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"Doppelblitz" in Österreich


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Hallo liebe Experten,

 

derzeit scheint die Seuche an mir zu kleben, denn als ich heute morgen aus meinem einwöchigen Urlaub aus der Schweiz zurückkam, erwischte es mich in Österreich, kurz vor Bregenz. :cop01:

 

Da die Schweizer ja teilweise echt drakonische Strafen haben, fahre ich die ganze Zeit richtig pingelig normal. Will dann die Maut nach Lindau rüber sparen und fahre über die Landstraßen, es geht innerorts leicht bergab... lasse mich ein wenig rollen... 71 km/h...

 

...ich sehe das Ortausgangsschild kurz vor mir, auf einmal blitzt es (frühmorgens) , ich reiße die Hand vors Gesicht und bremse extrem stark, es blitzt nochmal.

 

Ich habe dann kurz gewendet und "den Täter" entdeckt. In einem Gebüsch, beim Vorbeifahren nicht zu sehen, hatte er mich von hinten erwischt, ich hatte die Blitze wohl im Rückspiegel gesehen.

 

 

Offene Fragen:

 

1. Kann es sein, dass durch das starke Bremsen die Messung ungültig wurde?

2. Warum zwei Blitze?

3. Wie hoch ist die Strafe bei ca. 18 km/h drüber (Toleranz von 3 km/h runter)?

4. Wie sieht es mit dem Rechtshilfeabkommen zwischen Ö und D aus?

5. Auto Mietwagen, Mieter Firma meiner Mutter, Foto von hinten - also mir nichts nachweisbar?

 

 

Übrigens: Nette Möglichkeit, den Deutschen, die die Maut für 16 Kilometer Autobahn sparen wollen, doch noch Geld aus der Tasche zu ziehen... :lol::vogelzeig:

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Ich habe nun einmal in Ruhe alle Beiträge, die das Thema einigermaßen tangieren, gelesen, folgende Fragen sind aber noch offen:

  • Es war ein Mietwagen (auf Firma meiner Mutter) , also werde ich mit dem Kennzeichen nicht mehr einreisen. Kommt nur das Kennzeichen auf die "Black List" oder auch der Name des (temporären) Halters?
  • Das Gerät hat von hinten fotografiert, also nichts von mir zu sehen. Kann man dann in D die Strafe mit Berufung auf Ö-Recht vollstrecken?

Vielen Dank!

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@Pefgan

 

Schreibe ganz einfach folgendes zur Ö.-behörde :

 

"Wir würden Ihnen gerne den Namen des Fahres nennen, da aber zum angegebenen Zeitpunkt mehrere Fahrer in frage kommen, schicken Sie uns bitte ein Foto vom Fahrer ! Sollten Sie kein Frontfoto zur Verfügung haben, bitte ich Sie, dass Verfahren einzustellen.

 

Mit freundlichen Gruß

 

bla bla bla"

 

Das wars :o

 

Die Strafe wird dann auf das Nummern Schild gelegt. Würde man dann damit in Ö. kontrolliert werden, wird die Strafe sofort fällig. Deutschland

hilft zur Ermittlung nur, wenn ein Frontfoto vorliegt.

 

StreetPilot

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Hallo,

 

4. Wie sieht es mit dem Rechtshilfeabkommen zwischen Ö und D aus?
5. Auto Mietwagen, Mieter Firma meiner Mutter, Foto von hinten - also mir nichts nachweisbar?

 

Also du schreibst mal gar nichts.

 

Die Mietwagenfirma wird von den Ösis eine Anonymverfügung oder eine Lenkererhebung bekommen. Damit wird sie aufgefordert den Betrag x zu bezahlen oder den Fahrer zu benennen.

 

Die Mitwirkung bei der Fahrerermittlung ist bei den Ösis Pflicht. Deshalb wird es die Mietwagenfirma auch tun, da sie sonst ein Strafverfahren riskiert.

 

Sie gibt die Firma deiner Mutter an. (eine juristische Person nehme ich an)

Deine Mutter bittet dann höflich um ein Frontfoto um bei der Lenkererhebung behilflich zu sein.

Das haben die Ösis nicht und wenn deine Mutter keinen Fahrer benennt wirst du auch nie beschuldigt werden.

 

Sollten sie dich oder deine Mutter beschuldigen, immer Widerspruch einlegen mit der Begründung ich bin nicht gefahren und ich weiß auch nicht wer gefahren ist.

 

Wenn ein Fahrer der Geschwindigkeitsübertretung überführt ist, kann das Bußgeld auch in D vollstreckt werden!!!!

 

Die Nichtmitwirkung bei der Lenkererhebung fällt aber nicht unter das Rechtshilfeabkommen, da es wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts widerspricht.

Vollstreckungsversuche der Ösis werden regelmäßig von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

 

Ich weiß aber nicht, ob die Mietwagenfirma es auf so ein (in D nicht vollstreckbares ) Verfahren ankommen lässt und die Strafe hierfür bezahlt und es über irgendeine Vertragsklausel von der Firma deiner Mutter wieder holt.

 

Sollte der Halter dafür nicht bezahlt haben, steht man nämlich auf der Fahndungsliste und muß bei einer Verkehrskontrolle in A sofort bar zahlen.

Kosten ca 135,-- EUR Grundlage & 103 des Kraftfahrzeuggesetzes

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@ Ilcko

 

Spitzemäßige Antwort, die mir echt weiterhilft! Vielen Dank! Bleibe auf jeden Fall :o

 

 

Sollte der Halter dafür nicht bezahlt haben, steht man nämlich auf der Fahndungsliste und muß bei einer Verkehrskontrolle in A sofort bar zahlen.

 

 

Kommt dann der Name des Halters auf die "Black list" oder das Kennzeichen? Bis jetzt wurde mir immer letzteres gesagt.

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Hi,

 

was auf die Blacklist kommt, kann ich dir auch nicht sagen. Fahre seit fast 20 Jahren mehrmals wöchentlich nach A und eine Personenabfrage beim Grenzübertritt (von CH kommend) oder im Verkehr habe ich noch nie erlebt.

 

Wenn du nicht irgendwann mal den Wegelagerern mit den Laserpistolen in die Hände fällst, dürfte die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, äußerst gering sein.

 

Aber Vorsichtig: Bist du, Deine Mutter oder sonst jemand dem Geschwindigkeitsverstoss überführt. Wind das auf jeden Fall ohne Wenn und Aber in D vollstreckt.

 

Also alles abstreiten.. Es wird ein Verfahren nach § 103 KFG folgen. Und nur dieses Bußgeld(Gefängisstrafe) wird in D nicht vollstreckt.

 

siehe hier.

Lenkererhebung

 

und hier

 

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrss...ageID=10279%230

 

 

Einem Kumpel drohen drei Tage Haft, wegen Verstoß gegen § 103, trotzdem fährt er seit wöchentlich zum Tanken rüber.

 

Dein Problem, wird sein, ob die Mietwagenfirma es auf einen Verstoss gegn § 103 ankommen läßt.

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Koral ist gesperrt und ein bislang nur mitlesender, jetzt aber plötzlich recht agiler Ilcko taucht auf....... Nachtigall, Nachtigall, ick gloob, ick hör dir trappsen.... :kotz::vogelzeig:

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Koral ist gesperrt und ein bislang nur mitlesender, jetzt aber plötzlich recht agiler Ilcko taucht auf....... Nachtigall, Nachtigall, ick gloob, ick hör dir trappsen.... 

 

 

Deine Nachtigall trappst falsch.

 

ich kenne Koral nicht, habe mit ihm nie diskutiert. Ich habe nur immer seine Beiträge mit großem Interesse gelesen und sein Angagement und seine unentgeltliche Hilfestellungen bewundert.

 

Da dies aber der Threaderöffner nicht gefragt hatte, sollte man diese Diskussion in einem neuen oder dafür passenden Thread weiterführen.

Gruß Ilcko

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Stahlsturm Erstellt am 08.09.2004, 9:16
DEN Satz würde Ich tunlichst unterlassen

Woher weist du das ? Hattest du dadurch schonmal Ärger

bekommen ?

 

Eine Autovermietfirma gibt immer den Mieter an !

 

 

StreetPilot

Ja, die Vermieterfirma gibt den Mieter an, in diesem Fall eine weitere Firma. Also sind mehrere Fagrer möglich. Beste Voraussetzungen um ungeschoren aus der Sache rauszukommen. Ich hab das auch schon mehrfach in den letzten Jahren so ähnlich durchexerziert. Als Ostbayer kommt man ja öfter mit den Alpensheriffs in Konflikt :-)

 

Was man in jedem Fall beim Schriftverkehr unterlassen sollte ist Sachkenntnis zu demonstrieren. Du hast keinen Rechtsanspruch auf Einstellung. Als wäre es schlau den Sachbearbeiter in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft nicht zu verärgern.

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Sachkenntnis hin oder her, die Behörden stellen das Verfahren

 

 

Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht.

Richtig ist, dass die Deutschen das Verfahren einstelllen, wenn man den Fahrer nicht Preis gibt und nur ein Verstoß gegen §103 KFG vorliegt.

 

In A ist das leider deshalb noch nicht vom Tisch.

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Sachkenntnis hin oder her, die Behörden stellen das Verfahren eh ein, wenn kein Frontfoto vorliegt.

Nicht immer. Und vor allem wenn man öfter in Ö. ist sollte man es tunlichst unterlassen, dem Sachbearbeiter mit naseweisen Kommentaren und Forderungen zu kommen.

 

Wenn die sich mal an Deine Adresse erinnern hast Du ganz schlechte Karten mit Einstellung. Immer höflich, unverbindlich und bedauernd bleiben, das ist der Weg zum Erfolg. Mit "Ätsch, ihr könnt mir nix" wirst Du eher das Gegenteil erreichen.

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@ Stahlsturm

 

Das ist sowieso klar! Die Behörden haben immer eine derart professionelle Art, da werde ich selbige natürlich auch angemessen an den Tag legen... :D

 

@ Gschpänschd

 

Weil es in dem Fall (Achtung: indiziertes Wort) ABZOCKE war! :cop01: Die Ösis kriegen es nicht hin, für 15 km Autobahn die Maut vernünftig zu regeln. Wer die dann umfährt, wird an einer absolut lächerlichen Ecke abkassiert! :nolimit:

 

 

Wegen der "Black List": Wenn meine Mutter jetzt normal, z.B. sogar mit der Bahn, einreist, muss sie dann mit Vollstreckung des Bußgeldes rechnen, obwohl sie es nicht war und sie helfen wollte, den Fahrer / die Fahrerin zu identifizieren?

 

Wie ist die Verjährungs- / Vollstreckungsfrist?

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Wegen der "Black List": Wenn meine Mutter jetzt normal, z.B. sogar mit der Bahn, einreist, muss sie dann mit Vollstreckung des Bußgeldes rechnen, obwohl sie es nicht war und sie helfen wollte, den Fahrer / die Fahrerin zu identifizieren?

 

Wie ist die Verjährungs- / Vollstreckungsfrist?

Wie ist den im Moment der Sachstand ?

 

Normalerweise ist es kein so großes Problem die Ösies davon zu überzeugen daß man nicht der Fahrer war und auch wirklich nicht weiß wer denn gefahren ist und daß es einem furchtbar leid tut aber man in dieser Situation halt keinen Fahrer benennen kann.

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Normalerweise ist es kein so großes Problem die Ösies davon zu überzeugen daß man nicht der Fahrer war und auch wirklich nicht weiß wer denn gefahren ist und daß es einem furchtbar leid tut aber man in dieser Situation halt keinen Fahrer benennen kann.

 

 

Das schon, bleibt jedoch immer noch dieser ominöse § 103 KFG. Und das geht dann an den Halter.

 

Da der Halter eine Mietwagenfirma ist, wird sie wohl bald Post von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bekommen.

 

Also erst mal gar nichts unternehmen und abwarten was kommt.

 

Kleiner (unsachlicher) Trost: schätze dich glücklich das du so schnell fahren konntest. Normalerweise geht es zwischen St. Margrethen und Lindau nur im Schritttempo.

Deine Mutter kann sich schon mal einen Altpapiercontainer anschaffen, denn wenn wir eine Strafe nach § 103 bekommt und nicht bezahlt, wird euch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit Mahungen überschütten (DIE JEWEILS DIE VERJÄHRUNG VON 6 MONATEN UNTERBRECHEN!!!)

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Die Ösis kriegen es nicht hin, für 15 km Autobahn die Maut vernünftig zu regeln. Wer die dann umfährt, wird an einer absolut lächerlichen Ecke abkassiert!

 

sie haben dich bestimmt mit kameras verfolgt und gesehen des du dir die autobahnmaut einsparst und daraufhin die falle erichtet, extra für die bösen maut-umfahrer:rolleyes:

 

ich bin österreicher und komm aus bregenz, wo haben sie dich denn geblitzt genau? in bregenz, hard oder wo?

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@Gschpänschd: Ganz Deiner Meinung. Letztens am Zollamt Meiningen beobachtet: Vor mir ein Däne, mit Wohnanhänger. Wollte abkürzen von der Schweizer Autobahn zur österreichischen, hatte keine Vignette. Der österreichische Zöllner hat ihm dann erklärt, er soll doch zurück in die Schweiz fahren und bis Au auf der Schweizer Autobahn bleiben, dann erspart er sich die österreichische Vignette.

 

@All:

Die ganze Maut im Raum Bregenz ist halt ein politisches Kasperltheater und nichts weiter. Die Landespolitiker plädieren ständig dafür, die österreichische Maut bis Hohenems fallen zu lassen. Sofort geht dann das Geschrei der Gemeindepolitik im oberen Rheintal und im Montafon los: Die Rheintal-Gemeinden fürchten nun ihrerseits den ganzen Verkehr, während das Montafon Angst hat, ein paar (Winter)-Touristen könnten sich nun anstatt ins Montafon in den Bregenzerwald verlieren, da es dort ja nun mautfrei hingeht.

 

Ab Wintersaison soll es nun eine Tagesvignette für 2.- Euro geben, nur gültig von der Grenze bis Hohenems. Meiner Ansicht nach der grösste Blödsinn. Wenn man sich für den Kauf der Tagesvignette anstellt, kann man sich auch im Stau durch Bregenz anstellen. Die Schweizer kommen mit 1 Vignette aus und wir brauchen schon 4 :nolimit: ? Zumal ja angeblich nicht mal die Wochenvignette wirklich die Herstellungs- und Verwaltungskosten deckt und wir das mit unseren Jahresvignetten zahlen.

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Das schon, bleibt jedoch immer noch dieser ominöse § 103 KFG. Und das geht dann an den Halter.

Halter ist die Mietwagenfirma. Und die haben den Mieter benannt, also ihre Pflicht erfüllt.

 

Die Firma der Mutter kann ebenso glaubhaft versichern daß es leider keine Aufzeichnungen gibt wer am fraglichen Tag gefahren ist und man deshalb die Anfrage beim besten Willen leider nicht beantworten kann.

 

Man muß das halt ein bißchen gefühlvoll verpacken :nolimit:

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@gustav

 

ja irgendwie ist das ganze thema maut leider nicht durchdacht, wobei ich mich frage was denn die maut verkehrstechnisch bringt, vielleicht gibt es dadurch entlastung, zum beispiel einer tagesvignette aber selbst der pfändertunnel ist doch schon jetzt überlastet. meiner meinung nach sollte man erstens die zweite pfändertunnelröhre endlich bauen, ist schon längst überfällig und zweitens die schnellstraße durch das lauteracher ried, das würde das verkersproblem im rheintal ein bisschen auflösen

 

aber das sind ja auch wieder riesige kosten :nolimit:

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@ Stahlsturm,

 

da wäre ich mir nicht so sicher, dass da nichts mehr kommt. Die B.H Bregenz ist hartnäckig.

Aber warten wir mal ab, was kommt, anstatt zu mutmaßen, Dann sehen wir weiter.

 

Pegfan soll sich halt wieder melden, wenn Post kommt.

 

@ Gschänschd

durchs Lauterracher Ried gibt es von Au/Lustenanu kommend eine hübsche Schleichstrecke.

I.d. Nähe vom Bahnhof Lustenau bigt die Straße nach rechts ab und man kommt garantiert staufrei nach Lauterrach und Bregenz.

Auch durch die Wohnviertel (und da stehen selten Blitzer)von Hard kann man den Stau gut umfahren.

Aber für was brauche ich eine Ösivignette wenn ich aus CH komme? Mit oder ohne muß ich über Landstraßen schleichen. Da kommts auf das kurze Stück Bregenz, daß mir der Tunnel spart auch nicht mehr an.

Die Verkehrsmisere im Ländle ist leider hausgemacht

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ja ich kenn die schleichstraße durchs ried, die nach wolfurt und lauterrach führt, fahr ich auch öfters, ist aber verdammt eng und geschwindigkeit ist zwangsweise durch die enge eingeschränkt

 

nein die schnellstraße sollte her, publik für jeden damit wären vielen geholfen

dir mag sie vermutlich nicht viel bringen, aber das rheintal wäre dadurch entlastet

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  • 4 months later...

Update

 

 

15.11.2004 - Anonymverfügung eingetroffen

 

 

19.11.2004 - Schreiben des Büros an Bezirkshauptmannschaft

 

Es kommen 13 Fahrer(innen) in Frage, daher wird um Beweismittel gebeten. Bereitschaft zur Mithilfe besteht auf jeden Fall, es wird bei Beweismittelvorlage sofort alles mögliche unternommen werden. Befragung der Mitarbeiter führte derzeit nicht zum Erfolg und zwei weitere Personen sind derzeit im Ausland.

 

 

 

Anfang Dezember - Eingang Brief von der BH

 

Ausschließlich Kopie des Fotos der Multanova von hinten (es ist noch nicht einmal erkennen, ob auf Fahrer oder Beifahrersitz jemand sitzt) mit Erfassungsbeleg ohne weiteres Begleitschreiben.

 

 

12.01.2005 - Schreiben des Büros an BH

 

Aufgrund des Fotos war keine Zuordnung möglich, die beiden zurückgekehrten Mitarbeiter waren es auch nicht. Es wurde in der Buchhaltung nachgefragt, ob eine geschäftliche Veranlassung, die eine Zuordnung ermöglichen würde, bestanden hat -> leider nein! Erbittung von weiteren Beweismitteln, möglichst Frontfoto. Großes Bedauern, dass man nicht weiterhelfen konnte.

 

 

Schade, dass man nicht helfen konnte - aber da lässt sich wohl nichts mehr machen! :heul:;)

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