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Raser gestoppt, Weiterfahrt


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Angefügt eine Meldung aus der "Märkischen Oder Zeitung " vom 6.7.04

 

 

Goose hatte , wenn ich mich recht entsinne, irgendwo behauptet, die Weiterfahrt könne nur bei Vorliegen einer Straftat, nicht aber bei einer Owi untersagt werden.

 

 

Und mal ehrlich, den Fahrer verstehe ich in seinem Unverständnis völlig.

 

 

MfG

 

Kaimann

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Tja, und jetzt müßte man nur noch wissen, WARUM ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Tipp: das steht sogar in dem Zeitungsartikel drin. ;):rolleyes: Aber da die Zeitungsschreiberlinge idR auch Null Ahnung haben, ist's nicht ganz so deutlich wie vielleicht wünschenswert beschrieben.

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Tja, und jetzt müßte man nur noch wissen, WARUM ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Tipp: das steht sogar in dem Zeitungsartikel drin. ;)  ;)

Inwiefern?

 

Überschreitung der zHG um 90 km/h -> OWI, 375€, 4 Punkte, 3 Monate FV.

Kinder nicht gesichert -> OWI, 50€, 1 Punkt (Nr. 99.2 BKatV).

 

Dürfte als Tatmehrheit gewertet werden.

 

Und wieso Untersagung der Weiterfahrt? :rolleyes:

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Und wieso Raser ??

 

Weil jemand auf der Autobahn schlappe 210 fährt?

 

Richtig, aber unvollständig. Weil er 210 fährt, wo nur 120 erlaubt waren!! :rolleyes:

(Zahlendrehe auf dem Tacho! ;) )

90 zu schnell kann man schon als Raser bezeichnen.

Wegen Untersagen der Weiterfahrt: Fehlte es am Rückhaltesystem für die kleine (vielleicht war sie noch zu klein) oder war es möglicherweise nur ein 2Sitzer?

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@Bluey

 

Trotz aller erdenklichen Spekulationen anderer Poster und auch nach mehrmaligem, aufmerksamen Lesen des Artikels ist mir armem, unwissenden Tropf immer noch nicht klar, wieso hier die Weiterfahrt untersagt wurde.

 

Einzige Erklärung wäre für mich, daß hier ein Verstoß gegen § 315c StGB unterstellt wird. Aber die Grundlage hierfür erschließt sich mir einfach nicht. :rolleyes:

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Also in meinen Augen ist der Typ auch nicht ganz dicht.

 

Mit einem Cabrio 210 fahren wo 120 erlaubt sind, ist auch für mich Raserei. Dabei noch zwei Kinder, wobei das eine auf dem Schoß des anderen sitzt?!?!?!

 

Weiterfahrt vielleicht untersagt, weil offiziell nur ein Zweisitzer (????), der mit 3 Personen belegt war?? Kenne das Fahrzeug nicht näher....

 

Gruß

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In einem anderen Posting sagte ich, daß die Untersagung der Weiterfahrt nach einer Geschwindigkeits-Owi kaum möglich ist.

 

Ich nehme an, daß hier eine konkrete Gefährdung eines anderen und somit eine Straftat nach § 315c StGB vorlag, in diesem Fall ist der Entzug der Fahrerlaubnis nud damit die sofortige UNtersagung der Weiterfahrt natürlich möglich.

 

Gruß

Goose

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Bei der Verfolgung mit einem Videowagen werden wohl noch mehr Verstöße dazukommen wie nur das "bischen" zu schnelle fahren. Einwenig rechtsüberholen ein kleines bischen drängeln, etwas nötigen usw.. Das sind jetzt natürlich nur Vermutungen. :rolleyes:

Schon aus Interesse für die Kinder, der sollte nicht mehr fahren.

 

hartmut (ohne Schadenfreude )

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Guest Landy

Okay, mit 2 Kindern auf dem Beifahrersitz sollte man nicht so schnell fahren. Wenn die Polizei der Meinung ist, die Kinder seien nicht genügend gesichert, ist das imho schon in Ordnung, dass der gute Mann nicht weiterfahren darf.

 

 

Aber wegen 210 auf der Autobahn ist man ein Raser? :rolleyes:

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Guest Pferdestehler

Nun, ich würde schon differenzieren wollen, in welcher Situation 210 bei 120 unangemessen hoch erscheinen und wann nicht. Und dies ist hier nicht ersichtlich. Daher sind Spekulationen bezüglich Rechtsüberholen oder hemmungslosem RASEN imo daneben.

 

Aber wahrscheinlich bin ich selbst nur ein RASER, der den Blick für die Realität verloren hat, weil er z.B. auf den auf 120 limitierten 14,5 Kilometern A2 Ri. Berlin (3 Spuren + Sandstreifen, stur geradeaus, keine Anschlußstellen) gerne mit Full Speed durchknattert, um nicht einzuschlafen.

 

@hartmut

 

Manchmal bist Du ja ganz witzig. Manchmal. Häufig gleitest Du aber in Bildzeitungsniveau ab und findest das auch noch lustig, gelle?

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Allerdings..

dann steh ich dazu.

 

Ab jetzt bin ich überzeugter Spießer. Wer mit 210 bei erlaubten 120 mit KINDERN offen rumheizt und dabei noch die Kinder nicht ordnungsgemäß anschnallt (... auf dem Schoß :rolleyes: ) gehört der Führerschein abgenommen.

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

@BELuser

 

Friede. Ich bezog die Spießeraussage NICHT auf den verantwortungslosen Transport der Kinder. Nur auf den Vorwurf des RASENS (210 bei 120 in jedem Falle).

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@cheffe

 

Ich sagte ja bereits, daß der obige Artikel doch sehr oberflächlich ist, eben nicht alles beschreibt bzw. hinterfragt.

 

Wenn ich jemanden anhalte wie in diesem Beispiel, d.h. ein Cabrio mit nur zwei Sitzen, nämlich dem des Fahrers und für einen Beifahrer, der Fz.-Führer auf dem Beifahrersitz aber zwei Kinder sitzen hat, so ergeben sich für mich und damit auch für den Fahrer zwei Möglichkeiten:

 

1. ein Kind steigt aus und das andere darf mit dem Betr. weiterfahren. Ist wohl aber eher unwahrscheinlich, daß der Betr. das machen würde/wollte.

 

oder

 

2. er bleibt so lange stehen (Untersagung der Weiterfahrt in der bisherigen Art, also mit den beiden Kindern auf dem Beifahrersitz, aus gefahrenabwehrenden Gründen bzw. zur Verhinderung der Begehung weiterer OWien/Straftaten (wie es so schön heißt), BIS z.B. jemand anderes eins der beiden Kinder mitnehmen kann.

 

Wir haben hier auch schon Leuten die Weiterfahrt untersagt, weil Kleinkinder nicht entspr. gesichert waren bzw. aufgrund von fehlenden Sicherungsmitteln (z.B. Sitzunterlage/Kindersitz) eine entspr. Sicherung nicht möglich war. OHNE die Kinder hätten sie natürlich weiterfahren können.

Kommt aber auf den Einzelfall und insbes. auch auf die noch zu fahrende Strecke an.

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@Bluey

 

Danke, jetzt ist mir der Hintergrund klar. ;)

 

Heißt das im Klartext, das bei Begehung einer beliebigen OWI, deren Ursache nicht an Ort und Stelle beseitigt werden kann, die Weiterfahrt untersagt werden kann?

Extrembeispiel defekte Glühlampe. :rolleyes:

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Man sieht hier wieder mal die klassische Methode der (vorwiegend regionalen) Medien: Panikmache durch unvollständige Berichterstattung. Gleichwohl halte ich diesen Überschreitungsfall für besonders krass, und das wegen der Kinder.

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Jetzt moment mal, habe den Artikel nochmal ganz genau gelesen.

 

2-sitziges Fahrzeug, normale Sicherungseinrichtungen (Gurt) gehe ich aus sind vorhanden

3 Insassen, 34, 12 und 9 Jahre alt.

 

§ 21 a Abs. 1 StVO:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein
§ 21 Abs. 1a StVO:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind

 

§ 23 Abs. 1 StVO:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

 

Angenommen, der Fahrer und der 12-jährige Beifahrer sind durch den Gurt vorschriftsmäßig gesichert. Der dritte Mitfahrer kann und muß ja nicht mehr gesichert werden.

 

Anhand welcher Rechtsgrundlage kann man diese Konstellation überhaupt beanstanden?

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@hartmut

 

Manchmal bist Du ja ganz witzig. Manchmal. Häufig gleitest Du aber in Bildzeitungsniveau ab und findest das auch noch lustig, gelle?

Hallo Pferdestehler,

 

Nicht alles was ich schreibe finde ich als absolut witzig.

 

Gerade hier in diesem Beispiel wollte ich mit diesem " bischen " auf das verharmlosen von verschiedenen Verkehrsverstößen aufmerksam machen. Letzter Satz in dem Artikel. " Der Raser reagierte mit Unverständnis ". Zeigt doch, er hat nicht begriffen, er sieht es harmlos.

 

Es ist halt meine Art, auf für mich unverständliche Handlungen ironisch zu reagieren. Und ich werde mich wohl in meinen letzten Tagen auch nicht ändern.

 

Wenn es dir gefällt, lache herzlich, wenn nicht, ziehe halt die Augenbraune hoch, und denk, oh Gott der Spinner schon wieder.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

hartmut

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Guest Pferdestehler
...

§ 21 Abs. 1a StVO:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind

...

Genau das könnte es doch wohl sein, oder?

 

Wie wir anderweitig gelernt haben, können soviele Leute mitfahren, wie das zGG des Fahrzeuges hergibt. Und unabhängig von der Anzahl der im KFZ-Schein eingetragenen Sitzplätze. Ist aber das 9-jährige Kind kleiner als 150cm, dann darf es schlichtweg nicht auf solchen Sitzen (Vordersitz hat Gurtvorschrift) ohne eine zusätzliche Sitzschale oder ähnliches sitzen. Und das war eben nicht gegeben.

 

Wenn das so ist, dann waren die Beamten vor Ort pfiffig.

 

@hartmut

 

*Augenbraueheb*

 

@BELuser

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@Pferdestehler

 

Ist aber das 9-jährige Kind kleiner als 150cm, dann darf es schlichtweg nicht auf solchen Sitzen (Vordersitz hat Gurtvorschrift) ohne eine zusätzliche Sitzschale oder ähnliches sitzen
*nachdenk* - könnte man so sehen.

Sitzt nun das Kind auf dem Sitz oder auf dem Schoß des Beifahrers? :rolleyes:

 

*nochmalStVOdurchlesen*

.

.

.

Bingo. ;)

 

§ 21 Abs. 1a StVO:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.

Da der Wagen keine Rücksitze hat......

 

Thanks for the hint. ;)

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Man sieht hier wieder mal die klassische Methode der (vorwiegend regionalen) Medien: Panikmache durch unvollständige Berichterstattung. Gleichwohl halte ich diesen Überschreitungsfall für besonders krass, und das wegen der Kinder.

Volle Zustimmung. Die Massnahme der oertlichen Polizei war IMHO mehr als berechtigt. Ich wuerde sogar soweit gehen, den Fahrer als hirnlosen Raser zu bezeichnen, nicht wegen der 210 km/h bei erlaubten 120 km/h, sondern wegen der 210 km/h bei erlaubten 120 km/h und den Kindern an Bord, wobei eines auch noch ungesichert war. Mir ist relativ unverstaendlich, warum hier einige versuchen, den Fall auseinander zu dividieren und das Rasen getrennt von der Kinderbefoerderung zu sehen..... :rolleyes:

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Tut mir leid, das hier paßt einfach zu gut, jedenfalls zahlenmäßig. Interessant auch die Kommentare an der rechten Seite.

Und schaut euch mal die Kategorie an:

Brennpunkte > Verbrechen > Verkehrsdelikte

Motorrad mit 220 bei erl. 100

@ Letj Oelk

 

Wie der eine Kommentator schon ganz richtig anmerkte: Die Höchststrafe hatte er eh schon eingefahren, dann hätte er auch gleich 300 fahren können.

 

Mal ernsthaft:

 

220 mit einem modernen Motorrad, das auf 300 ausgelegt ist, auch auf einer Landstraße zu fahren, ist Spielerei. Wenn es die Landstraße hergibt.

 

Die Region um Großenkneten ist topfeben, viele flache , breite, gerade Landstraßen, also warum nicht auch mal 220.

 

Weils verboten ist? Ach ja! Dann muß man eben diese unsinnigen Vorschriften ändern.

 

Das 220 gehen, hat der Mopedfahrer ja bewiesen.

 

MfG

 

Kaimann

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Straßenverkehrsvorschriften sind immer (sollten immer sein) ein Kompromiss zwischen einem möglichst flüssigen schnellen Verkehr und einer maximalen Sicherheit für Verkehrsteilnehmer.

Jeder sieht den Punkt, an dem die Grenze gesetzt werden soll natürlich woanders.

 

Ich gebe Kaiman da sicher recht, daß an dieser Stelle durchaus (viel) mehr als 100 möglich wären ohne jemanden zu gefährden.

 

Jedoch seh ich auch, daß man nicht für jeden Kilometer Straße eine extra Einschätzung der Möglichkeiten machen kann und entsprechende Vorschriften erläßt . Zumal diese Möglichkeit ja auch noch von vielen sich zeitlich ändernden Faktoren abhängig sind.

Man kann ja nicht vor jede Straße eine Schilderwald stellen:

- bei Regen 80 km/h

- bei viel Verkehr 80 km/h

- bei weniger Verkehr 100 km/h

- bei gar keinem Verkehr 150 km/h

- bei Fahrer ohne Erfahrung 100 km/h

- bei Fahrer mit viel Erfahrung 150 km/h u.s.w.

 

Jetzt könnte man entgegenhalten:

Ja - soviel muß man den Autofahrern schon zutrauen - daß sie das selber einschätzen können.

Leider ist dem nicht so. Selbst wenn es nur 5% der Verkehrsteilnehmer sind, die sich permanent überschätzen.

Diese 5% können leider soviel Schaden anrichten daß die Beschränkungen gerechtfertigt erscheinen und die anderen 95% unter denen leiden müssen.

 

Als einzigen Ausweg aus dem Dilemma seh ich hier nicht die Abschaffung der Vorschriften (Geschwindigkeitsbeschränkungen) sondern eine differenziertere Beurteilung und entsprechender Bestrafung des speziellen Falles wenns denn mal zu einer Überschreitung gekommen ist.

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Weils verboten ist? Ach ja! Dann muß man eben diese unsinnigen Vorschriften ändern.

 

Das 220 gehen, hat der Mopedfahrer ja bewiesen.

Na klar, und wenn irgendein Pilot mal erfolgreich seinen Flieger dort gelandet hat, dann kann man diese Strasse auch gleich noch zur Landebahn deklarieren - geht ja schliesslich.... :rolleyes:

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Na klar, und wenn irgendein Pilot mal erfolgreich seinen Flieger dort gelandet hat, dann kann man diese Strasse auch gleich noch zur Landebahn deklarieren - geht ja schliesslich.

"Dadada (Du liebst mich nicht, ich lieb Dich nicht)" kam übrigens auch aus Großenkneten.

 

Sollte übrigens ursprünglich "blah blah blah" heißen... :rolleyes:

 

MfG

 

Kaimann

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220 mit einem modernen Motorrad, das auf 300 ausgelegt ist, auch auf einer Landstraße zu fahren, ist Spielerei. Wenn es die Landstraße hergibt.

Genau! Das Problem sind die einbiegenden und überholenden Trottel, die unfähig sind, ein

flotteres Motorrad auch als solches zu erkennen.

Hier tut Aufklärung not, vielleicht wäre es auch gar nicht so verkehrt :rolleyes: wieder

auf den Landstraßen einzuführen, dann passen einige Träumer wieder besser auf

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@Kaimann

 

220 mit einem modernen Motorrad, das auf 300 ausgelegt ist, auch auf einer Landstraße zu fahren, ist Spielerei.
Und womit man da spielt, danach muß man auch nicht lange fragen. Ein Bodenwelle hier, etwas Splitt dort, das Ganze evtl. in einer Kurve und nur das Fliegen kann noch schöner sein.

 

Ach nee, geht ja nicht. Die Bedingungen sind ja immer optimal und bei entspr. Widrigkeiten müssen ja Schilder aufgestellt sein.

 

Tja, wenn's immer so einfach ist, warum verblasen sich dann so viele Kradler? BTW: längst nicht immer ist's der böse Autofahrer, der die Ursache setzt. Und selbst wenn, so ist's nicht selten auch der Kradfahrer, der sich mit seiner (natürlich problemlos zu fahrenden [/ironie]) überhöhten Geschwindigkeit jegliche Möglichkeiten der (Gegen-)Reaktion nimmt.

 

Sollte übrigens ursprünglich "blah blah blah" heißen...

Nanana..... wer im Glashaus sitzt...... :rolleyes:

 

 

 

@helmet lampshade

 

Jau, ey, DU hast's voll erkannt, ey. *plonk*

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Guest Pferdestehler

@Bluey

 

Du kannst nicht jede Eventualität verhindern und alle in Watte packen. Und denk mal: Manche WOLLEN das auch gar nicht, lehnen dankend ab und gehen die Restrisiken bewußt ein :rolleyes:

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Du kannst nicht jede Eventualität verhindern und alle in Watte packen. Und denk mal: Manche WOLLEN das auch gar nicht, lehnen dankend ab und gehen die Restrisiken bewußt ein ;)

Solange gesichert ist, nur der Verursacher kommt zu Schaden, warum nicht. :70:

 

Den Rest der Menschheit, die mit möglichst wenig Risiko leben wollen, in Watte packen. ;)

 

Ich persönlich finde es nicht toll, wenn ein Krad in meinem Auto steckt, nur weil er auf der Landstraße ;) fahren muß. :rolleyes:

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

@hartmut

 

Irgendwie symptomatisch für Dich, diese Schwarzmalerei *Augenbraueheb*post-14-1087847606.gif

 

Warst nicht DU es, der oben schon Rechtsüberholen, Drängeln oder was weiß ich noch in die Situation reinorakelt hat?

Ich meine gelesen zu haben, daß der Mercedes mit 210 bei 120 unterwegs war und offenbar die Kinder nicht korrekt gesichert waren.

Und jetzt ist von Motorradfahren auf Landstraßen jenseits der 100 die Reden, nicht von Gefährdungen oder sonst einem Blödsinn.

 

Woher nimmst Du bitte das Recht, solche Behauptungen bzw. Mutmaßungen hier immer wieder auszubreiten? Es mag ja sein, daß Schnellfahren für Dich so ein rotes Tuch ist, daß Du es gerne JEDEM verbieten möchtest. Aber dann steh auch dazu, daß wäre wenigstens ehrlich.

 

*Augenbraueimmernochoben*

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@ Pferdestehler

 

220 mit einem modernen Motorrad, das auf 300 ausgelegt ist, auch auf einer Landstraße zu fahren, ist Spielerei. Wenn es die Landstraße hergibt.

 

Wenn ich soetwas lese, was soll ich noch dazu sagen. Mal davon abgesehen das mein Moped nicht so schnell fährt, kenne ich keine Landstraße wo so schnell gefahren werden kann, um jede Gefährdung anderer auszuschließen. Wenn soeiner in meiner Karosserie steckt, finde ich es auch nicht mehr lustig.

 

Geht er mit dem Moped auf eine Rennstrecke, kein Problem, und wenn er sich dabei den Hals bricht, sein Problem bzw. seiner Angehörigen.

 

Doch die Straße ist nunmal keine Rennstrecke, auch wenn es manche noch nicht begriffen haben.

 

Was Du als schwarz/weiß sehen beschreibst, ist leider Realität. Natürlich, es muß nichts passieren, aber es passiert immer wieder.

 

Was Du als schnellfahren bezeichnest, was ist das. Für den einen sind es 100 auf der Landstraße, für den anderen 30 im Verkehrsberuhigten Bereich. Die einen nennen es rasen, die anderen schleichen.

 

Schnellfahren ist für mich angepaßtes Fahren an die Situation. Verantwortungsbewußte Anpassung der Geschwindigkeit, an die Gegebenheiten. Nicht fahren bis an die Sicherheitsreseven.

 

 

Um nochmal auf das Topic zurück zukommen. Alleine für einen Geschwindigkeitsverstoß, wird wohl nicht sofort die Weiterfahrt untersagt. Daher werden noch andere Verstöße dazu gekommen sein, die es erlauben, die Weiterfahrt zu untersagen, oder die Beschlagname des Führerscheins rechtfertigen. Bei einer Überwachung durch einen Videowagen kann bei entsprechenden Fahrstil einiges zusammenkommen. Deshalb darf es wohl vermutet werde. Das wurde auch von mir als Vermutung angegeben.

 

Für mich, wäre es ein Grund, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 90kmh, sofort den Führerschein in den Reißwolf zuwerfen. Dazu stehe ich.

Der Besuch einer Fahrschule könnte hier nicht schaden, falls er nocheinmal einen Führerschein will, und die MPU es zuläßt.

 

Dann noch mit Kindern solche Spielchen spielen, dann sollten auch noch die Rollschuhe eingezogen werden.

 

Wenn er dann noch nicht begreift um was es geht, kann ihm wohl nicht geholfen werden.

 

Es gibt eben Menschen die können vielleicht schnell fahren, doch für das Fahren außerhalb von Rennstrecken, sind sie nicht geeignet. Die kommen halt mit den Verkehrsregeln zurecht.

 

Schnellfahren ist für mich kein Problem :rolleyes: . Hirnloses Rasen großes Problem. ;) Wie ein Stier auf das Rote Tuch renne. ;)

 

Ähm, wie gehts den Augenbraunen? So krampfmäßig mein ich ;)

 

Mit freudlichen Grüßen

 

hartmut

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1. kenne ich keine Landstraße wo so schnell gefahren werden kann,

 

2. um jede Gefährdung anderer auszuschließen.

1. Wieviele darf ich Dir denn zeigen?

 

 

2. Ausschließen ist Unsinn, bereits der Rauch (=bösartige Anspielung) des fahrers /Fahrzeuges gefährdet andere, übrigens auch bei Schritttempo.

 

Ist die Straße gerade, lang + leer,

muß ganz sicher :rolleyes: her. ;)

 

MfG

 

Kaimann

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Schnellfahren ist für mich angepaßtes Fahren an die Situation. Verantwortungsbewußte Anpassung der Geschwindigkeit, an die Gegebenheiten. Nicht fahren bis an die Sicherheitsreseven.

Das unterschreibe ich übrigens auch.

 

Nur sind meine Vorstellungen sicher teilweise etwas andere, als Deine.

 

MfG

 

Kaimann

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1. Wieviele darf ich Dir denn zeigen?

 

 

2. Ausschließen ist Unsinn, bereits der Rauch (=bösartige Anspielung) des fahrers /Fahrzeuges gefährdet andere, übrigens auch bei Schritttempo.

 

Also wenn Du mir die Landstraßen zeigen willst, bedeutet es sicherlich auch, Du willst sie fahren.

Da verzichte ich lieber, habe jetzt schon die Hose voll. :rolleyes:

 

Es eilt nicht, meine Kinder können auch später erben. ;)

 

 

Hast Recht, Gefährdung ganz ausschließen geht nicht, Restrisiko z.B. einschlafen am Steuer, Kaimann im Gegenverhehr... bleibt ;)

 

hartmut

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