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Polizeikontrolle


Guest rennfahrer

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Mein Chef ruft mich heute an, 2 Fahrer mussten ein Auto wegbringen, auf dem Rückweg wurden sie in einer grossen Polizeikontrolle angehalten.

Der Fahrer stand wohl unter BtM, der Beifahrer nicht, hatte keinen Führerschein dabei.

 

Also fahre ich auf die Brücke, 5min. entfernt. Dort angekommen wollte ich meine Kollegen einladen und zurückfahren, aber die Beamten haben den anderen Kollegen mit auf die Wache mitgenommen, inklusive Fahrzeugschein. Den Schlüssel (E-Klasse) hatte einer der Leiter (3 silb. Sterne). Als ich meinte, ich soll das AUto abholen, sagte er mir, ich müsse warten, bis der FZschein da ist, der würde von der Wache gebracht werden.

So, alles klar. Den nächsten Beamten gefragt, was es für eine Rechtsgrundlage gibt, dass der Fahrzeugschein mit auf die Wache genommen wird.

"Das können sie ihren Rechtsanwalt fragen, der wird ihnen das bestimmt erläutern"

"Warum denn, wenn sie es doch auch wissen müssen"

"Was machen sie beruflich? Sagen sies doch einfach"

"Student"

"Was für ein Fach?"

"Jura"

"Welches sem.?"

"2.sem"

"dann werden sies noch früh genug lernen" dreht sich weg

"Kann ich mal bitte ihren Dienstausweis sehen, oder ihre Dienstnummer haben?"

fängt an blöd zu grinsen "Einen Dienstausweis hab ich"

"Kann ich den mal bitte sehen, oder ihre Dienstnummer haben?"

dreht sich um und läuft weg!

ich schrei hinterher "Wenn sie mich nach meinem Ausweis fragen, muss ich ihnen den auch zeigen"

keine Regung, läuft weg.

 

Später zum 3-silber-Stern:

"Ihr Kollege konnte mir nicht die Rechtsgrundlage dafür nennen, dass sie den FZschein mit auf die Wache nehmen dürfen"

"Sie müssen warten, bis der Schein wieder da ist"

"Können sie mir die Rechtsgrundlage auch nicht nennen?"

"§36StVO"

"Seine Dienstnummer und seinen Namen wollte er mir auch nicht sagen!"

"Tja, so ist das nunmal" grinst

"Ach ist das schön so eine Uniform" (mehr musste ich mir verkneifen bei ca. 10Beamten aussenrum, die alle hellhörig wurden)

 

Nach insgesamt mehr als 45min. kam dann der Fahrzeugschein, der Kollege wurde sogar zurückgefahren, welch Luxus ohne Versicherungsschutz im Wagen :)

 

Tja liebe Polizisten im Forum, so muss eine Kontrolle von Statten gehen, würde ich nach dem Ausweis gefragt werden und mich umdrehen würde ich auf dem Boden landen, mit einem Knie im Rücken! ;) (nicht ganz ernst gemeint)

 

PS: Schön anzusehen war, wie der Köter einen kleinen Fiat Uno auseinander genommen hat (nicht nur den Fiat), weil ein Joint-Stummel im Aschenbecher gefunden wurde, der Inhalt der Rücksäcke und Taschen ausm Kofferraum wurden einfach auf den Boden gelegt, anschliessend in den Kofferraum auf einen Haufen geworfen!

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Guest rennfahrer

§ 36.

 

 

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

 

(2) An Kreuzungen ordnet an:

1. Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung:

"Halt vor der Kreuzung".

Der Querverkehr ist freigegeben.

Hat der Beamte dieses Zeichen gegeben, so gilt es fort, solange er in der gleichen Richtung winkt oder nur seine Grundstellung beibehält. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

2. Hochheben eines Armes:

"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten",

für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung:

"Kreuzung räumen".

 

(3) Diese Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.

 

(4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.

 

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesem Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

________________________________________________________

 

So, hier der Paragraph.

Das einzige, was ich daraus erkenne, ist die Rechtsgrundlage für das Anhalten meines Kollegen, aber warum oder was den Beamten dazu berechtigt hat, den Beamten den FZschein auf die Wache zu nehmen kann ich nicht erkennen.

 

Der 3sternige meinte noch, man müsse auf der Wache mit dem Schein überprüfen, ob mein Kollege das Fahrzeug überhaupt rechtmässig gefahren hat, dazu bräuchte man den Schein.

Auf die Antwort, das Kennzeichen aufschreiben würde doch auch reichen, gabs keine Reaktion!

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Moin,

die Erfahrung kenne ich genau! Ich habe mehrfach ähnliche Reaktionen erlebt, als ich Polizisten nach der Rechtsgrundlage gefragt habe und sie bemerkt haben, daß ich auch Jura studiere. Einige Beamte haben es wohl nicht so gern, wenn man ihnen fachlich auf die Finger schaut...

Jetzt antworte ich grundsätzlich auf die Frage nach dem Beruf nicht mehr!

 

 

thomas

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@Rennfahrer

 

Schon mal dran gedacht, formal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden Beamten einzureichen, gegen unbekannt gewissermaßen... ;)

Soweit ich weiß, sind die doch verpflichtet, dir ihren Namen zu nennen, wenn du sie danach fragst. Ich finde den geschilderten Stil etwas fragwürdig...

 

Ich hab aber auch schon genau das Gegenteil erlebt bei einer Kontrolle...Schönen Guten Abend, mein Name ist Hans Mustermann vom Polizeirevier Marburg-Cappel, wir führen eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Dürfte ich sie um ihre Fahrzeugpapiere und den Führerschein bitten ?

 

Ich hab nur auf den Satz gewartet Was kann ich für sie tun ?...hehehe ! Da wäre mir sicherlich einiges eingefallen dann... :)

 

CU

Grisu

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Ich kann mir nicht helfen, aber es entsteht mir der Eindruck das es manche immer wieder darauf anlegen mit der Polizei Ärger zu bekommen.

@rennfahrer: Was in drei Teufels Namen geht es dich an, warum der Fahrzeugschein mit auf die Dienststelle genommen wurde?

Ich kann es dir sagen - überhaupt nichts.

Kannst du nicht einfach da draußen hinstehen, die Kollegen ihren Job machen lassen und einfach mal die Schnauze halten?

Nein, man muss sich wieder wichtig machen, mischt sich in Sachen ein die einen nichts angehen und wenn es nicht so läuft wie man es sich erhofft, wird man frech. Und sich anschließend beklagen.

Irgendeiner der Mitglieder hat den Spruch als Signum: Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten.

 

Im übrigen lag der "3sternige" gar nicht so falsch mit dem § 36 StVO. Lies dir den Absatz 5 nochmal genau durch. Da steht was von Verkehrskontrolle. Und zur Verkehrskontrolle gehört auch die Einsichtnahme in den Fahrzeugschein.

Wenn dich das nicht überzeugen sollte, schau einfach mal in den § 163 STPO. Dort steht nämlich auch, dass wir zur Strafverfolgung die notwendigen Daten zu erheben haben. Und dazu gehören auch die Fahrzeugdaten. Und nein es genügt nicht wenn man sich das Kennzeichen aufschreibt. Erstens ist nämlich der Fahrzeugschein genau dazu da, dass wir uns die Daten daraus abschreiben können und zweitens werden ihn die Kollegen sicherlich nicht deshalb an der Kontrollstelle lassen, damit du ja schnell wieder weg kannst.

Und den Dienstausweis hättest du von mir auch nicht zu sehen bekommen. Du warst nämlich in keinster Weise von einer polizeilichen Maßnahme betroffen.

Und dein fadenscheiniges Gegenargument von wegen und du müsstest dich ja auch ausweisen....wir dürfen auch nicht von jedem einfach so und weil uns langweilig ist den Ausweis verlangen. Warum solltest du es dann dürfen?

 

Aber wiese erkläre ich das eigentlich einem Jurastudenten?

 

Für mich schaut dein Verhalten aus wie die Trotzreaktion eines kleinen Kindes, das nicht bekommt was es will.

Und warum nur sind es immer wieder die gleichen Gruppen die durch solches Verhalten auffallen?

 

Und du arbeitest doch bei einer Autovermietung, richtig?

Dann würde ich mir mal überlegen ob du wirklich in der Stellung warst eine große Lippe zu riskieren, wenn ein Mitarbeiter der Firma dadurch straffällig wird, indem er offensichtlich unter BtM-Einfluss ein Auto führt und der andere Mitarbeiter keinen Führerschein dabei hat...

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Guest rennfahrer

@Polizist

 

Was in drei Teufels Namen geht es dich an, warum der Fahrzeugschein mit auf die Dienststelle genommen wurde?

Ich musste über 45min auf einer Brücke bei ca. 0° warten und durfte mich nicht in das Auto setzen! Mein Kollege hatte nur eine dünne Trainingsjacke an, und mein Chef rief ständig an, was wir machen, wann wir endlich kommen und was los ist!

 

Kannst du nicht einfach da draußen hinstehen, die Kollegen ihren Job machen lassen und einfach mal die Schnauze halten?

Nein meine SCHNAUZE kann ich nicht halten, wenn ich wissen möchte, warum der Fahrzeugschein mitgenommen wird und mir scheinbar keiner deiner Kollegen sagen konnte welche Rechtsgrundlage sie dazu ermächtigt hat!

 

wir dürfen auch nicht von jedem einfach so und weil uns langweilig ist den Ausweis verlangen.

Der Witz des Tages... Allgemeine Personenkontrolle, darf ich mal ihren Ausweis sehen, fertig!

"Nein dürfen sie nicht"

Richtig so??

 

Für mich schaut dein Verhalten aus wie die Trotzreaktion eines kleinen Kindes, das nicht bekommt was es will.

Es gab doch sogar mal eine Diskussion dazu, ob man den Dienstausweis vorzeigen müsse.

Aber der Beamte wollte ihn mir nicht zeigen, weil er nicht mal wusste, was ihn dazu berechtigt, AUtos anzuhalten, mit seinem schönen Neon-Westchen.

Aber in der Gruppe von Uniformierten (waren über 10 +mind. 6 Zivis) da kann man ja wirklich machen was man will. Aber wehe da ist mal einer mit Verbindungen dabei, oder einer der sich wirklich auskennt, dann kommen ganz andere Manieren zum Vorschein!

 

Dann würde ich mir mal überlegen ob du wirklich in der Stellung warst eine große Lippe zu riskieren, wenn ein Mitarbeiter der Firma dadurch straffällig wird, indem er offensichtlich unter BtM-Einfluss ein Auto führt und der andere Mitarbeiter keinen Führerschein dabei hat...

Von einer Uniform lasse ich mir die SCHNAUZE nicht verbieten, und von so unverschähmten **** ********** ********* ******** ******** ******** Beamten erst recht nicht. Da lauf ich dann zu jeder Kontrolle hin und begutachte schaulustig alles, ob auch alles mit rechten Dingen von sich geht!

 

PS: Mein Verhalten war durchgängig freundlich, keinerlei aggressiv. ICh wollte eine Information, die mir letztlich keiner wirklich geben konnte, obwohl man das doch sicher auf der Polizeischule lernt; Freundlichkeit wohl nicht!

 

@tomcats

 

nächstes mal, wenn die Frage nach dem Beruf kommt werd ich bestimmt was anderes sagen, oder eben auch nichts!

 

Einige Beamte haben es wohl nicht so gern, wenn man ihnen fachlich auf die Finger schaut...

Eben, und wenn sie nicht mal ihre tollen §§ im Kopf haben, dann wirds eben peinlich, dann dreht man sich, wenn man nach Namen udn DIenstnummer gefragt wird auch mal um.

 

Seinen Spitznamen hab ich aber mitgekriegt, "Schosch" wurde er vom 3Stern gerufen ;) (hatte selbst 2 oder 3 grüne)

@alpak

 

Foto machen, oh wei, wieder ein Knie im Rücken und den Arm verdreht :)

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Der Witz des Tages... Allgemeine Personenkontrolle, darf ich mal ihren Ausweis sehen, fertig!

"Nein dürfen sie nicht"

Richtig so??

Nur ganz kurz, da ich gleich zu einer Gerichtsverhandlung muss-

 

Du studierst wirklich Jura? Ich kanns eigentlich fast nicht glauben, wenn ich sowas wie das lese...

 

 

Meinst du wirklich wir dürften zu jedem so ohne weiteres sagen "Allgemeine Personenkontrolle, ihr Ausweis bitte"?

Wenn wir das Fragen, dann haben wir auch einen Grund dazu.

 

Für den Fall das du es nicht weisst: Wir machen uns da im Vorfeld schon Gedanken und prüfen z.B. den § 26 PolG BW durch. Oder den § 163b StPO.

 

Oder gibt es einen Pargrafen "Allgemeine Personenkontrolle"? Wär mir neu, aber ich lass mir gern weiterhelfen.

 

Es stimmt ganz einfach nicht, dass wir jedes gut aussehende Mädel so ohne weiteres anquatschen und nach dem Ausweis fragen dürfen.

 

Ist in Jura aber eigentlich Basiswissen.

 

Und auf den Rest geh ich heute Abend ein.

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oder einer der sich wirklich auskennt, dann kommen ganz andere Manieren zum Vorschein!

Damit meinst du aber sicher nicht dich, oder? Denn eine Allgemeine Personenkontrolle gibt es nicht.

Wenn du tatsächlich Jura studierst, so sollte dir die StPO ja auch bekannt sein, oder habt ihr euch die ersten zwei Semester nur am Ersten Buch aufgehalten?

 

Probleme machen mir nicht die, die sich wirklich auskennen sondern nur die, die das von sich meinen.

 

Ich musste über 45min auf einer Brücke bei ca. 0° warten und durfte mich nicht in das Auto setzen! Mein Kollege hatte nur eine dünne Trainingsjacke an, und mein Chef rief ständig an, was wir machen, wann wir endlich kommen und was los ist!

Ja, denn das Auto mußte zunächst noch durchsucht werden.

Aber widersprichst du dir hier nicht irgendwie? Warum mußtest du draußen warten, wenn du doch zur Brücke gefahren bist (siehe Ursprungsposting:Also fahre ich auf die Brücke, 5min. entfernt.)

 

Nein meine SCHNAUZE kann ich nicht halten, wenn ich wissen möchte, warum der Fahrzeugschein mitgenommen wird und mir scheinbar keiner deiner Kollegen sagen konnte welche Rechtsgrundlage sie dazu ermächtigt hat!

Und da du nicht Betroffener der Maßnahme warst, sondern nur ein Unbeteiligter, ist die Polizei dir gegenüber hier nicht zur Auskunft verpflichtet (oder hast du bei deinem Jura-Studium was anderes gelernt?)

 

Der Witz des Tages... Allgemeine Personenkontrolle, darf ich mal ihren Ausweis sehen, fertig!

"Nein dürfen sie nicht"

Richtig so??

Wie gesagt, in den Polizeigesetzen der meisten Bundesländer ist eine verdactsunabhängige Personenkontrolle nicht vorgesehen, in den PolG der anderen nur an bestimmten Orten. Ansonsten muß auch für uns ein Grund vorliegen.

 

Es gab doch sogar mal eine Diskussion dazu, ob man den Dienstausweis vorzeigen müsse.

Aber der Beamte wollte ihn mir nicht zeigen, weil er nicht mal wusste, was ihn dazu berechtigt, AUtos anzuhalten, mit seinem schönen Neon-Westchen.

Wirfst du da jetzt nicht was durcheinander? Was hat die Weste mit dem Ausweis zu tun? (oder werden wir jetzt unsachlich?)

Zum Dienstausweis: Ja, das hatten wir schon mehrfach, daher werde ich jetzt nicht nochmal darauf eingehen.

Zur Dienstnummer: Wie oft noch? Die einzige Ausnahme, die ich bisher kenne, ist Berbin. Für alle anderen (oder gibt es tatsächlich noch ein anderes Bundesland??) gilt: Wir haben keine Dienstnummern

 

Da lauf ich dann zu jeder Kontrolle hin und begutachte schaulustig alles, ob auch alles mit rechten Dingen von sich geht!

Das machst du bei mir genau ein Mal. Stehst du auch nur ansatzweise im Weg, merke ich auch nur annähernd, daß du störst, bist du weg. (schon alleine, da es dich nichts angeht, wenn ich andere Personen kontrolliere)

 

Gruß

Goose

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Guest rennfahrer

@Polzist

 

Na dann freu ich mich schon auf deine weiteren Ausführungen, in denen dir sicher wieder gute Argumente einfallen, warum deine Kollegen so freundlich waren und ich ihnen auf die Nerven gegangen bin, bei der hochanspruchsvollen Ermittlungsarbeit!

 

Nur kurz,

 

klar kenn ich mich noch nicht in StPO oder PolGesetzen aus, aber ich wurde schon desöfteren angehalten im Zuge einer "allgemeinen Personenkontrolle" und wurde nach dem Ausweis gefragt.

Hatte ich ihn nciht dabei wars auch nicht schlimm.

Und du willst mir jetzt also erklären, dass das nicht rechtmässig war?

 

Einmal sind bei uns im Zentrum eine Bande Zivilbeamte rumgelaufen und haben an einem grossen Platz alle grösseren Gruppen kontrolliert "Allg. Personenkontrolle", alles unrechtmässig?

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Guest Michael

@Polizist:

 

Du studierst wirklich Jura? Ich kanns eigentlich fast nicht glauben, wenn ich sowas wie das lese...

 

Naja, net jeder Student ist fit im OWi- oder Polizeirecht. Kommt zum einen auf die Studienschwerpunkte an; teilweise aber auch auf die Uni selber.

Und es gibt ja auch Jura-Studenten, die sich z.B. auf Kirchenrecht spezialisieren :)

 

Für den Fall das du es nicht weisst: Wir machen uns da im Vorfeld schon Gedanken und prüfen z.B. den § 26 PolG BW durch. Oder den § 163b StPO.

 

Hatten wir das nicht kürzlich mal des finsteren Nachts? Zitat: "Begründung isch alles". ;)

 

Ist in Jura aber eigentlich Basiswissen.

 

Müßt ich jetzt mal nachschauen, ob Polizeirecht zu den Pflichtfächern gehört. Aber zumindest Strafprozeßrecht gehört zu den Basics.

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Guest Michael

@rennfahrer:

 

Ich weiß jetzt nicht, aus welchem Bundesland du kommst bzw. wo die Kontrolle stattfand.

Ich schreib hier mal den von Polizist erwähnten § 26 des baden-württembergischen Polizeigesetzes rein, damit du es ggf. mit dem Polizeigesetz deines Bundeslandes vergleichen kannst.

 

*****

 

§ 26 Personenfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

 

1. um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen,

2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen,

3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,

4. wenn sie an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizei zum Zwecke der Fahndung nach Straftätern eingerichtet worden ist,

5. wenn sie sich innerhalb eines Kontrollbereichs aufhält, der von der Polizei eingerichtet worden ist zum Zwecke der Fahndung nach Personen, die als Täter oder Teilnehmer eine der in § 100a der Strafprozeßordnung genannten Straftaten begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet haben. Der Kontrollbereich kann, außer bei Gefahr im Verzug, nur vom Innenministerium oder von einer Landespolizeidirektion mit Zustimmung des Innenministeriums eingerichtet werden, oder

6. zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität).

 

(2) Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere vorzeigt und zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

 

(3) Die Polizei kann verlangen, daß ein Berechtigungsschein vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene auf Grund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.

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Guest rennfahrer

@michael

 

Komme aus BaWÜ, Kontrolle fand aber noch in Rheinland Pfalz statt.

 

(3) Die Polizei kann verlangen, daß ein Berechtigungsschein vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene auf Grund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.

 

Berechtigungsschein, also in diesem Fall Fahrzeugschein.

 

Naja, aber ... zur Prüfung ausgehändigt wird hört sich ja schon seehr dehnbar an, da wird wohl auch eine Kontrolle auf der Wache gerechtfertigt sein, obwohl man ja das Kennzeichen und den Fahrer hat.

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Guest Michael
Komme aus BaWÜ, Kontrolle fand aber noch in Rheinland Pfalz statt.

Dann hast du ja beim nächsten Unibibliotheks-Besuch was zu tun - such da mal nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz und vergleiche mal die dortige Rechtsnorm mit der baden-württembergischen.

 

Und - nebenbei -: Es hat ja niemand behauptet, alles auf den § 26 PolG BW (oder eben länderspezifisches Äquivalent) stützen zu wollen. Du mögest dir mal den erwähnten § 163b StPO zu Gemüte führen und wirst feststellen, daß der noch um einiges weiter gefaßt ist.

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@Polizist

 

Wo ist denn eigentlich das Problem ? Es wäre doch ganz einfach gewesen seitens des Beamten, erstmal höflich zu fragen, wer er (rennfahrer) denn sei. Nach Klärung der Gründe hätte er dann antworten können...Zu ihrer Information, das Fahrzeug wird jetzt noch genauer unter die Lupe genommen, ebenso der Fahrzeugschein. Sobald wir fertig sind, können sie das Fahrzeug wieder mitnehmen. Sie können solange im Bus dort Platz nehmen, falls Ihnen kalt ist... Höflich und freundlich, da hätte Rennfahrer bestimmt nicht so einen Terz gemacht und er hätte seinem Chef sagen können, was los ist.

 

Aber lassen wir mal Paragraphen und dergleichen kurz beseite: Würdest du mich bei einer Kontrolle dermassen anfahren, wie du es hier mit rennfahrer getan hast, würde ich dir garantiert mal gehörig die Schuhe aufblasen, rechtlich gesehen. Ein netter Eintrag in deine Akte wäre dir ziemlich gewiss...

 

Wäre einfach besser, wenn du die hier gebotene Netiquette einhalten würdest, findest du nicht ? Solche Ausdrücke wie SCHNAUZE halten gehören hier nicht her...

 

CU

Grisu

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Hallo Polizist,

zu Deinem Beitrag vom 10.02.2003, 12:35: rennfahrer ist als Erfüllungsgehilfe seines Chefs (dem Besitzer des Fahrzeugs!?) vor Ort und damit dürfte es ihn schon was angehen, warum der Fahrzeugschein weg ist und was mit dem fahrzeug passiert.

Alles andere lasse ich mal unkommentiert, da ich nicht dabei war.

 

Grüße

Klaus

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@Polizist:

mischt sich in Sachen ein die einen nichts angehen

Das ich nicht lache... dass machen idR Angehöriger einer ganz bestimmten Berufsgruppe - genau, Polizisten.

 

Wenn es nicht mehr möglich ist, so ein unangenehmes (ob völlig vorschriftskonform oder am Rande der Legalität, ist erstmal wurscht) Vorgehen der Polizei zu kontrollieren - na dann, willkommen in Ländern wie Kuba, Lybien oder USA ;) . Dienstausweis (Name) und EGL sind die einzigen Mittel, die dem Bürger bleiben, um sich später gegen das evtl. widerrechtliche Vorgehen zur Wehr zu setzen. Das sollte ihm nicht genommen werden. So ruiniert Ihr (nicht persönlich gemeint!) Euch Euer letztes bisschen Ansehen und Respekt. Selber Schuld.

 

Zum Studium: In Hessen steht StPO erst im 4. Semester auf dem Programm. Polizei-u. Ordnungsrecht mache ich gerade im 3.

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Ich kann auch nur sagen, dass Polizisten in der Regel nie ihren Namen oder ihre Dienstnummer sagen, und schon gar nicht wenn sie sich nicht 100% korrekt verhalten haben. Aber was noch schlimmer ist, sie geben einem keine Auskunft über ihre "Maßnahmen".

 

Allerdings, Ausnahmen bestätigen die Regel, es gibt auch nette Polizisten die mal ein Auge zu drücken, sollte man auch nicht vergessen!!!

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So, zur GV bin ich zwar umsonst angereist, dafür war das danach nicht schlecht ;)

 

@rennfahrer:

Ich musste über 45min auf einer Brücke bei ca. 0° warten und durfte mich nicht in das Auto setzen
Na und? Das ist doch nicht das Problem der Polizei. Bedank dich bei deinem Kollegen, das er zugedröhnt ein Auto gefahren ist. Interessant das du auf das offensichtliche Fehlverhalten deines Kollegen nicht eingegangen bist. Die Polizisten haben nur ihren Job gemacht.

Auf jeden Fall begründet sich daraus für dich keinen Rechtsanspruch auf die Auskunft was und warum mit dem Fahrzeugschein geschehen ist.

Auch von einem "Erfüllungsgehilfen" habe ich diesbezüglich noch nichts gehört, wie ihn Klaus K ins Feld führt. Wo soll das den stehen?

 

Von einer Uniform lasse ich mir die SCHNAUZE nicht verbieten, und von so  Beamten erst recht nicht.

Es will dir keiner die Schnauze verbieten. aber du solltest mal drüber nachdenken ob es sinnvoll ist, in manchen Situationen ungefragt drauf los zu reden.

Manchmal ist Reden silber, aber Schweigen gold.

 

Es gab doch sogar mal eine Diskussion dazu, ob man den Dienstausweis vorzeigen müsse
Ja richtig. Und das übereinstimmende Ergebnis war: Ja, bei denen die von der Maßnahme betroffen sind. Und du warst in keinster Weise von der Maßnahme betroffen.

 

Da lauf ich dann zu jeder Kontrolle hin und begutachte schaulustig alles, ob auch alles mit rechten Dingen von sich geht!

 

Und goose hat ja schon richtig drauf geantwortet. Das machst du genau zweimal, nämlich das erste und das letzte Mal. Lies dir dazu mal die §§ 28 PolG BW bzw. 164 StPO durch.

 

Mein Verhalten war durchgängig freundlich, keinerlei aggressiv
Ach ja? Ich zitiere:

 

ich schrei hinterher "Wenn sie mich nach meinem Ausweis fragen, muss ich ihnen den auch zeigen"

 

Schreien ist also freundlich und keineswegs aggressiv?

 

"Ach ist das schön so eine Uniform"
Das war bestimmt auch in einer ganz emotionslosen Tonlage und ohne Ironie gesprochen....

 

Eben, und wenn sie nicht mal ihre tollen §§ im Kopf haben, dann wirds eben peinlich

 

Zumindest der 3sterner hat es dir ja richtig gesagt. Richtig peinlich wird es aber, wenn einer meint er hätte Ahnung und diese raushängen will, und beim ersten nachhaken zugeben muss, dass er von StPO und PolG keine Ahnung hat. Gosse hat es treffend ausgedrückt:

 

Probleme machen mir nicht die, die sich wirklich auskennen sondern nur die, die das von sich meinen.
Und der Spruch "Allgemeine Personenkontrolle" ist quasi nur die Überschrift des ganzen. Genauso wie "Verkehrskontrolle". Oder sollen wir jedesmal erst den halben Paragrafentext auf deinen Einzelfall subsumiert zur Begrüßung runterrasseln.

Wenn du dir aber als Betroffener der Maßnahme die Mühe machst und nach den genauen Gründen fragst, dann werden dir die Kollegen sicherlich die Maßnahme ausführlich begründen. Und zwar entsprechend der Gesetzeslage. Tun sie es nicht hast du alle Möglichkeiten gegen sie vorzugehen. Bist du der Meinung die Kontrolle war nicht gerechtfertigt, kannst du auch eine Fachaufsichtsbeschwerde einlegen, dann wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme geprüft. Alle Maßnahmen der Polizei können gerichtlich nachgeprüft werden.

 

Berechtigungsschein, also in diesem Fall Fahrzeugschein.

 

Zu was berechtigt denn der Fahrzeugschein?

 

Der § 26 wurde hier als Rechtsgrundlage für "allgemeine Personenkontrollen" angeführt.

 

Der Fahrzeugschein wird nach wie vor nach § 36 StVO bzw. 163 StPO überprüft.

 

Und da sich hier einige über meinen Ton monieren.

 

Ich kann es nun verdammt noch mal nicht leiden, wenn Leute mit gefährlichem Halbwissen, die noch dazu von der polizeilichen Maßnahme nicht betroffen sind, meinen sich einmischen zu müssen, polizeiliche Arbeit zu erschweren dann auch noch auf die von rennfahrer beschriebene Art. Beiträge wie

 

bei der hochanspruchsvollen Ermittlungsarbeit!
zeigen mir ebenfalls, dass er voreingenommen ist. Wenn man nicht mal ansatzweise Ahnung von unserer Arbeit hat, sollte man sich mich solchen ironischen Kommentaren zurückhalten. Er kann diese Arbeit ja gerne mal leisten. Ich lade ihn gerne mal ein. Oder ist er dieser nicht gewachsen? Mal sehen wie er sich freut wenn er dann auf so Leute wie ihn trifft.

 

Was wäre so schwierig daran gewesen, einfach im Auto sitzen zu bleiben und warten bis der Fahrzeugschein wieder da ist?

Nee, man muss mal wieder rumlaufen und neugierig sein. Ich hab bestimmt nichts gegen gesundes Interesse und von mir hät er auch ruck zuck die rechtliche Auskunft erhalten, aber wenn es ihm der Kollege nicht sagte wollte, muss man damit leben. Wie gesagt, einen Anspruch auf die Auskunft hat er nicht.

 

 

Und dann kommen noch solche Beiträge

 

Nach insgesamt mehr als 45min. kam dann der Fahrzeugschein, der Kollege wurde sogar zurückgefahren, welch Luxus ohne Versicherungsschutz im Wagen

 

Da wird doch klar, dass man es ihm überhaupt nicht recht machen konnte. Erst beklagt er sich das es so lange dauert, dann kommen die Kollegen ihm noch entgegen und fahren den anderen auch noch zurück, damit es schneller geht und wieder ist es nicht recht.

Normal entlässt man die Leute von der Dienststelle aus auf die Straße und sie müssen selbst schauen wie sie weiterkommen. Dann hätte rennfahrer noch viel länger warten dürfen.

 

 

@grisu:

würde ich dir garantiert mal gehörig die Schuhe aufblasen, rechtlich gesehen. Ein netter Eintrag in deine Akte wäre dir ziemlich gewiss...

 

Was wär denn rechtlich an meinem Ton auszusetzen? Ich bin normal ein gemütlicher Mensch, wenn ich aber merke das ich verarscht werde, dann platzt mir auch mal der Kragen. Das haben auch schon VT zu erfahren bekommen, und meine Akte ist nach wie vor sauber.

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@alpak:

dass machen idR Angehöriger einer ganz bestimmten Berufsgruppe - genau, Polizisten

 

Na entschuldige mal, was soll denn das jetzt? Es liegt in der Natur unserer Berufsaufgabe, dass wir uns in fremde Sachen einmischen müssen.

 

Das hat ja wohl mit rennfahrers Sache überhaupt nichts zu tun.

 

Wenn es nicht mehr möglich ist, so ein unangenehmes (ob völlig vorschriftskonform oder am Rande der Legalität, ist erstmal wurscht) Vorgehen der Polizei zu kontrollieren

 

Welches Vorgehen denn? Das man rennfahrer nicht seine Auskunft gegeben hat? Ich habs schon mal geschrieben und goose auch - wenn einer von der Maßnahme nicht betroffen ist, schlicht und einfach nur Unbeteiligter ist, dann geht ihn das nicht an.

Der zugedröhnte Fahrerkollege von rennfahrer kann selbstverständlich sämtliche Maßnahmen überprüfen lassen.

Und es kann nicht angehen das ich jedem Unbeteiligtem gegenüber auch noch ausführlich Antwort darauf geben muss, warum ich ihm jetzt nicht sage, warum der Fahrzeugschein mitgenommen wurde.

Irgendwo sollte man auch mal auf dem Boden bleiben und uns unsere Arbeit machen lassen.

 

Wo kommen wir denn hin, wenn ich bei jeder Verkehrskontrolle dem zufällig vorbeikommenden Bürger auch noch Auskunft über das warum und wie geben soll und wenn nicht, dann auch noch begründen soll, warum nicht....

Nacher kommt dann noch der Nachbar und der Bürger der seinen Hund Gassi führt und und und.....

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@alpak:

dass machen idR Angehöriger einer ganz bestimmten Berufsgruppe - genau, Polizisten

 

Na entschuldige mal, was soll denn das jetzt? Es liegt in der Natur unserer Berufsaufgabe, dass wir uns in fremde Sachen einmischen müssen.

 

Das hat ja wohl mit rennfahrers Sache überhaupt nichts zu tun.

 

Wenn es nicht mehr möglich ist, so ein unangenehmes (ob völlig vorschriftskonform oder am Rande der Legalität, ist erstmal wurscht) Vorgehen der Polizei zu kontrollieren

 

Welches Vorgehen denn? Das man rennfahrer nicht seine Auskunft gegeben hat? Ich habs schon mal geschrieben und goose auch - wenn einer von der Maßnahme nicht betroffen ist, schlicht und einfach nur Unbeteiligter ist, dann geht ihn das nicht an.

Der zugedröhnte Fahrerkollege von rennfahrer kann selbstverständlich sämtliche Maßnahmen überprüfen lassen.

Und es kann nicht angehen das ich jedem Unbeteiligtem gegenüber auch noch ausführlich Antwort darauf geben muss, warum ich ihm jetzt nicht sage, warum der Fahrzeugschein mitgenommen wurde.

Irgendwo sollte man auch mal auf dem Boden bleiben und uns unsere Arbeit machen lassen.

 

Wo kommen wir denn hin, wenn ich bei jeder Verkehrskontrolle dem zufällig vorbeikommenden Bürger auch noch Auskunft über das warum und wie geben soll und wenn nicht, dann auch noch begründen soll, warum nicht....

Nacher kommt dann noch der Nachbar und der Bürger der seinen Hund Gassi führt und und und.....

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Guest rennfahrer

@goose

 

Ja, denn das Auto mußte zunächst noch durchsucht werden.

 

Soviel ich weiss wurde das Auto nicht durchsucht.

Dafür hat der Köter sich an den anderen AUtos schön abgestüzt auf der lackierten Stossstange!

 

Aber widersprichst du dir hier nicht irgendwie? Warum mußtest du draußen warten, wenn du doch zur Brücke gefahren bist

 

Mein Bruder ist zwischen die Lübecker gefahren, dann sollte er wegfahren, um Platz zu machen.

 

Das machst du bei mir genau ein Mal. Stehst du auch nur ansatzweise im Weg, merke ich auch nur annähernd, daß du störst, bist du weg.

 

Es war ein sehr breiter Bürgersteig (mind. 5m), gestört habe ich ganz sicher keinen.

 

 

@Polizist

 

Bedank dich bei deinem Kollegen, das er zugedröhnt ein Auto gefahren ist

 

LOL bedröhnt...

 

Auf jeden Fall begründet sich daraus für dich keinen Rechtsanspruch auf die Auskunft was und warum mit dem Fahrzeugschein geschehen ist.

Auch von einem "Erfüllungsgehilfen" habe ich diesbezüglich noch nichts gehört, wie ihn Klaus K ins Feld führt. Wo soll das den stehen?

 

...regeln die Vorschriften über den Erfüllungsgehilfen (§§278 BGB, 428, 462 HGB) die Zurechnung des Verhaltens bei der Erfüllung besonderer - nämlich aus einer Sonderverbindung stammender - Pflichten

 

§278BGB bezieht sich zwar hier auf Schuldverhältnisse, kann aber sicher analog angewendet werden, ansonsten eben Stellvertretung.

 

Ja, bei denen die von der Maßnahme betroffen sind. Und du warst in keinster Weise von der Maßnahme betroffen.

 

Wie oben erklärt war ich betroffen, weil ich den Auftrag hatte, das AUto abzuholen, das jedoch nicht ging, weil der Fahrzeugschein nicht da war!

 

Schreien ist also freundlich und keineswegs aggressiv?

 

Wie gesagt, als der Beamte weggelaufen ist, musste ich etwas lauter werden (Brücke, 4spurig, auf der anderen Seite relativ viel Verkehr)

 

wenn einer meint er hätte Ahnung und diese raushängen will, und beim ersten nachhaken zugeben muss, dass er von StPO und PolG keine Ahnung hat.

 

Leider hatte ich keinen Gesetzestext zur Hand, ansonsten wäre mir gleich aufgefallen, dass die Antwort "§36StVO" mich nicht befriedigen konnte!

Oder spielst du jetzt auf den thread an?

Ausserdem versteh ich nicht, was du mit "Ahnung" "raushängen will" usw. meinst ?

Ist das so schwer verständlich ??

Ich wollte wissen, was die Beamten dazu berechtigt, den Fahrzeugschein mit auf die Wache zu nehmen, diese AUskunft wollte zunächst und konnte mir auch keiner geben!

 

Alle Maßnahmen der Polizei können gerichtlich nachgeprüft werden.

 

Du meinst wohl "Alle Massnahmen der Polizei können mülleimertechnisch überprüft werden"

 

Ich kann es nun verdammt noch mal nicht leiden, wenn Leute mit gefährlichem Halbwissen, die noch dazu von der polizeilichen Maßnahme nicht betroffen sind, meinen sich einmischen zu müssen, polizeiliche Arbeit zu erschweren dann auch noch auf die von rennfahrer beschriebene Art. Beiträge wie

 

Oh Mann. Was für Halbwissen denn??

Das Halbwissen, dass ich als Betroffener (der ich nunmal war, weil ich gehindert wurde, mit dem Fahrzeug wegzufahren) nach Dienstnamen fragen darf, oder der Rechtsgrundlage für das Mitnehmen des Fahrzeugscheins????

Ich habe keine Arbeit erschwert.

Vor Ort waren über 15 Uniformierte und noch ca. 8-10 Zivilbeamte und noch ein hässlicher Köter!

 

Wenn man nicht mal ansatzweise Ahnung von unserer Arbeit hat, sollte man sich mich solchen ironischen Kommentaren zurückhalten.

 

Hast ja Recht, lauter Ruhestörungen, Verkehrsunfälle oder sonstigen Kleinkram würde mir sicher auch keinen Spass machen!

 

Er kann diese Arbeit ja gerne mal leisten. Ich lade ihn gerne mal ein. Oder ist er dieser nicht gewachsen? Mal sehen wie er sich freut wenn er dann auf so Leute wie ihn trifft.

 

Nein danke, dafür habe ich wirklich nicht das Abitur gemacht.

...gewachsen... *gg* Hochanspruchsvolle Arbeit. Die einzige anspruchsvolle Arbeit, die von Polizeibeamten verrichtet wird, ist wohl die der Sokos, Kripo oder ähnlichem. Die normalen Streifenpolizisten, naja....

 

Was wäre so schwierig daran gewesen, einfach im Auto sitzen zu bleiben und warten bis der Fahrzeugschein wieder da ist?

 

Jetzt aber. Ich hatte den Schlüssel nicht, der Oberchef hatte ihn in der Tasche.

 

Nee, man muss mal wieder rumlaufen und neugierig sein.

 

Na klar, um eben möglicherweise als Zeuge aussagen zu können!

Ausserdem möchte ich sehen, was die Beamten für hochanspruchsvolle Ermittlungsarbeit verrichten, indem sie Klamotten und sonstigen Kofferrauminhalt auf dem Boden durchwühlen!

 

Normal entlässt man die Leute von der Dienststelle aus auf die Straße und sie müssen selbst schauen wie sie weiterkommen. Dann hätte rennfahrer noch viel länger warten dürfen.

 

Hab ich doch gesagt, weil eben kein Versicherungsschutz auf der Rückfahrt besteht. Ich hätte kein Problem damit gehabt, zur Wache zu fahren, besser als auf der Brücke auf den Schein zu warten!

 

und meine Akte ist nach wie vor sauber.

 

Wenn man ein paar Jahre dabei ist und seine Vorgesetzen gut kennt ist das sicher kein Problem!

 

 

Ach ist das müssig diese Diskussion. Einen SInn hat sie wohl auch nicht.

Glücklicherweise werde ich mir später keine Gedanken machen müssen, ob das nächste Auto ein komfortabler Vectra oder doch ein luxuriöser Omega wird und obs dann noch für die Frau für ein schickes Astra Coupe reicht *gggg*

 

Ich hoffe wenigstens, eurem Kollegen ist dabei einer abgegangen, als er sich grinsend rumgedreht hat und konnten allen seinen Freunden später erzählen, was er für ein toller Hecht ist, was für ein Super Bulle in ihm steckt. Vielleich hat ihn seine Frau zum krönenden Abschluss auch noch rangelassen, was für ein Super Tag!

 

So, denke das war jetzt auf dem niedrigsten Niveau, so dass es keiner weiteren Kommentierungen mehr bedarf ;)

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So, denke das war jetzt auf dem niedrigsten Niveau, so dass es keiner weiteren Kommentierungen mehr bedarf

 

Ja, da hast du recht, das, was du hier verfasst hast, ist dumm, niveaulos und zeigt mir tatsächlich, daß du nicht die geringste Ahnung von dem hast, was du hier schreibst.

 

Gruß

Goose

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Naja rennfahrer, den letzten Absatz hättest du dir wirklich sparen können...ist schon klar, das du Jura studierst und irgendwann mal viel Kohle machen wirst etc. pp blabla...lassen wir das einfach mal so stehen.

 

Ansonsten kann ich dich schon ein bisschen verstehen, denn du hattest ja wirklich ein Anliegen, dort zu sein. Ich hab selber während meines Studiums für eine Autovermietung gearbeitet, und ich weiß, unter welchen zeitlichen Druck man da manches Mal gesetzt wird.

 

Natürlich scheuchen Polizisten gerne unbeteiligte Beobachter weg, damit diese nicht später evtl. als "Zeuge" aussagen, was alles nicht korrekt war. Zu was solche Zeugen führen können, hat man ja in der Vergangenheit schon in den USA gesehen...Und inkorrektes Verhalten eines Beamten ist auch in Deutschland keine Seltenheit, machen wir uns doch nix vor.

 

Die Wahrheit wird wie immer irgendwo in der Mitte liegen. Ich hab bisher bei den wenigen Kontrollen, in die ich geraten bin, immer Glück gehabt und bin an nette Polizisten geraten, die sich vorbildlich verhalten haben. Aber in einem Punkt gebe ich Polizist recht: Im Zweifelsfalle einfach mal den MUND halten...genau alles beobachten...und hinterher ggf. einen Anwalt konsultieren ! Denn während einer Kontrolle ist man immer alleine und die sind viele und deshalb könnte jede Handlung oder Äußerung gegen einen ausgelegt werden.

 

CU

Grisu

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Schön anzusehen war, wie der Köter einen kleinen Fiat Uno auseinander genommen hat (nicht nur den Fiat), weil ein Joint-Stummel im Aschenbecher gefunden wurde, der Inhalt der Rücksäcke und Taschen ausm Kofferraum wurden einfach auf den Boden gelegt, anschliessend in den Kofferraum auf einen Haufen geworfen!

Soviel ich weiss wurde das Auto nicht durchsucht
Ja, was denn nun? Ist den Beamten der Joint aus dem Aschenbecher zugeflogen? Sprangen die Taschen von selber aus dem Kofferraum?

 

Mein Bruder ist zwischen die Lübecker gefahren, dann sollte er wegfahren, um Platz zu machen.

...und dann ist er direkt weg vom Parkplatz und nach Hause gefahren? Dein Bruder (der hier plötzlich fährt, obwohl du im Ursprungsposting noch selber gefahren bist) läßt dich also in der Kälte stehen und du beschwerst dich über die Polizisten ?

(BTW: hast du in deinem Jura-Studium schon mal was von der "besonderen Garantenstellung" gehört? Wenn du eine Erkältung hast, erstatte doch Strafanzeige gegen deinen Bruder...)

 

Es war ein sehr breiter Bürgersteig (mind. 5m), gestört habe ich ganz sicher keinen.
Glaube mir, du würdest die Maßnahme stören, sobald du dich im Hörbereich befindest. Der Betroffene hat ein Recht darauf, daß Unbeteiligte seine persönlichen Daten nicht erfahren.

Aber was soll ich sagen, probiere es aus und mache deine eigenen Erfahrungen.

 

Oh Mann. Was für Halbwissen denn??

Das Halbwissen, welches du hier schon die ganze Zeit an den Tag legst. Wie Polizist schon sagte, zunächst kommst du mit Sätzen wie oder einer der sich wirklich auskennt,, die sich aus dem Zusammenhang augenscheinlich auf dich beziehen, und dann erwähnst du, daß du von der StPO und dem PolG nicht die geringste Ahnung hast (was ja nicht weiter schlimm ist, aber dann behaupte dieses doch nicht zuerst)

 

Den Rest deines Postings lasse ich mal unkommentiert, da er sich eindeutig auf absolut infantilem Niveau befindet.

 

Gruß

Goose

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Ich bin der Meinung, daß man sowieso von Drogen generell die Finger lassen sollte. Und wenn die Polizei bei solchen Leuten etwas genauer hinschaut, habe ich nichts dagenen.

zum Thema "Fahrzeugschein mit auf die Wache nehmen" liegt mir noch eine freche aber nicht ernstzunehmende Bemerkung auf der Zunge:

Vielleicht wollte der Kollege den Fahrzeugschein einfach jemanden zeigen, der lesen kann...?

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Durchsucht wurde ein ebenfalls kontollierter Fiat Uno, Rennfahrers abzuholendes Auto war der Benz...

OK,da habe ich mich verlesen.

 

Es wundert mich aber doch sehr, daß bei Verdacht auf BtM das Fahrzeug nicht durchsucht wird. Das kann ich mir kaum vorstellen.

 

Gruß

Goose

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@rennfahrer: Obwohl du dich mit deinem letzten Beitrag nachhaltig selbst disqualifiziert hast, werd ich mich nicht auf das gleiche Niveau wie du begeben, da ich so tief runter gar nicht kann.

 

Bedank dich bei deinem Kollegen, das er zugedröhnt ein Auto gefahren ist

 

LOL bedröhnt...

Nenn es wie du willst, auf jeden Fall schien er ja wohl unter BtM-Einfluss zu stehen, wie du es ja selbst geschrieben hast.

Mit deinem Kommentar bist du nicht ansatzweise auf den Vorwurf an deinen Kollegen eingegangen.

 

...regeln die Vorschriften über den Erfüllungsgehilfen (§§278 BGB, 428, 462 HGB) die Zurechnung des Verhaltens bei der Erfüllung besonderer - nämlich aus einer Sonderverbindung stammender - Pflichten

§278BGB bezieht sich zwar hier auf Schuldverhältnisse, kann aber sicher analog angewendet werden, ansonsten eben Stellvertretung.

 

Allein schon deine Formulierung kann aber sicher analog angewendet werden zeigt mir, wie sicher du dir deiner Sache bist.

Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht habe ich aber in meinen 5 Jahren Ausbildung nicht ein einziges mal was davon gehört, dass da das HGB mit reinspielen würde. Und beim BGB kenn ich es auch nur von den Schadenersatzansprüchen.

Mit sowas kannst du mich also nicht sonderlich hinterm Ofen vor locken.

 

Wie oben erklärt war ich betroffen, weil ich den Auftrag hatte, das AUto abzuholen, das jedoch nicht ging, weil der Fahrzeugschein nicht da war!
Nenn mir doch dann gerade mal die passenden Paragrafen, die dir einen Anspruch auf Auskunft zu billigen. Die obigen vom HGB und BGB lass ich noch nicht gelten. Da muss schon etwas mehr Substanz dran. Im Gegensatz zu dir lasse ich mir gerne etwas sagen und bin lernbereit.

 

Wie gesagt, als der Beamte weggelaufen ist, musste ich etwas lauter werden (Brücke, 4spurig, auf der anderen Seite relativ viel Verkehr)

 

Warum haben nachträgliche Relativierungen nur so einen faden Beigeschmack?

 

Leider hatte ich keinen Gesetzestext zur Hand, ansonsten wäre mir gleich aufgefallen, dass die Antwort "§36StVO" mich nicht befriedigen konnte
Ach, aber auf der anderen Seite von den Polizisten erwarten, dass sie ebenfalls ohne Gesetzestext dir die Rechtsgrundlage nennen.

Und was befriedigt dich denn am § 36(5) StVO nicht? Ich habs schonmal geschrieben, unter Verkehrskontrolle fällt auch die Einsichtnahme in den Fahrzeugschein.

 

Du meinst wohl "Alle Massnahmen der Polizei können mülleimertechnisch überprüft werden"

 

So, und ab hier wird es richtig doof. Da wird sichtbar welch Geistes Kind du bist ;) Du verdeutlichst nachdrücklich, dass du wirklich keine Ahnung hast.

Auf diese peinliche, arrogante, dumme, beleidigende und zutiefst niveaulose Polemik des Abiturienten (Reifezeugnis *haha*), geh ich nicht mehr ein, da du die Grundlage einer harten aber sachlichen Diskussion wohl nicht verinnerlicht hast.

Aber ist ja nichts grundsätzlich neues: Wenn man keine Argumente mehr hat wird man beleidigend.

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Guest Michael
...regeln die Vorschriften über den Erfüllungsgehilfen (§§278 BGB, 428, 462 HGB) die Zurechnung des Verhaltens bei der Erfüllung besonderer - nämlich aus einer Sonderverbindung stammender - Pflichten

 

§278BGB bezieht sich zwar hier auf Schuldverhältnisse, kann aber sicher analog angewendet werden, ansonsten eben Stellvertretung.

AAUUUAAAA...

 

Nenn mir doch bitte mal deine Universität und deine Matrikelnummer, damit ich deine Dozenten gezielt über deinen Nachholbedarf informieren kann ;)

 

Ich werf dir aber zwecks Vermeidung zukünftiger Peinlichkeiten zum Beispiel mal die Begriffe "lex generalis" und "lex specialis" an den Kopf.

Eine der wenigen Vorschriften des BGB, die auch auf den Straßenverkehr angewandt werden können, wäre z.B. § 823 BGB. Dieser ist aber nur lex generalis, also eine quasi eine allgemein gefaßte Rechtsnorm, die durch andere Normen, z.B. § 7 StVG und andere (jene sind dann lex specialis) sozusagen "mit Leben gefüllt werden".

 

Quizfrage: Da du Vorschriften aus dem HGB anführst - seit wann ist die Polizei denn Kaufmann? :)

 

Mal ganz abgesehen davon:

Ich habe auch Jura studiert und ich habe und werde mich hüten, diese Tatsache anderen Leuten zum "Prahlen" oder "Besserwissen" auf die Nase binden. Im übrigen kann es durchaus Situationen geben, wo man dir diese Vorkenntnisse durchaus mehr oder weniger zu deinen Lasten anwenden kann, so daß der Schuß nach hinten losgehen kann.

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@Rennfahrer

 

Ich würde es gut finden, wenn Du Deinen letzten Absatz vom 11.02.03, 06.52 Uhr noch einmal überdenkst und hier relativierst. Meiner Maeinung nach bist Du damit etwas über das Ziel hinausgeschossen.

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Ich werf dir aber zwecks Vermeidung zukünftiger Peinlichkeiten zum Beispiel mal die Begriffe "lex generalis" und "lex specialis" an den Kopf.

Eine der wenigen Vorschriften des BGB, die auch auf den Straßenverkehr angewandt werden können, wäre z.B. § 823 BGB. Dieser ist aber nur lex generalis, also eine quasi eine allgemein gefaßte Rechtsnorm, die durch andere Normen, z.B. § 7 StVG und andere (jene sind dann lex specialis) sozusagen "mit Leben gefüllt werden".

@Michael: Danke für deine Unterstützung. In ähnliche Richtung ging meine Denkweise auch, was lex specialis und lex generalis anging. Und auch ich hab mich schwer getan die Vorschriften des HGB auf die Polizei anzuwenden.

 

Das ist es was ich mit gefährlichem Halbwissen meinte. Da hat man mal irgendwo etwas gehört und meint das könnte dann so passen, wenn man es nur frei genug auslegt.

 

Es freut mich das ein Jurastudent den anderen Jurastudenten zurecht gewiesen hat ;)

 

*Ironie an*

 

Als einfacher Streifenpolizist, der nur Fachhochschulreife und ein Verwaltungsstudium hat, der noch dazu auf der Straße nur Verkehrsunfälle aufnimmt, Ruhestörungen abstellt und ab und an mal ein Knöllchen schreibt, kann ich da natürlich nicht mithalten.

 

*Ironie aus*

 

with special greetings to a member of the competence team...

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@Michael: Danke für die Blumen

 

Da nicht für...Ehre wem Ehre gebührt :P

 

sag doch bitte in Zukunft: "Ex-Jurastudent"

 

Äh, hatt da nicht kürzlich erst einer seine Einschreibung erneuert oder so irgendwie ????

 

Und soll ich auch dazuschreiben was dir so vorschwebt, welches Studium du eventuell ergreifen möchtest ;):D

 

Der Link ist einfach gut *lol*

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Guest Michael

@Polizist:

 

Äh, hatt da nicht kürzlich erst einer seine Einschreibung erneuert oder so irgendwie ????
Ja, schon - aber du weißt ja, mit welchen Annehmlichkeiten das Studentendasein (pardon: Neuerdings heißt es ja "Studierendendasein") verbunden ist. Und solange es nur auf dem Papier ist... ;)

 

Und soll ich auch dazuschreiben was dir so vorschwebt, welches Studium du eventuell ergreifen möchtest  ;)  :P

 

Sag's lieber nicht, sonst kommen noch böse Zungen entweder à la "och, schon wieder diese Langzeitstudenten" oder "Na, das hat ja grad noch gefehlt" :D

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Guest rennfahrer

@michael

 

Auch wenn es noch peinlicher wird..

Über die Stellvertretung, bzw. Vollmacht meines Chefs wäre ich sicher betroffen.

 

Die "Vernetzungen" soll man doch ohnehin erst (wenn überhaupt) in der Examsvorbereitung erkennen können!

 

Ausserdem muss ich das ja noch lange nicht wissen :P !

 

PS: Ich prahle nicht mit Jura-Kenntnissen, im Gegensatz zu anderen hier im Forum!

 

@Polizist

 

Ich bedaure dich um deinen Beruf, schön, wenn er dir Spass macht :D

 

@me

 

Der letzte Abschnitt war bewusst "so" formuliert, damit die Diskussion beendet wird!

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Würg...

Dieser Thread ist doch wirklich übel

:P

 

Was soll das, wo ist Rennfahrers Problem?

Wird sein bekiffter Kollege von den Cops gecasht - gut gemacht.

Dann kommt Rennfahrer her, von Art und Ton sicherlich im Stil der Postings und macht die Polizei blöd an und wundert sich, daß sie ihn nicht in ein Busschen setzen und ihm nen Kaffee anbieten.

Und dann noch meckern wollen? Also wirklich...

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Guest rennfahrer

@Matthias

 

Dieser Thread ist doch wirklich übel

 

Alle deine Postings lassen es mir übel werden!

Schade, dass es hier keine kotzende Smileys gibt...

 

Wird sein bekiffter Kollege von den Cops gecasht - gut gemacht.

 

Ich kenne Leute, die fahren bekifft besser als manch ein "nüchterner" Autofahrer.

 

Aber was gehe ich überhaupt noch auf deinen Schund ein??!

 

@michael

 

bzgl. HGB

Ich habe lediglich zitiert, aus Medicus BGB AT

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@rennfahrer

 

Der letzte Abschnitt war bewusst "so" formuliert, damit die Diskussion beendet wird!

 

Gestatte mir mal die Frage: seit wann bestimmt irgendein Poster, wann eine Diskussion beendet wird oder ist?

 

Ich habe eher den Eindruck, daß es Dich ärgert, nicht den erhofften Zuspruch oder die erwartete Unterstützung bekommen zu haben.

Und dann willst Du Dir auch noch anmaßen, eine Diskussion zu beenden, nachdem Du in / durch Deine/n Beiträge/n in ziemlich arroganter, beleidigender und unverschämter Weise bestimmte bzw. Dir widersprechende Poster angreifst, was zum Großteil keinesfalls unkommentiert / unbeantwortet bleiben sollte?

 

Ich staune, wie ruhig und gelassen insbes. POLIZIST dabei geblieben ist!

 

 

Vielleicht solltest Du mal gaaaanz tief durchatmen, um wieder etwas ruhiger und sachlicher zu werden.

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Wenn ich dies hier so lese, frage ich mich: Sind so alle Jura-Studenten ? Was hat denn so ein Typ wie dieser Rennfahrer (nomen est omen) bisher vom Studium mitbekommen ? Große Klappe alleine reicht nicht aus. Aber ich halte es für unter meiner Würde, auf so einen Kinderkram zu antworten.

@polizist: Diese Typen kennt man doch ausreichend aus dem täglichen Dienst. Meinst du nicht auch, dass dazu hier jedes Wort überflüssig ist.

phk

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Guest rennfahrer

@Bluey

 

Ich kann es nur nochmals betonen.

Nur weil der Beamte mir keine Auskunft geben konnte, kann er sich nicht einfach umdrehen und weglaufen! (Wortspiel, kann er ja schon, durch seine Uniform und seine 20 Kollegen aussenrum)

Ich war durchweg freundlich, wollte nur wissen, warum ich in der Kälte stehen muss, wenn ich den Schein doch auch selbst hätte abholen können!

 

Dann brauchen sich die Beamten das nächste Mal nicht wundern, wenn ich auch keine Lust auf eine Kontrolle hab und (sollte ich genügend PS zur Verfügung haben) wegfahre *gg*

 

Ich wollte hier keinen Zuspruch (warum auch?), ich wollte nur aufzeigen, was für eine Macht eine Uniform manchen Menschen verleihen kann!

 

in ziemlich arroganter, beleidigender und unverschämter Weise

 

Naja, da wäre noch locker mehr drin gewesen, aber jeder muss sich doch etwas im Zaum halten *gg*

 

Und ja, ich für meinen Teil beende diese Diskussion, weil sie mit einigen Postern keinen Sinn hat, oder könntest du dir eine Diskussion mit Gerhard Schröder über Wirtschaftspolitik vorstellen :D

 

@phk

 

Diese Typen kennt man doch ausreichend aus dem täglichen Dienst

 

40 Jahre Autofahrer anhalten, Ruhestörungen beseitigen, Berichte schreiben und vielleicht einmal schiessen dürfen (müssen?!) ... viel Spass!

DAS muss eine Lebenserfüllung sein!

 

@polizist

 

3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre Studium... :P

Naja, immerhin hast du dann einen ruhigen und sicheren Arbeitsplatz, wenn nicht "etwas" dazwischen kommt (siehe "Sicherer Arbeitsplatz")

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@rennfahrer

 

Nur weil der Beamte mir keine Auskunft geben konnte, kann er sich nicht einfach umdrehen und weglaufen!
1. möglicherweise hätte er schon können, aber WOLLTE einfach nicht

2. MUßTE er das DIR gegenüber auch nicht

3. hätte ich wahrscheinlich bzw. habe ich auch schon gegenüber Leuten, die mir einfach nur noch penetrant auf den Senkel gingen, in ähnlicher Weise reagiert. Wenn ich jemandem sage, daß "es" ihn nichts angeht, dann hat er das zunächst zu akzeptieren, ob er nun will oder nicht.

 

Wortspiel, kann er ja schon, durch seine Uniform und seine 20 Kollegen aussenrum

:D Oooooch nööö! Kann er / hätte ich auch OHNE Uniform und/oder auch alleine machen / gemacht.

 

wenn ich auch keine Lust auf eine Kontrolle hab und (sollte ich genügend PS zur Verfügung haben) wegfahre
Jau B) mach man. Wünsche Dir viel Spaß dabei..... Aber nachher nicht rumheulen bitte ;)

 

ich wollte nur aufzeigen, was für eine Macht eine Uniform manchen Menschen verleihen kann

Wie gesagt: dafür braucht man keine Uniform. Kollegen in zivil reagieren mitunter genauso! ;)

 

Naja, da wäre noch locker mehr drin gewesen
DAS glaub ich Dir!

 

weil sie mit einigen Postern keinen Sinn hat

Weil DU vielleicht zu eingleisig denkst/argumentierst? :P

 

eine Diskussion mit Gerhard Schröder über Wirtschaftspolitik

Nun, ich habe hier oder in einem ähnlichen Forum auch schon mit Leuten (will jetzt mal lieber KEINE "Namen" nennen *gg*) um des Kaisers Bart gekäbbelt, obwohl die Diskussion sich bereits nach einigen wenigen Beiträgen als völlig überflüssig und ergebnislos abzeichnete. Deshalb habe ich aber nicht versucht, die Diskussion zu beenden und bin auch nicht ausfallend geworden.

 

Ich muß @PHK "leider" Recht geben: es gibt in der Tat recht viele Typen die meinen, ihre Nase in alles hineinstecken zu müssen. Ich hätte auch keine Lust, jedem "daher gelaufenen ""Typen"" " Rede und Antwort zu stehen. Das nimmt dann nämlich kein Ende!

 

BTW: Lebenserfüllung: ich glaube kaum, daß der Beruf des Anwalts interessanter/abwechslungsreicher ist als der unsrige. Aber: jedem das seine!

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Guest rennfahrer

@Bluey

 

mal anders..

 

Wäre es ein Privatwagen gewesen und der Eigentümer wäre an Ort und Stelle gewesen, hätte der Beamte ihm Auskunft geben müssen, auf welcher Rechtsgrundlage das Handeln der Beamten begründet ist, oder?

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Der letzte Abschnitt war bewusst "so" formuliert, damit die Diskussion beendet wird!

Also gut, dann halt nocheinmal. Warum willst du denn die Diskussion beenden? Gehen dir deine Sachargumente aus? Auf die bisherigen Widerlegungen deiner hanbüchenen Argumente bist du in keinster Weise eingegangen. Statt dessen wirst du polemisch, beleidigend und arrogant.

Du bist weder auf die §§ 36 StVO und 163b StPO eingegangen, die zur Verkehrskontrolle berechtigen, noch hast du deine haltlosen Behauptungen von grundlosen "allgemeinen Personenkontrollen" bekräftigt, nachdem von mir und von anderen die Rechtsgrundlagen dafür genannt wurden.

Vom Fehlverhalten deines Kollegen ganz zu schweigen. Im Gegenteil, du versuchst sein strafrechtliches Verhalten noch auf ganz billige Art und Weise zu rechtfertigen

 

Ich kenne Leute, die fahren bekifft besser als manch ein "nüchterner" Autofahrer.

 

Statt dessen bringst du hier irgendwelche Paragrafen an, bei denen selbst ein juristischer Laie erkennen kann, dass die nicht auf deinen Sachverhalt zutreffen. Das HGB bei einer Verkehrskontrolle :D

Juristisches Fachwissen beweisen wollen, das erstens gar nicht vorhanden ist, zweitens vermutlich durch copy&paste irgendwo rausgezogen wurde, ohne darüber nachzudenken und drittens selbst einer oberflächlichen Prüfung niemals stand hält. Da zieht der Jurastudent Analogien, wo es gar nie welche geben kann.

 

Dein anfängliches "schreien" wird zu einem "Stimme erheben" und letztlich war es wegen des hohen Verkehrs notwendig.

Das klingt alles wenig glaubhaft und ich kann sie nur als Rückzugsgefechte deuten.

 

Nur weil der Beamte mir keine Auskunft geben konnte, kann er sich nicht einfach umdrehen und weglaufen! (Wortspiel, kann er ja schon, durch seine Uniform und seine 20 Kollegen aussenrum

 

Ich kenn den Beamten zwar nicht, kann mir aber gut vorstellen das er das Verhalten auch gezeigt hätte, wenn sie zu nur zu zweit gewesen wären. Oder hättest du dich dann Sachen getraut, die du dich so nicht getraut hast um den Beamten einzuschüchtern??

 

Dann brauchen sich die Beamten das nächste Mal nicht wundern, wenn ich auch keine Lust auf eine Kontrolle hab und (sollte ich genügend PS zur Verfügung haben) wegfahre *gg*

 

Entschuldigung, aber wir fragen die Leute vorher nicht ob sie Lust auf eine Kontrolle haben. Und du kannst es ja probieren mit dem abhauen...

 

Ich wollte hier keinen Zuspruch (warum auch?), ich wollte nur aufzeigen, was für eine Macht eine Uniform manchen Menschen verleihen kann!

 

Glaub mir, die Kollegen von der Kripo, die nach deiner Ansicht ja wirklich hochanspruchsvolle Ermittlungsarbeit leisten, hätten sich genauso verhalten. Das hängt nicht von der Uniform ab.

Du hast vor allem eines gezeigt: Wie du dich wichtig machen wolltest und es nicht geklappt hat. Da hat der Abiturient und Jurastudent halt mal die harte Realität der Straße erfahren müssen.

Ist ein ganz neues Gefühl, oder?

 

Naja, da wäre noch locker mehr drin gewesen, aber jeder muss sich doch etwas im Zaum halten *gg*

 

Bist jetzt wohl auch noch stolz auf deinen peinlichen Entgleisungen? Bemerkst du eigentlich gar nicht, wie du dich mit solchen Sprüchen immer mehr ins Abseits manövrierst?

 

40 Jahre Autofahrer anhalten, Ruhestörungen beseitigen, Berichte schreiben und vielleicht einmal schiessen dürfen (müssen?!) ... viel Spass!

DAS muss eine Lebenserfüllung sein!

 

Bevor einer solche Sprüche reissen darf, muss er erst selbst mal etwas leisten. Was kannst du denn vorweisen? Abitur? Das ist nicht wirklich ein Reifezeugnis, wie du am besten beweist. 2 Semester Jura? Melde dich mal wieder nach dem ersten Staatsexamen. Wenn du später als Rechtsanwalt mal genauso agierst wie im Moment gerade hier, kann ich deine Mandanten nur bedauern und als Polizist hab ich nur ein müdes Lächeln für dich übrig.

Du sprichst als Blinder von der Farbe.

 

Und ich lass mich jetzt nicht dazu hinreissen dir die Aufgaben eines "einfachen Streifenpolizisten" zu erklären. Du willst/kannst es nämlich gar nicht kapieren. Und all die anderen mit einigermaßen objektivem Sachverstand in der Birne wissen wo von ich rede.

 

3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre Studium...

Naja, immerhin hast du dann einen ruhigen und sicheren Arbeitsplatz, wenn nicht "etwas" dazwischen kommt

 

Ich sags ja, wenn man keine Argumente mehr hat wird man persönlich und beleidigend :P

Sieht man ja auch an deiner Antwort an Matthias.

 

Bist du eigentlich in deiner polizeifeindlichen Ideologie zu verblendet um zu erkennen, dass hier immer mehr deine Meinung nicht teilen.

Du bist nach allen Regeln der Kunst auseinandergepflückt worden und hast schlicht und einfach in der Diskussion den kürzeren gezogen.

Ein guter Verlierer würde das zur Kenntnis nehmen und seine Lehren draus ziehen. Du allerdings hast es nicht begriffen.

 

@phk: Diese Typen kennt man doch ausreichend aus dem täglichen Dienst. Meinst du nicht auch, dass dazu hier jedes Wort überflüssig ist.

 

Ich muss ganz ehrlich sagen, so was plattes und niveauloses ist mir bisher selten unter gekommen. Aber eigentlich hast du recht, da ist Hopfen und Malz verloren.

Mir geht es aber auch darum, dass in diesem Forum mitunter auch Leute mitlesen, die das was rennfahrer da zum schlechten gibt für bare Münze nehmen. Und da muss man eben rechtzeitig dagegenhalten, damit sowas nicht überhand nimmt.

Selbst grisu hat ja zugegeben, dass er bisher nur freundliche Polizisten bei der Kontrolle getroffen hat. Und bei rennfahrer hab ich halt den Eindruck das genau so zurückgerufen wurde wie er in den Wald hineingerufen hat.

Wenn er seinen Frust abladen will, soll er von mir aus im Wald ein paar Meter Holz einschlagen, eventuell auch mal die StPO und das PolG BW lesen, aber hier nicht Zeugs verzapfen, das schon knapp an Straftatbestände herangeht.

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@rennfahrer

 

Als ich frisch von der Polizeischule kam, konnte ich Dir auch so manchen § runterbeten. Sorry, heute nicht mehr unbedingt bzw. längst nicht alle! Ich weiß aber, was ich darf und was nicht (Einschränkung: niemand (!) ist fehlerfrei, irren ist menschlich!).

 

Von daher: ich würde Dir wahrscheinlich keine für Dich ausreichend zufriedenstellende Auskunft geben können, wenn Du in jedem Falle erwartest, den betr. § benannt oder sogar noch zitiert zu bekommen. Das muß ich aber auch nicht!

 

Wenn Du es unbedingt wissen wolltest, so würde ich es ggf. bei nächster Gelegenheit nachschlagen und Dir dann mitteilen.

 

BTW: Wieso sollte ich einen "Privatwagen" bei einer Kontrolle anders "behandeln" als im vorliegenden Fall?

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Wow, was geht denn hier ab? :P

 

Beruhigt euch mal wieder!

 

@rennfahrer: Kann es sein, daß du die Beamten auch etwas provoziert hast?

Ich kenne so etwas ähnliches aus meinem beruflichen Umfeld; da gibt es auch Leute, die meinen, sich nach dem Studium von 20 Ausgaben "Computer BILD" den großen IT-Hut aufsetzen zu können...

 

Normalerweise führen sich Polizisten nicht so auf - ich habe es jedenfalls nicht erlebt...

 

Und irgendwelche Kommentare bzgl. der späteren Verdienstaussichten als Anwalt und die damit einhergehende Abqualifizierung von anderen Berufsgruppen (Schupos) hätte ich von dir nicht erwartet.

 

Natürlich gehen auch mir diverse Verkehrsregeln und damit verbundene Kontrollen ("Ihre blauen Standlichter gefährden die Verkehrssicherheit...") auf den Sack. Trotzdem habe ich einen Heidenrespekt vor "echten" Polizisten, die bei fast allem was sie tun mit einem Bein im Knast stehen, bloß weil ein Drogendealer sich am Brechmittel verschluckt hat...

 

Ich habe als eingefleischter Fußballfan auch schon so manchen Kontakt zur Staatsmacht gehabt, der mir nicht so recht war (Greets @ Alpak...), habe aber gelernt, daß man mit etwas gegenseitigem Respekt gut miteinander auskommen kann...

 

Grüße

 

Grobi

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Guest rennfahrer

@polizist

 

Bist jetzt wohl auch noch stolz auf deinen peinlichen Entgleisungen? Bemerkst du eigentlich gar nicht, wie du dich mit solchen Sprüchen immer mehr ins Abseits manövrierst?

 

Was irgendwelche wildfremden Menschen aus dem Internet über mich denken ist mir doch sowas von *******egal!

 

Ich sags ja, wenn man keine Argumente mehr hat wird man persönlich und beleidigend

 

Das sollte keine Beleidigung sein, aber nach 6 Jahren Ausbildung habe ich höhere Ansprüche, als sie mir ein Beamtengehalt leisten könnte!

 

Sieht man ja auch an deiner Antwort an Matthias.

 

Eine gerechte Antwort.

Zeigst DU oder Matthias mir eine sinnvolle Antwort, die er mal im Forum gepostet hat, nehme ich DAS auch wieder zurück!

 

Und bei rennfahrer hab ich halt den Eindruck das genau so zurückgerufen wurde wie er in den Wald hineingerufen hat.

 

ZUM LETZTEN GOTTVERDAMMTEN MAL:

Ich bin zu dem Beamten hin, und frage ihn, ganz normal nach der Rechtsgrundlage dafür, dass der Fahrzeugschein mit auf die Wache genommen wurde. Desweiteren habe ich seine Fragen bzgl. meines Berufs/Studiums auch beantwortet, obwohl ich das auch nicht musste. Eine erhoffte Antwort kam nicht, obwohl ich dem Beamten entgegen kam, er drehte sich weg und das wars. Dann erhob ich meine Stimme (ES WAR KEIN SCHREIEN; Kontrolle war um 23:00 etwa fertig, gegen 0:15 war ich zuhause, Post um 0:33), da das Gespräch aber schon beendet war hatte es auch keinen Einfluss mehr auf die Möglichkeit des Beamten auf meine Frage zu antworten.

Daraus schliesse ich (auch aus seinem Gesichtsausdruck) dass er es nicht wusste und finde es nicht ok wenn er sich umdreht und weggeht.

IST DAS SO SCHWER ZU VERSTEHEN????

 

 

@Bluey

 

Wieso sollte ich einen "Privatwagen" bei einer Kontrolle anders "behandeln" als im vorliegenden Fall?

 

Es geht um die Frage, ob ich Betroffener der polizeilichen Massnahme war, oder nicht!

Ein Privatmann wäre zweifelsohne betroffen gewesen, wenn sein Fahrzeugschein auf der Wache wäre.

Ich hatte den Auftrag meines Chefs den Wagen dort abzuholen, wurde durch die polizeiliche Massnahme daran gehindert, da scheint meine Frage doch durchaus berechtigt zu sein!

 

Jau mach man. Wünsche Dir viel Spaß dabei..... Aber nachher nicht rumheulen bitte

 

Das war eigentlich als Scherz gedacht :D, um die leicht angespannt Atmosphäre etwas aufzulockern und bezog sich auf eines meiner Postings weiter oben bzgl. des Weglaufens.

 

@Grobi

 

Der SV Waldhof Mannheim ist ja bekannt für seine ... Fans!

Freunde von mir gehen auch regelmässig auf Waldhof Spiele.

Dort ist es üblich, dass man eben mit dem Knüppel ein paar auf die Fresse kriegt, wenn man zwischen "Fans" steht. Will man sich danach beschweren gibts weitere Prügel als Bonus!

 

Kann es sein, daß du die Beamten auch etwas provoziert hast?

 

Nein, wie oben beschrieben, habe ich ganze normale Sätze artikuliert :P !

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