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Geblitzt Mit Mietwagen


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Tach auch,

 

kann mir schon denken, dass ihr dieses Problem mit all seinen Facetten kennt, trotzdem danke für alle Tips die ich bekommen werde. (Hoffentlich)

Bin mit einem Mietwagen in der 30er Zone mit ca. 20 - 27 km/h zuviel (Tacho) geblitzt worden. Den Wagen hat ein Kollege gemietet, auf seinen Namen. Dieser war zur "Tatzeit" neben mir im Auto. Ich war nicht als Zweitfahrer im Vertrag erfasst. Passiert ist alles am 14 oder 15 September. Seitdem hab ich bzw. mein Kollege nichts gehört.

Wie Verhalte ich mich am besten, um die Sache für mich so angenehm wie möglich zu gestalten? Mir ist klar, dass es erst ab 21 km/h problematisch wird, möchte aber auf alles vorbereitet sein. Beste Grüße und ein schönes WE.

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Bei dieser Konstellation dürfte die Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers für die Verfolgungsbehörde eher schwierig werden...

 

Bei Kennzeichenanzeigen wäre zunächst der Vermieter aufgefordert, den Ausleiher zu benennen. Dieser Aufforderung dürfte der Vermieter in aller Regel nachkommen.

 

Nun dürfte der Ausleiher an der Reihe sein, die Verfolgungsbehörde könnte nun diesen in den Status eines Betroffenen ("Ihnen wird zur Last gelegt..."; Anhörungsbogen) oder eines Zeugen ("Wer war der Fahrer?"; Zeugenfragebogen) versetzen.

 

Hier wäre wohl zu erwarten, dass ein Anhörungsbogen an einen Betroffenen ergeht ... was natürlich abzuwarten wäre.

 

Tja, ein solcher Betroffener ist zur Aussage nicht verpflichtet -> Schweigen ist Gold http://www.verkehrsportal.de/board/html/emoticons/whistling.gif

 

P.S. Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt bei solchen § 24 StVG-Owis 3 Monate ab Tattag. Innerhalb dieser Frist muß die Behörde eine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegenüber dem tatsächlichen Fahrzeugführer einleiten. Ansonsten kann der Fahrer nicht mehr sanktioniert werden.

 

P.P.S. Sollte hingegen ein Zeugenfragebogen kommen -> hier nochmal melden.

 

P.P.P.S. Sollte nur ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro fällig werden, droht bei Nichtzahlung die Einleitung eines förmlichen Bußgeldverfahrens (Bußgeldbescheid) inkl. Gebühren und Auslagen. Das "Risiko" letztlich doch zahlen zu müssen, sollte man für sich selbst abschätzen, da möchte ich keine Ratschläge abgeben.

 

Gruss

Rolf

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Falls gegen Deinen Beifahrer jetzt Maßnahmen eingeleitet werden (Besuch Deines Kollegen durch Polizei etc.), sollte er sich nicht an den Fahrer (also Dich) erinnern können. Er fährt eben öfter mit unterschiedlichen Leuten im Auto; deshalb weiß er das nicht mehr so genau.

 

Sag ihm also schnellstmöglich Bescheid, damit er sich nicht verplappert!!!

 

Bye, Rouven

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  • 1 month later...

Hallo erstmal,

 

sollte mich wegen der Mietwagen-Aktion nochmal melden. Danke für eure prompten Antworten.

Die Geschichte steht ja ausführlich in meinem ersten Post. Geblitzt wurde ich tatsächlich am 23.09.04.

Jetzt kam (am 22.11.04) ein Anhörungsbogen (an Betroffenen) an meinen Kollegen. 18 Km/h zu schnell, also 35.- Euro.

Beweismittel: Frontfoto und der betreffende Paparazzi.

 

Fakt ist immer noch, dass er nicht gefahren ist und ich als Zweitfahrer nicht im Vertrag stand. Haben die jetzt überhaupt eine Chance mich zu bekommen? Wie soll mein Kollege am besten auf den Brief reagieren? Hab allerdings auch keine Lust, dass mein Kollege Ärger kriegt.

 

Beste Grüße und ne gute Woche...

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Auf alle Fälle sollte auf Zeit gespielt werden, damit die Sache verjährt.

 

Am Besten nicht reagieren was einen BGB zur Folge hat. Gegen den legt man fristgericht Einspruch ein und begründet ihn dementsprechend, wenn die Verjährung bereits eingetreten ist.

Ansonsten ohne Begründung und bietet an diese alsbald nachzuholen.

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die frage ist, ob sich das lohnt. klar, es sind 35 euro, allerdings geht es nicht um punkte. bevor du es dir mit deinem kollegen verscheißt, solltest du dir überlegen, zu zahlen. wenn dein kollege mitspielt, könntest du (bzw. dein kollege) wie von gast225 beschrieben verfahren.

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  • 1 month later...

Servus,

 

bezüglich dieser Aktion hat mein Kollege den Anhörungsbogen der Behörde zukommen lassen. Dort stand drin, dass er zum Zeitpunkt das Auto nicht gefahren ist. Passiert ist das ganze am 23.09.04. Jetzt haben wir den 11.01.04. Ist es jetzt somit eigentlich gegen mich verjährt? Die haben ihm jetzt geantwortet, er könne sich das Foto bei der Behörde angucken. Wie sollen wir uns jetzt weiter verhalten? Wie ist mein Status?

 

Danke für eure Unterstützung und bis später....

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Hi,

 

das heisst, dass mein Kollege nicht reagieren soll? Und wenn Sie ihm einen Bußgeldbescheid schicken soll ich mich dort melden und sagen, dass ich es war? Oder wie war das gemeint mit dem "reagieren"?

Die können ihm keinen Strick daraus drehen, dass er den Wagen angemietet hat bzw mit im Fahrzeug saß?

 

Ich hoffe das Thema ist damit gegessen. Beste Grüße an alle...

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Hi,

 

das heisst, dass mein Kollege nicht reagieren soll? Und wenn Sie ihm einen Bußgeldbescheid schicken soll ich mich dort melden und sagen, dass ich es war? Oder wie war das gemeint mit dem "reagieren"?

Die können ihm keinen Strick daraus drehen, dass er den Wagen angemietet hat bzw mit im Fahrzeug saß?

 

Ich hoffe das Thema ist damit gegessen. Beste Grüße an alle...

Dein Kollege könnte jetzt zu den :D marschieren und dich aufgrund des "besseren" Fotos erkennen: "Ja, jetzt erinner ich mich, das war ja Max Mütze, der damals gefahren ist...". Dann wird er nicht mehr genervt und dir können sie nichts mehr...

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