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Kann ich noch durch die Schweiz fahren ?


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Hallo,

am 26.05. habe ich aus der Schweiz die Verkehrsübertretung mitgeteilt bekommen. Klar, das Zu-Schnell-Fahren geht auf meine Kappe, auch wenn es nicht beabsichtigt war...

 

Bin kurz nach Anfang einer Baustelle (beide Spuren waren komplett frei) mit 34 kmh zu schnell geblitzt worden.

 

 

Innerhalb von 10 Tagen sollte ich dann antworten, was ich nicht getan habe.

Jedenfalls habe ich bisher noch nichts weiter gehört, fahre nächste Woche aber wieder nach Italien. Kann ich bedenkenlos über die Schweiz fahren, oder riskiere ich angehalten zu werden ??

 

Wie gesagt, Bußgeld-Bescheid o. ä. habe ich nicht bekommen. Diese sind ja ganz schön extrem, wie ich gesehen habe...

 

Besten Dank im voraus.

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Ich du musst sofort Widerspruch einlegen und sagen, dass du nicht gefahren bist.

Vielleicht kannst du vom die Aussage verweigern (Familie) oder gibt jeamdn an, der in den nächsten Jahren sicher nicht in die Schweiz fährt.

 

Der bekommt dann Post von der Schweizer Behörde, welche er getrost wegwerfen kann, da es in D nicht vollstreckbar ist. Noch besser ist es , wenn du jemand in USA angeben kannst, der den Verstoss auch zugibt.

 

Habs grad vor 5 min gefunden. Es gibt keine Halterhaftung in CH

 

hier kannst du es nachlesen!!

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0301.PDF

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Ja, danke schon mal für die Info.

 

Jetzt fahre ich aber schon Ende nächster Woche. So schnell kann meine Antwort ja nicht bearbeitet werden.

 

Muß ich davon ausgehen, angehalten zu werden und zahlen zu müssen ???

 

Wie gesagt:

26.05.04 Anhörungsbogen

Nicht geantwortet

Bisher noch nichts weiter gehört

 

Nächste Woche Fahrt nach Italien

Entweder über Schweiz

oder Umweg...

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Entweder über Schweiz

oder Umweg...

Das wird ein Anhalten schwer zu machen sein........ :geil::D;)

 

 

Aber wenn du durch die Schweiz fährst, würde ich sehr vorsichtig sein.

 

Wenn die Möglichkeit besteht, nutze ein anderes KFZ.

 

Nach mehr als 3 Monaten stehst du sicher auf der "Abschussliste".......

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Entweder über Schweiz

oder Umweg...

Das wird ein Anhalten schwer zu machen sein........ :wand::o:cop01:

 

 

Aber wenn du durch die Schweiz fährst, würde ich sehr vorsichtig sein.

 

Wenn die Möglichkeit besteht, nutze ein anderes KFZ.

 

Nach mehr als 3 Monaten stehst du sicher auf der "Abschussliste".......

Hm,

das ist mir ein wenig zu ungenau. Meine Rechtsschutzvers. sagt, da könne jetzt noch nichts passieren, da ja noch kein Bußgeld zugestellt wurde.

 

Bisher existiert nur der Anhörungsbogen über die Verkehrsübertretung, nichts weiter; geantwortet habe ich nicht. Es gibt weder eine Erinnerung noch eine Aufforderung unverzüglich zu antworten oder einen Geldbetrag zu überweisen.

 

 

Vielleicht kann jemand noch genauer Auskunft geben ?

Vielen Dank.

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Du musst sofort mitteilen, dass du nicht gefahren bist.

Entweder berufst du dich auf das Zeugnisverweigerungsrecht da angeblich ein Familienangehöriger gefahren ist. Oder du sucht dir einen ERSAFA der garantiert in den nächsten Jahren die Schweiz nicht besuchen wird und der bereit ist, dieses schlimme Verbrechen gegenüber der schweizer Behörde einzugestehen.

 

REAGIEREN SOLLTEST DU ABER GANZ SCHNELL!!! Sonst stehst du auf einer schwarzen Liste.

Guck mal die Links an, die ich einem anderen Schweizopfer als Antwort geschickt habe.

 

sonst frag einfach bei www.radar.ch um Rat

 

 

Und bitte teile uns hier auch die Reaktionen der schweizer Behörde mit. Es ist damit zu rechnen, das es immer mehr Blitzopfer aus der Schweiz geben wird.

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Zwei Juristen zweier verschiedener Rechtsschutzversicherer haben übereinstimmend gesagt, daß "normalerweise" jetzt nichts passieren könne, so lange noch kein Bußgeld rechtskräftig geworden sei.

 

Anonym anrufen...das wird wohl kaum klappen, ich meine wie soll das gehen, wenn man sein eigenes Fahrzeug angibt ??

 

Das mit der "schwarzen" Liste irritiert doch ein wenig...

 

Ich versuche noch mehr rauszufinden, und schreibs dann hier rein.

 

Wer noch mehr Tipps hat...

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Anonym anrufen...das wird wohl kaum klappen, ich meine wie soll das gehen, wenn man sein eigenes Fahrzeug angibt ??

Das wäre wirklich fatal :o Etwas Kreativität tut da Not :cop01:

 

"Schwarze Liste": Heikel ist v.a. der Moment des Grenzübertritts, wenn das Kennzeichen "routinemäßig" (d.h. stichprobenartig) abgefragt wird. Aber wenn dir die zwei Juristen zureden, dann wird das Risiko sehr überschaubar sein.

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