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169km/h


Guest 169km/h

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Guest 169km/h

Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, denn ich wurde letztes Jahr mit 169 bei erlaubten 100 km/h geblitzt, bin jedoch auf dem Foto nicht zu erkennen da ich Strickmütze und Sonnenbrille trug, jetzt ist die Frage soll ich vor Gericht erscheinen und wie gro :nolimit: ß ist die Wahrscheinlichkeit, daß das Verfahren fallen gelassen wird wenn ich mich nicht äußere, Anwalt wurde direkt eingeschaltet.

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Guest Raserhasser

Na hoffentlich nehmen die dir gleich die Pappe ganz weg. 70 drüber das Grenzt ja schon an Passiver Körperverletzung. Solche Typen gehören aus dem Verkehr gezogen. 10 drüber 20 drüber, sich hier Tips abholen. OK Jeder macht mal einen Fehler, ist unaufmerksam usw. aber 70 Drüber!!! Hättste die Sonnenbrille lieber mal abgesetzt um die Beschilderung zu realisieren.

 

70 Drüber... ich fass es nicht. wenn du das überall an jedem Schild so machst.. in

 

30 Zonen also 100

 

innerorts dann immer feste 120 Sachen Bist ein echter Held...

 

und tschüss...

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@169: Wenn die Behörden es bis zur Gerichtsverhandlung durchziehen wollen, dann

ist das Foto meist verwertbar. Vor Gericht kann es dir passieren, daß ein Gutachter hinzugezogen wird,

der dich anhand bestimmter Merkmale (Hände, Nase, etc) identifizieren könnte.

 

Wie gesagt, muß nicht sein, aber zur Not kannst du den Einspruch noch während der Verhandlung zurückziehen.

 

Btw Wie kam es denn zu den +69?

 

Grobi

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@netghost

erkläre mir mal bitte den grund für dein administratives eingreifen. ich habe den beitrag nämlich gelesen in den sechs minuten, die er online war und kann mich an keine worte erinnern, die eine löschung rechtfertigen. nur an kritik.

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Guest Dauer-Guest

Ja die Unverschämtheiten auf beiden Seiten sind schon unschön. Muß aber dazusagen, daß mich in jungen Jahren eine Unverschämtheit gerettet hat davor zum dauerhaften Raser zu werden. Bin vor dem Stuttgarter Bahnhof mit 100 beinahe in ein Taxi gerauscht, daß sich einordnete. Taxis-Fahrer macht Fenster auf, schreit rüber:"Isch des hia ä Autobahn, Du Seckel!!!". Das hat voll gewirkt vor den ganzen Leuten an der Busshaltestelle. Weiß nicht, aber war dem Mann vom ersten Moment an nicht böse sondern dachte nur:"uiuiui, Du darfst nciht mehr so schnell fahren." Es wirkt bis heute und falls der Taxifahrer hier mitliesst möchte ich mich doch recht herzlich bedanken und anmerken, daß es keine Autonbahn ist.

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@netghost

ich persönlich würde den beitrag stehen lassen, da du mit dieser argumentationsweise auch dutzende andere löschen müsstest, z.b. auch dauer-guests ohnehin nur der Provokation dienendes posting...

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Guest Dauer-Guest

@Indy: wo bitte provoziere ich in diesem Posting??? :nolimit: Würde mal eher sagen, daß ich einfach nur eine Jungendsünde zugebe und mich dahingehend äußere, daß die eine oder andere Frecheit ganz angebracht ist, wie in meinem Fall als ich mit 100 in der Innenstadt gefahren bin. Ich hatte es schlichtweg verdient als "Seckel" tituliert zu werden!

 

Desweiteren werde ich nie plump beleidigend sondern greife meine Opfer eher in humorvoller Weise an und stecke dann genauso gut ein wie die. Ich finde Du denunzierst mich hier, jo!

 

Muss ma editieren, weil jeeetzt check ich das...da ist ja ein Link...wow...also das nenn ich Humor in dem Thread. Ich kann mich sehr sachlich streiten aber um das mal gelegentlich etwas unverbissener zu gestalten sind sollche kleinen Späße angebracht. Außerdem würde ich die Sheriffs wirklich vermissen - die strafen mich zur Zeit ja schon wieder mit Ignoranz...sniv!

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Oh Gott, was hast du für einen schlechten Anwalt?

 

Also bei meinem Anwalt sind solche Sachen immer nach 1 bis 2 Terminen vom Tisch.

Zu einer Gerichtsverhandlung ist es noch nie gekommen, dabei sind bei mir 80 innerorts, entzug vor der Polizeikontrolle und Rotlichtverstöße normal. *lach*

 

:D

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Guest 169km/h

An fastperson, dann gib mir mal einen Tip wie ich bzw mein Anwalt vorgehen sollte da der Gerichtstermin bereits in 2 Wochen ist, wäre ich sehr dankbar für einen Vernünftigen Tip, denn ich könnte auch beruflich eventuell Probleme bekommen. :D Und an Raserhasser ich rase normalerweise nicht ich habe dort das 100km/h Schild übersehen, ich fahre zwar schneller wie erlaubt aber nicht wie ein Irrer mal 20 schneller aber nicht 70!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

 

keep on rollin 169km/h

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Guest 169km/h

Akteneinsicht habe ich schon genommen, deshalb weiß ich ja daß ich auf dem Bild nicht zu erkennen bin, nur wie soll ich mich vor Gericht verhalten bzw was Aussagen? :lol:

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Der Termin steht! Die erwarten Deine Schuldanerkenntnis!

Mein Tipp: Mach das Beste daraus, nehme es als Bildungsauftrag. Überprüfe vorab, ob die schriftliche Formulierung in Einklang mit der praktischen Situation vor Ort (Beschilderung usw.) steht. Vertrau keinen Anwalt, gehe selbst mit hin. Zeig Dich nicht uneinsichtig. Du willst Deine rechtliche Situation viel besser verstehen als die Anderen. Frage, wie glaubwürdig die „Zeugen“ sind und ob sie befangen sind. Es sind Beamte, wie die anderen auch, die ihren Job machen. Man muss davon ausgehen, dass man so vielleicht unschuldig belastet wird, denn sie wollen ja nicht selbst vielleicht Lügner sein. Frage, was sie denn bezeugt haben und an was sie sich denn nach ein Jahr bei all den Autos und Motorräder erinnern und ob und warum da keine Verwechslungsmöglichkeit besteht. Frage, ob sie entsprechend den Einsatzkriterien an einer besonders gefährdeten Stellen oder an einem häufigen Unfallschwerpunkt geblitzt haben. Frage, ob und wie viele Unfälle es dort gab, wer gefährdet ist, wer und wie viele sich beschwert haben. Frage, woran VT behördlich bekannte häufige Unfallschwerpunkte erkennen. Frage, ob es nicht gefährlich ist, Dich an einer besonders gefährdeten Stelle ein Schreck einzujagen, Du gefährdest darauf Dich selber, den Nachfolge- und Gegenverkehr. Frage warum sie Ordnungswidrigkeiten per Seriendruckbrief produzieren. Frage, warum sie gewartet haben, es waren 2 Beamte da, sie hätten doch rechtzeitig winken können und damit wäre die Ordnungswidrigkeit verhindert worden. Frage, ob sie dich nicht so gefährdet haben. Frage, ob sich in Bezug auf Ordnung und Sicherheit was geändert hat. Frage, welchen Erfolg sie damit verbinden und auf welcher Erhebung er beruht. Mach Deine Schuldanerkenntnis von der ausdrücklichen schriftlichen Beantwortung Deiner Fragen, z.B. zu Protokoll oder im Urteil abhängig. Viel Spaß und zeig mir das Urteil. :)

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Vorsicht ... fall nicht auf den Schwachsinn von MaGo rein.

Die Frage vor Gericht ist letztendlich: Es waren 100 erlaubt und du sollst dort 169 gefahren sein. War das so oder nicht?

 

Die Frage, ob du das damals wirklich warst, ist eventuell offen, man muesste dir das anhand des Fotos beweisen. Dazu muss aber nicht unbedingt das Gesicht zu sehen sein; ein Gutachter kann dir aufgrund bestimmter Kennzeichen und Kriterien meist sehr genau sagen, ob du das auf dem Foto bist oder nicht. Da geht es nicht nur darum, ob beim Hinschauen das Gesicht gut erkennbar ist!!

 

Alles andere ist Schwachsinn und hat mit dem Problem nichts zu tun! Es geht darum, ob du da gefahren bist, und du faengst an, woran ein Autofahrer einen "behoerdlich anerkannten Unfallschwerpunkt" erkennen soll. Es geht darum, ob du zu schnell warst, und du fragst, warum die ihre Bussgeldbescheide so verschicken ...usw usw ... Wenn du so loslegst, dann kann es allenfalls passieren, dass sie deinen Geisteszustand untersuchen lassen. Das ist etwas ueberspitzt ausgedrueckt, aber wenn du dich so verhaelst, wie das MaGo schreibt, dann koennten die dir moeglicherweise schon eine MPU aufs Auge druecken um herauszufinden, ob du geistig ueberhaupt OK bist und am Strassenverkehr teilnehmen kannst.

 

Also Vorsicht! Damit reisst du dich allenfalls ganz schoen zusaetzlich rein!!

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@ 169 km/h

Hallo 169 km/h,

Hallo Leute,

 

ich bitte mir nachzusehen, falls ich jemandem auf die Füße treten sollte aber ich bin neu hier und was ich schreibe ist nicht persönlich gemeint.

169km/h, ich bin etwas erstaunt über Deinen Anwalt!! Die Tatsache, dass Du eine Sonnebrille und eine Mütze aufgehabt hast nützt Dir gar nichts. Falls das Foto ansonsten scharf ist, wird das Gericht bei einer solchen Einlassung nämlich kurzerhand ein Gutachten über Deine Identität erstellen lassen.... und Du glaubst gar nicht was die alles aus einem Foto noch rausziehen können ... selbst bei unscharfen Fotos!!

Zweiter Punkt .... Wenn Du nicht gefahren sein willst, wer war es denn dann ? Genau das wird der Richter Dich nämlich fragen. Wenn man schon einen Anwalt einschaltet, sollte die Geschichte, die man vor Gericht bringt, auch so plausibel sein, dass der Richter auch begründete Zweifel an der Tatsache bekommt, dass Du der Fahrzeugführer gewesen bist. Das geht nur wenn man ihm Alternativen serviert.

Ich hoffe für Dich, dass Du eine Rechtschutzversicherung hast, denn ansonsten hast Du zu dem Bußgeld und Fahrverbot auch noch die Verfahrenskosten am Bein. Sollte das Gutachten über Deine Identität erstellt werden und für Dich negativ ausgehen, kannst Du mit schlappen 1600 Euro rechnen. Ob sich das lohnt??

Die Tatsache, dass Du hier im Forum nachfragst was Du aussagen sollst zeigt eigentlich, dass Dein Anwalt wohl nicht so ganz im Thema ist. Es ist seine Aufgabe Dir zu sagen wie Du aussagen sollst. Dafür kriegt er sein Geld!! Auch die Geschichte mit dem Gutachten müsste er eigentlich wissen. Und wenn die Sache eigentlich nur negativ ausgehen kann, gibt es nur eines: ganz kleine Brötchen backen!!

MaGo hat mit seinem Beitrag schon recht, zeige Dich einsichtig. Der Umstand, dass man ein Schild mal übersehen hat, finden auch Richter nicht so schlimm. Wesentlich ist natürlich der Umstand wo das Schild gestanden hat, in welcher Entfernung von dem Schild aus stand die Radaranlage usw.. Ist die Radarmessung nämlich erst ein paar Kilometer später gewesen und stehen auch noch ein paar Schilder dazwischen, die das Limit von 100 km/h auch noch wiederholen, war es kein übersehen sondern ein ignorieren. Kommt überhaupt nicht gut an bei Gericht!! Prüfe also erst alle Fakten und bringe dann eine Geschichte die auch zu den Umständen passt!!

Die Sonnenbrille läßt darauf schließen, dass die Sonne geschienen hat. Hattest Du eventuell Gegenlicht und deswegen das Schild übersehen? Leider enthält Dein Beitrag zu wenig Fakten um Dir zu sagen, was Du konkret gegen den Bußgeldbescheid machen kannst.

Falls Du die Hosen runter lassen und den Verstoß zugeben musst, schildere Deine berufliche Situation und warum Du unachtsam warst und das Schild übersehen hast (wenn das plausibel ist). Falls Du ein sogenannter Ersttäter bist, d.h. keine Einträge in Flensburg, hat das Gericht die Möglichkeit von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen gegen Erhöhung der Geldbuße. Das machen die auch, aber nur wenn Du einsichtig bist.

 

Solltest Du den GAU vor Gericht erleben, frag Deinen Anwalt mal warum er Dich überhaupt in das teure Verfahren getrieben hat.....

 

Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück.....

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Nicht schlecht , nicht schlecht. Noch einer der bischen durchsieht. Damit ist nicht Frantichek gemeint! Die Sache bei Gericht heißt jetzt schon: Keine Aussicht auf Erfolg! Du bekommst nicht mal PKH! Ich hätte mir sogar die Anwaltskosten gespart und lass den Scheiss mit dem Gutachten, dass was ich geschrieben hab, hättest Du schon bei der Anhörung fragen sollen, dann hättest Du auch wahrscheinlich keine Verfahrenskosten. Mit meiner Variante reitst Du Dich nicht rein, sondern vielleicht doch raus. Die Polizei hat in jeden Fall die Gefahrenabwehrpflicht und dazu haben sie nicht beigetragen. Außerdem willst Du doch schon von vornherein gerne bezahlen, da kann es doch nicht das Problem sein paar Fragen zu stellen. Frag doch mal den Richter ganz freundlich, ob er die Stelle auch kennt? :)

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[ironie an]

Nun, wenn du die Fragen stellst, die dir MaGo dort so nahe legt, zeigst du sicherlich, daß du völlig einsichtig bist und den Sinn und Zweck von Geschwindigkeitskontrollen auch voll akzeptierst.

 

Mit einer so einsichtigen Haltung bist du bei jedem Verkehrsrichter, den ich bisher erlebt habe, voll auf der sicheren Seite.

 

Diese Fragen zeigen ganz klar, daß du deinen Fehler einsiehst und bedauerst

[/ironie]

 

Ich schließe mich MaGo's Posting in einem einzigen Punkt an: Wenn du tatsächlich all diese Fragen stellst, schildere bitte danach die Reaktion des Richters und den Ausgang des Verfahrens.

 

Gruß

Goose

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ebenfalls [ironie an]

 

Stimmt, MaGo hat 100% recht! Den Richter interessiert ganz sicherlich nicht, ob du etwas gemacht hast oder nicht. Er freut sich aber bestimmt riesig darauf, mit dir mal so richtig darueber diskutieren zu koennen, ob denn die Geschwindigkeitsbegrenzung dort und ueberhaupt sinnvoll sind. Wahrscheinlich hat er schon lange darauf gewartet, mal mit jemandem ueber den Sinn von Kontrollen reden zu koennen. Und und und ....

Natuerlich wird er ganz geruehrt sein, wenn er hoert, dass du den FS ja dringend brauchst. Fahrverbot? Aber doch nicht bei dir!!!

Wenn er dann aufgrund der Gesetze halt doch noch eine kleine Strafe aussprechen muss, dann haengt das natuerlich nur an dem bloeden Anwalt, der versagt hat. Wie kann man auch erwarten, dass jemand nach einem so kurzen Jura-Studium von nur wenigen Jahren sich da auch nur ein wenig auskennt?!

Zum Glueck gibt es aber noch so ein paar schlaue Jungs, die gerade den Kinderschuhen entwachsen sind, sich aber schon bestens auskennen. Damit bist du bestens beraten. Was fuer ein Glueck fuer dich, dass dir MaGo bereitwillig solche exzellenten Ratschlaege gibt.

Wenn der Richter vielleicht nicht ganz deiner Meinung ist, solltest du ihn vielleicht dezent darauf hinweisen, dass MaGo das so und so gesagt hat. Er laesst sich sicherlich von dem ungeheuren Wissen und der grossen Erfahrung von MaGo ueberzeugen.

[ironie aus]

 

Viel Glueck fuer die Verhandlung. Aber bitte berichte hinterher, wie es abgelaufen ist.

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Na Sheriff Goose und Franticek, auch wieder da. Wir wollen mal die Sache bisschen Zusammenfassen, damit unser Freund seinen Standpunkt besser beurteilen kann. Das ist das Fachforum von Radarfalle. Ich hab mich ja schon absichtlich zurückgehalten. Fakt ist, dass sich hier ein Haufen Polizisten rumtummeln, die Kompetenz vorgaukeln, mit der Absicht den Betroffenen zu helfen. Soweit ich die Sache hier beurteilen kann, können die „Kompetenten“ nicht mal sachlich die Rechtslage erörtern und nicht mal die entsprechenden §§ raussuchen. Ich spreche hier für mich, um meinen Standpunkt darzustellen. Ich möchte die Situation mal anders beschreiben, in der sich unser Freund hier befindet. Die „Zeugen“ sind Beamte, die Ankläger, die Polizei sind Beamte, der Staatsanwalt sind Beamte, der Richter ist Beamter, der Gutachter macht, wie man schon sieht Gutachten „für´s“ Gericht und selbst der Rechtsanwalt ist wahrscheinlich ein Hilfsbeamter und kennt sich am besten mit seiner Honorartabelle aus! Die Schuldanerkenntnis hat er hier im Forum längst gemacht. Wenn der RA Gutachten hört, hat er schon Dollarzeichen in den Augen. Unser Freund hier ist Don Quichotte! Er denkt noch, dass er die Welt verändert. Dabei steht sein Urteil längst fest! Er ist ja nicht der einzige, der mal zu schnell fährt und es steht längst in irgendein Buch an dem sich Richter orientieren. „Keine Aussicht auf Erfolg!“ Ich muss mich wundern, dass man die Leute überhaupt in diese Falle laufen lässt. Die die damit zu tun haben wissen, dass man bei den beweiswirksamen Daten der Geräte keine Chance hat. Wenn Don Quichotte schon bezahlen soll, kann er verlangen, dass man wenigstens seine Fragen beantworten soll! Don Quichote gelingt es nicht die vielen Flügel der Mühlen festzuhalten, er muss den Wind abstellen!

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MaGo, werd doch mal erwachsen. Das erinnert mich an meine Schuelerzeit, wo auch so manche dabei waren, die gerne aus allem moeglichen und unmoeglichen gleich eine Grundsatzdebatte ueber irgendwelche Dinge machen wollten. Und natuerlich haben sich auch alle verschworen .... wir kennen das ja. Aber zum Glueck gibt es ja einen, der natuerlich alles durchschaut.

Die Erwachsenen werden hier gerne sachlich mit dir diskutieren, aber so etwas kann man nicht ernst nehmen.

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@McGo

 

Ich habe mich auch absichtlich zurück gehalten. @Goose hat's eigentlich schon treffend formuliert.

Soweit ich die Sache hier beurteilen kann [...]

Jaaaa......, wenn Du's denn wirklich könntest! Aber schon der Beitrag vom 07.05.2003, 14:10 zeigt, daß Du wirklich überhaupt keine Ahnung hast.

 

Noch einer der bischen durchsieht

:) Wer denn noch? Du doch nicht etwa?!

 

Mit meiner Variante reitst Du Dich nicht rein, sondern vielleicht doch raus.
Schön wär's ja. Vielleicht macht er es ja wirklich (ich hoffe aber nicht!). Nur für diesen Fall möchte auch ich gerne erfahren, wie es ausgegangen ist.

 

Die Polizei hat in jeden Fall die Gefahrenabwehrpflicht und dazu haben sie nicht beigetragen.

Na, das ist ja auch ein doller Hund. Da messen die Polizisten und warnen den VT nicht vorher. Tze tze tze... wie können die bloß.

 

[ironie an]Machen wir's also zukünftig so:

die Geräte lassen wir auf der Wache, fahren zur Meßstelle und stellen uns einfach an die Straße. Kommt jemand, der zu schnell sein könnte (wir dürfen das ja schätzen :huh: ), so winken wir heftig, damit der VT langsamer fährt. Aber bitte nicht ZU heftig, denn auch dadurch könnte sich der VT erschrecken und u.U. selbst gefährden.[ironie aus]

 

Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel! :lol::blink:

 

@Goose

Wo ist denn nun der Smiley, der sich die Haare rauft, den Kopf schüttelt etc.?

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Getroffene Hunde bellen, na Ihr Stänkerfritzen. Bad Doberan, 07.05.03, ca. 20Uhr Blitzstelle beidseitig, kurz vor der Schule “Am Kamp”, Geschwindigkeitsbeschränkung 30km/h, soweit O.K., Nur Beamte wissen nicht, wann die Schüler zur Schule gehen, verwechseln sogar morgens und abends! :lol:

Ich sehe derzeit 3 Möglichkeiten für Don Quichotte:

1. Du rufst beim Richter an und sagst alles klar, Du bist schuldig. Damit tust du allen einen gefallen, denn alle können sich die Zeit, du brauchst Dich nicht nervlich belasten und vielleicht das Geld sparen. Das macht jeder Normale.

2. Du hörst auf deinen Rechtsanwalt. Das macht auch jeder Normale.

3. Du hörst auf mein Vorschlag, Probieren geht überstudieren! Das macht der Unnormale!

Wie Du unschwer feststellen kannst, können Dir unsere 3 Polizisten nicht wirklich helfen. Mit unseren Trötenheinis (Entschuldigung) ist Deine Chance auf Hoffnung gerade sehr und um ein Vielfaches gestiegen. Inzwischen kannst Du Dich hier auf das Forum berufen, Du kannst davon ausgehen, dass die Polizei auch nicht richtig Bescheid weiß, dass sich alle anderen auch sehr dafür interessieren und auch nicht Bescheid wissen. Du brauchst inzwischen keine angst mehr zu haben. Der Richter weiß, dass Du nicht schlauer sein kannst, als die Polizei, dem Rechtsanwalt und der Richter. Er wird Dich nicht mehr zum Sündenbock machen. Denn die anderen haben das ja jahrelang studiert. :)

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@MaGo: Da ich beim besten Willen nicht erkennen kann, was du mit deinem letzten Beitrag sagen willst (ich verstehe es als: "die haben alle keine Ahnung außer mir", aber ich denke, da verstehe ich was falsch), befasse ich mich nur kurz und auch nur in einem Punkt mit deinem vorletzten Posting (welches, wie ich soeben feststelle, anscheinend die gleiche Aussage wie dein letztes Posting hat):

 

Soweit ich die Sache hier beurteilen kann, können die „Kompetenten“ nicht mal sachlich die Rechtslage erörtern und nicht mal die entsprechenden §§ raussuchen.

Da du mich ja hier gezielt ansprichst: in welchem Thread habe ich einen sachlich falschen Hinweis gegeben oder sonstwie "Inkompetenz" gezeigt?

 

Gruß

Goose

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Guest Dauer-Guest

Ich glaub worauf MaGo hinaus will ist, daß zum Beispiel Polizisten die Pflicht haben Straftaten zu vereiteln und nicht sie zu dokumentieren. Dahingehend zu argumentieren daß nicht mal die "Profis" in grün sich in dem Fall korrekt verhalten haben und wie man als Bürger da mit anderer Messlatte gewertet wird. Dabei ohne Tricks den Fehler unumwunden zuzugeben - nicht ohne die unzähligen Fehler der Behörden zu erwähnen :)

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daß zum Beispiel Polizisten die Pflicht haben Straftaten zu vereiteln und nicht sie zu dokumentieren

 

Hm, dann würde MaGo aber den grundlegenden Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit nicht kennen. (womit er aber hier nicht der einzige ist :) )

 

Gruß

Goose

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Guest Dauer-Guest

Egal...in einem Punkt hat er aber sicher recht: wenn schon vor Gericht, dann lieber mit seiner Methode als mit dem völlig aussichtslosen "ich-wars-nicht-Trick". Da wird er zu 100% via "Beweisen" a la Affengutachter und Photos "überführt". Ein langweiliger Fall der immer wieder gleich ausgeht - Kasse machen!

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... und wenn er mit MaGo's Methode vor Gericht geht, zeigt er dem Richter, daß er sein Fehlverhalten offensichtlich nicht bedauert, da er ja verzweifelt alles in Frage stellt.

Ein Richter ist jedoch nicht an die Regelbußgeldsätze gebunden, er kann diese im EInzelfall auch erhöhen oder mildern.

 

Sicherlich könnte es eine "langweilige" Verhandlung werden, wenn er als reuhmütiger Sünder auftritt, für seinen Geldbeutel ist es aber gewiss besser als wenn er rebellisch dem Richter zeigt, was er von der Geschwindigkeitsmessung hält. (sicherlich, wenn es in diesem OWi-Verfahren Zuschauer gibt, so bekommen diese was geboten, aber ob das alles im Sinne des Betroffenen liegt, bezweifle ich doch stark)

 

Gruß

Goose

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Guest Dauer-Guest

@Goose: der Ton macht die Musik. Man muß die aggressiven Schritte eben geignet verabreichen und MaGos Vorschläge dazu sind doch ganz in Ordnung und haben nichts mit Rebellion zu tun. Der Kunde will verstehen und es in Zukunft besser machen. Dazu stellt er Fragen und erklärt sich bereit eine Strafe zu akzeptieren, wenn diese Fragen beantwortet werden. Schliesslich will er nicht wieder vor Gericht stehen ohne verstanden zu haben worum es geht. Beantwortete Fragen bieten Angriffsfläche, wie Du genau wie ich ja durch endlose Debatten im Forum wissen solltest. MoGo deutet ja da was an mit einer 30-Zone an einer Schule die um 20:00 Uhr überwacht wurde. Wenn so etwas oder ähnliche Umstände im Spiel sind, dann ist immerhin ein Funken Hoffnung da. Die Affengutachter-Geschichte ist im Vergleich dazu völlig aussichtslos. Im Grunde ist MaGos Vorschlag den Fall einfach nicht als Massen-Vorfall abzuwickeln, sondern als individuell vom Richter zu bewertende Geschichte. Ein Richter könnte sich durchaus geschmeichelt fühlen nicht den alltäglichen Stumpfsinn durchzuexerzieren und wirklich gefordert zu sein.

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Guest ...

Mit deinen 169 km/h sollte man dir die FE für immer entziehen, da du nicht geeignet zum Führen eines Kfz. bist!

 

Stehe zu deinem Verhalten oder hast du dich mit Absicht vermummt?

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@D-G

Soooo "neu" sind die besagten Fragen gar nicht. Ich habe auch schon ein paar Mal einen Vorgang zurück bekommen, wo ich zu solchen Fragen - aber nicht in dieser Fülle - Stellung nehmen sollte. JEDER, der das las, fragte sich, welch Geistes Kind - in diesen Fällen wohl der Anwalt - der Schreiberling ist. Es wurde schnell klar, daß er von dieser Materie jedenfalls KEINE Ahnung hatte.

 

Zudem, wenn ich solche Fragen schriftlich (!) gestellt bekomme, dann antworte ich mittlerweile nur noch auf solche, wo es auch einen Sinn macht. Zu "dummen Fragen" nehme ich keine Stellung mehr. Das soll u.U. von mir aus vor Gericht geklärt werden.

 

Ich habe es ein-, zwei- oder dreimal - k.A. - in einer Gerichtsverhandlung erlebt, daß der Betr. anfing, solche Fragen zu stellen. Das war selbst dem Anwalt - und das war ein wirklich guter!! - "peinlich", ließ der Betr. dadurch doch innerhalb weniger Sek. das bis dahin mühsam aufgebaute Kartenhaus einstürzen. Der Richter jedenfalls unterbrach diese lächerlichen Versuche nach der zweiten oder dritten Frage. Manch einer macht's noch eher. Es ist unsinnig, insbes. solche Dinge zu hinterfragen bzw. infrage zu stellen, die entspr. protokolliert werden. Die stehen fest. Fakt. Ende aus. Da beziehe ich mich in jedem Fall - ohne viele Worte - auf das Protokoll. Selbst nach einem Jahr oder länger, wenn man sich an manche Sachverhalte wirklich nicht mehr genau erinnern kann, beziehe ich mich halt auf die damals gefertigte Anzeige und den darin u.U. enthaltenen Sachverhalt, jedenfalls auf Fakten, die zu der Zeit schriftlich festgehalten wurden. Das reicht i.a.R. aus.

 

Ich denke keineswegs, daß man in jedem Fall zu Kreuze kriechen muß oder sollte, aber wenn die Lage mehr oder eher weniger erfolgversprechend aussieht, so sollte man zumind. kleinere Brötchen backen. Und dazu sind die o.g. Fragen keineswegs angetan. Abgesehen davon könnte ich Dir auf jede dieser Fragen problemlos antworten. :lol:

 

BTW: das waren keine Verständnisfragen, sondern konkret alles in Zweifel ziehende Fragen, die bei mir jedenfalls nicht den Eindruck erwecken ließen, der Kunde wolle verstehen und es in Zukunft besser machen. Eher das Gegenteil.

 

 

@MaGo

Zu Deinem

Bad Doberan, 07.05.03, ca. 20Uhr Blitzstelle beidseitig, kurz vor der Schule [...]
sowas gibt's. Irren ist menschlich, Fehler machen ist menschlich. Ich habe auch schon von Geschichten gehört, wo Kollegen zu Beginn der Schulferien auf dem Streifenbeleg Schulwegsicherung eingetragen haben, obwohl gar kein Schüler da war. :) Tja, das kommt vor. Sind aber Einzelfälle. Und das ist der von Dir zitierte auch und keineswegs repräsentativ.

 

Bezogen auf den vorliegenden Sachverhalt sind Deine Fragen, z.B. ob es sich bei der Meßstelle um einen Unfallschwerpunkt handelt usw., im Gegensatz zu Deinem Bsp. - da wäre die ein oder andere Frage durchaus angebracht - völlig belanglos, weil die Messung an dieser Stelle trotzdem zulässig wäre! Zulässig ist es auch, an besagter Schule zu später Std. zu stehen. Nur entspr. es nicht gerade dem eigentlich verfolgten Sinn und Zweck der dortigen Messung. Daher sind Richter in solchen Fällen durchaus geneigt, die Strafe zu mildern. Komplett eingestellt wurden nach meinen bisherigen Erfahrungen solche Verfahren aber nicht.

 

Fragen stellen, wo es Sinn macht => d'accord! Wo es keinen Sinn macht, wo man sich dadurch nur noch mehr in die Sch....e rein reitet, sollte man es lieber sein lassen. Und quasi diesen Tip haben wir DREI gegeben.

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Guest Dauer-Guest

@Bluey: was Du da berichtest wäre wenn es so wäre eine sehr traurige Botschaft für unseren Rechtsstaat. Es gibt nunmal zu allen möglichen Themen (nicht nur zum Blitzen) verschiedene Ansichten und wenn vor Gericht schon alles feststehen sollte, dann würde ich persöhnlich die Nützlichkeit von Gerichten anzweifeln.

 

Ich vermute, wider Deiner Erfahrung, daß man sich nicht tiefer in die Scheisse reitet, wenn man höflich, verständlich bleibt, sachlich mit dem Richter umgeht und sein Anliegen schlüssig vorbringt. Ein Richter kann vor soetwas eigentlich nur Respekt haben. Er ist doch nur die "Ich-wars-nicht..."-Methode gewohnt, bei der er mehr oder weniger angelogen wird.

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@D-G

 

Dann lies doch bitte noch einmal, was ich geschrieben habe. Es bezog sich auf die von MaGo genannten Fragen. Und die waren alles andere als höflich, schlüssig vorgebracht oder sachlich. Ich behaupte doch auch überhaupt nicht, daß von vornherein schon alles feststeht. Ich sage bloß, daß ein Richter die "Krise" bekommt, wenn er sich so einen "Müll" anhören muß.

 

Ich denke, die sind durchaus in der Lage, zwischen sinn-/belanglosen, die Sache nur verzögernden, ihr aber nicht dienlichen Fragen etc. und konkreten, begründeten, der Sache zuträglichen Fragen zu unterscheiden. Ich bezog mich mit meiner Aussage auf ersteres.

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@Dauer-Guest

Die Nützlichkeit unserer Gerichte ist durchaus gegeben. Die Aufgabe eines Gerichtes ist es im Normalfall nicht, bestehende Vorschriften, die nicht mit einem Strafrahmen, sondern einem Strafmaß belegt sind umzudeuten.

 

Passt eine Vorschrift genau auf einen Fall, dann ist diese auch anzuwenden. Alleine schon um die Gleichbehandlung sicherzustellen.

 

Die Gerichte sind dazu da um nicht bewiesene Vorgänge zu erörtern und zu bewerten. Diese Erwägungen spielen dann eine Rolle, wenn es darum geht, welche Vorschrift anzuwenden ist. Wenn das dann feststeht, dann wird deren Strafmaß auch verwendet.

 

Ein Beispiel ist. z.B. die Feststellung, ob eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Ist das vom Richter festgestellt, wird der passende Strafrahmen benutzt.

 

Soviel zu den OWi-Fällen. Aber dafür sind die Gerichte auch nicht primär gedacht. Damit werden sie nur zugemüllt.

 

In Deutschland gibt es zigtausend Paragraphen in hunderten von Gesetzen. Dennoch sind vor allem im BGB damit nicht alle Fälle abgedeckt, sondern nur die Grenzen gezogen. Ein Gericht muß bei allen Fragen, welche nicht genau auf einen Paragraphen passen, feststellen, wie der gesamte Fall für alle "gerecht" mit dem gegeben Gesetz abgehandelt werden kann.

 

Als einfachstes Beispiel kannst du da §148 nehmen, in dem die Bindungfrist an ein gemachtes Angebot gehandelt ist. Die Gerichte müssen da regelmäßig entscheiden, ob diese Frist (wegen Postlaufzeiten, Unverschulden usw) eingehalten ist oder nicht.

 

Ich weiß, hat jetzt nichts mit dem aktuellen Fall zu tun, aber meiner Meinung nach ist das die Aufgabe der Gerichte und ein solche rumgekaspere wegen OWi's.

 

so long

Hugo

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Bin leider jetzt erst wieder drin, weil ich meist ab 17:00 Uhr offline bin.

 

Ein Teil der Fragen von MaGo haben noch einen gewissen Sinn. Wenn man den Muell drumherum weglaesst und das etwas hoeflicher ausdrueckt, dann kann sogar ein Schuh draus werden.

ABER - nicht fuer den Richter.

 

Gesetze werden an anderer Stelle gemacht. Fuer die Richter sind die Gesetze vorgegeben, sie MUESSEN entsprechend den Gesetzen urteilen. Kein Richter der Welt kann einfach so auf eine Strafe verzichten, weil er selbst ein Gesetz nicht fuer sinnvoll haelt, er kann nicht Gesetze nach eigenem Ermessen oder Gutduenken einfach ignorieren oder umwerfen. Dafuer koennte er selbst bestraft werden!

 

Das Tempolimit ist vom Gesetzgeber vorgegeben, das steht fest. Dass beim Ueberschreiten eine Strafe verhaengt wird, das steht auch fest. Was nicht feststeht und vom Richter zu ermitteln ist:

- hat derjenige, dem das vorgeworfen wird, das auch begangen?

- gibt es Umstaende, die das Strafmass evtl erhoehen oder vermindern koennen (oder sogar zur Einstellung fuehren)

 

Der Hinweis auf den Zeitpunkt der Messung - z.B. vor der Schule erst spaet abends und noch zur Ferienzeit - ist ein sachlicher Punkt, der zur Strafminderung fuehren koennte. Komische Fragestellungen und Diskussionen ueber Sinn oder Unsinn, ueber Rechtmaessigkeit von Begrenzungen oder Messungen, wirre Sprueche a la MaGo, die sind an dieser Stelle wahrlich fehl am Platz. Die Rolle des Richters und des Gerichts wird hier teilweise voellig verkannt.

 

Dass ein Teil seiner Fragen, sofern sie vom Muell befreit und etwas hoeflicher formuliert werden, an anderer Stelle durchaus angebracht sein koennten, moechte ich hier gar nicht in Frage stellen. Aber alles, wo es hingehoert.

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Hallo, Freunde der russischen Sprache. Heute ist ein wunderschöner Tag. Die Zuschauerzahlen in der Statistik entwickeln sich. Alles wartet mal wieder, was ich schreibe.

Heute konnte ich endlich mal den Punkt auf den Briefumschlag in der Forumsübersicht testen.

Und siehe da, es ist mein Punkt! Der Punkt steht für mich und heißt Zensurgefährdet und Beitragslöschgefahr. Wir sollten uns langsam über meine Bezahlung einigen! Und weil heute so ein schöner Tag ist, lernen wir heute, dass 1+2 fachlich eigentlich doch 3 ist, ganz ohne Rechtsanwalt, Richter, Gutachten und ohne zu studieren. Goose, Bluey und Franticek fangen schon wieder an zu transpirieren. Unsere 3 Oberlehrer sehen schon wieder alt aus. Sie wissen, sie haben das Thema wieder verfehlt. Die Beschäftigen sich einfach zu viel mit mir, als mit Don Quichotte. Dabei haben sie alle Möglichkeiten gehabt Sachverhalte zu überprüfen. Ich habe Don Quichotte seine Möglichkeiten bereits aufgezeigt. Wir lernen aber heute, wie man Don Quichotte mit 169km/h eine Chance gibt. Zunächst die Nachrichten: Letztens die Schlagzeilen mit den Toten, bei der Verfolgungsjagd in Österreich, kann man unseren gelöschten Beitrag nicht der dortigen Presse zu spielen? Schon gut, schon gut! Ungarn: Tragische Geschichte! Alles Rätselt! Der Busfahrer, tja der Busfahrer, BKA ist auch da! Unsere Beamten sind vor Ort! Ich bin nicht da! Ich kenne aber die Stelle! Die Ungarn leben viel gemütlicher als wir Deutschen, das Problem ist, sie kucken sich soviel von uns ab, der deutsche Einfluss ist erschreckend. Ich möchte mal mein Urteil abgeben. Die Stelle ist Kreuzgefährlich! Es hätte jeden anderen auch passieren können. Menschliches Versagen spielt dabei keine Rolle, jedenfalls nicht seitens des Busfahrers, es ist nur der minimale Funke der Unachtsamkeit und vielleicht Unwissenheit gewesen. Ich fahre ca. alle 2 Jahre nach Ungarn und habe mir die Entwicklung angeschaut. Wer in Ungarn fährt, merkt, dass es schon Unterschiede im Fahrstil gibt. Das ist nicht negativ gemeint, denn die Ungarn kommen damit zurecht. Dieser Bahnübergang macht den Eindruck, als ob er über Jahre vergessen wurde. Siofok war schon immer ein sehr schöner Urlaubsort, in den letzten Jahren hat der Verkehr erheblich zugenommen. Der Bahnübergang ist an der stelle nicht mehr Zeitgemäß. Viele Busse und Autos fahren dort rüber zu den Hotelanlagen und zum Strand. Er ist eine zentrale Schnittstelle und für die meisten Touristen unausweichlich. Wer in Ungarn unerfahren und bisschen drüschich ist, kommt damit auf Anhieb nicht zurecht. Unterm Andreaskreuz sind 3 Leuchtpunkte. Die funktionieren zwar, aber keiner weiß ob richtig. Wenn ich da rüber fahre, kucke ich lieber 3mal nach der Lokomotive, als dahin. Das die Sonne blendet stimmt auch. Ich könnte auch nachvollziehen, wenn er sich nach andere Voranfahrende orientiert hat und auch vielleicht durch die bremsen musste. Soweit ich mich erinnern kann, hingen direkt am Bahnübergang damals schon Kränze. Das machen die Ungarn wie bei uns mit Kreuze. Fachlich mache ich dem Busfahrer keinen Vorwurf sondern den Behörden. Sie haben gewusst, dass es ein behördlich bekannter Unfallschwerpunkt ist. Bei der Entwicklung, war es nur eine Frage der Zeit, bis da was passiert. Die Tatsache das der Zug an der Stelle 100km/h drauf hat, ist Zeugnis davon, dass da andere ganz mächtig versagt haben. Sprechen wir Deutsch und kehren wir vor der eigenen Haustür, werden wir merken, dass es bei uns ähnlich ist. Ich weiß, z.B. von einen Bahnübergang auf Rügen, wo schon immer was passiert ist. Diese Bahnübergänge sind behördlich bekannte häufige Unfallschwerpunkte, die der VT als solche nicht erkennt. Wenn das BKA zurück ist, können sie sich gerne mal meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Schwerin anschauen, da steht das lange drin! Ich habe dieses vertuschen, geheim halten und die Schuld auf andere schieben echt satt. Goose, Bluey und Franticek lassen wir noch bisschen transpirieren. Bis Gleich!

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*kopfschuettel*

Und was soll und dies nun wieder sagen?

Soll unser "169er" seinem Richter nun auch noch etwas von einem Bahnuebergang in Ungarn und auf Ruegen erzaehlen? Und hoffen, dass der Richter ihm daraufhin die Strafe erlaesst? Der wird sich aber freuen!

Habe das Gefuehl, da wird jemand immer verwirrter ... und lebt in einer eigenen, fuer sich selbst zurechtgelegten Welt.

 

Mein Fleisch kaufe ich beim Metzger, mein Brot beim Baecker. Alles da, wo es hingehoert. Und wenn ich irgendwelche Thesen und Behauptungen diskutieren will, dann doch da, wo das hingehoert und nicht am voellig falschen Platz. Wenn das ganze allerdings sooo wirr wird, dann laesst man es am besten ganz bleiben.

 

Kannst du mal eine eindeutige kurze und klare Antwort geben: Wenn der 169er seinem Richter deine Fragen vorlegt und das alles von sich gibt, was du geschrieben hast, was wird er wohl tun. Wird er erkennen, dass er den Verstoss begangen hat und ihm eine Strafe auferlegen? Oder wird er ihn auf diese Ausfuehrungen hin freisprechen? (Denk aber dran, dass der Richter keine Gesetze macht oder ausser Kraft setzen darf sondern nach den bestehenden urteilen muss). Gib doch mal eine kurze praegnante Antwort darauf.

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Und wieder einmal heißen wir alle recht herzlich willkommen zu MaGo's Kinderstunde. :):huh:

 

Bis Gleich!

Kann auch gerne etwas länger dauern. :D

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@Franticek

 

Kannst du mal eine eindeutige kurze und klare Antwort geben: Wenn der 169er seinem Richter deine Fragen vorlegt und das alles von sich gibt, was du geschrieben hast, was wird er wohl tun.

Eine MPU anordnen.

 

scnr

 

Thomas

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Guest Dauer-Guest

Im Grunde versteh ich schon worauf MaGo hinaus will: Ist wie mit dem immer öfter auftauchenden "Vorsicht Strassenschäden"-Schild. Die Behörden verbocken was, machen um nicht belangt zu werden ein Schild hin. Wie Ihr wisst sind diese Fälle bei denen zum Beispiel eine Achse wegen eines Schlaglochs bricht gerade Bundesweit am kochen.

 

Parallel dazu die Sache mit einer Gefahrenstelle. Nehmen wir doch die A81-Ausfahrt links wo bei mir hier jeden 3. Tag geblitzt wird - die einzige AB-Ausfahrt auf der linken Seite in ganz Deutschland soweit ich weiß. Habe gehört es gibt noch eine in Ostdeutschland. k. A. Jedenfalls hatten da die Behörden irgendwelche Pläne die Müll waren und man hat da eine Gefahrenstelle produziert. Dort kommt es seit Jahren zu Ordnungswiedrigkeiten und Straftaten. Anstatt die Gefahrenstelle zu beseitigen wird sie von den Behörden als willkommene Einnahme-Quelle genutzt. Der springende Punkt dabei ist, daß wenn der Richter einen Zu-Schnell-Fahrer dort schuldig spricht er eigentlich auch die Behörden, die nicht einschreiten sondern abkassieren zu bestrafen hätte. Ein 120-Schild kann man ja wirklich übersehen und es ist also denkbar in diese Gefahrenstelle mit überhöhter Geschwindigkeit zu rauschen. Wer hat da mehr Schuld? Der VT oder die Behörden die diese Stelle seit Jahren kennen, nicht entschärfen und dann mit ihren eigenen Zahlen belegen können, daß dort immer mehr "Täter" erwischt werden?

 

Ich weiß nicht ob die Strategie "geh ich unter gehst Du mit" bei sowas klappt aber es ist aus meiner Sicht nach wie vor 1000 x erfolgversprechender als vor Gericht zu sagen: "ich wars nicht", sich vom Affengutachter begutachten zu lassen und 100% schuldig gesprochen zu werden, weil man den Richter angelogen hat.

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Guest Dauer-Guest

Noch so als Anhang: ein Rummelmarkt, bei dessen Karussel immer wieder tödliche Unfälle enstehen wird ja auch nicht mit einem Schild versehen "achtung gefährlich, nicht betreten" und dann sproadisch kontrolliert und abkassiert. Die Ursache wird beseitigt und zwar gründlich via TÜV und massivsten Strafen für den Betreiber. Im Zweifelsfall wird das Teil abgeschafft! Unsere Strassen sind nix anderes als eine fette große Achterbahn vom Staat (Betreiber) organisiert. Wenn da was dran unsicher ist, dann hat das beseitigt zu werden - vom Staat und sofort.

 

Der kleine Bürger muß seinen Bürgersteig im Winter auch von Schnee und Glatteis befreien um nicht Schuld dran zu sein, wenn die Oma von nebenan sich die Haxen bricht. Die einzigen die sich drücken sind die Behörden...schriftlich:"dieser Weg wird nicht geräumt und getreut".

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@ Dauer-Guest:

 

Stimmt ja alles, hast ja Recht. Aber glaubst du dass solche Grundsatzdiskussionen vor Gericht weiterhelfen? Ich glaubs nicht. Der Richter wird sich verarscht vorkommen und der Sache ein schnelles Ende setzen, mit FV und allem was dazu gehört.

 

@MaGo:

 

Wie alt bist du eigentlich?

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Guest Dauer-Guest

@HugoKlein: Wenn das ein sturer und finanziell unabhängiger Hund durchfightet bis zu unseren obersten Instanzen, dann kann da alles mögliche bei rauskommen, denn je höher das Gericht umso eher wird eine Grundsatzdiskussion geführt bzw trauen sich Richter eine zu führen und nicht angepasst zu urteilen. Ausserdem könnte man auch klagen ohne überhaupt schuldig zu sein. MaGo hat ja offensichtlich Starfanzeige gestellt wegen dem Bahnübergang. Er steht da nicht als Schuldiger, sondern die Behörden!

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Noch so als Anhang: ein Rummelmarkt, bei dessen Karussel immer wieder tödliche Unfälle enstehen wird ja auch nicht mit einem Schild versehen "achtung gefährlich, nicht betreten" und dann sproadisch kontrolliert und abkassiert. Die Ursache wird beseitigt und zwar gründlich via TÜV und massivsten Strafen für den Betreiber. Im Zweifelsfall wird das Teil abgeschafft! Unsere Strassen sind nix anderes als eine fette große Achterbahn vom Staat (Betreiber) organisiert. Wenn da was dran unsicher ist, dann hat das beseitigt zu werden - vom Staat und sofort.

 

Der kleine Bürger muß seinen Bürgersteig im Winter auch von Schnee und Glatteis befreien um nicht Schuld dran zu sein, wenn die Oma von nebenan sich die Haxen bricht. Die einzigen die sich drücken sind die Behörden...schriftlich:"dieser Weg wird nicht geräumt und getreut".

Gutes Beispiel. Wirklich!

 

Aber auch auf dem Rummelplatz herrschen Regeln, das Karussel unterliegt gewissen Auflagen, die Achterbahn und alles andere auch. Unter Einhaltung dieser Regeln funktioniert es im allgemeinen, ohne daß etwas passiert. Der Achterbahnbetreiber kann schließlich auch nicht hergehen und die Geschwindigkeit der Fze heraufsetzen, auch wenn das sicherlich für mehr Adrenalinausstoß bei den Fahrgästen und damit sicherlich auch für mehr Zulauf und Umsatz sorgen würde. Man könnte ja sagen: solange nichts passiert, GAS! Und was wäre, wenn ein Fz aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit ausbrechen würde?

Und vergiß nicht: auch hier, auf dem Rummelplatz, wird die Einhaltung der Regelungen überwacht, Verstöße dagegen werden ggf. entspr. geahndet. :D

 

Nun, genauso verhält es sich mit dem Straßenverkehr. Hier gibt es Starke und Schwache, Schnelle und Langsame .... UND eine große Menge an VT, die irgendwo dazwischen liegen. Der Staat, die Behörden etc. haben nun die undankbare Aufgabe, hier einen Mittelweg zu finden, der ALLEN irgendwie gerecht wird. Es ist dabei unmöglich, alle Ansprüche, alle Wünsche zu 100% zu erfüllen.

 

Beantworte mir eine Frage:

Wie soll z.B. eine Stelle - gerade, breite und gut ausgebaute Straße -, wo permanent jemand einen schweren Unfall baut, entschärft werden?

 

 

BTW: auch auf dem Rummelplatz gibt es Schilder. Z.B. Altersbeschränkungen (eigentlich sollte doch jeder selbst bestimmen können, ob er da rein darf oder nicht); Hinweise, daß bei bestimmten körperlichen "Mängeln" das Fahrgeschäft nicht genutzt werden darf (auch hier sollte doch gelten: ich weiß selber, was mir schadet und was nicht) etc.

Aber EIN Schild stört mich da ganz besonders: das Preisschild :huh::)

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Ja, ja die Welt ist schlecht!

So nun ist es soweit, ich werde versuchen Don Quichotte, aus seiner misslichen Situation zumindest im Internet und auch fachlich zu befreien und ihr könnt Richter spielen. Ich bitte Euch im Anschluss, und im Interesse vielleicht auch anderer, nicht rum zu trötten und das Ergebnis zu verwässern. Fachlich ist:

1. Don Quichotte ist nicht schlauer als der ausgebildete Richter, seine Ankläger und die Polizei.

2. Seine Situation haben wir bereits dargestellt, er hat längst Einsicht gezeigt, wir sparen uns die Gutachten. Er hat in der Beziehung keine Chance. Die Geräte sind beweiswirksam. Durch seine Einsicht wird ein Gesichtsgutachten überflüssig. Geld gespart, Zeit gespart.

3. Wenn Don so seine Einsicht zu gibt und verspielt, wird er verurteilt, wie jeder andere. Warum sollte der Richter in seinem Ermessenspielraum runtergehen? Der Richter würde sich freuen.

4. Don zeigt Einsicht, dass sein Verhalten falsch war. Das sagt er und das versteht der Richter! Richter sind nicht dumm und wollen schon gar nicht am Ende dumm dastehen. Einsicht nicht unbedingt im Sinne von alleinige Schuld.

5. Don kann soviel Fragen stellen, wie er will. Er hat das Recht Fragen zu stellen. Lt. Grundgesetz, Artikel 17, Petitionsrecht. Das Grundgesetz ist das ranghöchste Gesetz der BRD, daran sind auch Richter gebunden. Das Petitionsrecht regelt Eingaben und Beschwerden. Es besagt, Eingaben sind Rechtsmittel, Eingaben müssen beantwortet werden, aus Eingaben dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Don hat das Recht dazu. Schon in der Rechtsmittelbelehrung der Anhörung erfolgt der Hinweis meist ganz unten im letzten Teil. Spätestens an dieser Stelle macht der Richter ein Auge auf. Günstig wäre, wenn die Fragen schriftlich mit der Bezeichnung Eingabe formuliert und übergeben sind, mit der Begründung, dass er als Bildungsauftrag die Antworten und Quellen fachlich überprüfen möchte.

6. Im weiteren muss Don seine Verteidigungsmittel vortragen:

· Das Feine an diesen Fall, die Kläger bringen die Beweismittel selbst mit, da ist das beweiswirksame Bild genannt Beweis B 1! Was kann man damit anfangen? Es beweist, Don hatte Probleme mit den Lichtverhältnissen, deshalb hat er die Sonnenbrille auf, die Augen sind Lichtempfindlich, wahrscheinlich hat die Sonne geblendet.

· Was kann man noch damit anfangen? Man kann die Glaubwürdigkeit der Zeugen überprüfen! Frage sie irgendwas, z.B. welche Farbe hatte die Mütze, das Auto, ist das Auto ein Kombi oder ähnlich, am besten was, was nur Don wissen kann! Spätestens hier macht der Richter das andere Auge auf!

· Don Quichotte hatte früher einen Freund, nun bin ich seiner. Ich biete mich als Zeugen MaGo an. Was kann ich wirksam bezeugen?

 

„Hiermit bezeuge ich, dass der Betroffene Probleme mit den Licht hatte, dass man ihn an einer besonders gefährlichen Stelle und in einer besonders gefährlichen Situation mit 169km/h geblitzt hat und ihn ein Schreck eingejagt wurde. Ich bezeuge weiter, dass er durch den Schreck und durch die Beamten einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt wurde. Ich bezeuge, dass er die Stelle als behördlich bekannten Unfallschwerpunkt nicht erkannt hat. Ich bezeuge, dass die Beamten ihrer Gefahrenabwehrpflicht nicht nach gekommen sind und dass sie die Ordnungswidrigkeit nicht verhindert haben, im Gegenteil sie wollten, welche per Seriendruckbrief produzieren.“

 

7. Dem Richter muss wirksam aufgezeigt werden, was behördlich nicht in Ordnung ist:

· Die Lichtverhältnisse stimmten nicht. Fachlich ist, dass man bei bestimmten Lichtverhältnissen in bestimmten Winkeln keine Einsicht auf das Tacho hat. Das ist eine offenkundige Tatsache, das kann jeder Laie nachvollziehen und braucht nicht weiter bewiesen werden. Wer das überprüfen will soll es tun. Don braucht das nicht.

· Die Beamten haben die Lichtverhältnisse im fotografischen Sinne ausgenutzt, um scharfe Fotos zu schießen. Sie wussten, dass man nicht gegen Licht fotografiert. Es ist nicht die Aufgabe der Beamten sich als Fotografen zu probieren und in diesem Sinne Ordnungswidrigkeiten zu produzieren, sie haben die Aufgabe der Gefahrenabwehrpflicht. Die Beweissicherung ist dem nicht übergeordnet.

· Die Beamten dürfen Don nicht zusätzlicher Gefahr aussetzen, durch das abbremsen und durch den Schreck hat er sich, den Nachfolge- und Gegenverkehr gefährdet.

· Don hat die gefährliche Stelle bzw. den behördlich bekannten Unfallschwerpunkt in der Praxis nicht als solchen erkannt. Theorie und Praxis stimmen nicht überein. Der Richter weiß, dass es nicht ausreicht, wenn seine Polizei Fähnchen auf der Unfallkarte stecken und solche eindeutigen wichtigen verkehrsrechtlichen Informationen nicht an den Verkehrsteilnehmern weiterleiten

· Der Richter weiß, Don kann nichts dafür, wenn die StVO kein Zeichen für häufiger Unfallschwerpunkt, keine Funktion, kein Thema, kein Verhalten vorsieht, außerdem gibt es mein Akz. 111 Js 19006 /02 bei der Staatsanwaltschaft Schwerin

 

Fazit, Don Quichotte kann sein Gaul auch mit 169km/h auf einer 100km/h Strecke reiten. Er beherrscht sein Gaul auch in gefährlichen Situationen und selbst, wenn Räuber lauern. Er weiß, dass er was falsch gemacht hat und das wird so schnell nicht wieder vorkommen. Er hat keinen gefährdet und keiner ist zu Schaden gekommen. Es ist eine Geringfügigkeit, die Don und auch der Richter nicht ändert und die es morgen auch noch gibt.

 

Nun müssen wir noch eine Rolle für unsere 3 Sheriffs erfinden. Goose, Bluey und Franticek sagen, sie sind für Ordnung und Sicherheit. Sie sind neuerdings die Freunde von Don, denn sie haben das Ziel erkannt. Sie versichern, dass alles seine Ordnung hat. Ab heute beantworten sie immer alle Fragen. Sie sagen, keiner wird Pauschal und per Seriendruckbrief übern Tisch gezogen. Der Vortrag von Don ist schlüssig und fachlich. Fakten stehen außerdem über dem Gesetz und können überprüft werden.

 

An dieser Stelle hat Don den Wind abgestellt, jetzt kann er mit dem Richter verhandeln. 50,-€ dürften reichen, denn der Richter hat selbst was dazu gelernt.

Oder kein Richter wird so dumm sein und es wagen, Don auf einer falschen Grundlage und mit diesem Hintergrund zu verurteilen und zu belasten, den Sachverhalt vertuschen oder weglassen. Don ist kein Straftäter und es wird keiner einen aus ihm machen! Sonst erstattet er Strafanzeige und stellt selbst Strafantrag lt. StGB § 263 Betrug und § 339 Rechtsbeugung.

Alle Verfahren werden eingestellt. Alle Leute sind fröhlich und gehen sich nicht mehr auf´n Sack. Und eben gerade hat der Wind von selbst auf gehört zu blasen.

Goose, Bluey und Franticek, wenn ihr nichts Fachliches dagegen stellen könnt, dann haltet endlich Eure Klappe!

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