Jump to content

Hilfe ! Rotlichtverstoss -->schweiz


Guest Tina

Recommended Posts

Hallo :geil:

 

Brauche dringend eure Hilfe... Ich wurde in der Schweiz bei dem Überfahren einer (gerade rot gewordenen) Ampel geblitzt (von Hinten). Es ist sehr ärgerlich... ;) Noch ärgerlicher ist es, dass ich jetzt eine Vorladung bei der Polizei bekommen habe...

 

Da ich Studentin bin...und es wohl 250 CHF kosten soll :P , wollte ich euch um Rat bitten, wie ich dem vielleicht entgehen kann...

 

Ich wurde ja von hinten geblitzt ... ich nehme mal an, dass man da den Fahrer nicht identifizieren kann... könnte ich die Schuld auf jemand anderen abwälzen?

 

Bitte um Hilfe...

 

Tina

Link to post
Share on other sites
Guest xxttinaxx

aso.. sorry... bin natürlich Deutsche..

 

Hab mein Praktikum dort gemacht...

 

Habe erstmal nicht vor dort wieder hinzufahren... weiss es aber nicht genau, da es sein kann, dass ich dort mein Diplom (in einem halben Jahr) schreiben werde...wäre also gut unbestraft dort herauszukommen...

 

Danke für die Hilfe :geil:

 

Tina

Link to post
Share on other sites

Und wer lädt dich warum zum Besuch ein?

Solche Einladungen braucht man nicht zu befolgen. Man sollte auch generell keine Aussagen über den Fahrer machen.

Zahlen muß man nicht unbedingt, aber nur, wenn man nicht vorhat, in den nächsten Jahren wieder in die Schweiz einzureisen, da sie danach auf ihrem Obulus bestehen könnten.

Link to post
Share on other sites
Guest xxttinaxx

Ich habe eine Vorladung von der Polizei eines Nachbarortes in Deutschland (nicht für meinen Ort zuständig) bekommen. Dorthin soll ich zum Gespräch kommen.

 

Wie läuft das dann genau ab? Die fragen mich, ob ich es war...ich sage "nein"...sie fragen mich "wer es dann war" und ich sage "kein Kommentar"? und dann lassen die mich einfach gehen?

 

Wenn ich keine Angabe mache, wer es war, werde ich dann bestraft mit der Busse?

 

Ich habe gelesen, wenn ich angebe, dass es ein Familienangehöriger war, brauche ich keine weitere Aussage tätigen...und da es ein Blitzer von hinten war, kann ja nichts weiter bewiesen werden...Könnte es so funktionieren?

 

Danke für deine Hilfe :geil:

 

Tina

Link to post
Share on other sites

Man muß zur "Vorladung" (gemeint ist: Einladung) nicht hingehen, reine Zeitverschwendung.

Zum Fahrer braucht man keine Angaben zu machen, denn schließlich könnte man es selbst gewesen sein. Solange ein Foto zur Fahreridentifizierung nicht existiert, kann man in D ohne eigenes Zutun nicht bestraft werden; allerdings in der Schweiz. Diese Schweizer Buße kann in D allerdings nicht vollstreckt werden.

Link to post
Share on other sites

Was bringt denn der Familienangehörige? Soll der etwa zahlen? Dann kannst du das auch gleich selber machen, das geht einfacher.

Wenn du nicht erscheinst, läuft die Sache auf dem Schriftweg ab, wäre allerdings in D nicht vollstreckbar. Somit kannst du wählen, ob du zahlen willst oder nicht.

Link to post
Share on other sites
Guest xxttinaxx

Nein natürlich nicht. Tschuldigung wenn ich vielleicht schon nerve... :geil:

 

Wenn ich angebe, dass es ein Familienangehöriger war...muss neu ermittelt werden.

Da man mit dem Beweisfoto keine Person identifizieren kann, da es von hinten ist und es eine Unschuldsvermutung (auch in der Schweiz) gibt, könnten sie ja m.E. niemand anderes bestimmen... oder?

 

Tina

Link to post
Share on other sites

Hallo Tina,

 

eins steht mal fest. Egal was du tust, die Busse kann in D nicht vollstreckt werden.

So. Wenn du nicht zahlts und nichts unternimmst, dann steht der Halter (bist du das?) in CH auf der Fahnungsliste Ripol.

 

Solltest die in den nächsten Jahren beim Grenzübertritt eine Personen oder KFZAbfrage machen. dann wirds richtig teuer.

 

Ich würde in deinem Fall sogar hingehen und sagen, dass du nicht gefahren bist und dass du auch nicht weißt wer es war. Sage denen einfach, dass du es definitiv nicht warst und das mehrere Angehörige in Frage kommen könnten. UND SONST GAR NICHTS!!!!

 

Lass dir blos sonst nichts aus der Nase ziehen.

 

Damit hast du gute Chancen, das der Bussgeldbescheid aus CH nicht rechtskräftig wird (siehe obiges Postig mit dem Link zu Infoblitz).

 

Wenn es eingestellt wird kannst du dich dann auch wieder ohne Gefahr in CH bewegen.

 

Gruß Ilcko

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

in diesem Fall gilt wohl eher http://www.radar.ch/Infoblitz/0103.PDF . Irgendwann nach einer bestimmten Zeit wird die Busse in Haft umgewandelt, CHF 30 für einen Tag.

Kann sich jede/r selbst ausrechnen, ob er/sie ihre Ferien, dann Absitzen will, sofern er/sie bei der Ein- oder Durchreise erwischt wird.

 

Und wie schon oben jemand erwähnt hat. Das Gedächtnis der Polizei ist lang.

 

Grüsse aus der Schweiz

 

P. S.

Übrigens zieht in absehbarer Zeit auch die Ausrede "ich war nicht der Fahrer/in" nicht mehr.

Link to post
Share on other sites
Guest xxttinaxx

Hallo ;-)...

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Hab die Vorladung hinter mir. Habe keine Aussage gemacht und einen Anwalt eingeschaltet. Mal sehen... möchte schon nochmal gerne in die Schweiz reisen... Es ist dort zu schön, um es zu meiden ;-)

 

Liebe Grüsse

Tina

Link to post
Share on other sites

@abzockopfer

 

Bitte Angabe der Quelle...

 

Schweizerisches Bundesgericht und unter Suchen "Unschuldsvermutung" eingeben.

Es erscheint eine Liste und dort kannst du dich durchlesen.

Leider sind natürlich auch andere Vergehen aufgelistet, aber trotzdem sehr interresant.

Ich habe nicht die ganze Liste durchgesehen, aber drei Verkehrs-Fälle habe ich gefunden.

Alle drei abgewiesen mit Kostenübernahme von CHF 3 000. 00.

 

Also ich meine zahlen ist allemal billiger.

 

P. S. nur so nebenbei. Würdest du einem Autohalter glauben, dass er nicht weiss, wem er sein Auto geliehen hat?

 

Grüsse aus der Schweiz

Link to post
Share on other sites

Unter www.bger.ch sind unbestrittenermassen Urteile aufgeführt die zuungunsten des VT ausgegangen sind was die Unschuldsvermutung betrifft (allerdings haben diese Urteile soweit ich weiss nichts mit der Fahrerfrage zu tun).

 

Bezüglich Unschuldsvermutung und Ermittlung des Fahrers ist mir nur folgender Bundesgerichtsentscheid bekannt: 1P.641/2000

 

(infos auch unter http://www.radar.ch/infoblitz.asp (Infoblitz vom September 2001, Seite 3)

Link to post
Share on other sites

@abzockopfer

 

Was unter Infoblitz vom September 2001 auf Seite 3 steht habe ich auch gelesen. Es ist richtig, aber näher gehe ich nicht darauf ein.

 

Bei den Bundesgerichtsurteilen sieht es schon ein wenig anders aus. Auch hier gehe ich nicht näher darauf ein. Das sollte jede/r selbst lesen.

 

Was ich mit meinen Antworten aber sagen wollte. Seid euch nicht zu sicher mit euren Argumenten.

 

Wir haben hier in der Schweiz ein Raserproblem (Info im Radio, Fernsehen, Zeitungen usw. {neuester Vorfall war Gestern}). Logisch, dass da die Behörden sehr sensibilisiert sind.

 

Ab 1. 1. 2005 wird zu schnelles Fahren mit Bussen von CHF 1 200. 00 aufwärts bestraft.

Dies habe ich heute im Radio gehört.

 

Ausserdem werden verschiedene neue stationäre Anlagen aufgestellt. Die Auflösung dieser Kamaras sind

qualitativ auf dem neuesten technischen Stand.

Also was nützt es dir dann zu Sagen "ich bin nicht gefahren", wenn man dich auf dem Foto eindeutig sieht.

 

Genau das meine ich mit (Übrigens zieht in absehbarer Zeit auch die Ausrede "ich war nicht der Fahrer/in" nicht mehr).

 

Ich hätte noch viel mehr zu Schreiben, aber ich möchte dieses Thema so Abschliessen.

 

Freundliche Grüsse aus der Schweiz

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...