Guest Gast_markus Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Hallo Forumsteilnehmer, ich wende mich mit einer Bitte um Rat an Euch. Folgender Sachverhalt: Ich wurde mit "31 km/h zu schnell, ausserorts" geblitzt und bekam heute den Anhörungsbogen zugesendet. Auf dem Bogen ist ein Foto abgebildet, das aber überwiegend schwarz ist und nur unscharfe Konturen zeigt.Daher zwei konkrete Fragen:1.) Ist das Beweisfoto (Original) im Normalfall von besserer Qualität und nur durch die Kopie in den Anhörungsbogen unscharf?2. Wie soll ich mich verhalten? Foto + Messprotokoll anfordern mit der Argrumentation, "ich kann mich nicht an den Vorgang erinnern"? Freue mich auf wertvolle Tips und bedanke mich schon im voraus für Eure Unterstützung Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Bist du der Fahrer und auch der Halter? Es ist davon auszugehen, dass das original besser ist, was aber nicht heißt, dass man dich da leicht identifizieren kann. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_markus Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 Hallo Landy, danke für Deine Antwort. Ja, ich bin sowohl Fahrer als auch Halter des Fahrzeugs. Daher werde ich wohl den Weg beschreiten und mir das "Original-Foto" zusenden lassen. Ein Nachteil kann mir ja dadurch nicht entstehen - oder liege ich da falsch? Was mich ebenfalls wundert: Früher wurden auf den Anhörungsbogen auch die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und die Toleranz explizit ausgewiesen. Auf "meinem" stehen jetzt nur noch drei Zahlen: 100 (= erlaubt), 131 (gemessen, abzgl. Toleranz), 31 (= Überschreitung). Ist das mittlerweile üblich, die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht mehr anzugeben? Für Infos oder Tips bin ich sehr dankbar. Viele Grüße markus Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 Ein Nachteil nicht, unter Umständen aber höhere Kosten. Komisch, bei mir wurden bis jetzt immer die 3% Abzug auch ausgeschrieben, wundert mich auch etwas. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 Die werden dir das Foto nicht zusenden. Entweder bekommst du eine Einladung, das Bild auf dem Amt oder bei der Polizei anzuschauen. Oder du bekommst gleich einen Bußgeldbescheid, weil kein begründeter Einspruch deinerseits vorliegt. Da dir eine, wenn auch vielleicht schlechte Kopie des Fotos bereits vorliegt, wird eher gleich der Bußgeldbescheid kommen. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit läßt sich ohne Schwierigkeiten für jeden aus den übermittelten Zahlen errechnen, von daher ist die Angabe nicht erforderlich. Quote Link to post Share on other sites
Multa 0 Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 Auf dem Foto muss normalerweise die gefahrene Geschwindigkeit eingeblendet sein. Das originale Foto werden sie Dir mit Sicherheit nicht zusenden! Weiter Informationen erhätst Du von den anderen Forumsteilnehmern! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 @LandyEs reicht durchaus, wenn die Nettogeschwindigkeit angegeben wird mit dem Vermerk, daß die Toleranz bereits abgezogen wurde. @MultaAuf dem Foto IST normalerweise die gefahrene Geschwindigkeit nebst Uhrzeit, Datum und Örtlichkeit eingeblendet. Und das Originalfoto kann man als Kopie auch erhalten. @MrMurphyDie werden dir das Foto nicht zusenden.Stimmt so nicht. Ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Wir schicken (wenn erwünscht/nötig) grundsätzlich das Foto zu. Ggf. auch in Form einer schriftl. Verwarnung (wenn der Verstoß im VG-Bereich lag). Schließlich stehen wir in der Beweispflicht! Quote Link to post Share on other sites
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