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Gast225

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Posts posted by Gast225

  1. Nachdem die Änderungen wegen fehlender Daten vor geraumer Zeit noch abgelehnt wurde, trommeln, wohl auf Initiative des Landes Brandenburg, die Bundesländer in den Städten und Landkreisen um Zuarbeit in welche Höhen die Beträge für die Verwarngeldgrenze und die Halterhaftung angehoben werden sollen.

     

    Es erfolgen diverse Abfragen, um noch mehr Einnahmen zu erzielen.

    Schon die Überschrift ist an Polemik nicht zu überbieten.

     

    Zitat

    Erhöhung der Verkehrssicherheit durch ganzheitliche Betrachtung des Sanktionsniveaus sowie Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze und Gebührenerhöhung des Halterkostenbescheides nach § 25a des Straßen-verkehrsgesetzes (StVG)

    Wie kann man damit die Verkehrssicherheit erhöhen.

     

    Zitat

    Zu diesem Zweck bitte ich die Bundesländer um Rückmeldung bis zum 30. No-vember 2023 zu den nachfolgenden Fragen: 1.Wie sind die Erfahrungen bzgl. einer tatsächlichen Zunahme des Ver-waltungsaufwandes nach Inkrafttreten der BKatV-Novelle? 2.Welcher Zeitraufwand liegt jeweils für das Verwarnungsgeld- und Bußgeldverfahren im Durchschnitt zu Grunde? 3.Welcher Kostenaufwand entsteht durchschnittlich bei einem Verwar-nungsgeld- oder Bußgeldverfahren?

    Da kann man später ja mal im Rahmen Frag den Staat nachfragen was die Kosten sind. Sollten ja ermittelt sein.

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  2. vor 23 Stunden schrieb Sobbel:

    Warst du länger weg?  Koma?

    Nennt man wohl freudscher Versprecher. Obwohl so falsch ist es ja nicht, denn schließlich hat es der Parlarmentarische Rat 1949 in Bonn verkündet und auch dort wurde es ausgehandelt.

     

    Zitat

    Du hast diese Klage wohl nicht gewonnen? oder warum musstest du diese vielen Münzen berappen?

    Nein erst waren die Münzen weil die GEZ Geld wollte was jedoch rechtswidrig gewesen ist, was schlussendlich das BVerfG bestätigte.

     

    Da ich dann zufällig richtig Bock hatte zu erfahren was alles über mich bei den Behörden gespeichert ist, habe ich drei Antrräge gestellt die trotz Erinnerung und Hinweis auf Durchsetzug mit Anwalt igoriert worden.

    Also habe ich den Anwalt eingeschaltet und der hat nochmals höflich gebeten die Anträge zu bescheiden. Trotz mehrfacher Aufforderung kamen sie dem nicht nach, so dass Klage erhoben werden musste.

    Da sie dem nun nachgekommen sind, konnte das Verfahren jeweils beendet werden. Ok in einer Sache wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben weil der Richter eine falsche Kostenentscheidung getroffen hat. Was solls.

     

    Was erstaunlich ist, die Speichern von mir Daten elektronisch aus dem Jahre 1980 (Umzug). Das heißt irgendjemand hat die Daten in ein elektronisches Format überführt. Und sicherlich nicht nur von mir.

    Wozu an slch alte Daten benötigt werden, wird dann Gegenstand eines neuen Antrages sein, falls die Stadt mich mal wieder ärgern sollte.

     

    Edit: Heute gibt es ja sogar noch die Datenschutzgrundverordnung. Da ist alles einfacher und vor allem hätte es sicherlich noch Schadenersatz gegeben.

  3. Am 22.2.2023 um 14:48 schrieb hawethie:

    Es wäre für solche Aufgaben viel mehr Geld da, wenn nicht irgendwelche Intelligenzbestien meinen würden, die Behörde wegen und mit Pipifax ärgern zu müssen

    Du sagst also die Durchsetzung meiner Rechte die Politiker in Bonn oder in meinem Bundesland beschlossen haben ist Pipifax?

    Diese Rechte und deren Durchsetzung werden durch das Grundgesetz geschützt.

     

    Des weiteren wären die Kosten nicht entstanden, wenn die Stadt dem Antrag mittels Verwaltungsakt nachgekommen wären. Da diese aber voraussehbar gehandelt haben und es aussitzen wollten, musste eben geklagt werden.

  4. Am 19.2.2023 um 15:05 schrieb Sobbel:

    Du hast Geld abgegeben ohne Quittung oder Empfangsbestätigung? 

    Ich würde damit als Fundsache umgehen, die anonym abgegeben wurde und das Säckel in amtl. Verwahrung nehmen. 

    Im Übrigen, bräuchte die Behörde (niemand muss das) so viele Münzen annehmen.

    Laut § 3 MünzG müssen maximal 50 Münzen angenommen werden. 

     

    Am Ende zahlt das der Steuerzahler - also auch du. Die Aktion war also eher dumm als das das irgend wen bei der Behörde ärgert.

    Die wussten ja von wem das Geld auf ihrem Schreibtisch ist. Irgendwo muss ich auch davon noch das Foto haben.

    Das Risiko des Verlustes war mir bewusst und habe ich in Kauf genommen, bei dem Aufstand in der Behörde wäre dies aber unmöglich gewesen. Auch bei den 1.200 Euro Gerichtskosten musste ich ja in Vorleistung gehen mit einem möglichen Totalverlust. Aber so wird es den Bürgern schon schwer gemacht zu klagen. Willst du was, setzt man den Streitwert auf 5.000 Euro fest (Auffangstreitwert) und der blöde Bürger muss erst einmal über 450 Euro Gerichtskosten abdrücken.

    Durch das Anerkenntnis der Behörde mussten sie nicht mehr so viel Gerichtskosten zahlen.

     

    Das sie nur 50 Münzen annehmen müssen, ist mir bekannt aber hier ging es um eine Pfändung und der Gerichtsvollzieher nimmt auch alles mit und seien es Briefmarken. Da sie sich auf die 50 Münzen berufen haben, landete die Sache ja auf deren Schreibtisch.

  5. Am 19.2.2023 um 14:57 schrieb alfa1064:

    Nein natürlich nicht. Aber bestimmt ärgert sich "eine Behörde" ganz dolle darüber, daß Verbrecher laufen gelassen werden, weil der Knast voll ist.

    Es ging nicht um ärgern, sondern der Durchsetzung meiner Rechte.

  6. Am 19.2.2023 um 14:44 schrieb rth:

    Glaubst du ernsthaft, dass du mit solchen „Spielchen“ eine Behörde ärgern kannst?

    Es geht ja nicht um Ärgern, sondern die Wahrnehmung meiner Rechte und das kostete der Stadt eben 1.500 Euro. Schließlich handelten sie rechtswidrig.

  7. Am 24.2.2023 um 23:37 schrieb hawethie:

    Auf die schnelle (0,3 Min) gefunden - geht hier um ein Strafverfahren, aber vom Grundsatz gilt das Ergebnis auch im OWi-Verfahren.

     

    § 258 StGB ist nur auf Straftaten anwendbar.

    Hier mal noch eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 07. April 2017 zum AKtenzeichen 1 WS 42/17

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2017&Seite=2&nr=22304&pos=29&anz=360

    Zitat

    Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur unwahren Selbstbezichtigung hinsichtlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Wenn bereits dies nicht strafbar ist, kann schweigen erst recht nicht strafbar sein.

  8. Am 17.1.2023 um 17:04 schrieb Sobbel:

    Ganz schön frech.

    Zu deinen Spielchen stand vor etlichen Jahren mal was im Focus:

    Der Focus zu Spielerei mit den Behörden

    Deswegen macht man das auch anders.

    Bei meinen GEZ-Verweigerungsschulden von ein paar hundert Euro wollten Sie das Bargeld auch nicht auf dem Amt annehmen.

    Also habe ich die 3331 Münzen fein säuberlich auf deren Schreibtisch geschüttet und bin dann gegangen.

    Haben es dann schön aufgesammelt und zur Sparkasse gebracht. Fehlte am Ende zwar ein Euro, aber haben sich nicht mehr gemeldet, zumindest bis zur nächsten Vollstreckung.

    Da waren SIe aber klüger und ich konnte die Sache nicht wiederholen, da sie die Lohnpfändung erst durchlaufen lassen haben und mich erst dann informierten, so dass ich keine Chance hatte die Sache mit Bargeld zu lösen.

     

    Naja 25 Euro Vollstreckungskosten sei Ihnen gekönnt. Sie haben diese dann mit 1.500 Euro Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlt. Man kennt halt seine Sachen wie man Behörden ärgern kann.

     

    PS: Wer mehr über die Zusammenarbeit der Abzocker von GEZ und Politikern wissen will, schaue sich nur das entsprechende Gesetz an. Im deutschen Rechtssystem ist es üblich, dass der Schuldner bestimmen kann wofür Zahlungen verwendet werden. So zahlt man erst laufende Forderungen, um keine neuen Mahnkosten und Zinsen auflaufen zu lassen und baut zugleich die Schulden teilweise ab.

    Bei der GEZ ist gesetzlich geregelt, dass zuerst Schulden bedient werden, so dass für die monatlichen neuen Forderungen immer wieder Mahnkosten kassiert werden können.

     

    Edit: Thema abgetrennt, weil ich es so nicht stehen lassen wollte.

    Edit: Die Weigerung erfolgte, weil ich für zwei Wohnungen GEZ zahlen sollte. Mittlerweile ist dies der GEZ allerdings gesetzlich untersagt, sofern man sich dort meldet.

  9. Am 24.1.2023 um 17:59 schrieb hawethie:

    Hab ich noch nie gesehen - aber da muss es auch andere Möglichkeiten geben. die große Stadt in der Nähe hat grds. alle Parkapp-Anbieter freigeschaltet.

     

    Zum Beispiel in Kiel in der Innenstadt auf dem großen Parkplatz. Die zwei anderen Städte fallen mir gerade nicht ein.

  10. Die rechtliche Lösung sehe ich so, habe jetzt nicht alle Beiträge geregelt.

     

    Die AGB bzw der Inhalt bezüglich der Parkdauer dürfte in diesem speziellen Fall meiner Meinung nach keine Gültigkeit haben.

    Nach dem äußeren Erscheinungsbild wird mittels Schild auf die Geltung der StVO hingewiesen welche im Zusammenhang mit der Genehmigung dem TE das Parken zeitlich nicht begrenzt erlaubt.

    Wenn jetzt in den AGB diese Regelung auch für diese spezielle Nutzergruppe anders geregelt werden soll, so muss dies mehr als deutlich hervorgehoben werden, ansonsten handelt es sich meiner Meinung nach um eine überraschende Klausel in den AGB und wird damit nach § 305c Absatz 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

    Eigentlich müsste man die Betreiber einfach mal im Rahmen eines Flashmobs blockieren, indem 100 Autos zu allen Einfahrten fahren, dort aussteigen und dann vor der Einfahrt die AGB genau durchlesen. Wenn der erste fertig ist, fährt dieser auf den Parkplatz und der nächste fährt vor, um dann auszusteigen und sich die AGB durchzulesen.

     

    Grundsätzlich finde ich eine solche Überwachung ja ok, aber 120 Minuten bei einem Einkaufszentrum mit Essensangebot ist doch schon mehr als knapp bemessen.

    • Like 2
  11. Am 7.12.2022 um 12:07 schrieb Zöllner:

    H

    Und was kostet es woanders? Siehe unten.

    Schweden: 0 Euro. Grund war der “schwedische Weg”. Es gab keine App. 

    Dänemark: 5 Millionen Euro. Die App wurde bereits eingestellt.

    Finnland: 6 Millionen Euro. Die App wurde eingestellt.

    Australien: 9 Millionen Euro. Die App wurde eingestellt.
     
    Kanada: 14 Millionen Euro. Die App wurde eingestellt.

    Niederlande: 15 Millionen Euro. Die App wurde eingestellt.

    Deutschland: 250 Millionen Euro, und das Drama geht weiter.

     

    Und die Millionen für Luca nicht vergessen.

    • Like 2
  12. Wobei in manchen Städten explizit am Automaten angeführt ist, dass im Auto sichtbar der Hinweis auf den Anbieter angebracht werden muss.

     

    Ob dies Auswirkungen hat, keine Ahnung. Bisher habe ich dann meist einen handschriftlichen Zettel hinter die Frontscheibe gelegt.

  13. Am 25.10.2022 um 14:12 schrieb Bluey:

    Das wird zwar immer mal wieder aus der Öko-Ecke gefordert, aber konkret wurde da bis jetzt ja noch nichts.

    Der von der EU-Kommission vorgelegte und sich noch in Erarbeitung befindliche Vorschlag sieht im Zeitraum 2023-2033 eine schrittweise Erhöhung des Mindeststeuersatzes für fossile Kraftstoffe auf 10,75 EUR/GJ (Euro / Gigajoule Energiegehalt) vor. Bei einem volumenbezogenen Heizwert von 34,7 MJ/L bei Dieselkraftstoff und 31,2 MJ/L bei Benzin1 entspricht dies einer Mindestbesteuerung von 37,3 Cent je Liter Diesel und 33,5 Cent je Liter Benzin. Bezogen auf das deutsche Energiesteuerniveau läge die Energiesteuer auf Dieselkraftstoff bei gleichbleibender Besteuerung von Benzin zukünftig bei 72,79 Cent je Liter statt wie bisher 47,04 Cent je Liter2 (+54,74 %). Ein Energiesteuersatz bezogen auf den CO2-Gehalt liegt in einer ähnlichen Größenordnung: Aktuell beträgt der Steuersatz für Diesel 179 Euro/tCO2 und der des Benzins 288 Euro/tCO2. Bei einer Anpassung müsste der Steuersatz für Diesel um 61 % auf 75,68 ct/l erhöht werden.

    Bei Privatverbraucher:innen erhöht sich die effektive Steuerbelastung durch die Energiesteuer um die Mehrwertsteuer: Benzin aktuell 0,1244 Euro/l, Diesel aktuell 0,0894 Euro/l, Diesel zukünftig 0,1383 Euro/l. Die Gesamtsteuerbelastung eines Liter Dieselkraftstoffs würde für Privatverbraucher folglich um etwa 30,8 Cent/l auf 86,8 Cent/l steigen. Aufgrund der Größenordnung sollte die Steueranpassung schrittweise über mehrere Jahre erfolgen.

     

    Quelle:https://www.zukunft-mobilitaet.net/172559/verkehrspolitik/steuer-diesel-erhoehung-energiesteuer-energiesteuerrichtlinie-kfz-steuer/

    oder

    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/diesel-preis-ampel-hammer-101.html

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