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Frage Zur Fahrgastbeförderung


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Hallo allesamt!

 

Mir ist die Rechtslage nicht eindeutig,darum erhoffe ich mir, vom Forum eine Antwort zu bekommen:

 

Bin in meinem schicken 2Sitzer ( SLK :B): ) mit 2 Beifahrerinnen unterwegs gewesen,als mich die Polizei angehalten hatte.

Sie bemerkten recht schnell die Diskrepanz und baten eine der Beifahrerinnen doch zu Fuß weiter zu gehen.

 

Da ich recht höflich und zuvorkommend gewesen bin,ist mir nix passiert.

 

Aber nun zur Frage:

 

Gibt es eine rechtliche Grundlage,die die Anzahl der Beifahrer limitiert???Im Fahrzeugschein steht ja nur die Anzahl der Sitzplätze,nix anderes.

 

Habe kürzlich in der Autobild gelesen,daß die Anzahl der möglichen Beifahrer nicht limitiert ist,sobald gewisse Kriterien erfüllt sind.

 

Kann mir weitergeholfen werden?

 

Ich danke schonmal im Vorraus und verbleibe

 

 

 

Mit freundlichen Grüssen

sozialesAbseits

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Die Zahl der Insassen regelt sich tatsächlich nur nach dem zuläsigen Gesamtgewicht.

Natürlich darf auch die Sicht etc. des Fahrers nicht beeinträchtigt sein. Wenn also ein Schenkel der Damen auf dem Schaltknüppel lag ist die Fahrt auch zu Ende.

 

Gruß

Goose

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Guest NiliQB

Yep. Aber benutz doch mal die Suche, ich erinnere mich, dass diese Frage in irgendeinem älteren Thread schon mal sehr gründlich und ausführlich diskutiert wurde - vielleicht hilft das weiter.

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