Guest Neral Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 Hialso ich bin ueber rot gefahren war um 23.07Uhr da war die gelbphase 3sek und dann bin ich ueber rot gefahren also liege aber noch unter einer sek.bin aber noch in der probezeit das auto ist auf meinen vater angemeldet.mit was muss ich rechnen kann ichmich nicht irgendwie rausreden ??muss hab 22uhr die gelbphase nicht laenger als 3 sek liegen ??? gruss neral Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 muss hab 22uhr die gelbphase nicht laenger als 3 sek liegen ???Also, allein schon für so blöde Fragen gehörst Du eigentlich zur Nachschulung geschickt! mit was muss ich rechnen kann ichmich nicht irgendwie rausreden ??Mit 3 Flenspunkten und Nachschulung. Wenn Du an Ort und Stelle angehalten wurdest, dann keine Chance. Ansonsten kommt es drauf an, wer den Anhörungsbogen kriegt. Wenn sie Deinen Vater als Übeltäter vermuten und er die Strafe auf sich nehmen würde, kann das klappen. Aber ich als Vater würde an die Frage von oben denken und erst mal die Stirn runzeln. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 hehe nee ich hatte nur irgendwie sowas duester in erinnerung, weil einige ampel werden abends auch abgeschaltet naja hm... vieleicht kann ich das auch auf meinen kumpel schieben wenn mein vater das nicht mit macht. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 Die Mindestdauer der Gelbphase ist nur von der erlaubten Geschwindigkeit abhängig:70 km/h: 5 s60 km/h: 4 s50 km/h: 3 s Neben den 3 Punkten und der Nachschulung sind noch 50 Euro fällig. Quote Link to post Share on other sites
Guest Neral Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 achso war das.. und wenn ich das auf meinen kumpel/vater schiebe mit was muessen sie dann rechnen ?? also da es ja unter einer sek ist wirds doch weniger oder nicht ? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 Wenn kein Foto dabei war oder eines, auf dem man den Fahrer nicht erkennt, kann sich dein Vater oder auch dein Kumpel angeben. Die Strafe wird aber nicht geringer; bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß über 1s läge sie dagegen wesentlich höher. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 doch war eins dabei. aber mit etwas vorstellungskraft wuerde ich sicher als mein kumpel durchgehen. oder ueberpruefen die das streng ??danke nochmal fuer eure schnellen antworten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 4, 2004 Report Share Posted June 4, 2004 bis 1 Sekunde-50+18 Euro, drei Punkteüber 1 Sekunde-125+18 Euro, vier Punkte, ein Monat ÖPNV Bedenke das man wegen einer falschen Verdächtigung (§164 StGB) bestraft werden kann. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted June 5, 2004 Report Share Posted June 5, 2004 MOment !Meines wissens braucht er doch nur bei Rotlichverstößen ab 1 sek zur Nachschulung. Wenn du also 0,93 hattest, kostet das was in Richtung 50€ uns gut is.Wieso das auf Vater schieben?? mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 5, 2004 Report Share Posted June 5, 2004 Falsch. Da ein A-Verstoß vorliegt gibt es NS und PZverlängerung. Quote Link to post Share on other sites
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