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  1. Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und brauche euren Rat zu ein paar Verkehrsstrafen, mit denen ich konfrontiert bin. Erstens wurde ich im August außerorts mit 23 km/h über dem Limit in einer 100er Zone geblitzt. Ich habe den Anhörungsbogen nicht ausgefüllt und das Bußgeldbescheid erst spät erhalten. Kann ich das anfechten? Im Oktober wurde ich mit dem Handy am Steuer von zwei Polizisten erwischt. Ich habe die Tat bestritten, wurde jedoch mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert. Gibt es hier Chancen auf Einspruch? Ein weiterer Vorfall: Ende September wurde ich auf ein
  2. Hallo Forum, Ich wurde in diesem 2 mal außerorts geblitzt diesen Monat: 1x habe ich schon bescheid: 38kmh zu schnell (50er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften) Strafe laut Internet: 120 euro 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot 1x warte ich noch auf bescheid: ca über 51km zu schnell (120er Zone Autobahn) Strafe laut Internet :240 euro 2Punkte 1 Monat Fahrverbot Nun meine Frage : Addieren sich die Fahrverbote ? Der erste Bescheid ist mit Foto könnte ich das evtl. auf meine Schwester schreiben? Rechtsschutz habe ich keinen kann ich jetzt noch einen abschließen der mir hilft ?
  3. Hallo, mir ist ein blödes Ding passiert. Zu schnell gefahren, und jetzt soll ich 1 Monat meinen Führerschein abgegeben. Im Internet habe ich jetzt so ein Angebot gefunden, dass gegen Bezahlung die Bennnung eines anderen Fahrers diese Sache geregelt werden kann. Hat bislang Jemand Erfahrung mit X-X-X gemacht? Wenn Ja bitte hier posten. [mod] Namen gelöscht. Fettschrift entfernt, Lies dich bitte im Forum ein, da sind die entsprechenden Varianten zigfach beschrieben. Da braucht es keinen Anbieter von wo anders her. ​Edit: noch die Überschrift angepasst. [/mod]
  4. Liebe Radarforumfreunde, Es wäre toll, wenn jemand mir sagen kann worauf ich mich einstellen soll... Heulrunde ist vorüber, jetzt muss ich mich wohl abfinden. Ich fahre seit 15 Jahren ordentlich, ohne größere Geschwindigkeitsüberschreitungen, ohne Punkte. In den letzten 12 Monaten habe ich so ein Pech! Folgender Sachverhalt: Im Februar 2014 wurde ich auf der Autobahn mit 142kmh in 100-Bereich geblitzt. Bußgeld + 1Monat Fahrverbot. Im September 2014 wurde ich wieder auf der Autobahn geblitzt mit 102kmh im 80-Bereich. Hatte das Schild sogar gesehen und war in der Bremsphase, aber einfach
  5. http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/frank-rosin/rosin-vor-gericht-36098670.bild.html , www.bild.de, 23.05.2014 Also man könnte fast meinen, auf dem Blitzfoto hält ein Basecap-Träger eine "Maske" mit Hals (1:1-Foto oder Oberteil vom Werbepappkameraden) hoch.
  6. Hallo, Mich hat es letzens auf der autobahn in einer 100er zone mit 146 km/h erwischt. Ich habe noch keine punkte oder eintäge in flensburg und nach meiner aktenlage habe ich gute Chancen mit einen erhöhen davon zu kommen wenn ich es richtig anstelle. Ich fange 1.4.2014 einen neuen job an mit halben jahr probezeit, weckselschicht, Bereitschaft ect. . Meine frage: ich habe freitag das anhörungsbogen zum bußgeldbescheid bekommen. Soll ich gleich in wiederspruch gehen oder auf den bußgeldbescheid warten. das foto ist gut zu erkennen und kam auch recht flot.
  7. Hallo zusammen, leider bin ich innerhalb eines Jahres 2 mal durch eine feststehende Radarstelle gefahren. Das erste mal ausserhalb geschlossener Ortschaft bei 70km/h mit 41 km/h zu schnell. Strafe 3 Punkte, einige Euros und 1 Monat Fahrverbot . Jetzt das 2te mal nach Abzug aller Tolleranzen 27km/h innerorts zu schnell würde aber eigentlich kein Fahrverbot nach sich ziehen. Ich habe gelesen das wenn innerhalb eines Jahres man zweimal mehr als 26km/h zu schnell unterwegs war würde automatisch beim 2te mal ein Fahrverbot erteilt. Gilt dies auch wenn schon beim erstenmal ein Fahrverbot erteilt wu
  8. Hallo zusammen, mir droht aktuell ein Fahrverbot, weil ich in Gedanken 49 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. Das Fahrzeug ist ein Firmenfahrzeug und Halter ist eine befreundete Leasinggesellschaft. Diese hat nun auch schon den Anhörungsbogen bekommen. Ich würde gerne die Strafe bezahlen, aber auf gar keinen Fall das Fahrverbot und die Punkte übernehmen. Meine Überlegung nun: Bekomme ich das hin, indem die Leasinggesellschaft meinen Bekannten als Fahrer für diesen Zeitpunkt angibt, der als britischer Staatsbürger in Shanghai wohnt und arbeitet. Gesetzt den Fall die deutschen Be
  9. Hallo liebes Forum, Thomas K. mein Name, werde dieses Jahr 23, habe meinen Führerschein Klasse B bereits seit dem 26.11.08, Klasse A kam am 04.06.09 dazu, also bereits aus der (bzw beiden?) Probezeit raus. Zum heutigen Geburtstag meines Vaters erreichte mich, nachdem er zur Mittagsschicht fuhr, ein schönes Geschenk vom Staat, was jedoch an mich gerichtet ist: Ein leicht großer Schock. Ich erinnere mich geraum an den Tag, bzw. die Fahrt. Es ist eine Hauptstraße im Ort, die angebliche Stelle war ca. 600m vor Ortsende, ab welchem man auch nur 70 km/h fahren dürfte, dazwischen ist noch ei
  10. Hallo Zusammen, folgendes hat sich zugetragen: Heute hab ich mit meinem Kumpel ein Auto gekauft, das Auto war noch auf den Verkäufer angemeldet und mein Kumpel war als Fahrer mit dabei, er sollte das gekaufte Fahrzeug von A nach B fahren, der Kaufvertrag des Fahrzeugs wurde auf mich ausgestellt, er war "nur"der Fahrer. Plötzlich wurde er mit dem "neuen" Fahrzeug innerorts (erlauben 50 Kmh) mit ca. 75 - 80 Kmh geblitzt. Was man wissen sollte: Mein Kumpel hatte bis Dezember 2012 für 11 Monate seinen Führerschein weg (Alkohol am Steuer). Nun meine Frage: - nehmen wir mal an, er ist schnel
  11. Hallo, ich habe ein Riesenproblem. Ich wurde in der letzten April Woche 2012 auf der AB geblitzt. Ich war lt Anhörungsbogen 34 kmh zu schnell, bei erlaubten 80. Ich bin also mit 114 kmh geblitzt worden. Ich wurde gelasert und ein Foto war auch dabei. Ich habe den AHB (lt Alberto Methode) an einen Bekannten weitergegeben, der an die Bußgeldstelle schrieb, dass er dafür in Frage kam. Er hat von dieser nichts gehört bzw. meinte (ich bin mir nicht mehr ganz sicher..und checke das während ich schreibe..) er hat ein Schreiben bekommen, wo er dann das Bußgeldbescheid erhalten wird..jedoch nie
  12. Hallo, bedingt durch einen Umzug habe ich den Bescheid nicht erhalten, konnte mir auch keinen Termin aussuchen . . . Nun erhalte ich Post der Führerscheinstelle, welche mit mitteilt das mein Fahrverbot bereits vor einem Monat begonnen hat und ich den Führerschein abgeben solle (oder er durch die Polizei beschlagnahmt würde). Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ? Mit Beginn der "Verhängung" oder mit Eingang des Führerscheins ? In dem Brief der Bussgeldstelle steht das es bereits begonnen hat (und zwar vor einem Monat).
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