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Gast225

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Posts posted by Gast225

  1. Da hat sich ein böser Bube oder Mädel ein einem Panzerblitzer erfolgreich zu schaffen gemacht.

     

    Und der Feuerwehr wird die Panzerung zum Hindernis.

     

    https://www.ardmediathek.de/mdr/video/mdr-um-2/vandalen-legen-panzerblitzer-auf-der-a14-lahm/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy83NzIyNjE5Ni02NGM2LTRmZjQtOGQ0YS1iYmYwNjQzZDE3ZWE/

     

    Video nur bis 25.11.2020 verfügbar

    • Like 1
  2. Am 14.10.2020 um 12:16 schrieb Zarzal:

    Viele Händler bangen bereits um ihre Existenz. „Aus einzelnen Ladengeschäften sind uns Frequenz- und Umsatzrückgänge von etwa 20 Prozent gemeldet worden“, sagt Nils Busch-Petersen, Chef des Einzelhandelsverbandes. Wegen der Corona-Pandemie hätten die Gewerbetreibenden ohnehin Probleme, die sich aufgrund der Sperrung weiter verschärft hätten.

     

    https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/keine-autos-wenig-touristen-kaum-kunden-geisterstrasse-friedrichstrasse

     

    Bei Wind, Kälte und Regen fahren wohl doch nicht so viele Radfahrer da lang ... Wer hätte das gedacht.

    Tja dann muss man den Versuch unbedingt bis Ende 2021 verlängern. :D

     

    Ich weiß schon warum ich immer einen großen Bogen um Berlin mache, auch wenn dies auf der BAB 10 aufgrund der vielen Baustellen ein großes Problem ist.

     

    Edit:

    Und bald sind sie sechsspurig und hoffentlich mit :nolimit:.

    Sollte man Berlin bei den fehlenden Bau von Straßen die ja teuer sein sollen, nicht im Gegenzug Teile des Länderfinanzausgleiches kürzen. Das Geld wird ja für den Straßenbau nicht benötigt.

    War Berlin eigentlich die Stadt in der ich teilweise Monate auf einen Termin bei der Behörde warten muss?

  3. Die Anhänger sind wohl der neue Trend. Ich sehe fast nur noch diese Dinger, z.B. auf der A4 bei Bad Hersfeld oder auf der A9 in der Baustelle bei Naumburg!

     

     

    @only diesel: Ja, der Roboter-"Meßbeamte/-Techniker" ist ein stark steigendes Segment in der mobilen Verkehrsüberwachung. Das ganze Personal-"Geschmarre" entfällt halt, dadurch gibt es eine extreme Effizienzsteigerung bei den Einnahmen. Gerade auch Nachtmessungen auf BAB mit klassisch besetzten Meßbuden sind extrem teuer. Zudem wird das Risikofenster, daß dem Meßbeamten/-techniker am Straßenrand etwas passieren kann, extrem minimiert.

     

    @rth: Danke, ich habe fast immer recht. Theoretisch kann sich ein Abzockverband unendlich - also ohne politisch auferlegte Obergrenze - mit Geräte und Personal aufrüsten, und zwar bis zur Sättigungsgrenze "vor jeder Haustüre ein Meßwagen/-roboter" :blink: .

     

    Zurück zum Thema. In Bayern findet heute eine große Show "Halbmarathon Maskenmuffeljagd" von 7 - 22 Uhr statt:

    https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/230/index.php

    Der temporäre Polizeistaat (auch BaWü macht dito auf wichtig: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/polizei-kontrolliert-maskenpflicht-im-oepnv/ ) zeigt seine häßliche Fratze. Bin ja mal gespannt, ob die Corona-Cops tatsächlich die ÖPNV-Verkehrsmittel als HC-Kontrolleure durchkämmen und wie die Einschreitschwelle an Haltestellen gehändelt wird :whistling: . Jogi wird sicherlich wie immer von "Unverbesserlichen/Unbelehrbaren" sprechen :yawn: .

    :nolimit:

    Die ersten Richter regen sich schon auf.

     

    https://www.mz-web.de/weissenfels/maschine-wird-nicht-muede-darum-sind-moderne-blitzer-herausforderung-fuers-amtsgericht-37529962

    • Like 1
  4. spannende Details aus der Begründung:

     

    Gerade bei einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird derzeit eine Hauptverhandlung nur deswegen durchgeführt, weil sie nach bisheriger Rechtslage rein formal erforderlich ist und nicht, weil der dem Gericht obliegende Amtsaufklärungsgrundsatz dies gebieten würde. Die Durchführung einer Hauptverhandlung wird durch die Betroffenen regelmäßig lediglich dazu genutzt, unter Inanspruchnahme von Verfahrensrechten aus verfahrensfernen Gründen unter gleichzeitiger Kenntnis de-ren inhaltlicher Erfolglosigkeit den rechtskräftigen Abschluss des Verfahren hinaus-zuzögern. Dies wird deutlich an Fallgestaltungen, die in der Praxis nicht selten vor-kommen: Nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beraumt das Amtsge-richt einen Hauptverhandlungstermin an, zu dem weder der Betroffene, noch sein Verteidiger erscheinen. Das Gericht verwirft daher den Einspruch des Betroffenen durch Urteil nach § 74 Absatz 2 OWiG. Nach Zustellung des entsprechenden Urteils sucht der Betroffene ohne substantielle Begründung um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach und erhebt zudem gegen das Urteil die Rechtsbeschwerde bzw. beantragt die Zulassung der selbigen. Das Amtsgericht weist den Antrag auf Wieder-einsetzung in den vorigen Stand mit Beschluss zurück. Hiergegen erhebt der Be-troffene eine nicht näher begründete sofortige Beschwerde zum Landgericht, wel-ches diese zurückweist. Sodann hat das Oberlandesgericht im Wege des Rechtsbe-schwerdeverfahrens über das Verwerfungsurteil zu befinden. So gelingt es dem Be-troffenen durch Beteiligung von drei verschiedenen Gerichten das Verfahren um Wo-chen, vielleicht gar um Monate zu verzögern. Gerade bei Betroffenen, die in erhebli-cher Weise gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, wird das Bußgeldverfahren in-soweit nicht nur ad absurdum geführt, sondern auch eine zeitnahe, dem Betroffenen die Verfehlung vor Augen führende Ahndung im Sinne der Verkehrssicherheit hinausgezögert.

     

    Darauf passiert nun einmal unser Rechtssystem. SOlange es dann von demjenigen finanziert wird. Rechtstaat bleibt Rechtsstaat.

     

    Zum Thema Blutproben:

     

    Der Richtervorbehalt ist bereits seit August 2017 bei Verkehrsdelikten abgeschafft. Soviel zum Rechtsstaat. Begründung dafür war, dass Richter insbesondere am Wochenende schlecht zu erreichen wären. Da kann man sich nur schämen, wenn solche Begründungen herangezogen werden.

    • Like 1
  5. Eigentlich war ich auf der Suche nach einem Video des BR zum Thema Corona aus dem Januar, in dem man sich wohl noch sehr lustig gemacht hat über die teilweise schon heraufbeschworene Gefahr. Aber dieses Video ist aus "unerfindlichen" Gründen nicht mehr abrufbar (eigenartig!).

     

    ABER: Bei dieser Suche bin ich jedoch auf zwei andere Sendungen des BR aus derselben Zeit gestoßen, die ebenfalls (vielleicht nicht so drastisch) zeigen, wie sich ein und dieselben Leute (Medien, Spezialisten, Politiker) doch innerhalb recht kurzer Zeit komplett selbst widersprechen können - wenn man sie aus heutiger Sicht betrachtet.

     

    Wurde z.B. am 28.01.2020 in einer "Gesundheit spezial" vom BR noch mächtig abgewiegelt und vor Panikmache gewarnt und z.B. die schon oft hier angeführten Grippe-Wellen in den Vorjahren als deutlich schlimmer dargestellt...

     

    https://www.br.de/mediathek/video/gesundheit-spezial-28012020-coronavirus-in-bayern-wie-gross-ist-die-gefahr-wirklich-av:5def9b680d32b2001abfacf6

     

    ...wurden in einem anderen Clip sogar die Warner von damals als Verschwörungstheoretiker, Panik-Macher und Rechte diffamiert...

     

    https://www.br.de/mediathek/video/corona-panik-wie-ein-virus-alle-vernunft-zerstoert-av:5e334c6403c067001ad12096

     

    ...so wurde knapp 6 Wochen später, wie wir immer noch tagtäglich erleben, das genaue Gegenteil.

     

    Und inzwischen sind nun eben die Kritiker der (immer noch anhaltenden) Shut-Down-Maßnahmen, wie zuvor schon dargelegt, halt einfach die Verschwörungsthoretiker. Immer so, wie man es gerade braucht. Schöne neue Medien-Welt!

     

    Und dann wundert man und beschwert sich förmlich darüber, dass die Leute sich im Netz und auf der Straße so ihre eigenen Gedanken dazu machen, und das Vertrauen in die MSM immer mehr den Bach runter geht?! Selbst Schuld, sachichdanur!

     

    PS: Mal sehen, wie lange diese Videos noch verfügbar sein werden?!

     

     

    Auch eine interessante Zusammenstellung

     

    • Like 1
  6.  

    Wie die Bundesländer das Virus verwirren!

    Nach jetzt rund vier Wochen halbfreiwilliger Quarantäne ist es Zeit, ein Fazit zu ziehen. Glaubt man den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer, so ergibt sich zur Verbreitung von Covid-19 folgendes Bild:

    Das Virus verbreitet sich generell und irre schnell in Kindergärten und Schulen. In Altersheimen rottet es Kundschaft und Belegschaft aus. In Hessen verbreitet sich das Virus durch Eisdielen (weswegen diese geschlossen sind), aber nicht in Baumärkten, sobald das Virus aber die bayerische Landesgrenze überquert, überlegt es sich das anders und verbreitet sich jetzt über Baumärkte (weswegen diese geschlossen sind), nimmt dafür aber Abstand von Eisdielen. Wenn und sofern die Eisdealer das Eis mit der gleichen Hand im Gummihandschuh, die soeben das Geld in Empfang genommen hat, in der Waffel über den Tresen reichen. Hübscher Nebeneffekt: Die bayerische Polizei bestraft Hessen, die sich ein bayerisches Eis holen, die hessische Polizei schnappt sich dafür bayerische Heimwerker.

    weiter

     

    https://www.achgut.com/artikel/wie_die_bundeslaender_das_virus_verwirren

  7. Ab Montag Radfahrer mit mindestens 150cm Seitenabstand überholen,

    ausserorts, wenn Kinder tranportiert werden oder an deutlichen Steigungen mit 200cm. Jetzt Teil der StVZO mit Bußgeldanhang, bisher nur Teil der Rechtsprechung in Nachbetrachtung von Unfällen.

    Eine Rechnung:

    Der Gesetzgeber geht von 150cm aus, daraus ergibt sich zugestandene Spurtreue von 75cm für KFZ und Radfahrer.

    Also Radfahrer 75cm vom rechten Straßenrand,Eigenbreite des Raders 75cm.

    Rechter Rand 75cm

    Fahrradfahrer 75cm

    Schutzabstand 150cm

    PKW 210cm, LKW 2,75m mit Spiegeln.

    ---------------------------------

    = 510cm

    ein evtl. Gegenverkehr mit Eigenbreite 210cm und nur 40cm von Straßenrand = 250cm

    Abstand zum Gegenverkehr auch 150cm, beiden 75cm Spurvarianz zugestanden.

    gleich weitere 4m.

    Daraus folgt NUR auf einer Straße mit 2 Spuren darf ein Radfarher bei Gegenverkehr überholt werden wenn MINDESTENS 9,1m Straßenbreite vorhanden ist, ausserorts 9,6m.

    KFZ-Führer haltet euch daran!

    Wieviel Platzbedarf wird für KFZ-Begegnung kalkuliert, Fahrbahnbreite 7,5m ist für 2-sprurige Nichtbundesstraßen die Regel.

    Zwei PKW = 4,4m Rest 3,1m. Rest = 2-mal 75cm zum Fahrbahnrand und 150cm Begegnungsabstand.

     

    Auf einer 7,5m breiten Straße darf ein Radfahrer NICHT überholt werden wenn ein anderer Radfahrer im Gegenverker ist, Rechnung:

     

    Zu überholender 50cme vom rechten Rand und 75cm breit = 1,25m

     

    ebenso der Radfahrer im Gegenverkehr auch 1,25m

     

    Zusammen 2,5m

     

    Der Überholer muß beidseitig 1,5m Abstand gewähren = 3m

     

    Das macht schon 5,5m, Statsstraßen sind nur 7.5m, Kreisstraßen meist nur 6m breit.

     

    Das bleibt nur 2m oder 50cm für den PKW.

     

    Folgerung, wenn Gegenverkehr ist dürfen Radfahrer auf 2-spurigen Strassen nicht überholt werden. Ausserorts muß der Abstand dan osgar 2x 2m sein.

     

    2,5m zwei Radfahrer, 4m rechts und links für den Überholer zu den Radfahrern, es reicht nicht!

     

     

    Praktisch, ab Montag Überholverbot bei JEDEM Gegenverkehr.

     

     

     

    Und schon Kamera zum Anzeigen bestellt.

  8. Gestern auf BAB 9, 10, 11 und 20 nur einen Polizei-Bulli gesehen und mit 200 km/h überholt.

     

    Zumindest beim Autofahren könnte man die Pandemie beibehalten.

     

    BAB 9 drei Spuren gemütlich mit 200 km/h unterwegs und alle 5 bis 15 km ein Pkw oder Lkw zu überholen.

    BAB 10 war dann schon voller, aber hier bremsen eher die ganzen schadhaften Betondecken ein Vorankommen.

    BAB 11 geht, aber ja auch ziemlich begrenzt für gewisse Strecken

    BAB 20 war wieder frei, nur störten hier einige Sonntagsfahrer, welcher kilometerlang hintereinander her fahren und wenn man dann nah bei ihnen ist mit 110 zum Überholen ansetzen. Da die BAB hier nur zwei Spuren pro Richtung hat, ist dies natürlich doof.

     

    Es waren auch viele Lkw unterwegs, wobei dies seit Corona sowieso wesentlich mehr sind auf dieser Strecke.

     

    Edit:

     

    Maske nicht vergessen. :wand::devil::shit:

  9.  

    Punkte gibts nach wie vor erst ab 21 km/h drüber.

    Stimmt - leider hat der ADAC anfangs genau das Gegenteil berichtet (siehe Blueys Startpost), und die Presse hat munter blind abgeschrieben.

     

    Zusätzlich zu deinem Link hier noch das Bundesgesetzblatt von heute für alle Interessierten.

     

    Was vermutlich daran lag, dass die Verwarngeldgrenze ja bei 55 liegt/lag und somit bei 70 Euro ein Punkt im Raum steht.

     

     

    Genauso irrsinnig sehe ich die gleiche Bußgeldhöhe für

     

    Widerrechtliche Nutzung eines

     

    Behindertenparkplatzes

    CarSharingparkplatzes

    E-Auto Parkplatz zum Laden.

     

    Kostet alles ab morgen 55,00 Euro.

  10.  

    Mit fadenscheinigen Begründungen und fragwürdigen Messungen hat man einige Jahre später offensichtlich den Nachweis führen können, so dass die Schilder wieder stehen, zumindest auf einigen Straßen.

    Anders ausgedrückt: in diesem Fall wurde die Klage abgewiesen, richtig? Und wo genau ist da jetzt Dein Problem? Könnte es sein, daß Gerichtsentscheidungen nur dann akzeptabel sind, wenn sie die eigene Meinung bestätigen?

     

    Ja eine Reduzierung um 2 Dezibel wurde erreicht. Und das rechtfertigt ein Limit?

     

    Um beim meiner obigen Vermutung zu bleiben. Die EInnahmen der drei mobilen und fünf stationären Blitzer gehen immer weiter zurück, so dass eben die Limits gesenkt wurden (Schnellstraße, Innenstadt, Nachtlimits) und die Überwachung an fallintensive Stellen verlegt wird. Die paar Messungen an Unfallschwerpunkten kann man vernachlässigen und erfolgen auch nur weil es sich dennoch lohnt.

    Du hast Zahlen für diese Entwicklungen?

     

    Hier haste deinen Link.

     

    Hier nur ein Zitat

     

    Die Fallzahlen bei den stationären Geschwindigkeitskontrollen sind stark zurückgegangen. Gegenüber dem Jahr 2017 beträgt der Rückgang der Fallzahlen 7,3 %. Dies ist zurückzuführen auf die gute Ortskenntnis der Verkehrsteilnehmer, aber auch weiter entwickelte technische Hilfsmittel (Radarwarner, automatische Schildererkennung usw.) in der Fahrzeugflotte. Auch die stets hohe Präsenz der Geschwindigkeitskontrollen im Straßennetz als auch bei den Verkehrssendern führt dazu, dass Verkehrsteilnehmer ihr Geschwindigkeitsverhalten intensiver kontrollieren. Die Fallzahlen bei mobilen Geschwindigkeitsmessungen sind ebenfalls zurückgegangen. Der Rückgang beträgt 3,4 %

     

    • Like 1
  11.  

    Mir fällt in mehreren Fällen die AVUS in Berlin mit dem Versuch von Tempo 60, sollte 2005, dann 2006 und dann nochmal um 2015 gewesen sein, jedesmal von einem Gericht wieder wieder gekippt.Dazu mehrere Tempo 30 Anordnungen in der Stadt...

    Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, Deine Erinnerung an die AVUS ist zutreffend. Dann müßte Z282 nur noch zeigen, daß die Versuche aus rein populistischen oder ideologischen Gründen, ohne jegliche fachliche Begründung, gestartet wurden. Aber das stünde wahrscheinlich jeweils in den Urteilen, mit denen die Limits gekippt wurden. Gleiches gilt für die :30: - Anordnungen in der Stadt. Damit hätten wir dann immerhin schon ein Beispiel. Damit eine generelle Zunahme belegen zu wollen, hielte ich allerdings für einen gewagten Versuch.

    Tja siehe auch Jena, da ordnete man ein Tempolimit an weil es dadurch leiser werden würde. Leider stellte das Gericht dann fest, dass es dafür keine nachweisebaren Fakten gab, so dass man die Schilder zunächst wieder abbauen musste.

    Mit fadenscheinigen Begründungen und fragwürdigen Messungen hat man einige Jahre später offensichtlich den Nachweis führen können, so dass die Schilder wieder stehen, zumindest auf einigen Straßen.

     

    Ja die erste Aufstellung wie viele andere Regelungen in Jena haben einzig den Zweck den Autofahrer das Leben schwer zu machen. Es gab mal eine innerörtliche Schnellstraße mit 80 km/h. Irgendwann wurden es 70 km/h, dann Teile mit 60 km/h und dann sogar 50 km/h. Um die Autofahrer noch weiter auszubremsen wurden in den letzten 15 Jahren noch mindestens 3 Lichtsignalanlagen aufgebaut und weil eine Fußgängerbrücke marode war und die Kosten für die Sanierung zu hoch, baute man eine Ampel über eine vierspurige Schnellstraße und senkte natürlich die Geschwindigkeit ab.

     

    Ich von solchen idiologischen Entscheidungen gibt es noch dutzende in Jena.

     

    PS: Um beim meiner obigen Vermutung zu bleiben. Die EInnahmen der drei mobilen und fünf stationären Blitzer gehen immer weiter zurück, so dass eben die Limits gesenkt wurden (Schnellstraße, Innenstadt, Nachtlimits) und die Überwachung an fallintensive Stellen verlegt wird. Die paar Messungen an Unfallschwerpunkten kann man vernachlässigen und erfolgen auch nur weil es sich dennoch lohnt.

     

    • Like 2
  12. Ohne alles gelesen zu haben lautet für mich die These.

     

    - wenige blitzer

    - Firmen mach die Städte und Kreise scharf aufs Geld weil sie selbst das Geschäft sehen

    - die Einnahme sprudeln und werden in den klammen Kassen zum Stopfen der Löcher verwendet ohne die Ursachen der Löcher anzugehen

    - die Fahrzeugführer lernen und kennen die lukrativen Stellen

    - die ersten Einnahmen brechen weg, man sucht sich Abzockstellen und/oder senkt das Limit

    - der "Gegener" rüstet mit Apps und anderer Technik auf und die Einnahmen gehen zurück

    - das Verbot der technischen Mittel wird ausdrücklich gesetzliche geregelt

    - Um die EInnahmeverluste zu kompensieren, muss das Bußgeld angepasst werden, insbesondere im unteren Bereich, damit auch die 5 bis 10 zu schnell fahrer besser abgeschöpft werden

    - Sollte das nicht greifen wird das Limit immer weiter abgesenkt.

    • Like 4
  13. Hi,

    PS: Und ich könnte mir auch vorstellen die ganzen Tag in einem Fahrzeug zu sitzen und zu messen. .......

    Leider stimmt die Bezahlung mit einer EG 6 (2.549,58 Euro (Stufe 1) bis 3.173,47 Euro (Stufe 6 nach 15 Jahren Dienst brutto) meist nicht.

    Stimmt!

    Für diese "hochqualifizierte" Tätigkeit (im Auto sitzen und "Bewachen" des Gerätes) ist das eindeutig zu viel!

     

    Grüße

    Wolle

    Nochmal, die ich kenne sitzen nicht nur im Messfahrzeug.

  14. Moin Moin

     

    Aus Publikation "Optische Täuschung - Schneller dank LED" , Stand 31.01.2019, https://vut-verkehr.de/downloads/Optische%20Taeuschung%20-%20Schneller%20dank%20LED.pdf;

    VUT-Verkehrs - das ist der Grün Clan - wo der Obergrün nicht mal Sachverständiger ist.

    Was möchten die uns denn jetzt weis machen?

    Das die Scheinwerfer schneller sind als das gemessene Fahrzeug?

    --grosses Kino--

     

    Soviel zum respektvollen Umgang mit meinem Gegenüber.

    • Like 2
  15. Ich glaube du hast dich disqualifiziert. Es geht um das OA, also die Stadt, die in zivilen Fahrzeugen blitzt. Genau da braucht man nichts gelernt zu haben, weil ein Messknecht nichts können muss.

     

    Den Bußgeldbescheid stellt dann ein Verwaltungsfachangestellter aus, da ist also ein Beruf zwingend erforderlich. Auch private Messunternehmen können ungebildete, bzw. einfache Menschen einstellen und Geschwindigkeitsmessungen vornehmen lasssen. DIe Ahndung macht dann trotzdem die Behörde mit Verwaltungsfachangestellten.

     

    Ich habe nur mitgeteilt, dass man eben keinen Beruf erlernt haben muss, um Messknecht werden zu können. Was ist denn daran falsch?? :shutup:

     

    Prinzipiell ist die Sache so lächerlich, Stuttgart hat am lautesten das Maul aufgerissen, alle haben gebrüllt, "Wir wollen die Umweltzone" und gerade die Nachbarstadt, welche unter der selben Dunstglocke, wie Stuttgart liegt, kann es sich leisten, Motoren sinnlos laufen zu lassen.

    Das ist meiner Meinung nach Blödsinn. Ich kenne es nur so eine Woche macht man das und dann Wechsel und auch mal als Knöllchenverteiler durch die Stadt laufen.

     

    Hier in der Umgebung sind dies alles voll ausgebildete Verwaltungsangestellte.

     

    Jeder Beruf und der entsprechende MA sollte respektiert werden, denn alle werden gebraucht. Naja vielleicht nicht alle Minister, aber im großen und Ganzen schon.

     

    PS: Und ich könnte mir auch vorstellen die ganzen Tag in einem Fahrzeug zu sitzen und zu messen. Die Autofahrer hätten dann aber noch weniger Spaß als heute schon, denn ich wäre beim Aufbau und Verstecken Mr. Gnadenlos.

    Leider stimmt die Bezahlung mit einer EG 6 (2.549,58 Euro (Stufe 1) bis 3.173,47 Euro (Stufe 6 nach 15 Jahren Dienst brutto) meist nicht.

     

    https://www.oeffentlichen-dienst.de/gehaltsberechnung/314-2019/2724-tvoed-vka.html

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