Guest Gast_Paul Posted October 6, 2004 Report Share Posted October 6, 2004 Ihr schreibt häufig ähnliches wie "wenn du nicht in die Kreuzung eingefahren bist, dann gibt das nur ein Bußgeld wg. überfahren der haltelinie" Wie weit darf man denn reinfahren? Steht man in der Kreuzung wenn man mit der Hinterachse noch hinter der Linie steht? Was gilt eigentlich eine Zeugenaussage eines Beiffahrers? Was ist wenns regenglat oder eisglatt ist und man "rüberrutscht"? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 6, 2004 Report Share Posted October 6, 2004 Wie weit darf man denn reinfahren?In die Kreuzung fährt man ein, wenn man den geschützten Bereich erreicht, also die Schnittpunkte der Straßen überquert. Steht man in der Kreuzung wenn man mit der Hinterachse noch hinter der Linie steht?das kommt darauf an, wie weit die Haltelinie von den Schnittpunkten entfernt ist Was gilt eigentlich eine Zeugenaussage eines Beiffahrers?Das kann man so pauschal nicht sagen. IdR werden zwei Fotos gemacht, eins belegt, daß man bei Rot die Haltelinie überquert hat, ein zweites, das belegt, daß du in den geschützen Bereich eingefahren bist. Wenn diese beiden Bilder vorhanden sind kannst du dir selber ausrechnen, was der Beifahrer als Zeuge wert ist. Was ist wenns regenglat oder eisglatt ist und man "rüberrutscht"?dann hast du neben dem Verstoß gegen § 37 StVO auch noch einen Verstoß nach § 3(1) StVO begangen. Eine sehr schlechte Ausrede. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 6, 2004 Report Share Posted October 6, 2004 Der geschützte Bereich umfaßt aber nicht nur Kreuzungsbereiche, sondern eventuell vorhandene Überwege auch. Quote Link to post Share on other sites
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