Guest Gast_Stephan Posted October 15, 2004 Report Share Posted October 15, 2004 Wurde soeben an einer Ampel geblitzt, obwohl mein Auto zum Zeitpunkt des ersten Blitzes bereits stand (ich habe innerhalb der Gelbphase angehalten) und ich die Ampel und die Schnittpunkte der Kreuzung nicht überfahren habe. Lediglich stand die Hälfte meines PKW über der Haltelinie in einem Fußgängerüberweg. Habe ich nun trotzdem etwas zu befürchten? Vielen Dank im Voraus, Gruß Stephan Quote Link to post Share on other sites
zwonk 0 Posted October 15, 2004 Report Share Posted October 15, 2004 Es wird wohl darin enden, dass man Dir eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zukommen lässt. Überfahren der Haltelinie kostet im Moment 10€, wenn Du nicht zusätzlich Personen gefährdet hast. Dies wäre auf dem Bild zu erkennen und dann wären es keine 10€, sondern dann läuft's schon im Punkte- und Bußgeldbereich. Solange Du Dich im Kreuzungsbereich zum Stillstand gekommen bist, dürfte es wohl noch gerade so klargehen! Quote Link to post Share on other sites
Rolf Tjardes 0 Posted October 15, 2004 Report Share Posted October 15, 2004 Entscheidend ist, ob der Fahrer in den durch die Lichtzeichenanlage "geschützten Bereich" der Kreuzung vorgefahren ist. Geschützter Bereich ist innerhalb - der (gedachten) Verlängerungen aller Kreuzungsschnittpunkte - die ggf. der eigentlichen Kreuzung vorgelagerten Fußgänger-/Radfahrfurten (Hmmh, ... kürzer und prägnanter konnte ich es jetzt nicht ausdrücken) Ragst Du mit Deinem Fahrzeug in einen solchen Bereich hinein -> Rotlichtverstoß Nach deiner Beschreibung dürfte es sich um ein simples Überfahren der Haltelinie handeln, vgl. Posting zwonk. Quote Link to post Share on other sites
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