Hallo nochmal, Angehangen an meine Frage mit dem L17 Führerschein, möchte ich gerne Wissen wie das mit dem Führerschein im Ausland aussieht? Der l17 gilt wohl uneingeschränkt in Deutschland, für die Zulassung zur Prüfung konnte mir bis jetzt kein Sachbearbeiter eine klare aussage geben. Reicht es, meinen Hauptwohnsitz für 185 Tage umzumelden bzw, in diesem fall nach Österreich, um dort zur Prüfung zugelassen zu werden?