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Gast225

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Everything posted by Gast225

  1. Die Hänger breiten sich ja schon seit einigen Monaten in verschiedenen Bundesländern aus. Insbesondere forciert durch private Anbieter.
  2. Ich zitiere mal die Primärquelle: Und u den Kontrollen: klingt nach einer guten Idee, ist aber wohl eher kontraproduktiv. Wie wir ja wissen, neigen Autofahrer bei Erkennen von Kontrollen zu hektischen Reaktionen. Bei dichtem Verkehr in Baustellen dürften diese Reaktionen regelmäßig zu Unfällen führen. Warum sonst wohl werden in Baustellen praktisch nie irgendwelche Kontrollen durchgeführt? Beides kann im Bereich der Autobahnpolizei Weißenfels (BAB 9 in LSA, BAB 38, BAB 143, BAB 14) und weiter Richtung Norden bis nach BB sowie auf der BAB 14 bis ND nicht bestätigt werden. Durch Baustellen
  3. Vermutlich wird man verschiedene Nutzer anlegen können. Speicher sollte ja genug vorhanden sein.
  4. Sicherlich besteht handlungsbedarf und man schafft deswegen eine neue Gefahrenstelle. Baustellen mit verengten Fahrspuren sind viel unfallträchtiger. Lieber konsequent Abstand und Geschwindigkeit überwachen.
  5. Jep kann ich bestätigen, teilweise ist der Belag sogar schlechter.
  6. Unter Umständen kommt noch etwas von der Bußgeldstelle. Aber es zeigt sich mal wieder das man lieber bei der Polizei nichts sagt und dann erst auf die Antworten des Gegners reagiert.
  7. Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Nicht umsonst braucht es Gerichte um rechtswidriges Handeln der Behörde zu unterbinden oder im Nachgang aufzuzeigen.
  8. Im Gegensatz zu den Kudammfahrern ist hier aber die subjektive Komponente eindeutig.
  9. Hierzu gibt es ja schon Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wo derjenige sogar seine Tat "aufgegeben" hat und dennoch wegen dreifachen Mordes verurteilt wurde. BGH Urteil vom 16. März 2006, Az. 4 StR 594/05 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=682305716f2c7188ee623b804978721f&nr=35947&pos=0&anz=2&Blank=1.pdf (pdf-Datei)
  10. Oder man hat Dich einfach stumpf ignoriert. Wenn ich bspw. mit dem ESO hier und da stehe, hält auch der ein oder andere an und macht Fotos. Soll er doch. Deshalb steige ich nicht aus oder mache mich sonstwie bemerkbar. Anders wäre es, würde er den Gerätschaften zu nahe kommen. In vielen Fällen mag dies auch so sein, aber eben nicht in allen Fällen. Und das sind nicht nur schlafende Kollegen. Als Beispiel mit dem Nichtmitbekommen verweise ich auf die Geschichte aus Kahla, die ja schließlich zum Verbot der Tarnung in Thüringen führte (Polizei).
  11. Bei ist die Polizei für das OWI-Verfahren nicht zuständig. Wenn das in Sachsen-Anhalt auch so ist, ist der Polizeisprecher der falsche Ansprechpartner und ganz sicher auch nicht derjenige, der darüber zu entscheiden hat, ob Beschiede verschickt werden oder nicht. Wenn die Polizei tätig war, dann werden die Verstöße von der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei in Magdeburg (Technisches Polizeiamt Magdeburg) geahndet. -------------- Allerdings sollte man meiner Meinung nach von Amts wegen einfach die Sache nicht auswerten.
  12. Tja da wäre ich nicht so sicher. Habe auch schon ein paar Fotos direkt von den Gerätschaften gemacht und man hat mich nicht mitbekommen.
  13. Leider gibt es keinen der die FAQ derzeit pflegt. Mir fehlt dafür die Zeit.
  14. Der RA soll erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu sehen was der Andere genau gesagt und beschrieben hat. Komisch ist auch, dass bei einem Schaden die Polizei Wochen braucht, um nachzufragen. Eigentlich kenne ich es so, das sogleich (mehrfach) versucht wird den Beschuldigten und sein Fahrzeug aufzusuchen, um Schäden festzustellen. Wie es ausgeht, kann man nicht sagen. kommt halt darauf an was der andere ausgesagt hat. Danach richtet sich auch die Strategie des RA. Es wird viel von diesem abhängen.
  15. Nur noch so viel dazu. Da das Strafrecht noch formaler ist als andere Rechtsgebiete, so kann dies schon als Beispiel gelten. Zum Rest halte ich es für sinnlos weiter zu antworten. PS: Ich bin sogar Volljurist und nicht "nur" Jurist falls es dich interessiert.
  16. Ich stand letztens im übrigen wegen eines Bibers 20 Minuten in einer Vollsperrung, da ein angenagter Baum drohte auf die Straße zu fallen.
  17. Kennst Du einen Fall, in dem Schill sich nicht an die rechtlichen Gegebenheiten, sprich an die anzuwendenden Gesetzesnormen und die darin vorgesehenen Strafhöhen, gehalten hat? Auch an Dich die Frage: wo genau findet sich dieser Satz in dem Urteil? Das etwas nicht so richtig stimmen kann ergibt sich aus den entsprechenden anderen Strafen die Herr Schill abgeurteilt hat. Vergleichbar der Gaußchen Kurve. -------------- In der Rechtsmittelbelehrung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung zum zeitlichen Moment des Rechtsmittels. Es ergibt sich aus den schon angesprochenen Rückschlüss
  18. Rache am System? Ach Du liebes bisschen. Welches System? Schill hat den vom Gesetz vorgesehenen Strafrahmen ausgenutzt - genauso wie jeder andere Richter. Dem einen wird übertriebene Härte vorgeworfen, dem anderen Kuscheljustiz. Wer bitte soll nun darüber entscheiden, was richtig ist? Ach. Steht das jetzige Urteil unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ein anderes Gericht oder irgendeinem anderen Vorbehalt? Nein. Mir wäre auch neu, daß es in unserem Rechtssystem ein vorläufiges oder wie-auch-immer-eingeschränktes Urteil gäbe. Die Fahrer sind als Mörder verurteilt worden. Solange es kein a
  19. Aber auch dies kann sich im Laufe der Zeit ändern. Als ich vor vielen Jahren in die Nähe eines Krankenhauses zog, da kam vielleicht 2 bis 3 Mal im Monat der Hubschrauber. Heute weil eben auch am Rettungsdienst gespart wird jeden Tag, teilweise mehrfach. Und wenn er 2-3 Mal die Woche um 02:00 Uhr kommt und 50 Meter über dem Dach lang fliegt, man dann wieder schläft und er eine halbe Stunde später wieder wegfliegt, so stört dies schon nicht unerheblich.
  20. Daraus: Eine Frau zieht aufs Land und beginnt, ihre seit langem ansässige Nachbarschaft mit Klagen vor Gericht zu terrorisieren. Der von ihr behauptete Lärm hat ihre übrige Nachbarschaft nicht gestört. Wenn die Justiz sich von solchen Personen als Büttel gebrauchen läßt verliert sie das Vertrauen von anderen Teilen der Bevölkerung. Es gibt aber auch genug andere Entscheidungen hierzu, wobei es auch Entscheidungen mit zeitlichen Einschränkungen und/oder Anzahl der Hähne gibt.
  21. Die Entscheidungen und Aussagen des Herr Richter Schill kennst Du aber schon. In meinen Augen sind seine hohen Strafen eine Rache am System und solcher Täter, weil diese durch das System geschützt werden (Kuscheljustiz). Wenn ich mich nicht täusche, lauten die Worte des Gerichts "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: …". Ergo gibt es ein Urteil, welches - in diesem Fall - die Schuld der Angeklagten festgestellt hat. Bis zu einem evtl. gegensätzlichen Urteil sind sie also keineswegs irgendwas mit mutmaßlich und unschuldig, sondern schuldig und Täter. hartmut hat es ja bereits vor
  22. Sachsen-Anhalt nimmt auch nicht teil. Polizei hat zu viel zu tun.
  23. weiter geht es 04.03.2017 - neue Serien Mecklenburg-Vorpommern, Greifswald Anklamer Landsstraße (21.04.2015) Mecklenburg-Vorpommern, Neubrandenburg Demminerstraße (24.04.2015) Sachsen-Anhalt, B 91 zwischen Deuben und Weißenfels unter der A 9 (28.04.2015) Sachsen-Anhalt, Naumburg Neustraße (28.04.2015)
  24. Naja wenn dann mutmaßlicher Täter, denn die Sache ist ja nicht rechtskräftig und daher die Angeklagten noch als unschuldig zu behandeln. Aber gerade dies würde ja die Mordmerkmale zu Nichte machen, denn hier wird der bedingte Vorsatz zerstört, denn wenn der Täter nicht mit dem Ergebnis einer Tötung rechnet weil eben auch in der Vergangenheit nichts passiert ist, so ist dies allenfalls grobe Fahrlässigkeit und damit allenfalls ein Totschlag, wohl dann aber eher fahrlässige Tötung. Im übrigen sollte die Vorgeschichte allenfalls bei der Strafzumessung eine Rolle spielen und nicht einen Tatbe
  25. Auch wenn es ein abstraktes Beispiel ist, kann man schon aus einen Diebstahl einen Raub machen, nämlich wenn das Gericht zum Ergebnis kommt, dass das Opfer die Sache "freiwillig" herausgegeben hat. Der Raub ist im Prinzip ein Diebstahl zuzüglich eines Nötigungsmittels (Gewalt, Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben). Das hoffe ich auch mal, denn die Annahme des Eventualvorsatz (bedingten Vorsatzes-Täter hält Taterfolg als Folge seiner Handlung ernsthaft für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf, also sich mit dem Eintritt des Erfolges abfindet) für die Mordmerkmale dürf
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