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2mal geblitz worden


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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem.

Ich bin ausserorts mit 34km/h zu shcnell geblizt worden. Hab den anhörungsbogen auch zurückgeschickt und den verstoß zugegeben. Nun winken 75€ Strafe + 18€ gebühr und 3 punkte richtig ?

Einen tag nachdem ich den brief zurück geshcikt habe bin ich jetzt innerorts geblitzt worden mit cs 17km/h zu schnell..... hab da noch garnichts von bekommen und von dem anderen auch noch inx gerhört ?

 

was kann mir jetzt alles bestenfalls / schlimsmten falls / im normal fall passieren ?

 

gruß

 

MOG

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Was soll der Anwalt nützen? Daran, das du zu schnell gefahren bist, gibt es ja wohl nichts zu rütteln und jetzt haben die Behörden auch den richtigen erwischt. Dann kostet der Anwalt nur unnütz Geld, außer du hast eine passende Rechtsschutzversicherung.

 

Die Behörden haben dich mit Sicherheit auch nicht einfach so ausgewählt. Nachdem dein Vater geschrieben hat, das er es nicht gewesen ist, haben die sich angeschaut, wer noch zur Familie gehört bzw. unter der gleichen Adresse gemeldet ist. Von den Personen, die geschlechts- und altersmäßig zu dem Radarfoto passen, werden dann Bilder aus dem Einwohnermeldeamt angefordert. Dabei wird dann erstaunlicherweise dein Bild zu dem Blitzbild gepasst haben und deshalb haben die dich am Haken. Alles legal und normale Routine.

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Ich glaube es ist so...

 

Du wirst mit mehr als 25 km/h erwischt...

...dann darfst du innerhalb einem Jahr nicht mit mehr als 20 km/h+ erwischt werden, ansonsten droht dir schon bei 21 km/h Fahrverbot.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

 

Bei deinem Fall wäre es ja dann so... das du nochmal Glück gehabt hättest.

Sprich du kommst mit 75€ + 18€ Bearbeitungsgebühr + 35€ (=128€) davon und ersparst dir einen Monat ÖPNV.

 

Gruss

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Das ist so nicht ganz richtig. Ein Fahrverbot wird bei einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung ausgesprochen.

Für beide Fälle gibt es Regelbeispiele.

 

Eine grobe Pflichtverletzung liegs so z.B. idR bei einer Geschwindigkeitsübertretung von igO +31 bzw agO von +41 vor. Ein anderes Beispiel für die grobe Pflichtverletzung ist der qualifizierte Rotlichtverstoß (also + 1 Sek)

 

Eine beharrliche Pflichtverletzung wird idR angenommen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Geschwindigkeitsübertretung von + 25 (egal ob igO oder agO) eine weitere Übertretung von + 25 begangen wird.

 

Das liegt in deinem Fall nicht vor, da bei einer Übertretung von +17 außer dem Verwarnungsgeld keine weiteren Rechtsfolgen bestehen (Fahrverbot, Punkte etc.) wird dir zunächst eine schriftliche Verwarnung zugeschickt. Diese kannst du bezahlen oder ablehnen. Erst wenn du diese ablehnst, werden Ermittlungen zur Fahrerfeststellung eingeleitet mit dem Ziel, einen Bußgeldbescheid gegen diesen zu erlassen.

Bei fristgerechter Bezahlung einer schriftlichen Verwarnung erfährt die Behörde auch nicht, wer diesen verstoß begangen hat.

 

Die o.g. Beispiele sind aber nur Regelbeispiele, von denen die Bußgeldstelle durchaus abweichen kann (dieses muß dann aber begründet werden)

 

Gruß

Goose

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Das ist so nicht ganz richtig. Ein Fahrverbot wird bei einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung ausgesprochen.

Für beide Fälle gibt es Regelbeispiele.

 

Eine grobe Pflichtverletzung liegs so z.B. idR bei einer Geschwindigkeitsübertretung von igO +31 bzw agO von +41 vor. Ein anderes Beispiel für die grobe Pflichtverletzung ist der qualifizierte Rotlichtverstoß (also + 1 Sek)

 

Eine beharrliche Pflichtverletzung wird idR angenommen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Geschwindigkeitsübertretung von + 25 (egal ob igO oder agO) eine weitere Übertretung von + 25 begangen wird.

 

Das liegt in deinem Fall nicht vor, da bei einer Übertretung von +17 außer dem Verwarnungsgeld keine weiteren Rechtsfolgen bestehen (Fahrverbot, Punkte etc.) wird dir zunächst eine schriftliche Verwarnung zugeschickt. Diese kannst du bezahlen oder ablehnen. Erst wenn du diese ablehnst, werden Ermittlungen zur Fahrerfeststellung eingeleitet mit dem Ziel, einen Bußgeldbescheid gegen diesen zu erlassen.

Bei fristgerechter Bezahlung einer schriftlichen Verwarnung erfährt die Behörde auch nicht, wer diesen verstoß begangen hat.

 

Die o.g. Beispiele sind aber nur Regelbeispiele, von denen die Bußgeldstelle durchaus abweichen kann (dieses muß dann aber begründet werden)

 

Gruß

Goose

Da lag ich wohl ein bisschen daneben. Danke für die Info.

 

Gruss

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Eine beharrliche Pflichtverletzung wird idR angenommen, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Geschwindigkeitsübertretung von + 25 (egal ob igO oder agO) eine weitere Übertretung von + 25 begangen wird.

 

Ab wann gilt denn das eine Jahr?

 

Tag(e) des "Blitzens" oder ab Tag(e) des Bußgeldbescheids?

 

Danke

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Hallo,

 

also erstmal danke an alle, besonders an goose. Hab ich das jetzt richtig verstanden ja, in dem moment wo ich in ein paar tagen den Bußgeldbescheid in der hand habe fängt das Jahr an zu zählen ja ?

Weil ich hab den Anhörungsbogen mit den Personalien etc. ja einen Tag vor dem erneuten blitzen abgeschickt. Aber dieser Brief zählt nicht, ja ? Sondern erst der, der jetzt noch kommen muß vonwegen was ich genau blechen muß etc. , richtig ???

Ich weiß aber auch nicht so genau wie schnell ich beim 2ten mal blitzen war. Im normalfall ist man den lappen innerorts ja erst ab 31km/h drüber los, oder ? und sollte das jahr erst ab dem bußgeldbescheid , sprich dem 2ten schreiben anfangen, dann dürfte ich doch auch bis 30km/h zu schnell sein oder ??? áuch wenn cih drauf tippe das ich nur max. 20km/h zu schnell war...

 

MOG

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Hallo zusammen,

letztens gab es doch ein Urteil das es nicht erlaubt ist, wie hier in diesem Thread vielleicht doch gemacht wurde, das die Polizei wegen Geschwindigkeitsübertretungen etc. ins Einwohnermeldeamt geht und dort Passbilder vergleicht. Das Ganze ist wohl in, ich glaube es war Stuttgart, so praktiziert worden.

Ein Gericht hat aber wohl wegen Datenschutz gesagt das dies nicht rechtens sei.

Wer kann hierzu was sagen?

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Hey...

 

ich hab vom ersten blitzer immer noch keinen Bußgeldbescheid bekommen nachdem ich den anhörungsbogen zurückgeschickt habe. und vom 2ten blitzer hab cih auhc noch ncihts bekommen...

tut sich da vielleicht was negatives auf ?

 

GRU?

MOG

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ach...

 

und nochmal an Goose:

 

Das mit der Frist von einem Jahr, in dem ich nciht nochmal schneller als 25km/h zu viel sein darf... dieses Jahr zählt erst ab dem tag an dem ich den Bußgeldbescheid habe, richtig ? Sprich wenn ich den Anhörungsbogen zurückgeschickt hab, und einen Tag später erneut geblitzt worden bin, dann kann mir nichts passieren, oder ?

 

MOG

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