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00,64 Sek dauerte es


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Hi Freunde, zunächst großes Lob, super Board.

 

Nun hats mich nach vielen, vielen Jahren auch mal erwischt.

 

Tatbestand: Am 29.07.04 um 14.00 wurde mein Pkw beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. An diesem

Tag hatte ich auch noch Geburtstag. Am 7.8. kam eine Anhörung ins Haus geflattert mit dem Text:

 

Ihnen wird zur Last gelegt, als Führer bla bla.... nach §24 begangen zu haben. Sie mißachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2; §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat / MIN. 00,64 SEK. Rot zum Zeitpunkt des Überfahrens des Haltebalkens.

 

Wie erwähnt hatte ich an diesem Tag Geburtstag und einige meiner Gäste haben mit dem neuen Pkw eine Probefahrt gemacht, keiner sagte etwas, daß er geblitzt wurde. Ich selbst habe noch keine Punkte, habe aber auch keine Lust welche zu kassieren, denn es können unter Umständen schnell noch ein paar dazukommen, man weiß ja nie was kommt.

 

Also was könnt ihr mir empfehlen ???

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Guest Pferdestehler

Na da Du es nicht warst, ist das doch einfach: Du sagst genau das aus!

 

Hat denn schon ein Blitzbild dabei gelegen? Wenn nicht, dann schwuppdiwupp weg mit dem Wisch, den hast Du bestimmt gar nicht erst geöffnet und mit der ganzen Werbung gleich in den Müll befördert, oder? Wenn ja, anschauen, dann weißt Du wer es war, und dann ebenfalls weg damit!

Folgt dann später der Bußgeldbescheid, streitest Du die Tat ab, Du kannst auch gerne sagen, daß da viele Leute mit Deinem Auto gefahren sein können, da es Dein Geburtstag war. Es ärgere Dich ja auch, daß da einer mit Deinem Auto bei Rot eine Ampel passiert hat, aber Du kannst beim besten Willen nicht sagen, wer das denn gewesen sein soll.

 

Ist doch so, oder?

 

Rein theoretisch aber alles hier... :rolleyes:

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Ok, du bist nicht selber gefahren: Dann ist leicht für dich, eine Strafe zu vermeiden.

 

Etwas schwieriger ist es, die Auferlegung eines Fahrtenbuchs zu vermeiden und trotzdem den Fahrer nicht zu benennen.

 

Vielleicht kannst du erstmal feststellen, wer das war, und dir überlegen, ob du im Zweifel auch ein Fahrtenbuch in Kauf nehmen würdest, um den Fahrer zu decken.

 

P.S.: In jedem Fall würde ich - wie PS schon sagte - nicht auf den Anhörungsbogen antworten.

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Hi, vielen Dank für die schnellen Antworten.

 

Also ein Bild war keines dabei, aber so eben kam mein Sohnemann vom Urlaub aus Spanien und der fragte ob evtl. etwas wegen einer roten Ampel gekommen ist....., er ist sich nicht mehr sicher, aber er könnte es gewesen sein. Er hat seine Fahrkarte noch keine 2 Jahre, also noch Probezeit, wie schaut das ganze jetzt aus, will ihn natürlich nicht in die Pfanne hauen.

Also gibt mir mal weitere Tipp`s

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Guest Pferdestehler

Na ja, Sohnemann ist natürlich ein wenig problematisch, da die Damen und Herren auf der Bußgeldstelle als nächstes die Familie abchecken werden. Wenn Du es nicht warst und keinen Fahrer benennen kannst, wird anhand des Bildes sicher die nächste Familie überprüft, Kinder sind da ganz oben auf der Liste.

 

Rein theoretisch könntest Du doch eine Liste Deiner Geburtstagsgäste dem Bußgeldbescheid beifügen und den Rest die Behörde erledigen lassen. Von Deinem Sohn muß die Behörde ja nichts wissen, Du weißt davon ja bestimmt auch nichts, oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

 

Also die Aussage verweigern führt zu nahen Verwandten, klaro soweit? Also Aussage nicht verweigern. Sondern eben alle nach Deiner Meinung potentiellen Fahrer nennen, aber die waren es ja eventuell alle nicht, aber dafür kannst Du wieder nichts. Auch klar?

 

Der schmale Rest ist Phantasie. :rolleyes:

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ok, wenn das so ist:

 

Lass den Bogen knapp 3 Wochen liegen, kreuze dann an, dass du den Verstoß zugibst, und sende ihn zurück. Du bekommst dann vermutlich einen Bußgeldbescheid. Warte nach Zugang genau 11 Tage und lege per Einschreiben/Rückschein Einspruch ein.

 

In dem Einspruch zweifelst du nicht an, dass du gefahren bist, vielmehr zweifelst du an, dass es wirklich schon rot war, es sei doch noch gelb gewesen, blabla, du willst dich aber mit deinem Anwalt in Verbindung setzen, der wird dann Akteneinsicht nehmen. (Den Anwalt brauchst du nicht wirklich, es geht nur drum, dass die sich mit einem Gerichtstermin noch etwas gedulden.)

 

So ziehst du die Sache hin bis zum 29.10. Dann ist es für deinen Sohn verjährt. Und plötzlich fällt dir ein, dass du das garnicht gewesen sein kannst, weil das war ja dein Geburtstag, und da bist du selber garnicht gefahren. Sende dann ein Passbild mit oder schau auf der Behörde persönlich vorbei, dann wird sich klären, dass du es nicht warst.

 

Das ganze ist imho in keiner Weise strafbar.

 

P.S.: Nix gegen deine Version, PS, auch gut, nur halt ganz anders.

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Hi Pferdestehler, das klingt nicht schlecht mit der Liste, ich denk mal das mache ich auch. Ich warte also ab, bis der Bußgeldbescheid kommt, dann Widerspruch einlegen und Liste beifügen, richtig so ?

du hast getippt: hab ich das jetzt falsch verstanden, was meinst du damit ?

bis denne

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Bei meiner Version kann es halt im Zweifel sein, dass du am Ende noch vor Gericht mußt, um den Vorwurf gegen dich selber wieder los zu werden. Das ist aber an sich nicht schlimm. Selbst wenn man dir unterstellt, daß du das absichtlich gemacht hast, kann es maximal sein, daß du ein paar Euro Gerichtskosten übernehmen musst - die Gefahr ist aber wohl nicht groß.

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Für deinen Sohn: neben den Punkten eben die Nachschulung und 4 Jahre Probezeit.

 

3 Wochen ist lang, das stimmt, aber wir haben Urlaubszeit. Trotzdem sind vielleicht 2 Wochen besser. (Hoffentlich fehlt die Woche dann nicht am Ende.)

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ich werde mal Morgen mit meinem Bekannten reden, der ist Anwalt, mal sehn was er meint, ich werde Euch auf dem laufenden halten.

So ich muß jetzt leider noch zur Nachtschicht gehen, aber die letzte Nacht, dann ist auch für mich der ersehnte Urlaub von 4 Wochen gekommen.

Danke nochmals für die Hilfe und tschüss bis morgen Abend

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Du mußt aber bedenken, daß dein Anwalt dir garnicht zu solchen Sachen raten kann, wie ich sie beschrieben habe, zumindest nicht, wenn er dich dann ggf. vor Gericht vertreten soll.

 

Sonst riskiert er - falls du beim Lügen überführt wirst - daß du einen Spruch abläßt wie: "Das hat mir mein Anwalt geraten." Das mögen Anwälte garnicht. Daher ist das kein Weg, den ein Anwalt dir offiziell empfehlen kann.

 

Trotzdem kann er dir sicher "unter der Hand" sagen, wie er die Chancen einschätzt. Wäre schön, wenn du uns seine Meinung mitteilen würdest.

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Guest Pferdestehler
Hi Pferdestehler, das klingt nicht schlecht mit der Liste, ich denk mal das mache ich auch. Ich warte also ab, bis der Bußgeldbescheid kommt, dann Widerspruch einlegen und Liste beifügen, richtig so ?

du hast getippt: hab ich das jetzt falsch verstanden, was meinst du damit ?

bis denne

Nun ja, hier so direkt Tips geben kann man ja nicht, das wäre nicht in Ordnung. Daher sollte man immer darauf bauen, daß der Gegenüber aus Andeutungen Informationen zieht. Sieh die Frage als rein rhetorisch... :rolleyes:

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also, das was wir hier im Forum machen, würde ich nicht als "geschäftsmäßig" bezeichnen.

 

Es ist für mich ein reiner Erfahrungs- und Informationsaustausch unter Freunden des schnellen Fahrens.

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Guest Pferdestehler

Ja, aber jemandem schreiben "dann mach mal das" ist keine Erfahrung, sondern schon grenzwertig eine Beratung. Und ich hab meine Probleme im Moment wegen wesentlich geringfügigeren Dingen. Aber egal, wird schon nichts passieren (hatte ich übrigens bei der anderen Sache auch gedacht).

 

[/frustmode]

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Ja, aber jemandem schreiben "dann mach mal das" ist keine Erfahrung, sondern schon grenzwertig eine Beratung.

ja, gut, und doch fehlt der geschäftsmäßige Charakter, dazu ist das hier viel zu chaotisch, unqualifiziert, zufällig, (manchmal gradezu lächerlich) ...

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Guest Pferdestehler

Mich hat es aufgrund eines Hyperlinks von einer privaten Webseite auf eine gewerbliche erwischt und nun wird mir der Vertrieb der Produkte vorgeworfen. Nett, oder? Abmahnungen kommen erst einmal wegen den abenteuerlichsten Vorwürfen. Dann darf man zahlen oder selbst das Gegenteil beweisen. Den Ärger mache ich mir so schnell nicht wieder...

 

War ja nur so ein Hinweis auf die Rechtsberatungsproblematik. Analog zu der Abmahnungsmöglichkeit das Geschwür der deutschen Rechtssprechung imo. Gehören beide abgeschafft, sind sie aber nicht.

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Aber grob sagen was es war kannst nicht, oder? Ich mein, man selbst ist ja auch im I-Net unterwegs und will ja nicht in die gleiche Sche**e tappen. Aber wenn da noch was offen ist, ist es wohl besser wenn da nichts zu schreibst.

 

[Edit] Ihr könnt meinen Beitrag löschen, hat sich ja durch PS Posting erledigt. War halt zu langsam.

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Hi Freunde, hab soeben kurz mit meinem Kumpel (Anwalt) telefoniert, er meinte, nächsten Schritt der Behörde abwarten und vorsichtshalber die Nachbarn informieren, daß diese halt den Pkw erkennen aber den Fahrer nicht. Also werde ich mal meine Nachbarn informieren. Werde Euch weiterhin mit Info`s versorgen. Bis denne

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@Candle13

 

wie ich dir schon sagte: Ein Anwalt kann dir nicht wirklich raten die Sache fälschlicherweise zuzugeben (wie von mir vorgeschlagen).

 

Befolgst du den Rat des Anwalts, dann kann folgendes passieren:

 

Entweder es läuft gut: Dann bekommst du einen Bußgeldbescheid, der Vorgang bleibt bei der Behörde weiterhin unauffällig im "Mainstream", und alles kann laufen wie von mir beschrieben wurde.

 

Oder es läuft weniger gut: Dann fällt dem Sachbearbeiter auf, dass das Alter des Geblitzen nicht deinem Alter entspricht. Und jetzt fällt der Vorgang aus dem "Mainstream", wird individuell bearbeitet, und damit sind die guten Chancen weg !!!

 

Preisfrage: Fahrer jünger als Halter: Ja, wer mag denn das wohl sein ? Logo: Der Sohn - blöd sind die nämlich nicht. Glaub mir: Nachbarn impfen hin oder her - wenn das dann noch gut gehen soll, dann nur noch mit sehr,sehr viel Glück und viel guten Nerven (Polizei klopft ggf. gegen Tür, wenn du nicht aufmachst usw...).

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Ich würde, gerade um eine "Gefährdung" Deines Probezeit-Sohnes auszuschließen, die Tat zugeben.

 

Die Behörde hat Dich laut Anhörungsbogen als Fahrer indentifiziert. Wenn jetzt alles für die Behörde nach Plan läuft, bekommst Du einen Bußgeldbescheid und einen Flens-Punkt. Du musst ein paar Euros abdrücken und gut ist.

 

Wenn Du jetzt mit irgendwelchen Spielchen anfängst, kannst Du mit viel Glück eine Bestrafung komplett umgehen. Die Behörde wird ihrerseits aber weitere Ermittlungen anstreben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Sohn dabei als Tätet ermittelt wird, ist nicht gerade klein.

 

Jetzt musst Du überlegen, auf welches Pferd Du setzen möchtest:

 

1. Du gibst zu, gefahren zu sein: 1 Punkt für Dich, ca. 68 Euro Strafe, Sohnemann bleibt sauber

2. Du startest ein Verwirrspiel, die Behörde ermittelt Deinen Sohn als Fahrer, Nachschulung für einige Hundert Euro, 68 Euro Strafe, 1 Punkt für Deinen Sohn

3. Du startest ein Verwirrspiel, die Behörde fällt daraufhinein, Dein Sohn und Du bezahlen nichts.

 

Meine persönliche Erfolgsschätzung:

 

1. 90%

2. 7%

3. 3%

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1. Du gibst zu, gefahren zu sein: 1 Punkt für Dich, ca. 68 Euro Strafe, Sohnemann bleibt sauber

2. Du startest ein Verwirrspiel, die Behörde ermittelt Deinen Sohn als Fahrer, Nachschulung für einige Hundert Euro, 68 Euro Strafe, 1 Punkt für Deinen Sohn

3. Du startest ein Verwirrspiel, die Behörde fällt daraufhinein, Dein Sohn und Du bezahlen nichts.

 

Meine persönliche Erfolgsschätzung:

 

1. 90%

2. 7%

3. 3%

aha, und woher hast du diese Zahlen ?

 

Natürlich ist es eine Option, den Punkt selber zu kassieren und zu behalten. Und es ist auch korrekt, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Gefahr für den Sohn wieder etwas erhöht - allerdings nicht allzu sehr. Der Einspruch muss lediglich in einer cleveren Weise den Eindruck hinterlassen, dass die Eigenschaft als Fahrer nicht in Frage gestellt wird, sondern dass es um ein Anzweifeln der Messgenauigkeit usw. geht. Dann ist die Gefahr für den Sohn auch nicht so besonders groß, denn diese ErsaFa-Verjährungs-Geschichten kommen in der Praxis absolut selten vor.

 

Wenn Candle13 bisher punktefrei ist, könnte man die Option aber in Betracht ziehen. Immer noch besser, als der Rat des Anwalts.

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Die Zahlen stammen aus der Gegend meines Verdauungsorgans, sind also nicht zu hoch zu bewerten.

 

Mein Rat ist nur eine persönliche Empfehlung, wie dieser Vorfall für alle Beteiligten einigermaßen glimpflich ausgehen kann.

 

Ich kenne den Punktestand von candle13 nicht, gehe aber davon aus, dass es für ihn nicht gefährlich wird, einen Punkt zu kassieren.

 

Je mehr er an der Sache herumtrickst, desto wahrscheinlicher wird es, dass sich bei der Bußgeldstelle jemand mit dem Fall eingehender befasst. Dann wird das Foto genauer angesehen und erkannt, dass die Person auf dem Bild einiges jünger als candle13 ist. Ein Vergleich mit dem Einwohnermeldeamt liefert dann die zu bestrafende Person auf dem Silbertablett.

 

Und schon darf candle13s Sohn einige hundert Euro für die Nachschulung auf den Tisch legen. Die Strafe für das Überfahren und der Flens-Punkt kommen natürlich auch noch hinzu.

 

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall hinter mir. Die Möglichkeit, gar nichts zu bezahlen war sehr verlockend. Ich bin dann aber trotzdem den einfachen Weg gegangen, die Strafe zu zahlen und die Punkte gemütlich zu parken.

 

Zu umfangreichen Tricks würde ich erst greifen, wenn ein Fahrverbot droht.

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also, ich glaube nicht, dass ich einfach so die 3 Punkte nehmen würde, selbst wenn ich 0 hätte. Wie schnell kann es passieren, dass man 3 dazu bekommt - und schwupps hat man 6.

 

Da es auch für den Sohn ja nicht um Fahrverbot geht, würde ich persönlich es drauf ankommen lassen (zuerst zugeben, dann bei BuGeBe Einspruch einlegen). Aber muss jeder selber wissen.

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also, ich glaube nicht, dass ich einfach so die 3 Punkte nehmen würde, selbst wenn ich 0 hätte. Wie schnell kann es passieren, dass man 3 dazu bekommt - und schwupps hat man 6.

Prima, setzen, 1! In Mathe hast Du gut aufgepasst.

 

Natürlich ist es ärgerlich, sein Punkte-Konto zu belasten. Mit ein wenig Aufpassen sind die Punkte nach zwei Jahren aber wieder kostenlos verschwunden.

 

Wenn gegen den Sohn ein BGB erlassen wird, mit welcher Begründung soll er dann Einspruch einlegen? Die Verjährungsmasche zieht nicht mehr, er wird um eine Nachschulung nicht herumkommen.

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Also nach einigen Überlegungen werde ich mal den Bußgeldbescheid abwarten und danach die Methode anwenden, wie sie GM am 08.08.2004, 20:04 geschrieben hat, anwenden. Hoffe nur, es klappt, drückt mal die Daumen.

und halt uns auf dem Laufenden, wäre gut zu wissen, wie es weiter geht, und was raus kommt

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Wenn du jetzt nicht reagierst wird das Bild etwas genauer angeschaut, als wenn du den Verstoß zugeben würdest. Dabei kann evtl. der Altersunterschied auffallen.

 

Ich glaube, das wurde oben schon deutlich, ich wollte es nur nochmal erwähnt haben.

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Hi Freunde, heute sind genau 3 Wochen und 1 Tag vergangen, es ist auch noch nichts weiteres gekommen. Nun werde ich den "Wisch" (Anhörung) ausfüllen, genau so wie es >GM am 08.08.2004, 20:04< geschildert hat und am Montag absenden. Danach werde ich auf den BG warten und das "Spiel weiterspielen". Drückt mal feste die Daumen, wenn`s klappt mach ich ne Runde raus....

bis denne

oder soll ich noch auf den BG warten ?

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  • 2 weeks later...

Hallo Freunde, heute kam die Wende in diesem Fall, es kam eine Anhörung an meinen Sohnemann gerichtet. Nun muß ich um weitere Hilfe bitten, denn momentan weiß ich nicht, was ich nun machen soll. Ich gehe mal davon aus, da ich es ja zugegeben habe, daß die "Hunde" einen Paßbildvergleich gemacht haben und gemerkt haben, daß ich es nicht bin, der auf dem Bild ist. Das Bild habe ich bis heite noch nicht zu sehen bekommen. Was jetzt ???

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, daß die "Hunde" einen Paßbildvergleich gemacht haben

Ich bin sicher, das Hunde keine Einsicht in das Einwohnermelderegister erhalten - sie können ja noch nicht einmal sagen, was sie wollen. "kläääff, kläf ,kläff, kläff" verstanden?

 

Oder andersherum: wer fährt wie ne besenkte Sau, und blind ist wie ein Maulwurf, denn sollte man ruhig zur Schnecke machen.

 

Klingt irgendwie blöd, nicht?

 

Also - auch die :o macht nur ihren Job, ich glaube nicht, dass du irgendeinen Grund hast, sie zu beschimpfen :cop01:

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Da kann man kaum was mehr machen, da sie ihn selber gefunden haben und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit überzeugt sind den richtigen zu haben. :B):

 

macht

 

50+25,60 Euro, drei Punkte, Nachschulung Pzverlängerung auf vier Jahre

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Wäre vielleicht besser gewesen gar nicht auf den AB zu antworten....

 

Oft bleibt er dann so lange liegen daß die Zeit nicht mehr reicht um einen anderen Fahrer innerhalb der Verjährungfrist zu ermitteln. Bei mir kam 2 Monate nach Erhalt des AB´s der BG seit Tattag waren da schon über 3 Monate vergangen - und das obwohl meine Frau die Ampel übersehen hatte :B)::lol::D

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  • 1 month later...

mal wieder aus der Tiefe geholt.....

Mittlerweile kam sogar ein BG-Bescheid, gegen den hab ich mal Einspruch erhoben und gleichzeitig einen Anwalt damit beauftragt, daß dieser mal Akteneinsicht veranläßt, hab ja bis heut noch kein Bild als Beweis gesehen.

Kurz was anderes: Wie lange dauert eine Punkteanfrage in Flensburg? eine Woche, zwei oder mehr???

halte euch weiterhin auf dem laufenden

bis denne

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