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lisabelle

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  1. Ja, ich glaube du hast recht. Aus jedenfall wars in Bothfeld bei Shelltanke.
  2. Ich habe dort angerufen und man hat mir erklärt, dass er den Einspruch aus der (Akte) entfernt und ich die Strafe bezahlen kann und damit wäre alles erledigt.
  3. Hallo Leute, nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung. Habe Einspruch eingelegt mit dem Verweis auf den Presseartikel. Heute kam die Antwort: Leider trifft die Beanstandung nicht für den Starenkasten zu der mich erwischt hatte zu. Nach Rückfrage wurde mir erklärt, dass die Anlage mit der ich geblitzt wurde eine Kombianlage ist wo zum Einen der Rotlichtverstoß und zum Anderen auch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden und diese Anlagen sind nicht beanstandet gewesen. Na denn, ich habe die 76,50 überwiesen und in zwei Jahren sind die 3 Punkte auch wieder weg.
  4. Noch ne Frage zum Ablauf: Muß man beim Einspruch noch etwas beachten? Was bedeutet "vorsorglich" ? Und nochmals Danke für die schnellen Antworten!
  5. Ne, Rechtschutzversicherung besteht leider nicht. Habe sie ja auch bis dato nicht gebraucht ;-)
  6. Hallo Leute, ich fahre über 25 Jahre ohne Punkte und habe jetzt als Erst- (Täter) natürlich keine Ahnung welche Möglichkeiten es gibt sich gegen ein Bgb zu wehren. Folgender Sachverhalt: Ich bin am 10.09.2005 bei gelb-rot über die Ampel gefahren. Anhörungsbogen bekommen mit Foto, pflichtbewust geantwortet und anschließend in der Zeitung am 15.11.2005 gelesen, dass die Starenkästen in Hannover abgeschlatet werden mußten aufgrund von technischen Mängeln. Am 30.11.2005 bekam ich jetzt den Bgb = € 75,60 und drei Punkte. Besteht jetzt noch eine Chance Einspruch gegen den Bgb einzulegen? Und welche
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