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Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz


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@ helveticus...

Du scheinst Anwalt zu sein, wenn ich das hier richtig mitbekommen habe.

 

Vielleicht bist du so freundlich und teilst uns mit, was die Schweizer geschrieben haben und wie ihr es zurechtbiegen werdet. Die Gesetze findest du unter www. radar. ch

 

Du mußt also auf jeden Fall Widerspruch einlegen und die Fahrereigenschaft abstreiten.

 

Wenn du es nicht tuts, kannst du bei der nächsten Einreise Probleme bekommen.

 

Noch eine Frage an dich: Wenn man einen Fahrer aus USA oder einen in D angibt, der mit Sicherheit in den nächsten Jahren nicht in die Schweiz fährt, dürfte die Sache ja vom Tisch sein.

 

§ 164 dürfte ja nur zur Anwendung kommen, wenn man das bei einem Vorfall in Deutschland macht ??????

 

Verlangen die Schweizer dann irgendwelche Nachweise, z.B das der angebliche Fahrer den Verstoß zugibt, oder geben die sich mit den Angaben des Halters auf dem Anhörungsbogen zufrieden.

 

 

Bei dem extremen Kontrolldruck den die seit kurzen an den Tag legen, erwischt es wohl irgendwann jeden mal, auch wenn man vorsichtig ist.

Wäre schade, wenn man wegen so einer SChwarzen Liste nicht mehr zum Tanken rüberfahren könnte (Eurosuper 95 derzeit 0,96 EUR)

 

 

 

Es gibt in CH keine Halterhaltung

siehe hier:

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0301.PDF

 

aber auch hier

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0103.PDF

(suche Polizei hat ein langes Gedächtnis)

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Mdt bekam Halter-Anhörungsbogen. Ist selbst ist nicht gefahren ( :B): ) Das hab ich der dortigen Behörde schriftlich mitgeteilt und um Übersendung des Einstellungsbescheides gebeten.

 

Ich habe nur die Befürchtung, dass die weiter ermitteln, sich beispielsweise ein Foto beim EMA besorgen. Geht das für Schweizer Behörden? Ich meine nicht!

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Ob die Schweizer Behörde diese Möglichkeit hat, weiß ich leider auch nicht. Glaube das kannst du leichter herausfinden als ich.

 

Eintreiben können sie das Bußgeld hier ohnehin nicht. Das wichtigste ist, das dein Mandant bei RIPOL auf der Fahndungsliste steht.

 

Weißt du denn ob dein MDT von vorne oder von hinten geblitzt wurde.

 

 

Vielleicht können dir die Leute auch von www.radar.ch weiterhelfen welche Folgen es hat, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Ob eventuell das Kennzeichen gespeichert wird

 

Etwas mehr Rechtsstaatlichkeit wie bei den Ösis kann man von den Schweizern sicher erwarten.

Ein Bekannter von mir wurde in A geblitz, der Fahrer konnte nicht ermittelt werden.

Jetzt hat er eine Strafe , wegen Nichtmitwirken bei der Lenkerherhebung bekommen § 103 KFZG

Genau diese fällt aber nicht unters Rechtshilfeabkommen mit D.

Deshalb mahnt die Bezirkshauptmannschaft alles vier Wochen den Betrag an. Alternativ 3 Tage Knast!!!.

 

Er fährt trotzdem wöchentlich zum Tanken rüber. wir haben in A noch nie eine Personenabfragung mitbekommen und es gibt ja auch keine Grenzkontrollen mehr.

 

In CH sollte das Verfahren wirklich wasserdicht eingestellt werden, da diese öfters mal bei der Einreise die Personendaten abchecken!!!

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@Ilcko

 

Ja da geht es euch etwas besser. Bei uns gibt es in allen "Lebenslagen" die Halterhaftung - ein ziemlich mieses Instrument. Egal wie man es anstellt, das Verfahren wird niemals eingestellt bis ein "Schuldiger" gefunden wurde.

 

Da sieht man mal wieder, dass man von den geschäftstüchtigen Ösi :D immer zur Kassa gebeten wird. :lol:

 

Naja die leeren Staatskassen müssen aufgefüllt werden; und somit ist es auch nicht verwunderlich, dass Ö im Bereich Verkehrsüberwachung mächtig aufrüstet (Stichwort "Section Control, digitales Radar, Super Section Control).

 

Naja :B): und Ciao geht bei uns eben mal nicht !!!

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