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Geschwindigkeits-Messgeräte noch immer fehlerhaft


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MÜNCHEN (DAV). Geschwindigkeits-Messungen sind nach Angaben der Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) offenbar häufiger fehlerhaft als bislang angenommen. Dies ergibt sich aus einem im Januar 2003 erstellten Gutachten des Münchener Verkehrs-Sachverständigen Wolfgang Baumert, der sich im Auftrag des Amtsgerichts Stadtroda mit der Messgenauigkeit des häufig benutzten Geräts „Traffipax“ beschäftigt hat.

 

Baumert kommt nach seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass „Traffipax“ durch Reflexionen verfälschte Messwerte verzeichnet, wenn es an Autobahnabschnitten mit Leitplanken eingesetzt wird. Als Beleg dienten ihm Filme, die an einer Messstelle auf der Autobahn 4 in Bayern entstanden sind. Einzelne Bilder wurden ausgelöst, obwohl im Funkstrahl überhaupt kein Auto war. Messwerte stammten von unbekannten Fahrzeugen, die sich gerade im Reflexionsbereich des Funkstrahls befanden. Zudem entstanden Lichtbilder, obwohl die betreffenden Autos langsamer fuhren als die an dem Gerät eingestellte „Geschwindigkeitsschranke“. Zur Auswertung freigegeben waren ferner Bilder, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig im Funkstrahl zeigten, aber nur eine einzige Geschwindigkeit auswiesen. Auch dies bezeichnete der Sachverständige ausdrücklich als „Messwertverfälschung“. Diese Bilder hätte „Traffipax“ nach seiner Meinung annullieren müssen - ebenso Bilder, in denen Fahrzeuge vor der Antenne und zugleich im Reflexionsbereich fuhren. Dies war aber nicht der Fall.

 

Für seine Mess-Serie kam der Gutachter zu dem Schluss, das Gerät habe einen Defekt aufgewiesen und sei überdies von der Polizei nicht ordnungsgemäß eingesetzt gewesen. Die Verkehrsrechts-Anwälte gehen bundesweit von einer hohen Dunkelziffer fehlerhafter Tempo-Messungen zum Nachteil der betroffenen Autofahrer aus und empfehlen, in Zweifelsfällen die Messung juristisch überprüfen zu lassen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 € pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.

Nachdruck und Wiedergabe (auch im Internet) mit Urheberbezeichnung

”Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein” honorarfrei gestattet. Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: PR-Referent Swen Walentowski, Sekretariat: Ute Schild, Tel. 0 30/72 61 52-1 39, Fax 0 30/72 61 52-1 93.

- Pressemitteilungen auch auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht: www.verkehrsrecht.de <http://www.verkehrsrecht.de>

 

 

http://www.anwaltverein.de/03/04/2003/pmv09-03.html

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Einzelne Bilder wurden ausgelöst, obwohl im Funkstrahl überhaupt kein Auto war. Messwerte stammten von unbekannten Fahrzeugen, die sich gerade im Reflexionsbereich des Funkstrahls befanden.

Na, da hat wohl jemand das Rad neu erfunden. Andere kennen das schon länger und haben das Phänomen 'Knickstrahl' genannt.

 

Zudem entstanden Lichtbilder, obwohl die betreffenden Autos langsamer fuhren als die an dem Gerät eingestellte „Geschwindigkeitsschranke“.

Passiert mir auch immer, wenn die Kaffetasse aus Versehen auf der Limit-00-Taste der Fernbedienung steht ;) Aber daraus resultiert kein Geschwindigkeitsvorwurf gegen die Verkehrsteilnehmer. Wahrscheinlicher ist allerdings, daß einfach andere Verstösse (Gurt, Handy...) fotografiert wurden und es dieser 'Spezialist' nicht bemerkt hat.

 

Zur Auswertung freigegeben waren ferner Bilder, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig im Funkstrahl zeigten, aber nur eine einzige Geschwindigkeit auswiesen.

So ein Blödmann.... Seit wann werden denn 2 verschieden Geschwindigkeiten in die Fotos eingeblendet?

Hätte man dieses, würde diese Person sicher eine 3-spurige Strasse finden :angry:

Aber immerhin hat er richtig erkannt, daß diese Bilder zur Auswertung gehen. Da wird dann geprüft welches der beiden Fahrzeuge im wirksamen Meßbereich war. Lässt sich das nicht zweifelsfrei zuordnen, bekommt keiner von beiden ein Ticket.

 

ebenso Bilder, in denen Fahrzeuge vor der Antenne und zugleich im Reflexionsbereich fuhren. Dies war aber nicht der Fall.

Könnte theoretisch bei einem Motorrad(kleine Reflektionsfläche) im direkten Meßbereich passieren und einem LKW(grosse Reflektionsfläche) im Knickstrahlbereich. Da das direkt angemessene Fahrzeug i.d.R. eine bessere Radarreflektion macht und üblicherweise an der korrekten Fotoposition auch einen Knickstrahl verhindert (denn es steht dann zwischen Antenne und Knickstrahlreflektor), ist es eher unwahrscheinlich.

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Moin.

 

Über Traffipax kann ich nichts sagen, aber die Geräte meines alten Arbeitgebers haben ähnliche Probleme. Dabei handelt es sich um die "Leica"-Geräte, welche zusammen mit Sony Videokameras verwendet werden. Diese Geräte haben ein genau definiertes Messfenster, welches bei der Auswertung sichtbar ist. Dabei muss darauf geachtet werden, das kein anderes Fahrzeug im Messfenster sichtbar ist, wenn die Geschwindigkeit "gelockt" (auf Band geschrieben) wird.

 

Im Übrigen kann die Messung dieser Geräte ungültig gemacht werden, indem man während der Messung stark verzögert. Damit fliegen die Daten aus dem Speicher und die Messung wird vom Gerät für ungültig erklärt (Mittelwertmessung, alle gemessenen Werte müssen in einem Rahmen von 30 km/h liegen).

 

Besteht also immer darauf, den Typ der Messanlage mitgeteilt zu bekommen und - wenn möglich - lasst euch die Beweismittel vorführen. Ein weiteres Fahrzeug kann auch am Beginn eurer Aufzeichnung erscheinen, die Messung ist jedoch nur dann ungültig, wenn das Gerät dies mitteilt (INVAL-Mitteilung am Bildschirmrand).

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Zur Auswertung freigegeben waren ferner Bilder, die zwei Fahrzeuge gleichzeitig im Funkstrahl zeigten, aber nur eine einzige Geschwindigkeit auswiesen. Auch dies bezeichnete der Sachverständige ausdrücklich als „Messwertverfälschung“. Diese Bilder hätte „Traffipax“ nach seiner Meinung annullieren müssen - ebenso Bilder, in denen Fahrzeuge vor der Antenne und zugleich im Reflexionsbereich fuhren. Dies war aber nicht der Fall.

Woher soll das Messgerät denn wissen, dass der Radarstrahl reflektiert wird? Würde das Gerät dies erkennen, gäbe es keine Fälle, wo stehenden Fahrzeugen die Geschwindigkeit von einem anderen Fahrzeug zugeordnet wurde!

Das Gerät kann auch nichts dafür, wenn die Beamten das Gerät falsch aufbauen...tz, tz, tz

;):heul::(

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Guest Michael
Woher soll das Messgerät denn wissen, dass der Radarstrahl reflektiert wird?
Der Radarstrahl wird immer reflektiert - praktischerweise am zu messenden Fahrzeug :(

 

Würde das Gerät dies erkennen, gäbe es keine Fälle, wo stehenden Fahrzeugen die Geschwindigkeit von einem anderen Fahrzeug zugeordnet wurde! Das Gerät kann auch nichts dafür, wenn die Beamten das Gerät falsch aufbauen...tz, tz, tz

 

Guck dir mal das Bild an:

http://www.radarfalle.de/forum/uploads/post-6-1048713079.jpg

Auch hier steht eines von den beiden Fahrzeugen.

Wenn hier die Geschwindigkeit falsch zugeordnet wird, ist das i.d.R. ein Fehler beim Auswerten und nicht etwa ein Bedienungsfehler.

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Knickstrahlreflexionen erkennt das Traffipax Speedophot natürlich nicht selbständig, das kann nur ein aufmerksamer Bediener oder Auswerter.

 

Dieser Gutachter meint, dass zwei Fahrzeuge im "Funkstrahl" unterschiedliche Signale liefern und das Traffipax Speedophot so etwas normalerweise mit der Meldung "FFF" hätte annulieren müssen (automatische Erkennung nicht verwertbarer Signale).

 

Dabei darf man

- zwei Fahrzeuge im Radarstrahl und

- zwei Fahrzeuge auf dem Foto

nicht durcheinanderbringen !!

 

Ansonsten bringt das Gutachten nichts neues hervor. Dass sich im Verlauf des Radarstrahls keine Reflektoren, wie z. B. die genannten Leitplanken befinden dürfen, ist klar.

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Dass sich im Verlauf des Radarstrahls keine Reflektoren, wie z. B. die genannten Leitplanken befinden dürfen, ist klar.

Fast richtig: ... im Verlauf des Radarstrahls keine wirksamen Reflektoren ...

Eine Leitplanke über eine 3spurige Autobahn ist bei Range 1 sicher kein wirksamer Reflektor.

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@ Matthias:

keine wirksamen Reflektoren
Hast Recht! Das sollte man erwähnen (ich bin von einem wirksamen Reflektor mal pauschal ausgegangen).
Eine Leitplanke über eine 3spurige Autobahn ist bei Range 1 sicher kein wirksamer Reflektor.

Mit R1 dürfte es schon schwierig sein, überhaupt die Fahrzeuge auf der 3. Spur vernünftig zu erfassen.

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Guest Gast_spooky
Dass sich im Verlauf des Radarstrahls keine Reflektoren, wie z. B. die genannten Leitplanken befinden dürfen, ist klar.

Fast richtig: ... im Verlauf des Radarstrahls keine wirksamen Reflektoren ...

Eine Leitplanke über eine 3spurige Autobahn ist bei Range 1 sicher kein wirksamer Reflektor.

Wobei ich mich frage was eine Leitplanke über einer Autobahn zu suchen hat. :(

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Wobei ich mich frage was eine Leitplanke über einer Autobahn zu suchen hat. :(

Gemeint war: über die Spuren hinweg zur Leitplanke in der Mitte bspw.

Auch in den nächsten Tagen wird man keine Leitplanken über die Autobahn hängen, weil dann die Autofahrer den Himmel nimmer sehen ;)

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