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Offene Diskussion Zu "turbo-rolf - Urteil"


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Vorher hast du selbst geschrieben, der Schreck resultierte aus dem plötzlichen Auftauchen des Autos. Und das ist ihre Schuld, ein Auto zaubert sich nicht in den Rückspiegel, sondern wird langsam größer.

Nö. Bei entspr. hoher Differenzgeschwindigkeit geht das mitunter recht flott. Insbes. dann, wenn er nicht rechtzeitig bremst, sondern erst im letzten Moment. Und permanent schaut wohl kaum jemand in den Rückspiegel.

 

Andersherum: Wer kann beweisen,dass sie konzentriert war?

Du hast diese Behauptung aufgestellt. Und jetzt beantwortest Du meine Frage mit einer Gegenfrage?

Keiner kann weder das eine noch das andere beweisen. Deshalb sollte man auch nicht eines von beiden behaupten.

 

Ja allerdings, mit der Verantwortung eines (so jungen) Menschenlebens an Bord fahre ich nicht Vmax. Vom Ablenkungspotential gar nicht zu reden.
Jajaja.... Du hast noch keine Kinder. Also solltest Du auch nicht über Dinge reden, die Du noch gar nicht genau abschätzen kannst. Wer weiß, wie Du wirklich fährst, wenn Du mal Kinder haben solltest. Sich jetzt hinzustellen und zu behaupten, mit Kindern langsam zu fahren kann jeder.

BTW: wo ist denn das Problem? Sagtest Du nicht, daß 150 km/h einem "schnarchen" gleichkommen? Warum in diesem Fall mit diesem Auto mit dieser doch offensichtlich geringen Geschwindigkeit nicht auch Vmax fahren?

 

Du meinst wirklich, ein Richter ist in der letzten Zeit eine längere AB-Fahrt mit einem alt, asiatischen Kleinwagen gefahren? Na dann...

Ich meine, daß die Richter am OLG über deutlich mehr Erfahrungswerte verfügen als Du. Und dazu bedarf es nicht, erst vor kurzem einen alten asiatischen Kleinwagen gefahren zu sein.

 

Sie fuhr knappe 40km/h bei erlaubten 60 und als ich mit knappen 70 an ihr vorbeirollen wollte, musste sie unbedingt auf die linke Spur ausweichen.

Und wie groß war nun wirklich der Abstand zw. euch beiden, als sie rauszog? Na, 40 km/h und 70 km/h, daß dürfte für Dich doch wohl schon einem Stehen gleichkommen, oder? :B):

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@dan1

 

Die Fahrerflucht war ihm gerade nicht nachzuweisen. Verurteilt wurde er wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung. Mit der haltlosen Behauptung, die Gerichte wollten nur ein Exempel statuieren, ist es folglich auch nichts, denn in einem Schauprozess wäre er natürlich auch wegen Fahrerflucht bestraft worden.

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Und zwar egal, wie der Unfall tatsächlich abgelaufen ist, MUSS *Rolf* mitbekommen haben, was mit dem Wagen der Frau passiert ist und in jedem Falle hat er eine Fahrerflucht begangen, ohne Hilfe zu leisten.

Ich glaube, du hast keine Vorstellung davon, wie schnell ein CL600 bei Kickdown von dannen zieht...

Und dabei ist man dann idR auch eher auf die vor einem liegende Straße konzentriert als auf den Rückspiegel...

 

 

CYA - FLO

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Wie gesagt, es ist meine persönliche Meinung. Wenn vor mir jemand das Steuer verreißt und plötzlich nach rechts weg zieht, sehe ich das, egal bei welcher Geschwindigkeit. Das er, wenn er sofort wieder Vollgas gibt und stur geradeaus schaut die Folgen nichtmehr erkennen kann, glaube ich gern. Sprich ob es nur ein Blechschaden durch die Leitplanke oder ein schwerer Unfall durch einen Aufprall auf ein Hindernis ist. Glaub mir, so einigermaßen kann ich das schon nachvollziehen. Auch wenn der CL600 noch mehr Leistung hatte, ein M3 als Erfahrung auf der Autobahn sollte ausreichen.

Einen zu geringen Abstand kann ein Zeuge belegen, dass er das Ganze mitbekommen haben muss eben nicht. Deshalb wundert es nicht, dass es in der Urteilsbegründung nicht erwähnt wurde, um eine Angreifbarkeit des Urteils zu verhindern, weil es ja die kleine Wahrscheinlichkeit gibt, dass er es doch nicht gemerkt hat.

 

Diese Unfälle resultieren nur daraus, dass viele Leute dieses Zeichen :B): mit der Eröffnung einer Rennstrecke verwechseln, auf der sie ohne jede Acht auf andere so schnell fahren dürfen, wie das Auto kann - meist sogar deutlich über die eingetragene Höchstgeschwindigkeits des Fahrzeugs hinaus. Und genau das bedeutet es eben nicht.

Ich glaube nicht, dass mir einer von euch Rasern z.b. auf der Strecke von Dresden nach München mehr als ein paar Minuten abnimmt und ich wage zu behaupten, dass ich schnell, aber vernünftig fahre. Sprich Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sicherheitsabstände einigermaßen einhalte und niemanden nötige. Es tut halt an der Durchschnittsgeschwindigkeit kaum was, wenn man an ein paar Autos evtl mal 15 Sekunden schneller vorbei ist oder hier und da für 500 Meter mal noch 30 oder 40 kmh mehr auf dem Tacho hat, aber es Erhöht das Unfallrisiko für alle enorm. Und das nehmen viele mehr oder weniger in Kauf. Genau deshalb braucht es dieses Urteil auch in seiner Härte. Auf einer Autobahn mit mittlerem bis starkem Verkehr ist es Wahnsinn 250 zu fahren, auch wenn es nicht explizit verboten ist, weil das zwangsläufig zu unkontrollierbaren Geschwindigkeitsdifferenzen führt!!!

 

Wenn er den Unfall wirklich nicht mitbekommen hat, ist es das beste Beispiel dafür, dass er ZU schnell war. Hat er ihn doch mitbekommen, so ist es Fahrerflucht.

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Und permanent schaut wohl kaum jemand in den Rückspiegel.
Mir wurde das so in der Fahrschule beigebracht. Ein Indiz für mangelnde Fahrausbildung? *Vermutung*

 

Sich jetzt hinzustellen und zu behaupten, mit Kindern langsam zu fahren kann jeder.

 

Ob du es nun glaubst oder nicht, ich bin auch schon mit Beifahrern gefahren. Da fahre ich anders als wenn ich alleine unterwegs bin.

 

Warum in diesem Fall mit diesem Auto mit dieser doch offensichtlich geringen Geschwindigkeit nicht auch Vmax fahren?
Kannst du, oder willst du es nicht verstehen? Für viele normale bzw. überdurchschnittliche Autos ist 150 geschlichen, für einen alten, asiatischen Kleinwagen ist das schon relativ viel, wenn man nicht fahren kann sogar irgendwann tödlich.

 

Und wie groß war nun wirklich der Abstand zw. euch beiden, als sie rauszog?

 

So gering dass ich froh sein musste, dass auf der Gegenspur kein Verkehr war. Aber man "kann ja mal ein Auto übersehen, macht ja nichts", gelle? :B):

 

 

@fritz the cat

 

Mir fällt auf dass du offensichtlich meine Beiträge nicht genau liest und dazu noch ein kleinwenig Koplexe hast...

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Kannst du, oder willst du es nicht verstehen? Für viele normale bzw. überdurchschnittliche Autos ist 150 geschlichen, für einen alten, asiatischen Kleinwagen ist das schon relativ viel, wenn man nicht fahren kann sogar irgendwann tödlich.

Aha, fragte mich schon seit langer zeit wesshalb mein Viper wenn er im Driveway steht immer auf und ab hupft, jetzt ist es mir bewust,das Auto moechte schnell sein,nicht der Fahrer :B):

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Mir wurde das so in der Fahrschule beigebracht.

Mir nicht. In erster Linie hat man seine Aufmerksamkeit nach vorne zu richten.

 

Kannst du, oder willst du es nicht verstehen? Für viele normale bzw. überdurchschnittliche Autos ist 150 geschlichen, für einen alten, asiatischen Kleinwagen ist das schon relativ viel, wenn man nicht fahren kann sogar irgendwann tödlich.

Normalerweise sind die Fahrzeuge für die Geschwindigkeit, die sie zu fahren in der Lage sind, auch ausgelegt.

Wenn man nicht fahren kann, sind >150 km/h u.U. erst recht tödlich.

 

So gering dass ich froh sein musste, dass auf der Gegenspur kein Verkehr war. Aber man "kann ja mal ein Auto übersehen, macht ja nichts", gelle? :B):

Doch, das macht was. Ist mir vor langer Zeit auch schon mal passiert. Da befand sich ein Fz. links neben mir im toten Winkel und ich habe lediglich in meine Rückspiegel geschaut. Hatte verdammt Glück, daß nichts passierte.

Aber: es kann passieren.

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Ob du es nun glaubst oder nicht, ich bin auch schon mit Beifahrern gefahren. Da fahre ich anders als wenn ich alleine unterwegs bin.
Ich habe auch mal behauptet (als ich noch keine Kinder hatte) daß, wenn es denn soweit wäre, ich sicherlich viel langsamer fahren würde. In gewisser Weise stimmt dies auch.

Auf Landstraßen und in Städten fahre ich mittlerweile (egal ob die Kinder im Auto sind oder nicht) "normal" - kann allerdings auch am Alter liegen. Das heißt aber nicht daß ich auf der AB nicht auch die Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeuges nutze (liegt eingetragen bei 192).

 

Kannst du, oder willst du es nicht verstehen? Für viele normale bzw. überdurchschnittliche Autos ist 150 geschlichen, für einen alten, asiatischen Kleinwagen ist das schon relativ viel, wenn man nicht fahren kann sogar irgendwann tödlich.

Sorry, aber ich schätze mal daß bestimmt 75% aller Fahrzeuge im Fahrzeugschein under vmax irgendwas zwischen 175 und 210 km/h stehen haben. Der Rest sind Ausreisser nach oben oder unten. Von daher würde ich eine Geschwindigkeit von 150 km/h nicht unbedingt als "Schleichen" bezeichnen. Ich würde mich freuen wenn ich solch eine Durchschnittsgeschwindigkeit oftmals überhaupt erreichen könnte.

 

Ausserdem würde es mich mal interessieren wie du darauf kommst daß ein "alter" Kia bei 150 km/h Probleme hat - hast du selbst einen? Wenn ein Auto einen einwandfreien technischen Zustand hat dann ist eine Fahrt, selbst mit Höchstgeschwindigkeit, normalerweise ohne Probleme zu bewältigen. Mit technischen Mängeln kannst du sogar mit nem CL600 Probleme bei 150 haben :B):

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Nö. Bei entspr. hoher Differenzgeschwindigkeit geht das mitunter recht flott. Insbes. dann, wenn er nicht rechtzeitig bremst, sondern erst im letzten Moment. Und permanent schaut wohl kaum jemand in den Rückspiegel.

Und manchmal nützt der Blick auch nichts, weil alles zu schnell geht. Bin mal an einem Sonntag nachmittag gemütlich auf der A45 Gießen Richtung Hanau unterwegs gewesen. Es war fast kein Verkehr. In einer langgezogenen Rechtskurve schaue ich gelangweilt in den Spiegel, nichts zu sehen, ich schaue wieder nach vorne und in selben Moment zischt es 2 mal an mir vorbei, ein M5 und ein Lotus-Omega haben sich (wahrscheinlich mit v-max) ein Rennen geliefert.

Ich kann gut nachvollziehen, dass ein ungeübter Fahrer (der gerade zufällig mit 120 einen LKW überholt) in einer solchen Situation fasch reagiert, insbesondere wenn der Schnelle erst im letzten Moment bremst ohne Sicherheitsabstand einzuhalten. Der Schnellfahrer kann das natürlich nicht nachvollziehen, er macht vergleichbarer Erlebnisse ja nicht, dazu müsste er ja mal langsamer unterwegs sein.

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:blink: Landy,wegen was soll ich Komplexe haben?Wegen einem verwöhnten Rotzlöffel der jünger ist als mein Führerschein?Oder weil du Papis Mercedes fahren darfst?Da ist mir mein selbstbezahlter Ford lieber. :B): Wenn ich Mercedes fahren will nehme ich den von meinem Bruder.

Deine Beiträge lese ich schon länger als ich hier schreibe und des öfteren ist mir aufgefallen das du alles was du an Anderen bemängelst selbst machst,siehe die Aktion mit dem Smart.Aber du bist nicht der Einzige der den Balken im eigenen Auge nicht sieht.

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Ja, den Eindruck gewinnt man. Und wie ich an das Auto meiner Wahl komme, ist wohl immer noch mir überlassen, oder? Dass ich es selbst verdient habe, brauche ich einem starrsinnigen alten Mann wohl nicht erzählen, du glaubst es ja eh nicht (bzw. du überliest es mal wieder).

 

Wenn ich Mercedes fahren will nehme ich den von meinem Bruder.
Du verwöhnter Rotzlöffel, noch nie anständig gearbeitet und dann Mercedes fahren wollen :blink::B):

 

und des öfteren ist mir aufgefallen das du alles was du an Anderen bemängelst selbst machst,siehe die Aktion mit dem Smart

 

Dann scheinst du meine Beiträge nicht gerade aufmerksam zu lesen... Aber wenn dein FS schon ach so alt ist, wie wäre es mit einer Brille? Oder besser noch einem gutem Heilmittel gegen Alzheimer, Altersdemenz und sonstigen geistigen Beschwerden.

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:blink: Wenn du neben Schule und Studium noch soviel Zeit hast um das Geld für deine Autos zu verdienen kann die zeitliche Belastung nicht so hoch sein wie immer behauptet wird.Die Studierten die ich kenne waren immer froh wenn die Zeit überhaupt gereicht hat um was nebenher zu verdienen.Wenn dann was übrigblieb haben sie lieber darauf gespart wenigstens am Ende des Studiums nichts mehr arbeiten zu müssen. :P Die Meisten davon haben bis heute keinen Mercedes oder was in der Preisklasse.Das Geld legen sie lieber anders an.Oder liegt das daran das keiner Eltern mit Geld hatte?Wer weiss.

 

Was das arbeiten angeht,das mache ich nahtlos seit ich 16 bin, ;) so scharf bin ich doch gar nicht auf Mercedes. :B): Bei meinem Auto leuchtet wenigstens keine Anzeige mit dem Hinweis auf das ich anhalten soll da die Bremse defekt ist.

 

Vielleicht solltest du deine Beiträge mal selbst durchlesen ,um beim Thema Smart zu bleiben.Da hast du ja genügend Gegenwind bekommen.Haben da noch mehr deine Beiträge nicht richtig gelesen?

Wenn dein Führerschein den 20.Geburtstag erleben sollte wirst auch du einiges anders sehen als jetzt.

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Ich habe jetzt alles durchgelesen...

 

Zieht jemand auch ein fazit?

 

Jedenfalls glaube auch ich, daß Rolf das herausschleudern des PKW mitbekommen haben MUSS...

 

Aber.. es ist ihm natürlich nicht nachzuweisen..

 

Er war wahrscheinlich in Panik, als er sah, was da passierte... und.. er war mit Sicherheit schon 100 m am Unfallort vorbei.. als er erstmals ans Abbremsen und Anhalten dachte..

 

Hätte er angehalten... hätte er das Ganze möglicherweise für sich günstiger ausgehen lassen können... denn ich bin nach wie vor der Ansicht...

 

Erschrecken hin oder her...

Keine Berührung - kein Unfall, den er unmittelbar verursacht hat... mittelbar - dagegen ... na ja... die Ursacxhe für das Verreissen des Autos war er irgendwie schon..

 

Und dann kommt eben das "Verursacher-Folgen-Prinzip" - das verfolgt ihn umso härter, - je mehr dabei wirklich passiert ist... bei der gleichen Ausgangstat... leider..

 

denn... ein Schnellfahrer, der mit einer plötzlich gefährlichen Situation konfrontiert wird... konnte sich vorher seinen Vordermann nicht aussuchen...

 

Rutscht der nun... vor Schreck... nur in die Wiese... oder knallt der an einen baum...

 

Gleiche Ursache... anderes Ergebnis... andere Bestrafung... irgendwie bedenklich..

 

Denn - an diesen Taten ist keinerlei Vorsatz - sondern... der pure Zufall auschlaggebend - für das Urteil.

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Kennt jemand den alten s/w-Film "die 12 Geschworenen"? Hab ich mir gestern gerade auf DVD angeschaut. Vielleicht sollten sich alle, die ein Urteil ueber Schuld oder Unschuld faellen wollen oder muessen, erstmal den Film reinziehen.

 

Fuer die, die ihn nicht kennen:

Ein 18jaehriger ist des Mordes angeklagt; im Falle einer Verurteilung droht die Todesstrafe. 12 Geschworene haben ueber Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Alle wollen schnell nach Hause und stimmen fuer schuldig... bis auf den Geschworenen Nr. 8 (Peter Fonda). Er ist nicht davon ueberzeugt, dass der Junge unschuldig ist; aber er hat "berechtigte Zweifel" an seiner Schuld. Im Laufe des Films kommen immer mehr Geschworenen Zweifel an der Schuld...sehr empfehlenswert.

 

Auch ich habe "berechtigte Zweifel"...

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@Alberto

 

Das ist sicher richtig.

 

Wenn Rolf angehalten hätte (oder auch nicht), hätte er ja zudem die Gelegenheit gehabt, seine Sicht der Dinge darzustellen. Wer könnte ihm beweisen, dass die junge Frau nicht direkt vor sein Auto gezogen ist, und er nur durch eine Gewaltbremsung schlimmeres verhindern konnte.

 

Das wird ihm sein Anwalt sicher auch gesagt haben, so würde er sicher besser wegkommen. Warum hat er es dann aber nicht so gemacht? Ist er vielleicht doch unschuldig?

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...bis auf den Geschworenen Nr. 8 (Peter Fonda).
Selbiger lag zur Drehzeit des Filmes noch in den Windeln, wenn ich nicht ganz fehl gehe. Es war aber sein Vater, Henry Fonda, der die Nr. 8 spielte...

 

[...]Warum hat er es dann aber nicht so gemacht? Ist er vielleicht doch unschuldig?

Wahrscheinlich, weil sein Anwalt nicht dabei war, als der Unfall passierte....

Hast Du Dir schon mal Gedanken darueber gemacht, Landy, wie irrational Menschen reagieren, wenn sie etwas verursachen, wofuer sie spaeter zur Rechenschaft gezogen werden koennen? Aus einer moeglichen irrationalen Handlung auf Unschuld zu schliessen halte ich fuer eine sehr oberflaechliche Betrachtung der Umstaende.

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Guest Kleiner Schelm

Trotz der ganzen Tragödie und dem sinnlosen Tod der jungen Frau und ihres Kindes vermisse ich den alten "In dubio pro reo"-Grundsatz. Aber solange eine "Zeitung" wie die BILD das am meisten gelesene Blatt in Deutschland ist, sollte man sich nicht wundern, wie schnell und unkompliziert es zu Vorverurteilungen kommen kann. Allein schon der Spitzname "Turbo Rolf" suggeriert meiner Meinung nach ausschliesslich negative Charaktereigenschaftes des Verkehrsteilnehmers.

 

Entweder ist Rolf nachweislich und ohne jeden Zweifel schuldig, oder aber er ist unschuldig. Ein "bisschen schuldig" gibt es meines Wissens nach in der deutschen Rechtsprechung (noch) nicht.

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@ Landy

Ja - er hätte wohl besser anhalten sollen...

aber ich gebe HarryB recht...

 

1. Er war bestimmt schon locker 100 m weiter... als er überlegen konnte, anzuhalten

2. Das aber hätte bedeutet - er mußte auf dem Standstreifen zurückfahren

3. Er mußte nicht davon ausgehen, daß die möglicherweise verletzten Personen nun ohne Hilfe wären...es war am Tage und viele Autos kamen von hinten heran

4. Er hatte vermutlich Termine... diese wären nun geplatzt.

5. Er hatte Angst davor, in die Mitschuld zu geraten (zurecht)

6. Die Chance, daß er gar nicht mehr ermittelt werden kann (keine Berührung der Fahrzeuge) war groß.

 

All das ist ihm sicher in diesen Sekunden durch den Kopf gegangen...

 

Und.. dann hat er eben eine Entscheidung - in dieser Panik - getroffen..

 

Diese war dann vermutlich ungünstig für ihn... aber, wie hätten wir denn alle entschieden?

 

Ich... kann es nicht sagen... es käme auf die Situation an..

 

Im Nachhinein reden sich alle leicht.

 

Ich bin jedenfalls gespannt auf das letztinztanzliche Urteil.

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@Alberto

 

1. dafür fuhr er auch einen starken Wagen, mit dem er die x-100m wieder ohne allzu große körperliche Anstrengungen zurück fahren könnte.

2. ist erlaubt, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht.

3. jeder ist (im Rahmen seiner Möglichkeiten) zur Hilfeleistung verpflichtet. Auch wenn da schon andere Gaffer sind.

4. Termine oder Menschenleben? Eine schwere Entscheidung für einen General im Feldzug. Für Privatpersonen sollten die Prioritäten klar geregelt sein. Ansonsten empfehle ich allein für die verweigerte Hilfeleistung eine langjährige Haftstrafe.

Diese war dann vermutlich ungünstig für ihn... aber, wie hätten wir denn alle entschieden?

Ich... kann es nicht sagen... es käme auf die Situation an.

Ich war schon mal in einer ähnlichen Situation und habe mich damals für das Leben entschieden. Die Staatsanwaltschaft stellte das standardmäßig eröffnete Verfahren auch ruckzuck ein.
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... aber, wie hätten wir denn alle entschieden?

 

Ich... kann es nicht sagen... es käme auf die Situation an..

 

Im Nachhinein reden sich alle leicht.

Weise Worte, laessig ausgesprochen!

Eben. Und hoffentlich erinnert sich der ein oder andere auch hier und da dieser Worte, bevor er/sie große Sprüche losläßt.

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  • 4 weeks later...
Guest Chris11

Hallo,

 

zum Thema ob Rolf den Unfall mit bekommen haben muß.

 

Der Kia ist erst nach rechts, dann nach links und erst dann wieder nach rechts in die Büsche geschleudert. Wenn der Mercedesfahrer nicht die ganze Zeit nach dem Überholvorgang in den Rückspiegel geblickt hat, muß er es IMHO nicht unbedingt mitbekommen haben, das der Kia nach den zwei Schlenkern abgeflogen ist.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Chris11

Der Kia ist erst nach rechts, dann nach links und erst dann wieder nach rechts in die Büsche geschleudert
.

Nun moechte auch ich mal meinen unqualifizierten Senf dazu geben. :D

 

Kia auf linker Fahrbahn, blitzgewitter von Rolf? naehert sich mit hoher Geschwindigkeit! Kia fahrerin wird vom Tiefschlaf aufgeweckt und zieht nach rechts!

 

Rolf? hat allerdings als erfahrener Schnellfahrer erkannt dass Tante nicht nach dem ersten Blitzgewitter die linke Spur raeumte,{ noch im Tiefschlaf}, also er nach rechts auf mittelspur!

Rechts ueberholen,nur nicht vom Gas,kostet Bremsen und Benzin zum wiederbeschleunigen ;)

 

Tante konnte Kultivierten Schnellfahrer Rolf nun in Tiefflug auf der Mittelspur erkennen!

 

Darauf reagierte Tante wieder mit einem manoever auf die linke spur um nicht von hinten aufgespiest zu werde, aber Kultivierter Rolf war schon wieder nach links gezogen, worauf Tante Linksspuren schnarcherin wieder nach rechts zog um ihr, und ihrer Tochters leben zu retten. Bingo sie flog ab! Beide Tot!

 

Nun erklaere mir bitte nicht, dass Testfahrer Rolf mit seiner erfahrung das nicht mitbekommen hat ;) um so etwas nicht zu sehen muss man entweder Blind sein, oder nicht geeignet, Testfahrer zu sein, denn diese Fahrer haben einen sechsten sinn fuer Dinge die um sie herum vorgehen !

Meines erachtens ist er ein besserer Luegner denn Fahrer :)

So was ist nun seine Strafe?

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Guest Chris11

Hallo Billy Joe,

 

Es gibt mehrere Zeugen, die bestätigen das der Kia vor dem Ausweichen keinen Spurwechsel (schon gar nicht mehrfach) durchgeführt hat. Deine Vermutungen entbehren daher jeder Grundlage.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Chris11

Der Kia ist erst nach rechts, dann nach links und erst dann wieder nach rechts in die Büsche geschleudert
.

Von dir gepostet Erstellt am 02.11.2004, 22:04

Deine Vermutungen entbehren daher jeder Grundlage.

Sage mal lese ich nun das gepostete,oder hatte ich da eine Fata Morgana gesehen? Was muss man denn bei euch tun um schuldig gesprochen zu werden? 50km/h auf der Autobahn, dann absolut schuldig! selbst wenn nichts passierte.

250km/h auf Bundesstrassen, und Tote, und man ist ein Held, da ja die anderen zu langsam waren um aus der schusslinie zu kommen :)

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Guest Chris11
150 km/h sind für mich nicht langsam.

 

Ich jedenfalls bin mir sicher, dass dieser Kia bei 150km/h nur mit großer Vorsicht zu "genießen" war.

Staatsanwalt: "Ich erhebe Einspruch. Der Verteidiger spekuliert. Es ist nicht bewiesen, daß der Kia bei dieser Geschwindigkeit nur mit Vorsicht zu genießen war."

Richter: "Statt gegeben. Wird aus dem Protokoll gestrichen. Fahren Sie fort, Herr Verteidiger. Aber lassen Sie das Spekulieren. Fakten zählen, nicht was Sie denken oder wessen Sie sich sicher sind."

:nolimit::blink:

Hallo Bluey,

 

hier kann man sich trefflich und lange im Kreis drehen. Aufgrund einer auch im Ergebnis sehr unglücklichen Verteidigungsstrategie ist in dem Verfahren diesem

Punkt so gut wie keine Beachtung geschenkt worden. Der ca. 7 Jahre alte Kia befand sich zwar in einem von der STVZO Seite ordungsgemässen Zustand.

Wie fahrsicher er bei 150 war, ist offensichtlich nicht untersucht worden. Auffällig ist, das das Gewicht eines Kia Pride 750kg wiegt. Das ist ungefähr das Gewicht der ersten Polos der 70er Jahre. Ob Fahrwerk und Reifen bei dem alten Kia noch für sicheres Handling bei 150 geeignet war ist für mich fragwürdig. Zumal das ein Fahrer ohne Erfahrung diesem Bereich kaum beurteilen kann.

 

Die Frau und das Kind haben den ersten realen Test dazu leider nicht überlebt.

 

Ich bin mir sicher, das in einem brauchbar abgestimmten Auto, oder erst Recht in einem modernen Auto mit ESP auch das Ausweichmanöver völlig unspektatulär verlaufen wäre.

 

Hiermit möchte ich keinerlei Spekulation über Schuld oder Unschuld von Turbo Rolf anstellen. Nur mal einen Aspekt beleuchten, der meines Erachtens in der ganzen Diskussion wenig Beachtung fand.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Guest Chris11
Chris11
Der Kia ist erst nach rechts, dann nach links und erst dann wieder nach rechts in die Büsche geschleudert
.

Von dir gepostet Erstellt am 02.11.2004, 22:04

Deine Vermutungen entbehren daher jeder Grundlage.
Sage mal lese ich nun das gepostete,oder hatte ich da eine Fata Morgana gesehen? Was muss man denn bei euch tun um schuldig gesprochen zu werden? 50km/h auf der Autobahn, dann absolut schuldig! selbst wenn nichts passierte.

250km/h auf Bundesstrassen, und Tote, und man ist ein Held, da ja die anderen zu langsam waren um aus der schusslinie zu kommen :nolimit:

Hallo Billiy Joe,

 

die Zeugen haben übereistimmend ausgesagt, das der Mercedes schon vorbei war, als das rechts links rechts Schleudern des Kias began. Sonst wäre Turbo Rolf auch bestimmt nicht vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen worden.

 

Wenn es so gewesen wäre wie Du es beschrieben hast mit doppelten Spurwechseln beider vor der Annäherung, so hätte man Turo Rolf freigesprochen.

 

Deine Polemik über das Deutsche Rechtssystem ist völlig unqualifiziert. Wir reden nicht von einer Bundesstrasse sondern von einer trockenen dreispurigen BAB mit Standstreifen, ohne Begrenzung und in diesem Fall geringer Verkehrsdichte.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Ihr habt alle schon mal was von "Richtgeschwindigkeit 130 km/h" gehört??

Ja klar, ich paste mal eben die Definition aus der StVO zum Auffrischen:

 

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Unterschreitung auch bei ungünstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

 

Die Unterschreitung der Richtgeschwindigkeit ist eine Straftat.

Bei einem Unfall muss ein Mitverschulden in Form einer erhöhten Betriebsgefahr (bedingt durch die langsame Fahrweise) angerechnet werden.

 

In Deutschland gilt auf Autobahnen und ähnlichen Straßen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen – Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung); durch die Verkehrszeichen 380 und 381 (§ 42 StVO) kann für eine Strecke eine abweichende Richtgeschwindigkeit festgelegt werden.

 

Die Verordnung zur Richtgeschwindigkeit ist seit dem 18. Mai 1973 in Kraft.

 

Wo ist das Problem?

Meines Erachtens könnte diese ruhig noch höher angesetzt werden :nolimit:

 

Ciao

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chris11

Chris11

QUOTE 

Der Kia ist erst nach rechts, dann nach links und erst dann wieder nach rechts in die Büsche geschleudert

.

Von dir gepostet Erstellt am 02.11.2004, 22:04

So wesshalb schreibst du denn so einen stuss wenn die zeugen das gegenteil behaupten?
Deine Polemik über das Deutsche Rechtssystem ist völlig unqualifiziert.

Ist mir auch schnuppsegal wer wann und wie bei euch jeder Hansel jeden den er nicht leiden kann in die pfanne hauen darf. Bei uns ist es nur der Polizei erlaubt anzeigen zu schreiben, und muss man hoeriger Staatsbuerger sein um einen qualifizierten blick und kentnisse zu haben?

Kann mich erinnern,als einige Deutsche Besucher dess North Amerikanischen Kontinents ihre qualifizierten beobachtungen ueber unsere Verkehrspolitik und ueber die Fahrzeuge posteten, so das beweist mir mal wieder dass es in D. unerwuenscht ist von ausenstehenden Personen darauf aufmerksam gemacht werden dass man auch in Germany nicht unfehlbar ist, selbst aber staendig anderen Nationen sagen moechte welchen mist sie bauen.

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Guest Chris11
chris11
Chris11

QUOTE 

Der Kia ist erst nach rechts, dann nach links und erst dann wieder nach rechts in die Büsche geschleudert

.

Von dir gepostet Erstellt am 02.11.2004, 22:04

So wesshalb schreibst du denn so einen stuss wenn die zeugen das gegenteil behaupten?

Weil nach Aussagen der Zeugen und der Spurenlage genau das passiert ist, nachdem der Mercedes vorbei war.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Aufgrund einer auch im Ergebnis sehr unglücklichen Verteidigungsstrategie ist in dem Verfahren diesem

Punkt so gut wie keine Beachtung geschenkt worden.

Och komm, das ist doch lächerlich. Was willst Du denn an dem Kia noch untersucht oder begutachtet bekommen? Vielleicht ob der Lack noch ausreichend gut war, die Lenkung etwas quietschte, ausreichend Motoröl vorhanden war etc.?

Und willst Du jetzt allen Ernstes behaupten, die Verteidiger wären unfähig gewesen?

 

Diesem Punkt wurde wohl aus dem Grund keine Beachtung geschenkt, da er offensichtlich irrelevant/unbedeutend/uninteressant für das Verfahren war.

 

Der ca. 7 Jahre alte Kia befand sich zwar in einem von der STVZO Seite ordungsgemässen Zustand.
Das reicht.

 

Wie fahrsicher er bei 150 war, ist offensichtlich nicht untersucht worden.

Muß auch nicht. Oder läßt Du Deinen Wagen etwa alle paar Monate auf Höchstgeschwindigkeitstauglichkeit untersuchen?

 

Auffällig ist, das das Gewicht eines Kia Pride 750kg wiegt. Das ist ungefähr das Gewicht der ersten Polos der 70er Jahre.
Och, mein Golf I oder Peugeot 205 wogen auch nur unwesentlich mehr. Mit denen bin ich auch Bodenblech gefahren, und das auch ohne irgendwelche Probleme. Der besagte Kia dürfte sich auf einem besseren techn. Niveau befunden haben als meine Fze.. Zudem war mein Golf I deutlich älter.

 

Ob Fahrwerk und Reifen bei dem alten Kia noch für sicheres Handling bei 150 geeignet war ist für mich fragwürdig.

Sorry, aber was für DICH fragwürdig ist oder nicht, ist in diesem und in vielen anderen Verfahren völlig ohne Belang. Es gibt mit Sicherheit auch mehr als genug Leute, die das besser beurteilen können als wir alle zusammen. Hätte es in diesem Punkt verfahrensrelevanten Klärungsbedarf gegeben, so hätte man das auch entspr. untersuchen lassen. Vielleicht wurde es sogar untersucht und ist nur deshalb nirgends aufgetaucht, weil nichts zu beanstanden war.

Das Auto ist für 150 km/h konzipiert und zugelassen. Daß man es nicht mit einem Oberklasse-Fz. vergleichen kann, welches allen möglichen Schnickschnack aufweist, dürfte auf der Hand liegen. Und trotzdem darf jeder, der so ein Auto sein Eigen nennt, auch entspr. damit fahren.

 

Zumal das ein Fahrer ohne Erfahrung diesem Bereich kaum beurteilen kann.
1. Spekulationen

2. ich sehe kein Problem darin, wenn jemand ohne Erfahrungen sein Auto auf der BAB mit höherer Geschwindigkeit bewegt. Sind wir nicht alle einmal angefangen? Klar, jetzt kommt wieder das Argument: aber doch nicht mit Kind an Bord. O.k., aber das muß jeder selbst entscheiden. Mir hat mal jemand gesagt, er würde niemals mit seiner Familie an Bord über ca. 150 km/h fahren. Ich persönlich fahre problemlos über 200 km/h, wenn ICH das will.

3. es wird nicht in Erfahrungswerten unterschieden. Wer den Führerschein besitzt, darf fahren, egal wie schnell (wo es er entspr. erlaubt ist :nolimit: ).

 

Die Frau und das Kind haben den ersten realen Test dazu leider nicht überlebt.

Ich glaube kaum, daß die Frau diesen Test freiwillig durchgeführt hat. Sie hätte ihn auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht durchgeführt bzw. durchführen müssen, wäre sie nicht bedrängt worden. In diesem Fall würde Frau und Kind auch noch leben und sich bester Gesundheit erfreuen.

 

Ich bin mir sicher, das in einem brauchbar abgestimmten Auto, oder erst Recht in einem modernen Auto mit ESP auch das Ausweichmanöver völlig unspektatulär verlaufen wäre.
1. auch diese Autos unterliegen physikalischen Grenzen

2. wie viele Autos sind denn entspr. ausgerüstet? Erwartest Du jetzt wirklich, daß jeder nur noch mit ASR/ESP/ABS und dergleich mehr fährt oder fahren darf? Dieser Einwand ist hier nun wirklich absolut irrelevant. Der Kia hatte es nicht, genauso wie viele andere Autos auch. Das kann man der Frau aber nicht zum Nachteil auslegen.

 

Nur mal einen Aspekt beleuchten, der meines Erachtens in der ganzen Diskussion wenig Beachtung fand.

Wie gesagt: ich bin mir sicher, daß dieser Aspekt entspr. Beachtung gefunden hätte, wäre er in dem Verfahren von Bedeutung gewesen.

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chris11

und der Spurenlage genau das passiert ist, nachdem der Mercedes vorbei war.

Und was hat der Mercedes fur spuren hinterlassen? Dass der Kia schleuderspuren auf dem belag hinterlassen hatte ist mir klar,aber dass der Mercedes auch spuren hinterlies, und dass man an hand dieser Spuren feststellen konnte dass Rolf bereits ueberholt hatte als der Kia schleuderte, come on, baut doch Rolf ein Denkmal, als armen unterdrueckten und von dem Gericht und der Presse beschuldigtem aber ach so unschuldigen Buerger, mann mir kommen bald die Traenen :blink:

Zeugen? wurden diese vor ihrer ausage vereidigt? oder duerfen die auch luegen wie einer der beschuldigt wird?

War auch mal zeuge eines Verkehrsunfalles in Deutschland, wurde nicht vereidigt, haette genausogut luegen koennen.

Aus diesem Grunde bin auch ich mit dem Deutschen Rechtsystem etwas vertraut,und diese art von Gerichtsverhandlung waere in Canada nicht moeglich gewesen. :nolimit:

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billy joe,

nur mal so angemerkt, deine vertrautheit mit dem deutschen rechtssystem scheint nicht ganz so zu sein wie du denkst :huh:

auch wenn du nicht vereidigt wirst, darfst du nicht lügen. ausser du willst dich strafbar machen.

eine falschaussage vor gericht als zeuge ist IMMER strafbar. nur unter eid erhöht sich der strafrahmen.

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schon klar. aber ich hatte mich auf deinen satz bezogen:

 

War auch mal zeuge eines Verkehrsunfalles in Deutschland, wurde nicht vereidigt, haette genausogut luegen koennen.

da hört sich das aber etwas anders an ^_^

 

und natürlich auf diesen satz:

 

Aus diesem Grunde bin auch ich mit dem Deutschen Rechtsystem etwas vertraut,und diese art von Gerichtsverhandlung waere in Canada nicht moeglich gewesen.

 

;)

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darfst du nicht lügen. ^_^ erst mal beweisen,kann mich ja auch geteuscht haben ;)
Und wenn Du unter Eid stehst, ist ein Irrtum ausgeschlossen?
War auch mal zeuge eines Verkehrsunfalles in Deutschland, wurde nicht vereidigt, haette genausogut luegen koennen.

Aus diesem Grunde bin auch ich mit dem Deutschen Rechtsystem etwas vertraut,und diese art von Gerichtsverhandlung waere in Canada nicht moeglich gewesen.

Erklär doch mal, wofür ein genereller Eid sinnvoll sein soll.

Die Belehrung, daß man die Wahrheit sagen soll und sich widrigenfalls strafbar macht, bekommt man doch immer vom Richter. Es droht jetzt schon bis zu 5 Jahren Haft für einen Lügner.

Vielleicht entspricht diese Belehrung dem, was Ihr unter Eid versteht. Bedenke, daß unsere Strafen allgemein geringer sind als in den USA.

 

Hier wird vereidigt, wenn z.B. Zweifel an der Aussage bestehen und man dem mutmaßlichen Lügner den Ernst der Lage klarmachen will. Dann hat er eine letzte Chance, doch noch die Wahrheit zu sagen. Bei einem derartigen Meineid setzt es dann zwingend eine Freiheitsstrafe, es geht gar nicht mehr anders.

Habe auch schon vor Gericht ausgesagt (bei schwereren Sachen als Turbo Rolf). Ich wurde nicht vereidigt, weil keiner an dem Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zweifelte.

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Strafen allgemein geringer sind als in den USA

Hallooooo, ts1, moechte nochmal ganz langsam schreiben, damit du auch mitlesen kannst, :)wohne in Canada ;) Wie das amerikanische gericht arbeitet? mir unbekannt da ich es genau wie ihr, nur von zeitungsberichten und hoersagen kenne! 90%bull 10% wahrheit!

War schon auf Canadischem Gericht wegen schnellfahren ^_^ und auch auf diesem Deutschen Gericht ,somit kenne ich nur diese zwei,und was die Ami fuer strafen haben? I don`t know, and honest,I dont` give a s===t

 

Tom_

Ich wurde vom Richter verwarnt,als ich ihm auf den Fehler in der anklage aufmerksam machen wollte,nach nochmaligen einspruch meinerseits auf den begangenen fehler seitens der anklage,wurde mir klargemacht dass jedes weitere wort von mir,er mir eine Strafe verhaengen wird, so I just shut up, wesshalb ich als Zeuge vorgeladen wurde ist mir bis heute noch ein raetsel.

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ts1 & Tom_

 

Soeben im Spiegel on line gelesen!

EU-GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

 

Kritik für Deutschland, Lob für die Türkei

 

 

Hamburg - Nachdem das Verfassungsgericht kürzlich betont hatte, die Straßburger Entscheidungen seien nur so weit zu berücksichtigen, wie es die deutschen Gesetze zuließen, sagte Wildhaber jetzt in einem SPIEGEL-Gespräch, er mache sich "große Sorgen", was für ein Eindruck da entstehe. Es "tut mir weh, dass zum Teil offenbar die Konvention nicht gelesen wurde", sagte Wildhaber auch im Hinblick darauf, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes als nicht bindend für deutsche Gerichte bezeichnet hatte.Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ähnlich dem Grundgesetz elementare Rechte verbürgt, haben alle Vertragsstaaten den Urteilen seines Gerichts Folge zu leisten. Die Straßburger Richter urteilten zuletzt in mehren Fällen anders als die deutschen Verfassungsrichter.

Nun behaupte nochmal dass die deutschen Gerichte alles richtig machen, EU heist doch Europaeische Union, wesshalb versucht man dann in Deutschland anders zu handeln als der rest der Union?

Ist dir jetzt klar,wesshalb die Amis nicht den Internationalen Gerichtshof anerkennen.

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Soeben im Spiegel on line gelesen!
EU-GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE...
Jetzt laß mal das Ablenkungsmanöver mit der EU und erklär uns lieber, wofür ein generelle Vereidigung vor einem deutschen Gericht sinnvoll sein soll.

Sind 5 Jahre Haft für eine uneidliche Falschaussage nicht genug?

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ts1

Jetzt laß mal das Ablenkungsmanöver mit der EU und erklär uns lieber, wofür ein generelle Vereidigung vor einem deutschen Gericht sinnvoll sein soll.
hat nichts mit einem ablenkmanoever zu tun,aber wenn ich nicht vereidigt werde, wer kann mir da nachsagen dass ich gelogen hatte,lese mal euere geschichten wenn jemand zum gericht muss, kann "mich nicht erinnern wer gefahren ist" das ist schon mal eine luege,denn wenn man in Deutschland mal wirklich sein liebstes Spielzeug ausleiht weiss jeder wen er es gegeben hat,so bitte erzaehle mir keine Maerchen, dass er /sie sich nicht daran entsinnen kann,niemand ist soooo doof!

Mir ja egal

wofür ein generelle Vereidigung vor einem deutschen Gericht sinnvoll sein soll.
nur hoert mal endlich damit auf, Deutschland als land der allwissenden und unfehlbaren anzupreisen! Kauft dir sowieso niemand ab.
Sind 5 Jahre Haft für eine uneidliche Falschaussage nicht genug?

it never happens!

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@Billy Joe

 

Als Angeklagter kannst Du in Deutschland lügen das sich die Balken biegen.

 

Anders sieht es aus wenn Du Zeuge bist. Sobald Du da lügst, machst Du dich strafbar. Das Strafmaß erhöht sich drastisch, wenn der Zeuge vereidigt wird.

 

Egal ob vereidigt oder nicht, es besteht immer die Möglichkeit das der Zeuge lügt. Da spielt es keine Rolle, in welchem Land die Aussage gemacht wird. In Kanada wird der Zeuge wenn er der Lüge überführt wird bestraft, und hier ebenso.

 

Hier in Deutschland sind sicher schon viele durch falsche Zeugenaussagen freigesprochen worden. In Kanada wird es wohl auch so sein.

 

Was hier im Forum geschrieben wird, und was sich nachher bei Gericht abspielt sind ganz verschiedene Dinge.

 

MfG.

 

hartmut

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Hartmut

Hier in Deutschland sind sicher schon viele durch falsche Zeugenaussagen freigesprochen worden. In Kanada wird es wohl auch so sein.
You see, in Canada,schreibe jetzt von Verkehrsvergehen, muss der Polizist als anklaeger erscheinen, ist er nicht anwesen bei der Verhandlung, ist man freigesprochen, bin ich Zeuge fuer den Angeklagten werde ich sofort vereidigt.

Bei der von mir erwaenten Verhandlung war weder der Polizist anwesend,noch wurde ich vereidigt, als ich den Richter auf den fehler in der Unfall aufnahme hinweisen wollte, erklaerte mir der Richter dass fuer ihn die Aufzeichnung dess Unfallherganges massgebend ist, da aber der Polizist nicht im Saal anwesend war , war es unmoeglich die genaue Unfall lage zu korrigieren. Der Unfallverursacher wurde Freigesprochen,und der unschuldige Fahrer,dessen Frau fuer 4 Wochen im Krankenhaus lag wurde verurteilt :kopfschuettel:

Bei der Aufnahme dess unfall herganges erklaerte ich dem Polizisten vor Ort, dass er die 34 meter Bremsspur :) {Innerorts} dess unfallverursachers auf der falschen Fahrbahn einzeichnete, worauf der Polizist erwiderte dass er es auf dem Revier aendern wird,also korrigieren, welches er anscheinend uebersah. Auf diesen Fehler wollte ich der Richter aufmerksam machen, no luck :D

Der Unfall verursacher versuchte auf der Linksabbiegerspur den haltenten Verkehr zu ueberholen,indem er das V.Licht beobachtete und als es Gruen wurde mit seinem BMW hart beschleunigte, aber den der vor mir stehenden mit voller wucht traf. Beide Autos total schaden.

Sobald Du da lügst,
Das ist es wo eben der Hund beerdigt ist, man muss erst mal beweisen dass der Zeuge luegt, und das ist eben nicht immer so einfach.
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@Billy Joe

 

Nun, um bei deiner Geschichte zu bleiben, da hat der Rechtsanwalt versagt. Nach meinen Erfahrungen mit Rechtsanwälten, wenn man denen nicht alles vorkaut hat man verloren.

 

Sicher wird es immer ein Problem sein die Wahrheit heraus zufinden, gerade wenn Zeugen lügen wird es schwer. Das ist aber in allen Rechtssystemen so.

 

MfG.

 

hartmut

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