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Anhängerbetrieb mit 100km/h


Guest Pferdestehler

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Guest Pferdestehler

Huhu Members,

 

da mich in letzter Zeit das Thema 100km/h bei Anhängern beschäftigt hat und ich das für mich gelöst habe, hier mal eine (hoffentlich komplette) Zusammenstellung, was ich zum Thema an Informationen habe.

 

Voraussetzungen für den legalen Betrieb eines Anhängers bei 100km/h:

 

§18 StVO (9. Ausnahmeverordnung ist entscheidend)

 

Wichtige Punkte:

 

1) Zugfahrzeug hat ABS.

 

2) Anhänger hat sinnvollerweise eine Bremsanlage (im allgemeinen eine Auflaufbremse). Ohne Bremse sinkt das zGG sehr stark ab.

 

3) Anhänger hat hydraulische Schwingungsdämpfer (aka Stoßdämpfer). Ohne Dämpfer sinkt das zGG sehr stark ab.

 

4) Gespann wird im bereits angemeldeten Zustand bei einer Prüforganisation vorgeführt (TÜV, Dekra), dort wird dann ein Gutachten über das Vorhandensein aller Voraussetzungen an beiden Fahrzeugen nach §18 erstellt und eventuell eine Ablastung des Anhängers erledigt (KFZ-Brief benötigt für Änderung). Gebühren etwa 60 Euro.

 

5) Die Reifen am Hänger müssen für mindestens 120km/h ohne Einbuße im Lastindex freigegeben und maximal 6 Jahre alt sein.

 

6) Eine Ablastung gilt für alle Zugfahrzeuge, die 100km/h-Freigabe nur für das im Gutachten bescheinigte. Der Gesetzgeber hat leider versäumt, einen Betrieb mit mehreren verschiedenen tauglichen Zugfahrzeugen zu erlauben. Also mit einem fremden Zugfahrzeug: 80km/h bei weiterhin bestehender Gewichtsablastung.

 

7) Formel für die Ablastung:

 

Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers im Betrieb = X * Leergewicht Zugfahrzeug (KFZ-Schein) - Stützlast (zwischen 0 und 100kg je nach Zugfahrzeug) bei

 

- Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: ... X = 0,3,

 

- Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern: ... X = 0,8,

 

- Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern: ... X = 1,1, wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:

 

-- zulässige Masse Anhänger <= zulässige Masse Zugfahrzeug,

 

-- zulässige Masse Anhänger <= zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,

 

Beispiel: Zugfahrzeug Leergewicht nach Schein 1800kg. Anhängelast gebremst nach Schein 2100kg (bis 8% Steigung) bzw. 1900kg. Stützlast maximal 100kg (ABE Kupplung). PKW-Anhänger zGG 2500kg. Ablastung PKW-Anhänger auf 1800 * 1,1 = 1980kg. Im Betrieb dann geht vom zGG des Hängers noch die Stützlast ab. Somit ist bei maximaler Ausnutzung der Stützlast bereits bei 1880kg Ende der Fahnenstange, obwohl in den Brief des Anhängers 1980kg eingetragen werden.

 

8) Dann geht es zu Zulassungsstelle, Stelle für Ausnahmegenehmigungen. Dort wird die Angelegenheit nochmals von einem Ingenieur geprüft und dann die gesiegelten Plaketten ausgegeben. Falls eine Ablastung erfolgt ist, muß vorher ein neuer KFZ-Schein mit den veränderten Daten bei der Zulassungsstelle erstellt werden. Gebühren etwa 10 Euro für den KFZ-Schein (technische Änderung) und 60 Euro für die Sondergenehmigung.

 

9) Die Plaketten müssen angebracht werden, die kleine in der Mitte oben an der Frontscheibe Zugfahrzeug. Die große gut sichtbar an der Hinterseite des Hängers.

 

10) Die von der Zulassungstelle gegengezeichnete Sondergenehmigung der Prüfstelle muß bei jeder Fahrt mit dem Gespann mitgeführt werden und ist bei Kontrollen vorzuzeigen.

 

11) Die Genehmigung erlischt im Moment im Jahre 2006, eine Verlängerung ist aber zu erwarten.

 

Hoffe, ich hab nichts vergessen in der Eile, falls doch bitte die Fehler per PM übermitteln, ich ändere dann hier.

 

Und jetzt ein paar Bilder zur Dokumentation.

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Im übrigen ist die Erhöhung der Geschwindigkeit für die Achshersteller kein leichtes Unterfangen gewesen. Die Konstruktion der Bremstrommeln musste geändert werden, um den erhöhten Belastungen gerecht zu werden. Ein Zielkonflikt, weil man natürlich versucht das Werkstück so leicht wie möglich zu halten. AL-KO und BPW haben allerdings ziemlich gute Konstrukteure :) Andere Hersteller haben einfach die Technischen Zeichnungen "abgemalt", teilweise mit Fehlern. Es kam zu Brüchen der Bremstrommeln aufgrund von Überlastung. Jedenfalls bist du auf der sicheren Seite mit deinem Humbaur-Anhänger.

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Ich bin mit Humbaur sehr zufrieden, ist schon der zweite Hänger von der Firma. Qualitativ sehr hochwertig. Achsen sind bei beiden Hängern AL-KO. Ein Nachbar gegenüber hat sich einen Motorrad-Trailer aus tschechischer Produktion geholt mit "deutscher Achse" (Firma weiß ich nicht mehr, war jedenfalls keine von beiden). Er war mit der Qualität zufrieden, sei doch eh alles gleich. Stimmt aber nicht, die Teile haben Rohschnitt, schlechte Verzinkung etc. Da lob ich mit Humbaur.

 

Der Nachbar und sein Trailer (WoMo war nur gemietet, ein Traum auf Rädern):

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Es gibt nicht viele deutsche PKW-Anhänger-Achshersteller.

 

Marktführend: AL-KO in Kötz (nur auf PKW-Sektor)

 

Gefolgt von der BPW in Wiehl (PKW-Achsherstellung in Paderborn, damals Firma Peitz). Im LKW und Nutzfahrzeugbereich unumstrittene Numero Uno.

 

Dann kommt Knott in Egstätt (Nähe Chiemsee)

 

Dann kommt WAP (Borchen bei Paderborn), Nieper (Solingen), Schlegl (Schwarzenfeld)

 

 

Zu Humbaur:

 

Der Herr Humbaur kam ursprünglich von Firma REISCH (Hollenbach) und hat eine tolle Karriere hingelegt. Ich frage mich allerdings WIE der das macht. Qualitativ hochwertige Anhänger, deutsche Produktion. Dort werden seit Jahr und Tag AL-KO Achsen verbaut. Die sitzen nur wenige Kilometer von Gersthofen (Augsburg) entfernt (Kötz --> ULM).

 

Ich sehe, dass du einen Anhänger "deluxe" hast. Richtig gutes Teil....

 

Im übrigen baut AL-KO auch komplette Chassis für die Wohnmobile. Ziemlich gut gemacht....

 

Gruß

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Wenn ich überlege, was das für ein bürokratischer Superaufwand ist, einen Anhänger für 100 km/h zuzulassen, überkommt es mich..... wie lange hast du für die Zulassung gebraucht?? Oder hat das Humbaur für dich erledigt?? (habe das Kleingedruckte im Thread nur überflogen).

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Hab alles selbst gemacht.

 

1. Tag: Abholung Hängerpapiere / Kaufpreis bezahlt -> Zulassungsstelle -> Händler, Hänger abholen -> TÜV Gutachten für 100km/h inkl. Ablastung = Dauer rund 6 Stunden

 

2. Tag: -> Zulassungsstelle, technische Änderung -> Zulassungsstelle, Ausnahmegenehmigung, Prüfung und Ausgabe Plaketten = Dauer rund 3 Stunden

 

Die Kosten stehen weiter oben (waren über 120 Euro + Sprit + Arbeitsausfall).

Ich seh das Hauptproblem darin, erst mal zu wissen, in welcher Reihenfolge man wohin muß, um was denn nun zu erreichen. Hatte mich vorher zum Glück schon im Internet informiert. Sonst hätte das wahrscheinlich doppelt so lange gedauert und eventuell hätte ich den Hänger auch erst mal falsch (ohne Dämpfer) bestellt. Wobei die technischen Voraussetzungen absolut in Ordnung gehen, Dämpfer sind definitiv sinnvoll für schwere Anhänger. Nur der Bürokratiekram... Hätte den Hänger gerne bereits ab Werk als 100km/h-Zulassung bekommen, geht aber nicht, weil Gesetzgeber die Koppelung an nur ein Zugfahrzeug voraussetzt. Da besteht Änderungsbedarf.

Mein Vorschlag: Eintrag in die Hängerpapiere, daß bei 100km/h das Zugfahrzeug 1) ABS haben muß 2) ein bestimmtes Mindestgewicht nicht unterschreiten darf. Und schon könnte man mit jedem passenden Fahrzeug den Hänger schneller ziehen.

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´Hier auf dem Land geht das so:

 

Auto Hänger zur örtlichen Kfz - Werkstatt fahren. Der TÜV Onkel kommt immer am Donnerstag um 15.00. TÜV Mann schaut, computerquälen für den Ausdruck der Bestätigung, runde Summe blechen (Gebühr TÜV + Werkstattspende).

 

Dauert etwa 30 Minuten, dann Zulassungsstelle, zwischen 30 und 60 Minuten.

 

 

Ein echtes Problem ist, daß man den Hänger nur mit dem eingetragenen Auto mit 100 fahren kann, nicht jedoch mit einem anderen, z.B. baugleichen Wagen (siehe oben).

 

Dann muß wieder neu geschaut, eingetragen usw. werden.

 

Glücklicherweise darf man aber den Hänger mit 100 - Schild durchaus an einen nicht eingetragenen Wagen hängen (und dann eigentlich 80 fahren). Am Hänger steht aber 100, und wenn das Zugfahrzeug nicht gerade ein Mini ist, kann man durchaus schon mal 100 fahren, wer merkt das schon?

 

 

MfG

 

Kaimann

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  • 1 month later...
Glücklicherweise darf man aber den Hänger mit 100 - Schild durchaus an einen nicht eingetragenen Wagen hängen (und dann eigentlich 80 fahren). Am Hänger steht aber 100, und wenn das Zugfahrzeug nicht gerade ein Mini ist, kann man durchaus schon mal 100 fahren, wer merkt das schon?

der, der vorn die Plakette vergeblich sucht? :lol:

 

Gruss,

 

Geblitzter :blink:

btw: Weiss jmd. eine gute&guenstige Versicherung fuern Anhaenger Wohnwagen mit Teilkasko? Bj. 79, da wollen viele nicht mehr Kasko versichern :geil:

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  • 11 months later...
Guest Pferdestehler

Weiteres Gutachten, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sein sollten. Kostet eben doppelt. Und der Hänger ist soweit abgelastet, wie es dem schwächsten Zugfahrzeug entspricht.

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  • 1 year later...

Kleines Update:

 

Mit der "dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 22.10.2005" :) ist die Anhänger/Zugfahrzeug-Bindung entfallen.

 

Man kann jetzt für jeden Anhänger (auch ohne Bremse und Stoßdämpfer) eine 100 km/h-Plakette beantragen.

 

Ist der Anhänger nach 1990 erstmals zugelassen, kann die Plakette direkt erteilt werden.

Bei älteren Hängern kann eine Prüforganisation die 100 km/h Eignung bestätigen.

 

Also:

 

1. Zugfahrzeug braucht keine Plakette

 

2. Für den Anhänger allein kann eine 100km/h-Zulassung betrieben werden

 

3. Die Gewichtsfaktoren bleiben unberührt, d. h. der Führer des Zuges ist dafür verantwortlich,

daß die entsprechenden Werte eingehalten werden.

 

Beispiel:

Für meinen ungebremsten 750kg-Anhänger ohne Bremse und Stoßdämpfer habe ich problemlos die Plakette bekommen.

 

Damit mit diesem Hänger 100km/h gefahren werden dürfen, muß das Zugfahrzeug

mindestens 750/0,3=2500kg Leergewicht haben, ansonsten gilt Tempo 80.

 

 

Hier gibt's nähere Infos auf Seite 44 und 45.

 

 

Gruß, Obert

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  • 2 years later...

Frage an alle, die sich mit dem Thema befassen:

 

Wir Östereicher durchqueren regelmäßig die schöne Bundesrepublik.

Bei uns ist 100 mit Hänger am Highway kein Thema. Um zumindest identische Bedingungen vorzufinden, möchte ich gerne meinen Hänger mit der deutschen 100-er Tafel verzieren (lassen).

 

Macht mir das der TÜV in D ? Oder gilt das nur für in D zugelassene Anhänger ? Die hübsche grüne Umweltplakette hab ich ja auch schon vorne auf der Scheibe.

 

Grüße aus Wien

 

Hotzenplotz

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  • 1 year later...

Da hier lauter Spezis sind frag ich mal:

 

Hab nen Humbaur 132513 mit BPW Achse.

Sind hier zur Nachrüstung von Radstoßdämpfern Schweißarbeiten nötig, oder sind die Montagelöcher schon da?

Wenn man nix schweißen muß, welche Dämpfer benötige ich für 100 Km/h zul.?

 

Danke

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  • 1 year later...

Hallo zusammen,

 

ich hätte da eine Frage zum Alter der Reifen von 6 Jahren.

 

Mein Hänger ist hat seit Anbeginn eine 100 km/h Zulassung und demnächst ist die HU fällig.

 

Verstehe ich das richtig:

 

Sofern die Reifen älter als 6 Jahre sind, erlischt die 100 km/h Zulassung?

Onkel Google hatte auch keine AUskunft für mich.

 

Weiß hier jemand Rat?

 

Vielen Dank

 

LG

Werner

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  • 6 months later...

Warum nicht?

Die 100er Zulassung ist doch jetzt nicht mehr zugfahrzeuggebunden, sondern im Wesentlichen nur von den Eigenschaften des Hängers abhängig.

Musste mal bei Hängervermietungen rumtelefonieren, ob die sowas im Fuhrpark haben.

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  • 6 months later...
Guest MartinXXL

Dann lösche mal bitte noch die ersten beiden Sätze und diesen Post wieder - danke.

 

MfG und schönen abend

 

MartinXXL

 

[mod]

Wie schon einmal gesagt, wird hier nichts gelöscht was nicht notwendig erscheint.

 

Es ist doch ersichtlich, dass die beiden Themen verbunden wurden sind.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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Guest MartinXXL

Sollte doch nur besser aussehen, als das man 'nen Link in den selben Thread hat. Aber ist doch egal ... Hauptsache meine Frage wird irgendwann mal beantwortet. Habe mal gegoogelt. Der eine sagt, dass das inzwischen erlaubt ist ... der nächste nicht ...

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Hauptsache meine Frage wird irgendwann mal beantwortet.
Komm mal von Deinem überheblichen Anspruchsdenken runter.

 

Habe mal gegoogelt. Der eine sagt, dass das inzwischen erlaubt ist ... der nächste nicht ...
Ich auch, und nach wenigen Sekunden die Antwort gehabt.

Du solltest nicht bei politischen Parteien googeln...

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Guest MartinXXL

In dem Falle war sie nicht verwittert sondern teilweise zerstört. Mann hat noch zwei nullen und das Wappen von Berlin erkannt. In den Papieren stand 100 km/h, wenn Leermasse größer als 1091 kg sind - das war mein Auto und es stand drinne Mitanhänger und da bin ich dann auch die 100 gefahren. Wie hat der Vermieter gesagt: Die Beamten können doch in die Papiere schauen und da steht alles drinne. Sollte es eine Strafe für die fehlende 100 geben, übernehme ich sie gerne.

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  • 6 years later...
  • 1 month later...

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