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Vogel gezeigt, was nun?


Guest Gerrit

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Guest Gerrit

Hi,

 

also ich hatte heute eine kleine Auseinandersetzung mit einem anderen PKW-Fahrer (wohl gemerkt, kein :rolleyes:).

Folgende Situation: ich mit meinem PKW auf einer Vorfahrtsstraße, stockender Verkehr. Rechts eine einmündende Straße, von der aus ein Fahrer eines Lieferwagens links auf die Vorfahrtsstraße biegen wollte. Ich bin mit Schrittempo der Schlange gefolgt und hab es wohl versäumt, ihm das Abbiegen zu ermöglichen (muss man doch bei stockendem Verkehr, oder?...), jedenfalls nicht aus böser Absicht. Daraufhin schnauzt er mich wild gestikulierend aus seiner Karre heraus an (habs allerdings nicht verstanden). Diese unverhältnismäßge Reaktion hat mich dazu verleitet, ihm nen Vogel zu zeigen. Er hat sich darauf mein Kennzeichen notiert...

 

Frage nun an die Cops hier: was kann mir passieren, wenn er bei euch vorstellig wird...?

 

Grüße

Gerrit

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Howdy!

Eigentlich hast Du schon verlohren. Denn wer einen anderen anzeigt ist bei Gericht immer glaubwürdiger. Obwohl hier ja Aussage gegen Aussage steht und früher einmal gesagt wurde: "Im Zweifel für den Angeklagten".

Das habe ich aus eigener Erfahrung erkennen müssen. Die Gerichte betreiben damit (mit den vielen Beleidigungsklagen) eine gute Abzocke.

 

Vogel zeigen ist eine Beleidigung und der der den Vogel gezeigt bekommt ist somit laut Gericht in seiner Ehre verletzt. Wie gesagt Vogel zeigen (ein Finger an die Stirn gelegt) ist strafbar.

 

Aber zwei Finger an die Stirn gelegt ist ein sogenannter Doppelvogel, das ist nicht strafbar.

 

Die spinnen doch die Römer! :rolleyes:

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Guest Chris11

Hallo.

 

mach dir nicht in die Hose. Der Ärger wird bei dem anderen nach 5 minuten verflogen sein. Ist eher unwahrscheinlich, das eine Anzeige folgt.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Beleidigung: Vogel ist nicht gleich Vogel

 

Wer anderen Verkehrsteilnehmern einen Vogel zeigt, kann einer Strafe wegen Beleidigung entgehen, wenn er eine gewisse Fingerfertigkeit an den Tag legt. Das Oberlandesgerichts Düsseldorf entschied: Der sogenannte Doppelvogel - das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn - drückt im Unterschied zum Tippen mit nur einem Finger keine Mißachtung aus und ist nicht als ehrverletzende Geste zu verstehen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS 118/96) 

 

 

 

(Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS

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Guest Gerrit

Genau genommen hab ich ihm eher den "Scheibenwischer" gezeigt.

 

Die genaueren Umstände spielen wohl auch keine Rolle, da man mir eh nicht glauben wird. Erstens ist er ca. 30 Jahre älter als ich und zweitens bin ich den lieben Herren von der Polizei schon wegen 315c bekannt...

 

Kurzum: wenn er mich anzeigt, werd ich's zwar abstreiten, aber es wird mir wohl nicht viel nützen.

 

Ich hab übrigens kein Einkommen, bin Student...wie sieht es denn da mit ner Geldstrafe aus? Die können mir doch keine 1000€ aufbrummen...? Und bei solchen Delikten ist doch der Strafbefehl üblich, oder? Das würde zumindest die ganzen Verwaltungskosten sparen....

 

Grüße

Gerrit

 

Edit: Werd übrigens demnächst 22, also in den Genuß "erzieherischer Manßnahmen" komme ich wohl leider nicht mehr.... :rolleyes:

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das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn

Wie darf ich mir das vorstellen? Mit der rechten und linken Hand an die Stirn? Da würde ich mich auch nicht beleidigt sondern erheiter fühlen! ;)

 

@gerrit Da gibt's doch sowas tolles wie Tagessätze. Ich glaube, das wird bei Studenten ebenfalls nach dem monatlich verfügbaren Geld berechnet. Dazu zählt m.W. alles; Bafög, Mieteinnahmen, Kohlen von den Eltern, Schwarzgeld ach ne, das nicht! :rolleyes:

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Beleidigung: Vogel ist nicht gleich Vogel

 

Wer anderen Verkehrsteilnehmern einen Vogel zeigt, kann einer Strafe wegen Beleidigung entgehen, wenn er eine gewisse Fingerfertigkeit an den Tag legt. Das Oberlandesgerichts Düsseldorf entschied: Der sogenannte Doppelvogel - das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn - drückt im Unterschied zum Tippen mit nur einem Finger keine Mißachtung aus und ist nicht als ehrverletzende Geste zu verstehen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS 118/96) 

 

 

 

(Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS

dankeschön!

werd ich mir auf jeden fall mal merken *fg*

 

dann hat man halt den doppelvogel gezeigt. was solls :rolleyes:

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