Jump to content

"Punktebesitzer" bei rot über die Ampel


Guest Barbara

Recommended Posts

Hallo zusammen!

Da ich z. Zt. 11 Punkte in Flensburg besitze und heute bei rot über die Ampel bin und auch noch geblitzt wurde, wollte ich fragen ob ich dadurch härter bestraft oder gilt der "normale" Strafkatalog???

Schon mal Danke für Eure Antworten!

Gruß

Link to post
Share on other sites
Hallo zusammen!

Da ich z. Zt. 11 Punkte in Flensburg besitze und heute bei rot über die Ampel bin und auch noch geblitzt wurde, wollte ich fragen ob ich dadurch härter bestraft oder gilt der "normale" Strafkatalog???

Schon mal Danke für Eure Antworten!

Gruß

darf ich mal gemien sein?danke :angry:

 

du lernst es wohl nie? oder?

 

wieviele punkte hast du schon im diesen jahr bekommen?addiert sich irgendwie :blink:

Link to post
Share on other sites
... ob ich dadurch härter bestraft.....

Was würdest du denn mit Leuten machen, die offensichtlich nicht lernen wollen ?

 

Deinen Chance stehen sehr gut für eine härtere Bestrafung.

 

In welchen Zeitraum und für welche Vergehen wurden denn die 11 ausgeteilt ?

Link to post
Share on other sites

Ich würde dir dringend empfehlen, dich mal bei deiner Fahrschule über ein Aufbauseminar zu informieren.

 

 

Ab 18 Punkten is unweigerlich Schluss mit Lustig. Dann ist der Lappen weg und du bekommst frühestens nach 6 Monaten und in der Regel auch erst nach Absolvierung der MPU einen Neuen erteilt.

Link to post
Share on other sites

Hallo an euch da draußen die mir bis jetzt geantwortet haben!

wusste gar nicht dass es so viele "Polizisten" und Lehrer gibt.

Ich freue mich auf eine Antwort auf meine Frage.

Dass ich nicht eine 100% korrekte Autofahrerin bin ist mir bewusst. Doch lasst doch bitte die Belehrungen o.k., Danke

Link to post
Share on other sites

Als Belehrung war mein Beitrag sicher nicht gedacht, eher als Hinweis, daß deine Rechtfertigung doch ein paar Haken hat.

 

Auf deine Frage: Der Bußgeldkatalog geht von normalen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus.

 

Wenn Anzeichen vorliegen, der der oder die Betroffene seine Pflichten als Fahrzeugführer beharrlich verletzt (und der Verdacht liegt hier nahe) kommt auch eine Erhöhung des Bußgeldes oder ein Fahrverbot außerhalb des Regelfahrverbotes in Betracht. Das ist jedoch immer einzelfallabhängig.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Ich freue mich auf eine Antwort auf meine Frage.
Bitteschön:

- das Bußgeld wird erhöht (verdoppelt?), da unbelehrbare notorische Sünderin.

- da nun bald über 13 Punkten (*) kommt ein verpflichtendes Aufbauseminar (kostet eine Kleinigkeit). Früher hätte man Dir dafür 2-4 Punkte abgezogen (gutgeschrieben), nun gibt es keinen Rabatt mehr.

- versäumst Du die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar ist die Fahrerlaubnis endgültig weg. Dann wartet auch eine MPU auf Dich.

- (*) je nachdem, wann die Eintragungen erfolgten, kannst Du evtl. mit Tricksen die Rechtskraft der neuen hinauszögern. Trotzdem ist ein Aufbauseminar (falls nicht in den letzten 5 Jahren schon einmal besucht) zu empfehlen, gibt dann noch 2 Punkte Rabatt.

Doch lasst doch bitte die Belehrungen o.k.
Ich habe in 3 Jahrzehnten noch nie einen Flenspunkt kassiert. Das sind eben die Vorteile, wenn man sich in ruhigen Stunden die wichtigsten Teile der StVO reinzieht.

 

@Goose

Cool  Endlich jemand auf meiner Seite..... wir Frauen müssen doch zusammen halten
Äh, Goose, bist Du Transvestit oder Hermaphrodit? :blink:
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...