Jump to content

Stress wegen 5€


Recommended Posts

Bin vor einiger Zeit mal von den :) angehalten worden und bei der "allgemeinen Verkehrskontrolle", bei der sonst alles in Ordnung war, haben sie leider auch einen Blick in den Laderaum meines Transporters geworfen und dummerweise meinen Kumpel und dessen Freundin dort entdeckt (trotz guter Tarnung!)

Jedenfalls gab es dann wegen "Personenbeförderung auf der Ladefläche eines Fahrzeuges" ein unvorstellbar hohes Verwarnungsgeld von 5 € :geil::geil::geil:

 

Habe auch schon seit längerem den Brief von der PD, habe aber nie gezahlt (hab die Sache einfach aus den Augen verloren) und jetzt nach 2 Monaten interessiert es mich doch mal ob die sich wirklich dahinterklemmen und die 5 Euronen eintreiben und ob es hier auch so was wie ne verjährung gibt.

 

Wahrscheinlich werd ich das Geld demnächst einfach mal überweisen!?

 

Gruß Pjotre

Link to post
Share on other sites

Rein rechtlich - § 56 Abs 2 OWiG:

 

2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.

 

Da die Zahlungsfrist wohl überschritten ist, kann die Bußgeldstelle daraus also einen BuGeBe machen, der mit weiteren Gebühren (18,xx€) verbunden ist.

 

Kann natürlich auch sein, daß der Vorgang untergegangen ist - solange du keinen schriftlichen Einstellungsbescheid hast, würde ich die 5€ jetzt unverzüglich überweisen, ansonsten wird's halt u.U. noch teurer.

Link to post
Share on other sites

Verjährung, wenn ich nicht irre, 3 Monate (da der Brief zugestellt wurde, bzw. seit dem). Denke schon das die sich deswegen melden, es geht dabei nicht etwa um Gewinn oder ob es sich lohnt, sondern darum das du eine Strafe bezahlen sollst. Und wenn's 50€ aufwand kostet, macht das nix, weil der Sinn der Übung eben nicht ist, das die Behörde 5€ "verdient", sonder das du 5€ "verlierst"!

Hmmm ist natürlich ungüstige Situation. Ich nehme mal an, du hattest noch Sitzplätze frei, sonst wär's ja nicht verboten.... :)

Link to post
Share on other sites

@Michael: Muss die Direktion nicht erst noch so was wie ne Mahnung "Zahlungserinnerung" schicken bevor sie zum Bußgeld greift - war bei meiner Mutter mal so. Die sollte 35 € für +19km/h abdrücken, hat die Sache aber verschlammt und musste dann "nur" irgendwas bei 3€ Mahngebühren bezahlen und es blieb beim Verwarngeld.

 

@Letj Oelk: Ja ein Sitzplatz außer meinem war noch frei -> also 3 Personen auf 2 Sitzplätze.

Dat schärfste aber, neben der 20 minütigen Prozedur inkl. Alkohol und Drogentest, war, dass der gute :geil: mich - nach der Feststellung, dass es nur 2 Plätze gab - nach einer Eintragung für einen dritten Sitzplatz fragte!!! :geil::):geil:

Link to post
Share on other sites
@Michael: Muss die Direktion nicht erst noch so was wie ne Mahnung "Zahlungserinnerung" schicken bevor sie zum Bußgeld greift - war bei meiner Mutter mal so. Die sollte 35 € für +19km/h abdrücken, hat die Sache aber verschlammt und musste dann "nur" irgendwas bei 3€ Mahngebühren bezahlen und es blieb beim Verwarngeld.

Nein (oder "nicht mehr").

 

Der Sinn und Zweck des Verwarnungsverfahren ist es, geringfügige Verstöße in einem verkürzten Verfahren abzuwickeln ohne großen "Papierkram" mit Zustellung per PZU usw.

Diesem Vereinfachungsprinzip würde es zuwider laufen, wenn fällige Verwarnungsbeträge vorher noch angemahnt würden.

Link to post
Share on other sites
@Letj Oelk: Ja ein Sitzplatz außer meinem war noch frei -> also 3 Personen auf 2 Sitzplätze.

Dat schärfste aber, neben der 20 minütigen Prozedur inkl. Alkohol und Drogentest, war, dass der gute  mich - nach der Feststellung, dass es nur 2 Plätze gab - nach einer Eintragung für einen dritten Sitzplatz fragte!!! 

Ich weiß ja nicht, was die beiden da hinten so getrieben haben! :) Worauf ich eigentlich hinauswollte ist das du dem Problem ja einfach aus dem Weg hättest gehen können, indem ihr den 2. Sitzplatz benutzt hättet und nur einer hinten mitgefahren wäre. Dann wär das ganze ja nichtmehr verboten. Aber 5€ ist ja schon ein Schnäppchen, mal so gefühlsmäßig!

Link to post
Share on other sites
Worauf ich eigentlich hinauswollte ist das du dem Problem ja einfach aus dem Weg hättest gehen können, indem ihr den 2. Sitzplatz benutzt hättet und nur einer hinten mitgefahren wäre. Dann wär das ganze ja nichtmehr verboten.

 

Es wäre auch weiterhin verboten gewesen. Man kann in einem Kfz mit 2 Sitzen halt nur 2 Personen berfördern (Also Fahrer und 1 weitere Person), die Ladefläche ist nur für Ladung da. Daher musste mein Kumpel auch mit dem Linienbus vorfahren und wir durften die fahrt im T4 nur zu zweit weiterführen.

Link to post
Share on other sites

Und genau hier liegst du falsch!

Es gibt da ein Gerichtsurteil, in dem es u.a. heißt

Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.

Steht ausführlich in diesem Thema: Klick mich

Link to post
Share on other sites
Es wäre auch weiterhin verboten gewesen. Man kann in einem Kfz mit 2 Sitzen halt nur 2 Personen berfördern (Also Fahrer und 1 weitere Person), die Ladefläche ist nur für Ladung da. Daher musste mein Kumpel auch mit dem Linienbus vorfahren und wir durften die fahrt im T4 nur zu zweit weiterführen.

Also das nächste mal ab in eine Kiste und Aufschrift darauf Achtung lebende Tiere=Ladung. :)

 

Ich hoffe da gibt es nicht wieder irgendwelche Sonderregelungen.

Link to post
Share on other sites
Also das nächste mal ab in eine Kiste und Aufschrift darauf Achtung lebende Tiere=Ladung. :)

 

Ich hoffe da gibt es nicht wieder irgendwelche Sonderregelungen.

Da bin ich aber froh, dass Tiere draufsteht, und nicht Elche :geil:

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
21  Personenbeförderung

(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen

 

auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.

 

(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

 

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Link to post
Share on other sites

@Letj Oelk: Also kann ich den Lade-raum (Kasten) meines Transporters jetzt mit so viel Personen füllen, bis die zul. Höchslast erreicht ist, wenn die beiden vorderen Sitze besetzt sind.

 

:) Ach ne da is ja noch die höchstens 8 Personen-Regel

Link to post
Share on other sites
@Letj Oelk: Also kann ich den Lade-raum (Kasten) meines Transporters jetzt mit so viel Personen füllen, bis die zul. Höchslast erreicht ist, wenn die beiden vorderen Sitze besetzt sind.

 

Ach ne da is ja noch die höchstens 8 Personen-Regel

Na gut, wenn der als LKW zugelassen ist, geht's wohl hinten nicht. Wie steht's vorne? Der Beifahrersitz ist ja keine Ladefläche... Bissel zusammenrücken halt! :)

Aber ist ja sowieso schon gegessen!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...