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Abgefahrene Reifen


Guest Murock

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Hallo,

 

letzten Freitag hatte ich eine Begegnung der unangenehmeren Art. Ich war auf dem Weg zur Arbeit und biege nach links auf den Firmenparkplatz. Dabei äuge ich mit besonderem Interesse auf 2 Autos die da stehen und sich zugeparkt haben, mir aber netterweise meine Lücke gelassen haben. Ich parke ein und will gerade aussteigen, da steht die Rennleitung mit der Kelle neben mir.

 

Schimpft und zeigt mir die Kelle und meint ob ich nicht wüßte, was das heißt, wenn er damit winkt. Ich hätte seine Weisung mißachtet, etc. Ich habe den überhaupt nicht gesehen. Der stand auf einmal auf dem Parkplatz neben mir. Bis sich dann klärte, daß die 100m weiter vorne auf der Straße, von der ich auf den Parkplatz abbog eine Blitzerei per Laser veranstaltet haben. Da ein Lich kaputt war, wollte er mich rauswinken. Da auf meinem Parkplatz aber diese komische Parkerei war, habe ich gar nicht in die Richtung geschaut. Warum auch, wenn ich da nicht hin will.

 

Naja, das sah er alles noch ein. Aber dann fing er an mein Auto zu checken und entdeckte meine abgefahrenen Sommerreifen. Dann war ich fällig. Ich mußte mitkommen und er sagte mir, daß ich mit 75 EUR und 3 Punkten rechnen muß. Außerdem muß ich diese Woche mit neuen Reifen auftauchen und dies kontrollieren lassen.

 

Ich war ein friedfertiger Mensch und habe alles geschehen lassen und dummerweise auch den blöden Bogen unterschrieben mit dem Kreuz, daß ich den Verstoß zugebe. Ansonsten hätte ich ihn bestimmt gereizt und er hätte mir auch noch 50 EUR und 1 Punkt für die Weisungsmißachtung aufgebrummt.

 

Hinterher habe ich mir so meine Gedanken gemacht. Das Profil war außen ziemlich glatt, aber innen hat es eventuell noch 1,6 mm. Der hat nicht gemessen, sondern nur geschaut. Er war alleine auf dem Parkplatz bei meinem Auto, sein Kollege stand an der Meßstation. Folglich hat nur dieser eine Ploizist mein Profil begutachtet.

 

Ich war seit einem Jahrzehnt ein punkteloser Fahrer, aber dieses Jahr hats in sich. Erst im Frühjahr hab ich 3 Punkte und 50 EUR für das nicht stoppen am Grünen Pfeil bei Rot erhalten. Die Regel gabs bei mir in der Fahrschule noch nicht und ich habe die Änderung nicht mitbekommen. Weitere 3 Punkte schmecken mir überhaupt nicht.

 

Sieht einer eine Chance, da noch was zu machen? Ich habe eine RV ohne SB (ADAC), die ich nie in Anspruch genommen habe.

 

Ich fürchte aber, meine Chancen stehen schlecht, da ich den Verstoß ja mit meiner Unterschrift zugegeben habe.

 

Was meinr ihr?

 

Grüße,

Heiko

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Ich war ein friedfertiger Mensch und habe alles geschehen lassen und dummerweise auch den blöden Bogen unterschrieben mit dem Kreuz, daß ich den Verstoß zugebe.

 

Bist du dir sicher, dass es bei dem Bogen um den Verstoß ging und nicht - so ist es meist - die Daten (Name / Anschrift/Führerscheindaten) festgehalten sind.

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Hinterher habe ich mir so meine Gedanken gemacht. Das Profil war außen ziemlich glatt, aber innen hat es eventuell noch 1,6 mm
§ 36 (2) StVZO: Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

 

War das Profil auf 3/4 der Lauffläche noch ausreichend?

 

Der hat nicht gemessen, sondern nur geschaut.
Reifen haben Verschleißmarken. Das sind Querstege in den Profilrillen. Sind diese eindeutig erreicht, so ist das Profil keine 1,6 mm mehr tief.

Der Satz "Die Verschleißmarken waren eindeutig sichtbar erreicht" hat bisher bei mir noch immer, auch ohne Angabe einer genauen Millimeterangabe, ausgereicht.

 

Gruß

Goose

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Also zunächst mal: Auf dem Bogen war ein Feld zum Ankreuzen, ob der Verstoß zugegeben wird. Da war das Kreuz bei ja drin.

 

Tja, zu den Reifen. Die waren schon ganz schön runter. Die Verschleißmarken? Ja ich erinnere mich, daß er mir sowas gezeigt hat. Die waren auf einer Höhe mit dem restlichen Profil. Die Reifen waren aber außen mehr abgefahren als innen und die Verschleißmarke befand sich ziemlich weit außen.

 

Ich würde halt gerne um die 3 Punkte drum rum kommen. Meine Winterreifen waren sogar schon bestellt und sollen heute oder morgen kommen. Das waren die letzten Tage dieser Reifen und da muß mir noch einer kontrollieren, das ärgert mich. Ich hab halt noch ne RV und überlege, ob da die Spur einer Chance besteht, das noch auszuhebeln. Es war halt nur ne Sichtkontrolle ohne 2. Beamten als Zeugen, dafür aber halt mit meiner Unterschrift. Hätte ich mich geweigert, hätte er wahrscheinlich eine umfangreichere Beweisaufnahme angefangen.

 

Sieht wahrscheinlich alles nicht gut aus. :30:

 

Grüße,

Heiko

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Tja, zu den Reifen. Die waren schon ganz schön runter. Die Verschleißmarken? Ja ich erinnere mich, daß er mir sowas gezeigt hat. Die waren auf einer Höhe mit dem restlichen Profil. Die Reifen waren aber außen mehr abgefahren als innen und die Verschleißmarke befand sich ziemlich weit außen.
Ja, höher als das restliche Profil können sie ja auch nicht sein.

 

Ich würde halt gerne um die 3 Punkte drum rum kommen. Meine Winterreifen waren sogar schon bestellt und sollen heute oder morgen kommen.
Das höre ich von jedem, dem ich eine Reifen-OWi schreibe

 

Ich hab halt noch ne RV und überlege, ob da die Spur einer Chance besteht, das noch auszuhebeln. Es war halt nur ne Sichtkontrolle ohne 2. Beamten als Zeugen, dafür aber halt mit meiner Unterschrift. Hätte ich mich geweigert, hätte er wahrscheinlich eine umfangreichere Beweisaufnahme angefangen.
Deine Personalien stehen fest, somit wirst du einen Bußgeldbescheid erhalten. Gegen diesen kannst du Einspruch einlegen, dann geht es vor Gericht. Dort wird dann der Polizeibeamte (einer reicht, es muss kein zweiter dabei sein) noch Mal gehört und auch du kannst deine Sicht der Situation wiedergeben.

 

Deine Chance, da noch raus zu kommen, ist IMHO mehr als gering.

 

Gruß

Goose

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Das das mit den bestellten neuen Reifen gerne als Ausrede genommen wird, kann ich gut nachvollziehen. Bei mir war es übrigens tatsächlich so. Das könnte ich sogar belegen, weil ich im Internet bestellt hatte und erstmal die Rechnung zwecks Vorkasse-Überweisung erhalten habe, eh die Reifen geliefert werden. Das Datum der an mich adressierten Rechnung ist einige Tage vor der Kontrolle. Bloß helfen wird mir das wahrscheinlich gar nix, oder?

 

Kann sich vor Gericht eigentlich das Strafmaß erhöhen? Die übrigen Kosten zahlt ja die RV.

 

Grüße,

Heiko

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Hat eigentlich mal irgendjemand geprüft, ob diese tollen Verschleissmarken wirklich 1,6 mm hoch sind?

 

Kann mir gut vorstellen, das die Hersteller diese Marken bewusst etwas höher machen, damit der VT halt eher Neue kauft.

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Das das mit den bestellten neuen Reifen gerne als Ausrede genommen wird, kann ich gut nachvollziehen. Bei mir war es übrigens tatsächlich so. Das könnte ich sogar belegen, weil ich im Internet bestellt hatte und erstmal die Rechnung zwecks Vorkasse-Überweisung erhalten habe, eh die Reifen geliefert werden. Das Datum der an mich adressierten Rechnung ist einige Tage vor der Kontrolle. Bloß helfen wird mir das wahrscheinlich gar nix, oder?

 

Kann sich vor Gericht eigentlich das Strafmaß erhöhen? Die übrigen Kosten zahlt ja die RV.

 

Grüße,

Heiko

Richtig, Helfen kann es dir nicht, denn Tatsache ist, daß du zum Zeitpunkt der Kontrolle mit abgefahrenen Reifen gefahren bist.

 

Der Richter könnte mit etwas Pech anhand deiner Einlassung, daß du dir ja neue Reifen bestellt hast, feststellen, daß du ja bewusst bis zu diesem Zeitpunkt mit den abgefahrenen Reifen gefahren bist. Ergo: Vorsatz

 

@Findom:

Hat eigentlich mal irgendjemand geprüft, ob diese tollen Verschleissmarken wirklich 1,6 mm hoch sind?
Die liegen sogar unter 1,6 mm, so daß bei Erreichen dieser Marken definitiv die Mindestprofiltiefe unterschritten ist.

 

Gruß

Goose

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Hat eigentlich mal irgendjemand geprüft, ob diese tollen Verschleissmarken wirklich 1,6 mm hoch sind?
Die liegen sogar unter 1,6 mm, so daß bei Erreichen dieser Marken definitiv die Mindestprofiltiefe unterschritten ist.
Interessant. Also ist darauf wohl kein Verlaß. Wo kann man das nachlesen?
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Vorsatz oder nicht, das ist ja wohl das selbe Strafmaß, oder? Hier gilt ja irgendwie schon der Bußgeldkatalog. Außerdem hilft es denke ich absolut nichts, zu argumentieren, daß man schon neue Reifen bestellt hat, wenn man ohne Profil rumfährt.

 

Mein Gedanke geht eher in die Richtung, daß die Sache wegen Überlastung der Justiz oder wegen Geringfügkeit vorher eingestellt wird. Das ist meinem Vater schonmal passiert. Unter dem Aspekt lohnt es sich natürlcih schon, erstmal Kontra zu machen. Es darf halt nur nix verschlimmern, wobei es mir weniger auf das Geld, als auf meine Punkte ankommt.

 

Grüße,

Heiko

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Vorsatz oder nicht, das ist ja wohl das selbe Strafmaß, oder? Hier gilt ja irgendwie schon der Bußgeldkatalog. Außerdem hilft es denke ich absolut nichts, zu argumentieren, daß man schon neue Reifen bestellt hat, wenn man ohne Profil rumfährt.

 

Mein Gedanke geht eher in die Richtung, daß die Sache wegen Überlastung der Justiz oder wegen Geringfügkeit vorher eingestellt wird. Das ist meinem Vater schonmal passiert. Unter dem Aspekt lohnt es sich natürlcih schon, erstmal Kontra zu machen. Es darf halt nur nix verschlimmern, wobei es mir weniger auf das Geld, als auf meine Punkte ankommt.

 

Grüße,

Heiko

Nein, der Bußgeldkatalog geht grundsätzlich von f ahrlässiger Begehung und normalen Tatumständen aus. Bei besonderen Tatumständen oder Vorsatz kann der Regelbußgeldsatz erhöht werden.

 

Rechne nicht damit, daß das Verfahren eingestellt wird, das wird nicht klappen.

 

@ts1:

Hat eigentlich mal irgendjemand geprüft, ob diese tollen Verschleissmarken wirklich 1,6 mm hoch sind?
Die liegen sogar unter 1,6 mm, so daß bei Erreichen dieser Marken definitiv die Mindestprofiltiefe unterschritten ist.
Interessant. Also ist darauf wohl kein Verlaß. Wo kann man das nachlesen?
Wo das steht kann ich dir leider nicht sagen.

Im Zweifel müsste das Gericht wohl ein Gutachten in Auftrag geben, ob im Einzelfall die Verschleißmarke schon vor Erreichen der Mindestprofiltiefe erreicht ist.

 

Gruß

Goose

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Naja, also gut. Lassen wir das auf sich beruhen. Ich überlege, ob ich einen Aufbaukurs mache. Momentan kriege ich bei einem Zählerstand von 6 Punkten ja ganze 4 abgezogen. Das wäre schon eine Sache. So richtig sinnvoll sind solche Aufbaukurse aber wohl nicht. Ich habe gehört, da reicht alleine die Teilnahme, eine Prüfung gibt es nicht. Wie lange geht so ein Kurs (Stunden?). Finanziell habe ich 150-400 EUR irgendwo gelesen. Weiß jemand was näheres?

 

Grüße,

Heiko

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Eben weil ich 10 Jahre ohne Punkte war, stört mich das. Ich seh doch wie schnell das geht. Schwupp mal 3 Punkte hier und mal 3 Punkte da. Da sind die 18 ruck zuck voll. Die machen doch jetzt viel mehr Kontrollen und stürzen sich auf jede Kleinigkeit. Ich kann ja verstehen, daß der Staat Geld braucht, aber bei Punkten hört der Spaß auf.

 

Grüße,

Heiko

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Die Reifen waren aber außen mehr abgefahren als innen und die Verschleißmarke befand sich ziemlich weit außen.

Diese Aussage erinnert mich irgendwie an Helmut Kohl, der ja auch zu seinem Chauffeur angesichts des platten Reifens gesagt haben soll: "Da haben wir ja nochmal Glueck gehaqbt, Schulze, ist ja nur unten die Luft 'raus...." :heul:

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Hallo mal wieder,

 

war gestern zur Nachkontrolle. Da sich die Lieferung meine neuen Winterreifen noch eine Woche verzögert, habe ich meine alten drauf geschraubt und bin bei mir zu Hause zur Polizei gefahren. Der Typ da warf nur aus 2 Meter Entfernung einen Blick auf meine linke Seite und meinte, daß das in Ornung sei. Im Mängelschein war ja auch bloß vorne und hinten rechts bemängelt. Aber um die rechte Seite anzugucken, hätte er ja zwei Schritte zuviel tun müssen. Ich hätte das Auto auf der rechten Seite auch aufgebockt haben können, daß hätte der nicht gemerkt. Dann gab er den Zettel zum Ausfüllen seinem Kollegen, war wohl was besseres. Dieser braucht geschlagene 5 Minuten, um einen Stempel, ein Datum (bei dem er sich auch noch zuerst verschrieben hatte) und seine Unterschrift drunter zu krickseln. Was für eine schwere Tagesaufgabe...

 

Der Mann einer Arbeitskollegin arbeitet bei der Kripo, der hat bloß mal gemeint: "also was bei der Verkehrspolizei so alles rumrennt..."

 

Grüße,

Heiko

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Der Mann einer Arbeitskollegin arbeitet bei der Kripo, der hat bloß mal gemeint: "also was bei der Verkehrspolizei so alles rumrennt..."

Der Vater eines Freundes arbeitete bei der Muellabfuhr, der hat bloss mal gemeint: "Also, was auf deutrschen Strassen so alles 'rumfaehrt...."

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Der Mann einer Arbeitskollegin arbeitet bei der Kripo, der hat bloß mal gemeint: "also was bei der Verkehrspolizei so alles rumrennt..."

Forelle ist ein feines Essen.

Ich selber hab noch keine gegessen.

Doch meines Vaters, Bruders Sohn,

ist neben einem gesessen, der hat gegessen.

 

 

Und, ich kenne einen von der Kripo, der wäre besser Pförtner geworden.

 

MfG.

 

hartmut

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Übrigens: Auf meinem Mängelzettel stand nichtmal das Kennzeichen, nur mein Name und meine Anschrift als Halter. Hätte ich mehrere Autos, hätte ich ein anderes zur Vorführung nehmen können. Ich hätte sowieso mit irgendwas fahren können, denn der Mann in Grün hat weder meine Personalien, meine Papiere noch mein Kennzeichen kontrolliert. Ich habe einfach auf mein Auto gedeutet und er hat sich 2 Reifen an der Seite angeschaut. Ich hätte auch auf irgendein Auto deuten können.

 

Ist das normal?

 

Grüße,

Heiko

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Und wenn ihr Euch aufregt, kann ich auch von weiteren eigenen Erlebnissen berichten:

 

2 Jahre nach der Wende (ich wohn im Osten) und ein Typ schleicht durch unsere Siedlung und klingelt überall, erzählt was das er ein Ex-Strafgefangener wäre udn will wissen, wie die Leute dazu stehen. Wir vermuten, daß er abgeklingelt hat, wer wo zu Hause ist. Als sich die Anwohner mit Knüppeln zusammenrotten verzieht er sich an den Ortsrand und wartet in der Bushaltestelle. Dort holt ihn ein Kleinbus mit Nürnberger Kennzeichen, daß sofort notiert wird ab. Natürlich wurde gleich die Polizei verständigt. Diese kam nach über einer Stunde! Als dem Beamten das Kennzeichen gesagt wurde "N-..." meint der nur "N? Das ist doch Gera!" Tja, fast richtig. Zu DDR Zeiten war N mal Gera, aber das war schon 2 Jahre her.

 

Dann noch ein Erlebnis in meiner Zivi-Zeit. Ich war als Lieferant einer Behindertenwerkstatt mit Kleinbus und Anhänger unterwegs und komme in eine Verkehrskontrolle. Mehrere :heul: inspizieren mein Fuhrwerk. Einer meckert über eine unzureichende Befestigung und diskutiert mit mir, das war allerdings auch Krümelkackerei, gab auch kein Knöllchen, nur einen Hinweis. Ich seh noch im Augenwinkel, wie ein anderer :ph34t: die Handbremse des Anhängers inspiziert und rumhebelt.

 

Nachdem ich weitergefahren war und nach 30 km am Zeil angekommen merkte ich beim Aussteigen einen verbrannten Geruch in der Luft. Es waren die Bremsen des Hängers. Die Handbremse war angezogen. Der intelligente :P hatte sie wohl angezogen und nicht wieder lösen können. Die Bremsbeläge waren ruiniert. In der Behindertenwerkstatt haben die auch nur über die ;):wacko: geschimpft, aber beweisen konnte man dann eh nix mehr. Neue Bremsen waren fällig, ging zu Lasten der Kirche.

 

Bis auf diese Ereignisse hatte ich noch 2 allgemeine Kontrollen, wo nix gefunden wurde und ich einfach weiterfahren konnte. Ansonsten die übrigen Erlebnisse. Im großen und Ganzen also keine tollen Erfahrungen mit der Verkehrspolizei gemacht.

 

Grüße,

Heiko

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Machen wir jetzt hier in Sachen Maerchenstunde, oder was?

 

Also ich kann Dir 'ne Geschichte von einem erzaehlen, der fuhr fuer eine Behindertenwerkstatt mit einem Gespann und kam in eine Verkehrskontrolle. Dabei konnte er im Rueckspiegel beobachten, wie sich einer der Polizisten an der Feststellbremse des Haengers zu schaffen machte. Anschliessend fuhr dieser Depp noch satte 30 km, ohne festzustellen, dass die Feststellbremse des Haengers angezogen war. Natuerlich waren dann die Bremsbelaege 'runter, und mussten - zu Lasten der Kirche, die Betreiber der Behindertenwerkstatt war - ausgetauscht werden. Und wer war nach Meinung des Deppen der Schuldige? Natuerlich - der Polizist, den er dabei beobachtet hatte, dass er sich an der Feststellbremse zu schaffen machte.....

 

So - und damit wollen wir dann die Maerchenstunde beenden, ja? :heul:

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Seit wann muß man annehmen bzw. kontrollieren, daß ein :heul: einem die Handbremse des Hängers sabotiert? Zumal mich der andere :ph34t: mit seinem Geschwafel permanent von dem Geschehen am Hänger abgelenkt hat.

 

Soll ich nach jeder Kontrolle nach dem Spruch "Fahren Sie bitte weiter" sagen: "moment, ich muß erst kucken, ob mein Fahrzeug nicht durch einen ihrer Kollegen bechädigt wurde". Genau genommen ist das dann sogar Mißachtung einer Weisung eines :P , kostet 50 EUR und 3 Punkte.

 

Grüße,

Heiko

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