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§111a


Guest sales

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guten abend...

ich benötige mal nen paar tipps...

also mir steht in der nächsten woche ne gerichtsverhandlung wegen zu dichtem auffahrens bevor.

im märz diesen jahres bin ich auf der bab von einem zivilfahrzeug gefilmt worden und man wirft mir zur lasst, über einen längeren zeitraum den sicherheitsabstand unterschritten und parallel den vordermann genötigt zu haben.

da jetzt zwischen der eigentlichen tat und der verhandlung mehr als ein halbes jahr liegt wüsste ich gerne, ob der richter nach wie vor die möglichkeit hat, eine sofortige entziehung der fahrerlaubniss auszusprechen, oder ob das aufgrund der vergangenen zeit schwierig wird...

für alle tipps und äußerungen schon jetzt vielen dank...

 

gruß

sales

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Ups, ich denke mal bei so vielen Vorwürfen wirst du wohl einen Anwalt eingeschaltet haben.

 

Der sollte dir darüber wohl detailliert Auskunft geben können. Alles was hier kommt ist nur ne Spekulation.

 

Hier meine Spekulationen:

 

Je nachdem wie du dich vor Gericht benimmst hat der Richter sehr wohl die Möglichkeit dir den Lappen sofort zu entziehen - und ein 1/2 Jahr vom Tattag zur Verhandlung ist eigentlich bei der momentanen "Überlastung" der Gerichte sehr sehr schnell.

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In der Tat - gibt es da - je nach Richter und je nach deinem Auftritt - und je nach deinem Fahrzeug (hoffentlich kein Porsche) - unterschiedliche Ergebnisse..

 

Eines kann ich dir jedoch raten:

 

Bestehe auf dem gesamten Videofilm - als Vorführung!

 

Sonst nämlich schneiden die nur die übelsten Szenen zusammen - und das möglichst noch als Einzelbilder...

 

Das kann dann bedeuten, daß du - für nur 1 - 2 sec - weil der Vordermann bremsen mußte - auf etwa 5 m Abstand aufgelaufen bist... das machen die dann gerne zum "Einzelbild"

 

Also.. wenn der gesamte Vorgang gezeigt wird.. und du nicht etwa als Drängler zu sehen bist, der dauernd hin und her wedelt...

 

dann kann das ein Vorteil für dich sein.

 

Viel Glück

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Also.. wenn der gesamte Vorgang gezeigt wird.. und du nicht etwa als Drängler zu sehen bist, der dauernd hin und her wedelt...
Und was ist, wenn er als der Draengler bei der Gesamtvorfuehrung des Filmes zu erkennen ist? Dann muss man dieses
dann kann das ein Vorteil für dich sein.

abaendern in: Dann geht das gewaltig in die Hose fuer Dich.

Generell wuerde ich anraten, das damalige Verhalten noch einmal zu rekapitulieren und dann - zusammen mit dem Anwalt - die richtige entsprechende Taktik fest zu legen.

 

Auch von mir: Viel Glueck!

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hallo @ all

bin übrigens sales, habe mich jetzt nur angemeldet...

 

also,

ich war mit sicherheit zu dicht dran, allerdings in iner kolonne, desweiteren hat mein anwalt mir klar gesagt, dass ich keine nötigung begangen habe, allerdings durch die abstandsunterschreitung der tatbestand 315c erfüllt sei...

das war ja garnicht das wo ich hinwollte, es geht mir darum wie lange der richter einen 111a beschluss verhängen kann, in meinen augen wäre so etwas nach einem halben jahr in dem ich ja ganz normal weiter autogefahren bin recht unlogisch... weil ich denke nen sofortiger entzug heißt auch sofort....

aber vielleicht könnt ihr mir da ja mal auf die sprünge helfen...

 

@goose

also mal im ernst, ich bin hier nicht als unschuldslamm oder opfer aufgetreten, oder??!! :vogelzeig:

dementsprechend, filmt schön weiter...

 

gruß

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also mal im ernst, ich bin hier nicht als unschuldslamm oder opfer aufgetreten, oder??!! 

also ich wuerde jetzt mal nicht davon ausgehen, dass Goose Dich persoenlich mit seiner Aeusserung gemeint hat....

 

*michernsthaftfragwarumumallesinderweltsichjedersofortpersoenlichangegriffenfuehlt*

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ja, dass ich mit nem fahrverbot rechnen muss ist mir klar, ich meinte auch nen sofortiger entzug der fahrerlaubnis... also ich habe von der staatsanwaltschaft ja einen strafbefehl bekommen, gegen den ich einspruch eingelegt habe, deshalb ja die ausstehende verhandlung.

der strafbefehl lautete auf 3 monate fahrverbot, 1050€ und 7 punkte...

aber es geht darum, wenn der richter nun das urteil spricht, ich in berufung gehe, was passiert mit meinem fs???

danke

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Nein, du hast dich nicht als Unschuldslamm dargestellt.

Vielmehr wurde es wieder so dargestellt, daß nur die lustigsten Szenen herausgeschnitten würden, wobei ich mich immer frage, welcher Richter sich mit so einem Schtückwerk zufrieden geben würde.

 

Zu deiner Frage:

 

Du hast, wenn es zu einer Verurteilung wegen § 315c StGB kommt, ein Regelbeispiel für den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB erfüllt, hier kann normalerweise nur in Ausnahmefällen von einem EdF abgesehen werden (und in diesen Ausnahmefällen wird es dann ein Fahrverbot nach § 44 StGB geben)

 

Wie das Urteil ausfallen wird, kann dir im Vorfeld keiner sagen, dazu sind zu viele Faktoren entscheidend.

 

Gruß

Goose

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na ja,

wenn ich das so begangen hätte wie es mir vorgeworfen wird, hätte ich das auch gemacht, aber ich haben niemanden genötigt sondern bin einer kolonne zu dicht hinterher gefahren.. waren insgesamt 6 fzg. und ich war halt der letzte, ausserdem bin ich beruflich auf den schein angewiesen und wenn ich ihn für drei monate verliere, verliere ich ebenfalls meinen job...

also muss ich wohl vor gericht ziehen...

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Guest Kleiner Schelm

Vielleicht ist dein Anwalt ganz zufällig - und unvorhersehbar :vogelzeig: - in der nächsten Woche so überlastet, dass er noch schnell eine Verschiebung beantragt? An der Tat ändert das natürlich nichts, aber du gewinnst möglicherweise Zeit, um Vorbereitungen (Planung des Jahresurlaubs 2005, etc.) zu treffen.

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@Goose

Ich kann mir nicht vorstellen, daß nun ein 315 c daraus wird, denn das hätte bestimmt der Strafbefehl auch schon so ausgedrückt und damit kein FV mehr verhängt, sondern die Entziehung.

 

Diese Andeutung (315c) stammt ja auch nur vom Anwalt, - was mir sagt, daß dieser ein bißchen Panikmache betreiben möchte, um hinterher gut dazustehen, wenn er "nur" ein FV herausgeholt hat..

 

Ich tippe mal auf ne einfache Nötigung... mal sehen, was passiert

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... allerdings durch die abstandsunterschreitung der tatbestand 315c erfüllt sei...

Ich war zwar bei dem Vorfall nicht dabei, jedoch sehe ich aus deiner o.a. Schilderung der Sache, keine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB. Bisher hast du von keiner konkreten Gefährdung für einen anderen Verkehrsteilnehmer gesprochen und ohne diese liegt auch kein § 315c StGB vor. Vielleicht kannst du uns mitteilen, wie dein Anwalt zu dieser Annahme kommt.

 

 

... es geht mir darum wie lange der richter einen 111a beschluss verhängen kann, in meinen augen wäre so etwas nach einem halben jahr in dem ich ja ganz normal weiter autogefahren bin recht unlogisch...

Im § 111a StPO geht es um die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Regelfall sieht ja so aus, dass ein Verkehrsteilnehmer im Verdacht steht eine entsprechende Straftat begangen zu haben, die nach § 69 StGB den Schluß zulässt, dass der Verkehrsteilnehmer zum Führen eines Kfz. ungeeignet ist. Liegt so eine Straftat vor, wird der Führerschein, meistens vor Ort (wenn möglich), sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Die Anordnung nach § 111a StPO wird vom Richter vorgenommen und bestätigt im Prinzip nur die Beschlagnahme des Führerscheines vor Ort, da davon ausgegangen werden kann, dass der Verkehrsteilnehmer auf Grund der begangenen Straftat im letztendlichen Urteil mit dem endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen hat.

 

In deinem Fall hier scheint bisher kein Richter damit zu rechen, dass deine Fahrerlaubnis im Urteil endgültig entzogen wird. Theoretisch kann sich die Sachlage im Laufe der Ermittlungen ändern und dir wird dann doch ein § 315c StGB vorgeworfen. Dann könnte eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO in Betracht kommen.

 

Nach einem halben Jahr sind solche Ermittlungen allerdings meistens abgeschlossen und es vergeht nur noch Zeit bis zur Verhandlung. Aus diesem Grunde gehe ich davon aus, das dir eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht droht.

 

Wenn der Richter im Laufe der Hauptverhandlung doch zu einer anderen Betrachtung des Vorfalls kommt, könnte natürlich im Urteil auch die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen.

Edited by Cop
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Guest mac712

hallo @ all

 

also, mittwoch wurde verhandelt...

 

wenn es nach der staatsanwältin gegangen wäre, hätte man mich zum tode durch ersticken verurteilen... unglaublich, die gute hat mich ganz schön rund gemacht... da ich vor 4 jahren mal nen monat fv hatte wegen überhöhter geschwindigkeit, sei ich ein unverbesserlicher raser, drängler und was weiß ich nicht alles...

die tatsache, dass mein pkt. kto. clean ist und der vorfall bereits 4 jahre zurückliegt zählt hier scheinbar nicht...

 

gott sei dank ist den cops bei der auswertung des videos nen derber schnitzer unterlaufen und man hatte mir zu geringe abstände zwischen 8m min und 18m max. vorgeworfen. korrigiert waren es dann "nur" 18m min und 38m max. was an der sachlage gerningfügig was geändert hat. auf dem viedeoband war dann letztlich kolonnenverkehr zu sehen, in dem ich die abstandspitzen die mir vorgeworfen wurden, immer dann erreichte wenn der vorausfahrende bremste, selbst der richter fand die forderung der staatsanw. zu drastisch und hätte gegen eine derbe geldstrafe gerne die anklage fallengelassen, allerdings hat die sta. darauf gedrängt auf jeden fall ein fv zu verhängen (wie gesagt unverbesserlicher raser etc.)...

nun ja letztlich ist jetzt 2 monate fv, 7pkt. und 2100€ dabei rausgekommen...

schmerzt... <_<

wir werden in berufung gehen, da selbst mein unsicherer anwalt nun meint, dass wir vor diesem hintergrund ggf. beim nächsten richter mehr erfolg haben könnten und vielleicht eine einstellung erwirken...

erstmal haben wir so ein wenig zeit gewonnen...

danke für eure beiträge und ich halte euch auf dem laufenden...

 

gruß

mac

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