Guest Adischatz Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 Huhu erst einmal an alle, ich bin 19 und war am 03.09 mit dem Auto meines Vaters unterwegs auf der A6 von Nürnberg nach Heilbronn, heute bin ich mal wieder übers Wochenende nach BW zu meinen Eltern gefahren (wohne nicht mehr daheim), da hat mein Vater mir ziemlich sauer einen Brief von der Bayrischen Polizei in die Hand gedrückt. Tatbestand 19,6 Meter Abstand bei 128 km/h dabei war noch so ein Zeugen Bogen, mein Vater ist bereit sich anzugeben als Fahrer, aber nun stellt sich die Frage ob das gut ist, da ich weiblich bin und in dem Brief steht das als Beweismaterial ein Video und ein Foto vorliegt, was meint ihr, soll man das riskieren??? Das passiert mir nur einmal!!! Halte mich normalerweise auch wirklich daran, aber manchmal passiert halt gerade auf der A6 nichts (soll keine Entschuldigung sein) das man voran kommt, mal 50 dann plötzlich 120km/h ...!Ab sofort zähl ich die Pfosten am Straßenrand besonders aufmerksam *seufz* habe im moment ziemlich bammel wegen meiner Probezeit etc. Vielen Dank schon mal für die Antworten! Liebe Grüße Adischatz Quote Link to post Share on other sites
Guest micha160 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 Hast du ganz schön schlechte Aussichten. Mache dir da nicht viel Hoffnung. Quote Link to post Share on other sites
Billy Joe 53 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 AdischatzAb sofort zähl ich die Pfosten am Straßenrand besonders aufmerksam Zaehlen der Pfosten ist nicht noetig,wenn der Kofferraum deines Vordermannes die selbe breite hat als deine Motorhaube ,bist Du zu dicht dran oder wenn der Kofferraum deines Vordermannes ploetzlich breiter wird, bist Du am auflaufen! dann das mittlere Pedal betaetigen,bis abstand stimmt! habe im moment ziemlich bammel wegen meiner Probezeit etc.ich bin 19 Troeste dich Alter spielt keine Rolle,habe solche sachen auch schon von aelteren und Maenlichen VT erlebt und selbige sind schon laengst nicht mehr in der Probezeit und können auch nicht schaetzen wie gross der abstand sein soll. Quote Link to post Share on other sites
Guest Adischatz Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 AdischatzAb sofort zähl ich die Pfosten am Straßenrand besonders aufmerksamZaehlen der Pfosten ist nicht noetig,wenn der Kofferraum deines Vordermannes die selbe breite hat als deine Motorhaube ,bist Du zu dicht dran oder wenn der Kofferraum deines Vordermannes ploetzlich breiter wird, bist Du am auflaufen! dann das mittlere Pedal betaetigen,bis abstand stimmt! habe im moment ziemlich bammel wegen meiner Probezeit etc.ich bin 19 Troeste dich Alter spielt keine Rolle,habe solche sachen auch schon von aelteren und Maenlichen VT erlebt und selbige sind schon laengst nicht mehr in der Probezeit und können auch nicht schaetzen wie gross der abstand sein soll. Soll das nun heißen dass frauen etwa kein auto fahren können? bzw. ich nicht in der lage bin pfosten zu zählen??? Quote Link to post Share on other sites
Guest micha160 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 @Adischatz ...locker bleiben !!!!!!!!!!!! Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted September 18, 2004 Report Share Posted September 18, 2004 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h denerforderlichen Abstand von 64 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. IhrAbstand betrug 19,6 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.5.2 BKat 50 Euro (+ 25,60 Euro Bearbeitung) 2 Punkte Probezeitverstoss A Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre Anordung eines Aufbauseminares (Nachschulung) <---- Kosten zwischen 300 und 500 Euro Das hilft dir eventuell weiter, aber Anwendung der Ersafa-Methode nur nach genauem Studium der entsprechenden Texte. Bei Unklarheiten hier fragen !! Der Schritt zur Straftat ist nur sehr klein. Suchergebniss: Ersatzfahrer Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted September 18, 2004 Report Share Posted September 18, 2004 Wäre vielleicht sinnvoller wenn sich statt Deines Vaters deine Mutter angibt..... Zumindest hält dann die Plausibilitätsprüfung im Punkt "Geschlecht" stand. Das zu prüfen reicht ein flüchtiger Blick aufs Foto. Ob er dann noch einen Altersunterschied feststellen wird ....... wer weis.... Quote Link to post Share on other sites
Billy Joe 53 Posted September 18, 2004 Report Share Posted September 18, 2004 Soll das nun heißen dass frauen etwa kein auto fahren können? bzw. ich nicht in der lage bin pfosten zu zählen??? Niemand schrieb dass Frauen nicht fahren koennen,aber nachdem du erst seit kurzer zeit deinen Schein hast dachte ich dass beim zaehlen der pfosten die aufmerksamkeit von der strasse /beobachtung dess verkehrs,abgelenkt wird,und es war eben in mangel deiner erfahrung nur ein gutgemeinter Vorschag,aber Bitte wenn du bei dichtem Verkehr deine aufmerksamkeit auf die pfosten richtest,wundere dich nicht wenn das Auto sehr bald auf dem schrottplatz landet Quote Link to post Share on other sites
Guest sogge Posted September 18, 2004 Report Share Posted September 18, 2004 Also mein Rechtsanwalt hat das so gemacht: Da dein Vater beschuldigter ist, muss er sich nicht Äußern. Ein "Ich war nicht der Fahrer" reicht da allemal. Dann haben sie exakt 3 Monate Zeit um den Fahrer zu Ermitteln. Wenn jeder den Mund hält und nichts sagt, wird nach 3 MOnaten das Verfahren eingestellt. Problem: Dein Vater würde mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Also: Sobald Verfahren eingestellt : Mitteilung an LK das du der Fahrer bist und i.d.R. hat sich damit die Sache. Ansonsten, ja Aufbauseminar / Nachschulung durfte ich auch machen. 2 Jahre mehr Probezeit und viel Geld zahlen für etliche Stunden theorie. Falls du danach wieder geblitzt wird, passiert dir aber wenigstens nix mehr, nach der Nachschulung. Achja, deine Probezeit läuft ganz normal weiter bis zu dem Tag wo du die Nachschulung angekündigt bekommst. Nach Absolvierung der Nachschulung vermindern sich die zwei Jahre, es wird nämlich dann exakt ab dem Tattag gezählt. Also wenigstens noch ein kleiner Trost Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 18, 2004 Report Share Posted September 18, 2004 Problem: Dein Vater würde mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Also: Sobald Verfahren eingestellt : Mitteilung an LK das du der Fahrer bist und i.d.R. hat sich damit die Sache. Das ist so nicht richtig. Die Auflage ist auch dann noch zulässig, wenn der schuldige Fahrzeugführer nach der OWi-Verjährung bekanntgeworden ist (DÖV 77, 104; OVG Berlin, VRS 51, 319) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest sogge Posted September 18, 2004 Report Share Posted September 18, 2004 Dann Frag mich nicht warum er das so machen wollte. Ich hatte bei ihm schon sauoft schwere und auch mal komplizierte Fälle. Bisher funktionierte alles was er in Angriff nahm Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted September 21, 2004 Report Share Posted September 21, 2004 @adischatz: auf der A6 N - Feuchtwangen gibt es mir zwei bekannte Abstandabzockstellen: bei Herrieden und eine Ausfahrt vor Kreuz Feuchtwangen. Werde ich bei nächster Gelegenheit in die Bildergalerie stellen.Anstatt Pfosten zählen, empfiehlt sich alles vor einer Brücke zu machen, nur nicht 300 m jemanden konstant auf der Pelle zu sitzen. Also Fahrspuren wechseln, Abstand variieren (Zurückfallen lassen). Ggf. vor Brückenfeiler mit Kamera gerade etwas im Fußraum suchen oder mit runtergeklappter Sonnenblende gerade ein Insekt am Dachhimmel genau inspizieren Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted October 9, 2004 Report Share Posted October 9, 2004 Wollt ihr dem Mädchen nun helfen, oder nicht??? Das beste ist wiederum... es geht alles seinen unkomplizierten gang!! Also.. vater ist Betroffener und demnach zunäöchst beschuldigter... Er gibt - auf dem zeugenfragebogen - natürlich irrtümlich - alles zu.. Muß er noch genau wissen, daß seine Tochter damals gefahren ist?? nein! So - wenn er Glück hat, sind die zu faul, das Bild genau anzuschauen, denn diese Abstandsmessung hat ja ein paar mehr Leute erwischt... die Auswertung ist reine Routine.. Sie werden, wenn sie einen "geständigen" Täter haben, der noch dazu mit dem halter identisch ist, - vom Normalfall ausgehen und... dem vater einen Bußgeldbescheid schicken... Dann darf er aber immer noch nicht aufklären, daß er es gar nicht war... Also schreibt er einen Einspruch (nach etwa 10 tagen) - per Einschreiben-Rückschein... und gibt als Begründung an, daß er sich erst mal mit einem Anwalt beraten möchte, der aber gerade im Urlaub ist und erst in 2 Wochen wieder zur Verfügung steht... Das ist auch wiederum... völlig normal.. und.. erregt kein Mißtrauen! Und so vergeht die Zeit... für die Tochter... der Bußgeldbescheid wird niemals rechtskräftig... und die Tochter erreicht die Verjährung. Und irgendwann erkennt der Vater seinen Irrtum und entschuldigt sich dafür und gibt seine Tochter an... ja - das ist dann leider zu spät für ein erneutes Verfahren gegen die Tochter.. Und.. bevor die Schlaumeier gleich wieder nach dem Fahrtenbuch rufen... Er war Beschuldigter - und hat - irrtümlich sich als Täter gesehen - und... sobald ihm der Irrtum klar wurde, hat er den wahren Täter benannt... Also.... KEIN FAHRTENBUCH!!! Quote Link to post Share on other sites
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