mattulla 0 Posted October 4, 2004 Report Share Posted October 4, 2004 Hab noch ne Frage bezüglich meines Threads zum Blitzfoto. Ich hab meinen Führerschein 10 Monate abgeben müssen und erst im Februar nach Wiedererteilung zurückbekommen. Läuft dann eine neue Probezeit, wenn die normale schon lange vorher abgelaufen war? Werd aus dem Text hierzu oben im Forum nicht ganz schlau. Musste nur eine Strafe von 900 EUR zahlen und den Führerschein laut Urteil 7 Monate abgeben + die 2-3 Monate die er zu diesem Zeitpunkt schon weg war. Von Nachschulung, Seminaren oder sonstigem war in keinem Fall die Rede. Danke! Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 4, 2004 Report Share Posted October 4, 2004 StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt;..... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 4, 2004 Report Share Posted October 4, 2004 Wenn die alte Probezeit vor dem Verstoß bereits abgelaufen war läuft keine neue Probezeit, diese gilt nur bei der ersten Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A bis D. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
mattulla 0 Posted October 4, 2004 Author Report Share Posted October 4, 2004 Ja super danke! Jetzt kann ich nachts ruhig schlafen und vorallem Raaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaasen! kleiner Scherz! Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 4, 2004 Report Share Posted October 4, 2004 ........vorallem Raaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaasen! Für ganz tolle Burschen gibt es sogar die Möglichkeit, den FS lebenslang zu entziehen. Also, reiss dich zusammen, gerade bei deine Vorgeschichte....... Quote Link to post Share on other sites
djculture2001 0 Posted October 4, 2004 Report Share Posted October 4, 2004 auweia was hast denn du angestellt das der fs so lange weg war, das kommt ja nicht von unegfähr Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.