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Foto auf Anhörungsbogen


Guest Gast_markus

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Guest Gast_markus

Hallo Forumsteilnehmer,

 

ich wende mich mit einer Bitte um Rat an Euch. Folgender Sachverhalt:

 

Ich wurde mit "31 km/h zu schnell, ausserorts" geblitzt und bekam heute den Anhörungsbogen zugesendet. Auf dem Bogen ist ein Foto abgebildet, das aber überwiegend schwarz ist und nur unscharfe Konturen zeigt.

Daher zwei konkrete Fragen:

1.) Ist das Beweisfoto (Original) im Normalfall von besserer Qualität und nur durch die Kopie in den Anhörungsbogen unscharf?

2. Wie soll ich mich verhalten? Foto + Messprotokoll anfordern mit der Argrumentation, "ich kann mich nicht an den Vorgang erinnern"?

 

Freue mich auf wertvolle Tips und bedanke mich schon im voraus für Eure Unterstützung

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Guest Gast_markus

Hallo Landy,

 

danke für Deine Antwort. Ja, ich bin sowohl Fahrer als auch Halter des Fahrzeugs.

 

Daher werde ich wohl den Weg beschreiten und mir das "Original-Foto" zusenden lassen. Ein Nachteil kann mir ja dadurch nicht entstehen - oder liege ich da falsch?

 

Was mich ebenfalls wundert: Früher wurden auf den Anhörungsbogen auch die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und die Toleranz explizit ausgewiesen. Auf "meinem" stehen jetzt nur noch drei Zahlen: 100 (= erlaubt), 131 (gemessen, abzgl. Toleranz), 31 (= Überschreitung). Ist das mittlerweile üblich, die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht mehr anzugeben?

 

Für Infos oder Tips bin ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße

 

markus

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Die werden dir das Foto nicht zusenden.

 

Entweder bekommst du eine Einladung, das Bild auf dem Amt oder bei der Polizei anzuschauen. Oder du bekommst gleich einen Bußgeldbescheid, weil kein begründeter Einspruch deinerseits vorliegt. Da dir eine, wenn auch vielleicht schlechte Kopie des Fotos bereits vorliegt, wird eher gleich der Bußgeldbescheid kommen.

 

Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit läßt sich ohne Schwierigkeiten für jeden aus den übermittelten Zahlen errechnen, von daher ist die Angabe nicht erforderlich.

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@Landy

Es reicht durchaus, wenn die Nettogeschwindigkeit angegeben wird mit dem Vermerk, daß die Toleranz bereits abgezogen wurde.

 

@Multa

Auf dem Foto IST normalerweise die gefahrene Geschwindigkeit nebst Uhrzeit, Datum und Örtlichkeit eingeblendet. Und das Originalfoto kann man als Kopie auch erhalten.

 

@MrMurphy

Die werden dir das Foto nicht zusenden.

Stimmt so nicht. Ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Wir schicken (wenn erwünscht/nötig) grundsätzlich das Foto zu. Ggf. auch in Form einer schriftl. Verwarnung (wenn der Verstoß im VG-Bereich lag). Schließlich stehen wir in der Beweispflicht!

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