert zu haben. Meiner Meinung nach war dies nicht der Fall. Natürlich wurden meine Personalien aufgenommen, und mittlerweile habe ich auch einen Bußgeldbescheid erhalten. Dort werden zwei Polizisten als Zeugen genannt.

 

Frage: bringt es etwas hier Widerspruch einzulegen? Ein Foto scheint ja nicht vorzuliegen. Sind Polizeibeamte auch ohne konkrete Beweise glaubhafter als der "Normalbürger"?

 

Vielen Dank im voraus.

Hey wieviel kostet das denn nun? mit dem fahrrad bei rot über die ampel.

passiert mir auch öfters mal :B):

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137606

Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

(A - 1) 25,00

 

137612

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

(A - 1) 25,00

 

137613

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch andere.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.1 BKat;

§ 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG

A - 1

62,50

 

137614

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam

zum Unfall.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.1 BKat;

§ 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG

A - 1

62,50

 

137624

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

A - 1

62,50

 

137625

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2.1 BKat;

§ 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG

A - 1

100,00

 

137626

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam

zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2.1 BKat;

§ 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG

A - 1

100,00

 

Die obere 6-stellige Zahl ist die Tatbestandsnummer, nach der Paragraphenkette kommt das "A" für die EInordnung in a oder B-Verstöße und dahinter die Flensburger Punkte (wenn es in Klammern ist gilt es nur, falls das Bußgeld auf über 35 Euro erhöht wurde), danach kommt das Bußgeld.

 

Gruß

Goose

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Guest Nightingale

Bei mir wurde es dann die Tatbestandsnummer 137624, also 62,50 ¤, plus Gebühr 12,50 ¤, plus Auslagen 4,47 ¤, macht 79,47 ¤. A-bzw.B-Verstoß sowie Flensburger Punkte konnte ich allerdings nicht entdecken.

 

Man stelle sich das Szenario vor: Man fährt gemütlich mit seinem Fahrrad gegen 23.30 Uhr nach Hause, es ist so gut wie kein Verkehr, plötzlich wird man von einem kelleschwingenden Beamten auf den Bürgersteig beordert, wo dann gleich weitere drei Beamte argwöhnisch um einen herum stehen und einer dieser Beamten einen über ein angebliches Vergehen belehrt, und ob man denn überhaupt wisse, wofür rote Ampeln denn da sind, etc., etc.

 

Wie mir nach Euren Ausführungen erscheint, ist es wohl nahezu unmöglich, sich gegen diesen Bußgeldbescheid zu wehren. Auf einen Richter zu hoffen, der der "herrschaftlichen Ordnung" eher kritisch gegenüber steht, ist sicherlich auch nicht sinnvoll. Wahrscheinlich erst recht nicht in einer Stadt wie Berlin, in der eine besonders desolate Haushaltslage das Tagesgeschehen dominiert. Das ist bitter.

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A-bzw.B-Verstoß sowie Flensburger Punkte konnte ich allerdings nicht entdecken.

137624

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV

A - 1

62,50

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Ja, klar, im Post von "Goose" habe ich den Zusatz "A-1" wohl auch entdeckt. Im Bußgeldbescheid, den ich erhalten habe, gab es jedoch nichts dergleichen.

Hi

das muss auch nicht im Bußgeldbescheid stehen, genau so wenig wie die Anzahl der Punkte dort stehen MÜSSEN

 

Gruß

HaWeThie

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Wer sich mit dem Fahrrad von Polizisten anhalten lässt, der sollte noch ein wenig trainieren und ist ein bißchen selbst schuld. Wie kann so etwas überhaupt passieren?

 

Ich bin außer mit dem Auto auch sehr viel mit dem Rennrad unterwegs,pro Jahr ca. 6000km, und das nicht immer völlig regelkonform. Es gab auch schon Versuche von Polizisten, mich anzuhalten. Ich hatte aber bisher keine Veranlassung, diesen Wünschen der Obrigkeit nachzukommen und habe mich jedesmal köstlich über die verdutzten Ordnungshüter amüsieren können.

 

Man muss nicht (vor Allem nicht mit einem guten Fahrrad und bei halbwegs guter Kondition) vor jeder Gestalt anhalten, die meint einen anhalten zu müssen.

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Wer sich mit dem Fahrrad von Polizisten anhalten lässt, der sollte noch ein wenig trainieren und ist ein bißchen selbst schuld. Wie kann so etwas überhaupt passieren?

 

Ich bin außer mit dem Auto auch sehr viel mit dem Rennrad unterwegs,pro Jahr ca. 6000km, und das nicht immer völlig regelkonform. Es gab auch schon Versuche von Polizisten, mich anzuhalten. Ich hatte aber bisher keine Veranlassung, diesen Wünschen der Obrigkeit nachzukommen und habe mich jedesmal köstlich über die verdutzten Ordnungshüter amüsieren können.

 

Man muss nicht (vor Allem nicht mit einem guten Fahrrad und bei halbwegs guter Kondition) vor jeder Gestalt anhalten, die meint einen anhalten zu müssen.

Paß aber auf, das nicht eines Tages ein Fahrradpolizist dich verfolgt.

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@baizer / Klaus1

 

Jajaja.... ihr Helden.... sowas ähnliches hatte letztens ein Rollerfahrer auch probiert. Sollte angehalten werden, da offensichtlich/wahrscheinlich frisiert und er daher ohne FE. Nur er wollte nicht, gab einige Meter vor dem Kollegen Gas und wich auf die linke Straßenseite aus. Tjoa, was soll ich sagen :D : noch ist meinereiner gut zu Fuß, vor allem auch recht schnell. Hätte nicht viel gefehlt, und er hätte den Asphalt aus wenigen Zentimeter Entfernung gesehen. So aber zog er es vor, unmittelbar vor dem Bordstein anzuhalten. Weitere Fluchtversuche hätte ich rigoros unterbunden.

 

Gleiches/ähnliches würde ich bei einem Fahrradfahrer auch machen. Daß einer stiften geht, passiert mir nur ein-, zwei-, vielleicht auch dreimal. Danach weiß ich, wie ich ihn kriege. :)

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...noch ist meinereiner gut zu Fuß, vor allem auch recht schnell. ...

Gleiches/ähnliches würde ich bei einem Fahrradfahrer auch machen. Daß einer stiften geht, passiert mir nur ein-, zwei-, vielleicht auch dreimal. Danach weiß ich, wie ich ihn kriege.

Mit einem Schuß in den Rücken? Ein Rammstoß mit dem Streifenwagen?

Solange Du nicht wesentlich schneller bist als die aktuellen Leichtathletik-Weltrekorde, wirst Du es schwer haben, einen geübten Radler zu Fuß einzuholen.

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Mit einem Schuß in den Rücken? Ein Rammstoß mit dem Streifenwagen?

Wieder wirklich hilfreich.

Solche provokanten, in Deutschland jeglicher Grundlage entbehrenden Kommentare sind einer Diskussion nicht wirklich förderlich.

 

Gruß

Goose

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Nun, zumindest wenn der Radler aus dem Stand oder langsamer Fahrt wieder beschleunigen müsste würde ich Bluey gute Chancen einräumen den Betreffenden zu erwischen.

 

Was den Roller angeht, so kann der a) nicht vernünftig frisiert gewesen sein oder b) der Fahrer konnte nicht fahren.

Ich selbst bin damals auch häufiger gewetzt, wobei ich einmal mit meinem Roller zwei Stunden im Gebüsch liegen musste, weil die mich verfolgenden Cops aus lauter Frust dort eine allgemeine VK aufbauten wo sie mich aus den Augen verloren... :D

 

Allerdings sollte man sorgfältig abwägen, ob sich eine Flucht lohnt... :lol::)

 

Grobi

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Abhauen ist schlecht...

Ein Freund von mir wurde auch vor 6 Wochen auf der Leopoldstr. von einem Polizeiwagen mit dem fahrrad angehalten - er hatte an der Schellingstr. das Rotlicht überfahren.. und das, obwohl hier keine Kreuzung ist... d.h. die Schellingstraße mündet nur von links in die Leopoldstr. ein und er kam auf der anderen Seite auf dem Radweg und konnte - ohne Querverkehr einfach durchfahren... trotzdem.. da wart eine kleine Fahrradampel und die zeigte nun mal rot. 62,50 Euro und 1 Punkt.

 

Jetzt haben wir uns was überlegt

 

(ich weiß - es ist illegal - aber es müßte funktionieren)

 

Er könnte in so einem Fall meine Personalien angeben - und ruft mich danach sofort an, damit ich mir ein richtig gutes Alibi verschaffe.

 

Sie glauben ihm die Personalien, denn er muß keinen FS o.ä. dabei haben..

Ich bekomme den Bußgeldbescheid.. und erhebe Einspruch, denn ich weiß ja von gar nichts was.

 

Bei einer etwaigen Gegenüberstellung wird klar werden, daß sich jemand meiner Personalien bedient haben muß... aber... wer?

 

Es sollen ja schon viele Leute - ohne FS - mit den persönlichen daten eines Freundes ausgestattet - herumgefahren sein, ohne, daß man sie erwischen konnte...

 

Ich weiß, es ist verboten... aber es würde theoretisch funktionieren.

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Guest Kleiner Schelm
(ich weiß - es ist illegal - aber es müßte funktionieren)

Es ist illegal, ja, und vielleicht funktioniert es sogar, aber was ist, wenn sich die :) die Mühe machen, die Angaben vor Ort zu überprüfen? Und jetzt komm bitte nicht mit pauschalen Aussagen wie "Das machen die eh nicht!".

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Solange Du nicht wesentlich schneller bist als die aktuellen Leichtathletik-Weltrekorde, wirst Du es schwer haben, einen geübten Radler zu Fuß einzuholen. / Was den Roller angeht, so kann der a) nicht vernünftig frisiert gewesen sein oder b) der Fahrer konnte nicht fahren.

Wo hab ich geschrieben, daß ich hinterherlaufen würde?? Nee, mein Lieber, das geht viel viel einfacher! Er muß ja zunächst erst mal an mir vorbei. :lol::D Und damit wird er ein mittelschweres Problem haben. Eben so, wie der Roller letztens. :)

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Guest veracava
Hallo zusammen,

 

bin mit dem Fahrrad in eine Verkehrskontrolle geraten. Dort wurde mir zur Last gelegt, eine Fußgängerampel bei Rot überquert zu haben. Meiner Meinung nach war dies nicht der Fall. Natürlich wurden meine Personalien aufgenommen, und mittlerweile habe ich auch einen Bußgeldbescheid erhalten. Dort werden zwei Polizisten als Zeugen genannt.

 

Frage: bringt es etwas hier Widerspruch einzulegen? Ein Foto scheint ja nicht vorzuliegen. Sind Polizeibeamte auch ohne konkrete Beweise glaubhafter als der "Normalbürger"?

 

Vielen Dank im voraus.

Zahl den Bußgeldbescheid, denn Du hast wenig Aussicht auf Erfolg.

Und somit verursachts Du nicht noch Gerichtskosten oder auch Anwaltskosten.

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