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Von hinten geblitzt


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Guest DerJupp

Hallo,

 

ich hätte da mal eine kleine aber bedeutende Frage.

Ich bin soeben durch eine lange 30 Zone (*kotz*) gefahren, und habe zu meinem Glück den Blitzwagen sofort gesehen. Als ich dann langsam dran vorbei gefahren war, habe ich wieder ein bisschen beschleunigt. Und schwups hat es hinter mir geblitzt (*grübel*)

 

Mich würde mal interessieren ob mir als Fahrer irgendwas passieren kann. Ich war bisher immer der Ansicht, das man durch Kennzeichen + Gesicht identifiziert wird. Hab ich da recht ? Oder können die mir ein Busgeld auch so aufbrummen?

 

Dazu ist noch zu sagen, ich hatte von Bekannten schon gehört das das Fahrzeug in beiden Richtungen, also auch den Gegenverkehr; blitzen kann. Nur bin ich mir halt nicht sicher ob ich durch ein Foto von meinem Kofferraum auch belangt werden kann.

 

Bin mal gespannt was hier so bei rumkommt ;)

 

:rolleyes:;):o

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Nun da hast du wohl ein Meßfahrzeug erwischt, welches den abfließenden Verkehr mist und wenn du unmittelbar VOR diesem also noch innerhalb des Meßbereiches beschleunigst dann blitzt es. War etwas unklug sofort zu beschleunigen. Sie werden den Halter des Pkw/Krad anschreiben also wohl dich. Zur weiteren Verfahrensweise zu "ich bin nicht gefahren" schaue im Forum nach.

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Der Blitz sollte eher dem Gegenverkehr gegolten haben, wenn welcher da war. Wenn es dich wirklich treffen sollte, und tatsächlich ein AB kommen sollte (eher unwahrscheinlich), gibtst du den Verstoß nicht zu, machst sonst keine Angaben, und das war es dann.

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Guest Gast_DerJupp

Na dann hoffe ich ja mal das ich mich auf deine Aussage verlassen kann. Also Gegenverkehr war da bestimmt nicht .. den hätte ich gesehen.

 

Also Daumen drücken :angry:

 

Gruß Jan

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Es wäre interessant zu wissen, ob der Blitzer mit zwei Messgeräten ausgestattet war und ob der Blitzer auf deiner Seite stand oder auf der anderen Seite! Es kann auch gut sein, dass der Film voll war oder die Messstelle gerade eingerichtet wurde!

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  • 4 weeks later...
Guest Guest

Also, bei mir vor'm Haus (Zone 30 in München) steht öfter mal ein BMW X5 (der 4,6is wohlgemerkt!! Die bayerische Polizei muss ja das Geld haben! :blink: ), der "Blitz-Einrichtungen" sowohl nach hinten als auch nach vorne hat und definitiv auch den abfließenden Verkehr blitzt. Wie's mit der Fahrer-Identifikation aussieht, weiss ich nicht genau; aber einer (üblicherweise der Halter, wenn's der andere nicht zugibt) muss dafür geradestehen.

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Guest usvenu

Also. Der Fahrer des Farzeuges muss unbedingt zu erkennen sein. Sollte das nicht der fall sein,liet die Beweisslast bei der jeweilige Einrichtung die für die Messung Verantwotlich ist.

Ein guter Rat von mir ist,bei einem Busgeldbescheit keine angaben zu machen.

Man muß nur die Personalien zum Fahrzeughalter angeben.

Aber üblicher weise ist es in Deutschland nicht üblich,von hinten zu messen!

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Ach Du lieber Handkäs', was steht hier denn wieder für ein Unsinn... :ph34r:

 

aber einer (üblicherweise der Halter, wenn's der andere nicht zugibt) muss dafür geradestehen.

So ein Quatsch - wenn's niemandem nachgewiesen werden kann (z.B. Foto, Zeugenaussage), muss auch niemand dafür "geradestehen", völliger Humbug.

 

Der Blitz wurde mit Sicherheit manuell ausgelöst - vielleicht weil man Dir wegen diesem respektlosen Beschleunigen eine "Lektion" erteilen wollte (mir so ähnlich schon passiert - habe später den zuständigen Datenschutzbeauftragten angerufen..., passiert ist natürlich nichts).

Vielleicht aber auch, weil Du nicht angeschnallt warst oder sowas, und da könnten sie's ja mal probieren...

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Guest Michael
habe später den zuständigen Datenschutzbeauftragten angerufen..., passiert ist natürlich nichts

ähm, und was hättest du erwartet, was der Datenschutzbeauftragte macht? :ph34r:

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