Ab Montag Radfahrer mit mindestens 150cm Seitenabstand überholen, ausserorts, wenn Kinder tranportiert werden oder an deutlichen Steigungen mit 200cm. Jetzt Teil der StVZO mit Bußgeldanhang, bisher nur Teil der Rechtsprechung in Nachbetrachtung von Unfällen. Eine Rechnung: Der Gesetzgeber geht von 150cm aus, daraus ergibt sich zugestandene Spurtreue von 75cm für KFZ und Radfahrer. Also Radfahrer 75cm vom rechten Straßenrand,Eigenbreite des Raders 75cm. Rechter Rand 75cm Fahrradfahrer 75cm Schutzabstand 150cm PKW 210cm, LKW 2,75m mit Spiegeln. --------------------------------- = 510cm ein evtl