Guest MOG Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin ausserorts mit 34km/h zu shcnell geblizt worden. Hab den anhörungsbogen auch zurückgeschickt und den verstoß zugegeben. Nun winken 75€ Strafe + 18€ gebühr und 3 punkte richtig ?Einen tag nachdem ich den brief zurück geshcikt habe bin ich jetzt innerorts geblitzt worden mit cs 17km/h zu schnell..... hab da noch garnichts von bekommen und von dem anderen auch noch inx gerhört ? was kann mir jetzt alles bestenfalls / schlimsmten falls / im normal fall passieren ? gruß MOG Quote Link to post Share on other sites
Papa_Schlumpf 0 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Ich schätze, du bekommst für deine 34+ nen Bußgeldbescheid, und für deine 17+ gibts ne schriftliche Verwarnung mit dem faden Beigeschmack von 35€, aber ohne Punkte oder Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Was soll der Anwalt nützen? Daran, das du zu schnell gefahren bist, gibt es ja wohl nichts zu rütteln und jetzt haben die Behörden auch den richtigen erwischt. Dann kostet der Anwalt nur unnütz Geld, außer du hast eine passende Rechtsschutzversicherung. Die Behörden haben dich mit Sicherheit auch nicht einfach so ausgewählt. Nachdem dein Vater geschrieben hat, das er es nicht gewesen ist, haben die sich angeschaut, wer noch zur Familie gehört bzw. unter der gleichen Adresse gemeldet ist. Von den Personen, die geschlechts- und altersmäßig zu dem Radarfoto passen, werden dann Bilder aus dem Einwohnermeldeamt angefordert. Dabei wird dann erstaunlicherweise dein Bild zu dem Blitzbild gepasst haben und deshalb haben die dich am Haken. Alles legal und normale Routine. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Ups, falscher Beitrag. sollte zu sb2k. Hol ich gleich nach. Quote Link to post Share on other sites
Guest MOG Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 LOL Mr. MURPHY Nach murphys law...... =>falscher psot im falschern thenma *g* ich will nix vom anwalt...... gruß mog Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Tja, woher ich meinen Namen habe braucht wohl nicht lange erläutert zu werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest MOG Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 aber mal back to the topic..... die können mir nicht den lappen wehnehmen oder ? weil ich 2mal so kurz hintereinander geblitzt worden bin ? oder ??? MOG Quote Link to post Share on other sites
Papa_Schlumpf 0 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Ich glaube es ist so... Du wirst mit mehr als 25 km/h erwischt......dann darfst du innerhalb einem Jahr nicht mit mehr als 20 km/h+ erwischt werden, ansonsten droht dir schon bei 21 km/h Fahrverbot.Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Bei deinem Fall wäre es ja dann so... das du nochmal Glück gehabt hättest.Sprich du kommst mit 75€ + 18€ Bearbeitungsgebühr + 35€ (=128€) davon und ersparst dir einen Monat ÖPNV. Gruss Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Das ist so nicht ganz richtig. Ein Fahrverbot wird bei einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung ausgesprochen.Für beide Fälle gibt es Regelbeispiele. Eine grobe Pflichtverletzung liegs so z.B. idR bei einer Geschwindigkeitsübertretung von igO +31 bzw agO von +41 vor. Ein anderes Beispiel für die grobe Pflichtverletzung ist der qualifizierte Rotlichtverstoß (also + 1 Sek) Eine beharrliche Pflichtverletzung wird idR angenommen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Geschwindigkeitsübertretung von + 25 (egal ob igO oder agO) eine weitere Übertretung von + 25 begangen wird. Das liegt in deinem Fall nicht vor, da bei einer Übertretung von +17 außer dem Verwarnungsgeld keine weiteren Rechtsfolgen bestehen (Fahrverbot, Punkte etc.) wird dir zunächst eine schriftliche Verwarnung zugeschickt. Diese kannst du bezahlen oder ablehnen. Erst wenn du diese ablehnst, werden Ermittlungen zur Fahrerfeststellung eingeleitet mit dem Ziel, einen Bußgeldbescheid gegen diesen zu erlassen. Bei fristgerechter Bezahlung einer schriftlichen Verwarnung erfährt die Behörde auch nicht, wer diesen verstoß begangen hat. Die o.g. Beispiele sind aber nur Regelbeispiele, von denen die Bußgeldstelle durchaus abweichen kann (dieses muß dann aber begründet werden) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Papa_Schlumpf 0 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Das ist so nicht ganz richtig. Ein Fahrverbot wird bei einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung ausgesprochen.Für beide Fälle gibt es Regelbeispiele. Eine grobe Pflichtverletzung liegs so z.B. idR bei einer Geschwindigkeitsübertretung von igO +31 bzw agO von +41 vor. Ein anderes Beispiel für die grobe Pflichtverletzung ist der qualifizierte Rotlichtverstoß (also + 1 Sek) Eine beharrliche Pflichtverletzung wird idR angenommen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Geschwindigkeitsübertretung von + 25 (egal ob igO oder agO) eine weitere Übertretung von + 25 begangen wird. Das liegt in deinem Fall nicht vor, da bei einer Übertretung von +17 außer dem Verwarnungsgeld keine weiteren Rechtsfolgen bestehen (Fahrverbot, Punkte etc.) wird dir zunächst eine schriftliche Verwarnung zugeschickt. Diese kannst du bezahlen oder ablehnen. Erst wenn du diese ablehnst, werden Ermittlungen zur Fahrerfeststellung eingeleitet mit dem Ziel, einen Bußgeldbescheid gegen diesen zu erlassen. Bei fristgerechter Bezahlung einer schriftlichen Verwarnung erfährt die Behörde auch nicht, wer diesen verstoß begangen hat. Die o.g. Beispiele sind aber nur Regelbeispiele, von denen die Bußgeldstelle durchaus abweichen kann (dieses muß dann aber begründet werden) GrußGoose Da lag ich wohl ein bisschen daneben. Danke für die Info. Gruss Quote Link to post Share on other sites
Guest BIBER Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Eine beharrliche Pflichtverletzung wird idR angenommen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Geschwindigkeitsübertretung von + 25 (egal ob igO oder agO) eine weitere Übertretung von + 25 begangen wird. Ab wann gilt denn das eine Jahr? Tag(e) des "Blitzens" oder ab Tag(e) des Bußgeldbescheids? Danke Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 @ Biber Beim ersten Verstoß gilt der Tag der Rechtskraft des BuGeBe, beim zweiten Verstoß aber das Blitzdatum - also ist es deutlich mehr als ein Jahr - leider. Quote Link to post Share on other sites
Guest MOG Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Hallo, also erstmal danke an alle, besonders an goose. Hab ich das jetzt richtig verstanden ja, in dem moment wo ich in ein paar tagen den Bußgeldbescheid in der hand habe fängt das Jahr an zu zählen ja ?Weil ich hab den Anhörungsbogen mit den Personalien etc. ja einen Tag vor dem erneuten blitzen abgeschickt. Aber dieser Brief zählt nicht, ja ? Sondern erst der, der jetzt noch kommen muß vonwegen was ich genau blechen muß etc. , richtig ???Ich weiß aber auch nicht so genau wie schnell ich beim 2ten mal blitzen war. Im normalfall ist man den lappen innerorts ja erst ab 31km/h drüber los, oder ? und sollte das jahr erst ab dem bußgeldbescheid , sprich dem 2ten schreiben anfangen, dann dürfte ich doch auch bis 30km/h zu schnell sein oder ??? áuch wenn cih drauf tippe das ich nur max. 20km/h zu schnell war... MOG Quote Link to post Share on other sites
Guest JR Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 Hallo zusammen,letztens gab es doch ein Urteil das es nicht erlaubt ist, wie hier in diesem Thread vielleicht doch gemacht wurde, das die Polizei wegen Geschwindigkeitsübertretungen etc. ins Einwohnermeldeamt geht und dort Passbilder vergleicht. Das Ganze ist wohl in, ich glaube es war Stuttgart, so praktiziert worden.Ein Gericht hat aber wohl wegen Datenschutz gesagt das dies nicht rechtens sei.Wer kann hierzu was sagen? Quote Link to post Share on other sites
Guest MOG Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Hey... ich hab vom ersten blitzer immer noch keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich den anhörungsbogen zurückgeschickt habe. und vom 2ten blitzer hab cih auhc noch ncihts bekommen...tut sich da vielleicht was negatives auf ? GRU?MOG Quote Link to post Share on other sites
Guest MOG Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 ach... und nochmal an Goose: Das mit der Frist von einem Jahr, in dem ich nciht nochmal schneller als 25km/h zu viel sein darf... dieses Jahr zählt erst ab dem tag an dem ich den Bußgeldbescheid habe, richtig ? Sprich wenn ich den Anhörungsbogen zurückgeschickt hab, und einen Tag später erneut geblitzt worden bin, dann kann mir nichts passieren, oder ? MOG Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 @MOG Nicht ganz! Die Frist beginnt von dem Tage an, wo der BG rechtskräftig geworden ist, nicht wenn Du ihn bekommen hast!Deine letzte Frage ist richtig. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.