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AB erst zu Arbeitgeber, ab wann Verjährung?


Guest Tweety

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Guest Tweety

Hallo,

 

bin gestern mit hohem Tempo auf eine Ampel zugefahren, die gemeint hat in dem Moment noch auf rot zu schalten, als ich drüberfuhr.

Nebenbei wurde, ein hoffentlich schönes, Photo von mir geschossen :blink:

Habe auch noch Probezeit.

 

Meine Frage:

 

Da ich einen Dienstwagen gefahren bin, geht der AB erst an den Besitzer, somit an den Arbeitgeber, bevor er zu mir geschickt wird.

Da der Postwechsel ja nun einiges dauern wird (ca. 6-8 Monate), wie sieht es da mit der Verjährung aus?

Kann ich dann überhaupt nachvollziehen, ob es verjährt ist?

Wie zählt das dann mit der Probezeit, die wäre im April 2005 zu Ende, etwa zu der Zeit wird auch der AB kommen.

Wird dann die Probezeit trotzdem verlängert?

 

LG Tweety

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Guest Kleiner Schelm

Dein Arbeitgeber wird einen Zeugefragebogen erhalten, in welchem er aufgefordert wird, den wahren Betroffenen zu benennen.

 

Sobald dein Name in der Ermittlungsakte auftaucht, wird die Verjährung unterbrochen.

 

Wenn dein Chef deiner Situation nicht sehr wohlwollend gegenübersteht, bedeutet das für dich Punkte, Bussgeld, Nachschulung und Verlängerung der Probezeit.

 

Tipp: Suche benutzen! Stichwort "Zeugenfragebogen", "Anhörungsbogen", "Firmenwagen".

 

Achtung: Es ist nur ein kleiner Schritt von einer OWI zu einer STRAFTAT.

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Guest Tweety

Ok danke,

 

aber wie sieht es aus.

 

Der Arbeitgeber sucht nun den Halter des betroffenen Fahrzeuges, dessen Adresse sie nun zurücksendet, das bin aber nicht ich, theoretisch müßte der Halter ebenfalls einen Zeugefragebogen bekommen?

Wie oft wird Postweg dann berechnet?

 

Wird in dem Fall auch die Verjährung unterbrochen, da ja vorerst nur der Halter ermittelt werden kann, der allerdings männlich und ich auf dem Photo wohl als weiblich zu erkennen bin?

 

Ab wann wird die Verjährung genau gezählt? Ab dem Tag, an dem ich geblitzt worden bin oder ab dem Tag, wo sie den Kasten ausleeren?

 

LG Tweety

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Verjaehrung startet mit dem Tag der Begehung der OWI. Wenn innerhalb von drei Monaten nichts gegen denjenigen, der die OWI begangen hat, eingeleitet ist, ist sie verjaehrt. Aber Achtung, wenn Dein Name bekannt wird, reicht eigentlich schon ein aktenvermerk, dass ein AHB an Dich geschickt werden muss als verjaehrungsunterbrechende Massnahme....

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Da der Postwechsel ja nun einiges dauern wird (ca. 6-8 Monate), wie sieht es da mit der Verjährung aus?

Also so langsam arbeiten die Behörden nun auch wieder nicht.

 

Der Halter wird in etwa drei bis sechs Wochen einen ZBB bekommen. Sollte er mitspielen so kann man die Verjährung erreichen=>Suche benutzen.

 

Die PZ wird verlängert, wenn sie noch nicht ist, da der Tattag zählt und nicht der Tag der Rechtskraft.

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