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  1. Hallo, ich habe einen ganz spezielen Fall. Also ich bin mit einem PKW mit deutschen Kennzeichen in Österreich auf einer Autobahn geblitzt worden (mit 19kmh zu viel laut dem Brief). Nun zu erst war nicht ich, sondern meine Frau am Steuer (das Auto war aber auf mich gemeldet) und zweitens haben wir beide nichts von einer Geschwindigkeitsbegrenzeung bemerkt, gingen also davon aus dass man 130kmh fahren darf (sind aber tatsächlich ja sogar brav langsamer gefahren da wir beide eher stressfreie Fahrer sind). Die Strafe beläuft sich auf 60€ mit der Androhung im Falle des Nichtzahlens auf eine Ersat
  2. Hallo Forum! Ein abgemeldetes Fahrzeug darf auf öffentlichem Parkraum nicht abgestellt werden. Soweit klar. Wie sieht es aus, wenn ein abgemeldetes KfZ auf einem von der öffentlichen Straße zugänglichen privatem Hofgrundstück dauerhaft abgestellt wird? Im konkreten Fall existiert eine Garage, in die das Fahrzeug gefahren werden könnte. Diese Garage ist aber mit allem anderen Gerümpel vollgestellt, sodaß das Fahrzeug davor abgestellt wird und das Befahren des anderen Hauseingangs erheblich behindert. Wäre das Abstellen von unangemeldeten Fahrzeugen in dieser Konstellation von öffentlicher S
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