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Was Tun Bei Ladeauftrag Einer Firma Die Man Nicht Erreicht?


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Mal wieder eine Frage meines Bruders, auf die ich hier eine Antwort suche... ;)

Also, er bekommt regelmäßig einen Ladauftrag in einer Firma die in seiner Nähe ansässig ist Batterien zu laden.

Der Ort in dem diese Firma ist, kann aber nur über 3 Straßen erreicht werden die folgend Beschränkungen haben:

1. Zufahrtsstraße nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zugelassen

2. Zufahrtsstraße hat eine Brücke die auf 6 Tonnen zGG beschränkt ist. Da Leergewicht = 16 Tonnen...

3. Zufahrtsstraße ist zugelassen bis 11 Tonnen Achlast, wass bei 5 Achsen und zGG 40 Tonnen ja kein Problem darstellt. Jedoch gibt es auch hier eine Brücke mit 24 Tonnen zGG.

D.h. die 3. Strecke darf er zwar nutzen um zur Firma zu gelangen, aber theoretisch kommt er dort nicht mehr weg wenn er geladen hat (40 Tonnen GG). :lol:

 

In der letzte Zeit soll es dort öfter zu Kontrollen der :huh: gekommen sein.

Was kann mein Bruder tun. wenn er geladen auf dieser Strecke angehalten wird, außer zu zahlen und Punkte zu kassieren?

Schon einmal vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

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Was kann mein Bruder tun. wenn er geladen auf dieser Strecke angehalten wird, außer zu zahlen und Punkte zu kassieren?

Ist doch ganz einfach. Mit einem kleineren Lkw fahren, der inkl. der Ladung ein geringeres Gesamtgewicht aufweist. :huh:

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1. Dein Bruder baut selbst eine Umgehungsstraße zur Firma!

2. Wenn das Ihn zu teuer ist bittet er die Gemeinde/Stadt eine Straße zu bauen

3. wenn das nicht klappt bittet er die Firma den Firmensitz zu verlagern damit er die Sachen besser abholen kann.

4. macht da die Firma nicht mit, bildet deine Menschen Kette die, die Ware von der Firma über die Straßen bis zum LKW befördert.

5. hilft alles nichts sagt dein Bruder "lasst den Kram doch von einen anderen abholen ich hab darauf kein Bock mehr."

 

ich hoffe ich konnte dir helfen :huh:

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Das ist ja wiedermal typisch.....

 

Nimmt er der Auftrag und wird erwischt, ist er der Ar*** bei den :huh: .

 

Lehnt er ab, ist er der Ar*** beim Chef.

 

Es muss endlich ein System her, bei dem der Chef ein grösseres Interesse an der Regeleinhaltung hat, als der Fahrer.

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"Es muss endlich ein System her, bei dem der Chef ein grösseres Interesse an der Regeleinhaltung hat, als der Fahrer."

 

Und wie, bitteschön, soll das in einer Marktwirtschaft aussehen? Daß ein Chef möglichst viel möglichst schnell haben will, kann man ihm ja nicht verübeln, denn gerade die Schnelligkeit kann seinen Gewinn darstellen.

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Daß ein Chef möglichst viel möglichst schnell haben will, kann man ihm ja nicht verübeln, denn gerade die Schnelligkeit kann seinen Gewinn darstellen.

 

Und das berechtigt ihn, einen Fahrer nach dem Anderen auflaufen zu lassen (im besten Fall; im schlimsten Fall kippen die Busse reihenweise von den AB`s) ?

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3. Zufahrtsstraße ist zugelassen bis 11 Tonnen Achlast, wass bei 5 Achsen und zGG 40 Tonnen ja kein Problem darstellt. Jedoch gibt es auch hier eine Brücke mit 24 Tonnen zGG.

Ähm, steht an der Brücke dieses Schild:

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/262.gif

 

oder dieses

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/250.gif

mit Zusatzschild "24t" ?

 

Letzteres hab ich an einer Brücke noch nie gesehen - wär ja auch etwas unlogisch.

 

Zum ersten Verkehrszeichen sagt das Gesetz:

"Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. "

 

Sollte i.d.R. also kein Problem darstellen...

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Guest Containerkutscher

Servus,

 

ich habe auch viele Ladestellen wo es Gewichtsbeschränkungen gibt. Teilweise müssen wir auch Brücken überfahren die nur bis 16 und 24t zGG zugelassen sind und unsere Lkw sind alle über 50t zGG. Wir ( also meine Firma) haben bei der Polizei nachgefragt, und die haben uns gesagt solang wie wir einen Fahrauftrag dabeihaben und dies der einzig zumutbare Weg ist, dürfen wir solche Straßen befahren. Auch wenn kein Schild steht für Anlieger frei. Normal dürften die da nicht abkassieren. Ich würd es da drauf ankommen lassen. Machen können die dann eh nichts wenn Du durch bist.

 

Tobi

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......unsere Lkw sind alle über 50t zGG.

 

Das höchste, in Deutschland zugelassene GG beträgt nach meiner Kenntniss 44 t (ausser Sondergenehmigungen).

 

StVZO § 34 Achslast und Gesamtgewicht

Absatz 6

Bei Fahrzeugkombinationen (Züge und Sattelkraftfahrzeuge) darf das zulässige

Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für Achslasten, Anhängelasten und

Einzelfahrzeuge folgende Werte nicht übersteigen:

 

(6) Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus

dreiachsiger Sattelzugmaschine mit

zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger,

das im kombinierten Verkehr im Sinne

der Richtlinie 92/106/EWG des Rates

vom 7. Dezember 1992 über die

Festlegung gemeinsamer Regeln für

bestimmte Beförderungen im kombinierten

Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten

(ABl. EG Nr. L 368 S. 38) einen

ISO-Container von 40 Fuß befördert ........ 44,00 t.

 

@ Containerkutscher

 

Klär mich mal auf.....

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@Findom

zGG ist nicht gleich zGG :ph34t:

 

Koppele ich einen LKW mit einem zGG von 24t und einen Hänger mit auch zGG 24t - dann hab ich einen Zug mit einem zGG von 48t. Der aber im Geltungsbereich von StV(Z)O nur ein zGG von 40t (bzw. 44t im Kombiverkehr) haben darf.

 

@Containerschaukler

Das dachte man in meiner Dispo auch mal (eine Mineralwasserfirma die nur über einen Weg "frei für landwirtsch. Fahrzeuge" oder eine Straße "3,5t" zu erreichen war). Bis die Anwohner mal Anzeigen geschrieben haben und die Strafen dann von einem (ok, nur Amts-) Gericht bestätigt wurden. Seither fahren wir da eben nicht mehr hin.... :heul:

 

Mach doch mal ein Foto von den "Brücken ... die nur bis 16 und 24t zGG zugelassen sind"! Wie gesagt: ich hab bis jetzt nur welche gesehen, die für ein tatsächliches Gewicht bzw. Achslast beschränkt waren...

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Guest Containerkutscher

@ Findom

 

Das ist bei uns ganz einfach. Wir fahren normale Isocontainer und wir fahren spezielle Coilcontainer zum Alutransport. Zugelassen ist der größte Teil bei uns bis 50 und 60 Tonnen mit einer permanenten Ausnahmegenehmigung. Allerdings an teilweise Streckenvorgaben gebunden und begrenzt auf drei Bundesländer. Und das Gewicht setzt sich zusammen aus Lkw + Auflieger (18 Tonnen), Container mit 3 Coilmulden ( 20" mit 3,5 Tonnen Eigengewicht) und Ladung (je Container 3 Coils a' 10 Tonnen). Somit bist Du bei einem Gewicht von 51,5 Tonnen. Kann auch mal etwas mehr werden ;) .

 

Und nochmal zurück zu dem Thema mit dem Laden. Wenn ich das nächste mal da lang komm schau ich mal das ich ein Foto mach. Aber wenn ich bis jetzt da durch bin und mich die Rennleitung angehalten hat, hab ich die Ladepapiere hingezeigt, dann kam nur ein ok und ein tschüß von den jungs und manchmal auch hübschen Mädels :B): .

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Den Ladeauftrag dabei haben ist natürlich sehr sinnvoll, hoffentlich können die Brücken die das Gewicht nicht aushalten, den Auftrag auch lesen. Nicht dass sie den Auftrag übersehen und zusammenbrechen. :D

 

Gegenfrage: Was macht ihr wenn auf dem Ladeauftrag "Zugspitze" steht ? Fahrt ihr dann auch da hoch ?

 

Die Lösung ist doch ganz einfach: Die Ware muss halt mit kleineren Autos geholt und ggf. irgendwo umgeladen werden. Wenn eine Firma, die Batterien baut, sich so einen blöden Standort aussucht, ist sie doch selber schuld. Man kann schließlich auch in München keine Ozeanriesen bauen, oder ?

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Die Ware muss halt mit kleineren Autos geholt und ggf. irgendwo umgeladen werden.

 

Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld.....*sing*

 

:D

 

 

Entweder du nimmst den Auftrag, oder du lässt es. Die Batterien kommen da weg. Zur Not halt mit ner anderen Spedition. Oder meinst du, die Firma trägt die Mehrkosten ? Das muss dann die Spedition bezahlen und da dieser keine bis wenig an Konsequenzen droht, nimmt man den Auftrag. Der Fahrer ist wie immer der Arsch.

 

Würde die Spedition ordentlich bestraft, würden die das nicht machen.

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@GM

Schön geschrieben - Zustimmung! :P

 

Erinnert mich irgendwie an eine Begebenheit, als mich ein Disponent zu einem Kunden geschickt hat, weil ein anderer Kollege nicht "rankommt" - eine Straße unbefahrbar wegen Baustelle, die andere mit 3,7m-Brücke. Unsere LKW's sind aber alle 4m hoch... :D Wahrscheinlich hätte ich der Brücke etwas eindringlicher meinen Ladeauftrag darlegen sollen.... :lol::lol:;)

 

Wenn der Containerkollege aber ne Ausnahmegenehmigung mit vorgeschriebenem Weg über eine 24t-Brücke hat, dann wird das schon gemand geprüft haben... :D Man sollte aber mit dem Verallgemeinern vorsichtig sein. Wenn einige in vergleichbaren Situation Glück hatten, daß die Rennleitung ein Einsehen mit der machtlosen Situation des Fahrers hatte und sämtliche Augen zudrückt, dann entstehen schnell urban legends mit dem Motto "aber dann dürfen die mir gar nix". Beispiele:

 

- bis 91km/h kann mir nix passieren

- wenn ich einen schriftlichen Fixtermin habe, darf ich meine Pausen verkürzen

- (Sonntags-/Ferien-/Nachtfahrverbot) 30min./60min./50km/100km vor zuhause dürfen "die" mich nicht mehr anhalten

(wem fallen noch ein paar ein?)

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