Guest phreak Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 Hallo! Ich bin vor 2 1/2 Monaten vermutlich mit dem Auto meines Vaters geblitzt worden. Da beim Anhörungsbogen (leider mehr als 30 drüber) kein Foto bei war, hat er wahrheitsgemäß geantwortet, daß er an besagtem Tag nachweislich um die Uhrzeit auf Arbeit war. Jetzt haben sie mich angeschrieben - selbiger Bogen "Ihnen wird zur Last gelegt" - ohne irgendeinen Bußgeldbescheid oder etwa ein Foto. Ehrlich gesagt kommt mir das spanisch vor - als hätte man sich herausgesucht, wer es denn _wahrscheinlich_ sein könne. Es sind nun nur noch rund 2 Wochen, bis 3 Monate seitdem um sind. Ist der Anhörungsbogen als klare Identifizierung meinerseits zu verstehen (dort steht nichts)? Oder greift noch immer die 3-Monats-Regel? Ist es mein Recht, das Foto zu verlangen, bevor ich irgendeine Schuld eingestehe? Immerhin bin ich nicht die einzige Person, die das Auto nutzt! Ich habe nämlich das Gefühl, daß denen keine eindeutige Identifizierung möglich ist. Ein erwünschter Nebeneffekt wäre natürlich, daß mit einer solchen Antwort auch die besagten 3 Monate um wären... Würde mich auf Beantwortung freuen! Quote Link to post Share on other sites
Guest phreak Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 Sorry, falsches Forum. Ich kann's leider nicht mehr löschen und umsetzen Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 Die 3-Monats-Frist läuft jetzt gegen dich neu an. Du kannst um ein Foto bitten; schicken müssen sie es dir nicht. Möglicherweise haben sie schon einen Abgleich der Fotos vorgenommen; so einfach kommst du da nicht mehr heraus. Quote Link to post Share on other sites
angemon 0 Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 @traffic warum läuft die verjährungsfrist den neu an? wenn schon 3 monate um sind ist das doch verjährt, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest phreak Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 Nein, sind ja noch keine 3 Monate um... nur 2 1/2 Hat einer 'ne Ahnung, wie ich es regele, WANN ich den Fleppen abgeben muß? Sofort ist eher ungünstig... Quote Link to post Share on other sites
zwonk 0 Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 @phreak: noch probezeit?wieviele punkte insgesamt? wenn es dein erster verstoss ist, der ein fahrverbot mit sich zieht, dann kann das i.d.r. dauern, bis du den bescheid zur "abgabe" bekommst.... und selbst wenn der bescheid "sofort" kommt, hast du 4 monate zeit, deinen fs abzugeben....... Quote Link to post Share on other sites
Guest phreak Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 Keine Sorge, die Probezeit ist schon lange um . Und es ist auch der erste Verstoß. Entweder bremse ich schnell genug, oder fahre einfach "normal". Wenn Du aber im Tran jmd. hinterherfährst, der gen Ortsausgang Vollgas gibt, und der Onkel der Grünen an dem Gerät fummelt, bis er zur Seite springt, und Du es entdeckst, dann hast Du eben Pech gehabt. Da kommt mir die Idee, das gleich noch wesentlich weiter zu verschieben... ma schaun... eventuell kommts dann in die Zeit vom Praktikum... muß man das Ding eigentlich persönlich vorbeibringen, oder wie läuft das? Quote Link to post Share on other sites
zwonk 0 Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 @phreak: du kannst es persönlich vorbeibringen oder auch per post schicken - dann aber mindestens per einschreiben..... wie gesagt, der bgb kommt zu dir ins haus geflattert und die aufforderung zur abgabe deines fs gleich mit drin......hast dann 4 monate zeit......steht aber alles drin! mir ging es vorhin um die nachschulung, als ich schrieb, dass das dauern kann, aber ich war wohl zu voreilig! also, warten, bis bgb kommt und dann hast du 4 monate zeit! beim zweiten mal ist nach rechtskraft der fs SOFORT abzugeben..... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 27, 2004 Report Share Posted May 27, 2004 Mittels eines Einspruches gegen den BGB kann das FV noch weiter verschoben werden. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 28, 2004 Report Share Posted May 28, 2004 @angenom: "warum läuft die verjährungsfrist den neu an? wenn schon 3 monate um sind ist das doch verjährt, oder?" Es waren doch erst 2,5 Monate seit Tat um, und u.A. mit der Austellung eines AB läuft die Frist gegen den Betroffenen eben neu an. Quote Link to post Share on other sites
Flitzeber 1 Posted June 3, 2004 Report Share Posted June 3, 2004 @angenom: "warum läuft die verjährungsfrist den neu an? wenn schon 3 monate um sind ist das doch verjährt, oder?" Es waren doch erst 2,5 Monate seit Tat um, und u.A. mit der Austellung eines AB läuft die Frist gegen den Betroffenen eben neu an. Also ist die Sache erst verjährt wenn er noch vor Ablauf der 3 Monate nach Erhalt des AB keinen Bußgeldbescheid und keine Aufforderung zur Ablieferung des FS erhält.Da die Verjährung durch den Erhalt des AB unterbrochen wird.mfg Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.