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Osnabrück - Stadt muss Schwellen tiefer legen


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Mit ihren Fahrbahnschwellen gegen die Rennszene an der Pagenstecherstraße ist die Stadt zu weit gegangen. Das ist der Tenor eines Urteils, das die 10. Zivilkammer des Landgerichts gestern gefällt hat. Einem Autofahrer, dessen Wagen an einer solchen Schwelle beschädigt wurde, sprach das Gericht Schadensersatz zu. Es ist das zweite Mal, dass ein Gericht städtischen Aktionen gegen die Tuningszene einen Riegel vorschiebt.

 

Wenn die Frühlingsgefühle erwachen, wird die Pagenstecherstraße regelmäßig zum Treffpunkt junger Leute, die dem Autokult frönen. Sie stellen ihre frisierten Karossen zur Schau und liefern sich gelegentlich auch Rennen. Dass dabei die vorgeschrieben 50 km/h nicht eingehalten werden, versteht sich von selbst. Ein Umstand, der die Stadt und die Polizei auf den Plan ruft. Mit massiven Kontrollen und Absperrgittern soll der Tuningszene die Lust am Rasen genommen werden. Und eben mit Fahrbahnschwellen.

 

Die stählerne Schwelle, die zum Stein des Anstoßes wurde, ist 11,7 cm hoch. Eine Höhe, so befand das Gericht, die nicht nur tiefer gelegten Autos gefährlich werden kann, sondern auch Serienfahrzeugen. Mit einem solchen Familienwagen war der Kläger am 20. April 2001 über das Hindernis gefahren. Und zwar, nachdem ein Polizist ihm beteuert hatte, dass nichts passieren könne. In dem Auto saßen vier Personen. Genug Gewicht, um den Wagen gehörig aufsetzen zu lassen. Es krachte, und die Reparatur kostete 1184,46 Euro. „Die Rechnung geht an die Stadt“, sagte sich der Autofahrer.

 

Doch die wollte sich nicht darauf einlassen und gab ihm die Schuld für den Sachschaden. Im Rechtsstreit warfen die Vertreter der Stadt dem Fahrzeuglenker vor, er sei zu schnell über das Hindernis gebraust. Polizisten hätten darauf hingewiesen, dass er die Schwelle auf eigene Gefahr überqueren müsse. Im Übrigen habe der TÜV an dem eisernen Balken nichts auszusetzen gehabt. Dieser Auffassung mochte sich das Gericht jedoch nicht anschließen. Gegen Fahrbahnschwellen sei nichts einzuwenden, wenn es darum gehe, die Raser am Vorwärtskommen zu hindern, befand die Zivilkammer. Doch die Hindernisse müssten so konzipiert sein, dass sie Serienfahrzeugen nichts anhaben könnten. Maßgeblich für den Richterspruch war die Aussage eines Gutachters, dass mit 11,7 cm Höhe die Schwelle des Zulässigen eindeutig überschritten sei. Somit wurde die Stadt verpflichtet, dem Kläger die entstandenen Kosten plus Zinsen zu erstatten.

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Stadt in die Berufung geht, ist noch nicht entschieden. Pressesprecher Sven Jürgensen kündigte an, dass man sich zunächst mit dem Kommunalen Schadensausgleich beraten wolle. Bei künftigen Aktionen gegen die Rennszene werde das Urteil auf jeden Fall berücksichtigt. Im übrigen, so betonte Jürgensen, würden seit dem Schadensfall ohnehin niedrigere Schwellen benutzt.

 

Die Stadt musste mit der gestrigen Entscheidung schon die zweite gerichtliche Niederlage im Zusammenhang mit illegalen Autorennen an der Pagenstecherstraße einstecken. Auch im ersten Fall hatte ein Unbeteiligter geklagt, und zwar gegen die Praxis, Aufenthaltsverbote für die Rennmeile zu verhängen. Diese Aufenthaltsverbote dürften nur ausgesprochen werden, wenn die Adressaten nachweislich gegen Recht und Gesetz verstoßen hätten, urteilte das Verwaltungsgericht im Mai 2002.

 

© Neue Osnabrücker Zeitung

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In so mancher deutschen Großstadt werden seit langem Drogen auf offener Straße vertickt, die Polizei weiss ganz genau, wo die Stellen sind und alles wie sie tun können, ist, hin und wieder eine Streife vorbei schicken, die die Dealer auseinander treibt ("Platzverweis"), damit diese sich nach 10 Minuten am selben Ort wieder treffen, um lachend ihre Geschäfte fortzusetzen. Zum großen Leid der Anwohner.

 

Aber gegen die bösen "Raser" (wie ich dieses Wort hasse) muss man mit massivem Aufwand Hindernisse verlegen, die gehören ja mal so richtig gegängelt. Ich lach mich weg. Möchte nicht wissen, was das gekostet hat. Wenn das als sicher gilt, dass die Stadt die Kosten erstattet, müsste man massenhaft mit schrottreifen, vollbesetzten (aber nicht umgebauten) Autos diese Schwellen überqueren und sich dann die Kosten erstatten lassen, irgendwann knicken die dann schon ein und entfernen sie kleinlaut wieder.

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Ja super, find ich echt gut! Endlich bekommt die Stadt Osnabrück mal Ihre Schranken aufgezeigt. Im April und Mai hatte man dort an alle (!!!) Leute, die nur ein solches Auto gefahren haben und auf die Strasse eingebogen sind, einen Platzverweis erteilt. Muss man sich mal vorstellen...

 

Demnächst wird vor einer Bank auch Platzverweise erteilt, man könnte sie ja auch ausrauben....

 

Wen's interessiert: www.pagenstecher.de

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