Hallo Leute, erstmal herzliche Grüße an alle als Neuling! Zum Thema: Ich habe unter Missachtung der Vorfahrt beim Linksabbiegen in eine vorfahrtberechtigte Straße ein von links kommendes Fahrzeug übersehen. Gott sei dank geht es uns beiden soweit gut außer leichten Personenschäden und schweren Sachschäden. Mir wird nun fahrlässige Strassenverkehrsgefährdung (315c) und fahrlässige Köperverletzung (229?) vorgeworfen. die Atemalkohohlkontrolle ergab 0,34 Promille. BAK steht noch aus. Laut Führer des anderen FZGs soll ich mit 30 Km/h in die Kreuzung eingefahren sein, während er (bei erlaubten 80