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Marc_swiss

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  1. Marc_swiss

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    A lawyer named Strange died, and his friend asked the tombstone maker to inscribe on his tombstone, "Here lies Strange, an honest man, and a lawyer." The inscriber insisted that such an inscription would be confusing, for passers-by would tend to think that three men were buried under the stone. However he suggested an alternative. He would inscribe, "Here lies a man who was both honest and a lawyer." "That way, whenever anyone walked by the tombstone and read it, they would be certain to remark, 'That's Strange.'"
  2. Danke für den Hinweis! Werde am Samstag diese Strecke fahren! Jetzt ist man nicht mal mehr auf dem Motorrad vor der Abzocke sicher. Bis jetzt bin ich relativ unbeschwert gefahren. Fotos gab es ein paar, aber alle von vorne. Man könnte sich bei einem Foto von hinten wahrscheinlich rausreden, aber der damit verbundene Ärger muss echt nicht sein. Bin per Zufall gerade am Basteln einer Halterung für mein TomTom, natürlich mit "Unfallschwerpunkt"-Plugin. Hoffentlich sehe ich die Warnung rechtzeitig, hören tu ich sie bestimmt nicht...
  3. Auto: VW Golf IV 2.8l V6 4Motion, '00, 204 PS, 0-100km/h: 7.1s, 270Nm, Vmax 235km/h Motorrad: Yamaha XT600, '91, 34 PS, 0-100km/h: ca. 8s (geschätzt), Vmax ca. 150km/h
  4. Weil NT/W2k für Firmen ist, der Heimanwender verwendete meist 95/98/Me. Die meiste Firmensoftware läuft auch ohne Admin-Rechte, Probleme machen meist nur typische "Hobby-Anwendungen" wie Spiele und Shareware-Utilities. Bei (fast) allen Linux-Distributionen wird man während der Installation nach einem Usernamen gefragt. Der so angelegte User hat keine root-Rechte. Unixoide Betriebssysteme kennen schon seit Urzeiten Sicherheitsfunktionen wie SUID, durch die man Usern ganz bestimmte Rechte geben kann (zB. IP-Adresse ändern), ohne ihnen gleich root-Rechte erteilen zu müssen. SUID kennt Wind
  5. Naja, Microsoft trägt zumindest eine Teilschuld. Bei Windows 3.11/95/98 und Me gab es keine Rechtetrennung, also wurde die Software entsprechend entwickelt. Bei Windows XP hat standardmässig immer noch jeder User Admin-Rechte. Und die Software-Entwickler programmieren so, dass ihre Software auf dem "Standard-PC" läuft. Hätten die User nach der Installation nur User-Rechte, würde die Software bestimmt vernünftiger entwickelt.
  6. Gegen die meisten Blitzer hilft es ja schon, nur hinten eine Nummer zu haben (Motorrad). Das erinnert mich an einen Fall, der vor einigen Jahren durch die Presse ging: In der Stadt Bern hat sich jemand fürchterlich über die vielen Blitzer aufgeregt. Um es "denen" heimzuzahlen, hat er die Nummernschilder an seinem Wagen demontiert und ist 40 Mal mit überhöhter Geschwindigkeit am Blitzer vorbeigefahren. Sein Beifahrer hat gleichzeitig noch den Hintern zum Fenster rausgehalten. Das Pech des Fahrers: Er hatte auf der Motorhaube ein individuelles Airbrush und war kurz zuvor schon mal geblitzt
  7. [OT] Da kommt mir ein Quote aus dem IRC in den Sinn: [/OT]
  8. Belege? Belege im Sinne von Beweisen kann ich Dir leider nicht liefern. Aber schau Dir mal den Marktanteil von Firefox an und frag ein paar Firefox-User nach deren Zufriedenheit. OpenOffice setze ich schon länger ein und bin sehr zufrieden damit. Aber klar, ich brauche auch nicht jedes Feature. In einem c't-Vergleichstest (war IMHO Anfang dieses Jahres abgedruckt) hat OpenOffice gegen MS Office knapp gewonnen. Ich konnte bis jetzt noch alles brennen. Bezüglich künstlichen Lesefehlern, falscher FAT etc. muss ich etwas relativieren: da dd sektorweise kopiert, kann man jede CD kopieren. Di
  9. "The Gimp" ist laut der Meinung von vielen Leuten gleichauf mit Photoshop. Ich selbst kann das nicht beurteilen, aber Gimp hat bis jetzt für all meine Belange gereicht. Es gibt zu Gimp übrigens einen Patch namens "Gimpshop", damit sieht er aus wie Photoshop und lässt sich auch so bedienen. Bei anderer Software sieht es noch besser für OpenSource aus, beispielsweise bei den Browsern (Firefox) oder den Office-Suiten (OpenOffice). Unter Linux braucht man keine speziellen Kopierprogramme. Das Tool "dd" kann Datenträger sektorweise kopieren, ohne Rücksicht auf Dateisysteme oder einen Kopierschut
  10. In der Schweiz scheint die Busse für Fahren mit nicht lesbarem oder ohne Nummernschild nicht mal so hoch zu sein: Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug eingelöst und versichert ist, sonst kommt "Fahren mit nicht versichertem Fahrzeug" dazu, was in jedem Fall eine Strafanzeige gibt. Ebenso eine Strafanzeige gibt es bei Fahren mit ungültigen Nummernschildern. 2 Kollegen haben sich ihre Kennzeichen fürs Motorrad selbst gebastelt (laminierter Halbkarton, nicht vergebene Nummer). Die Motorräder sind natürlich trotzdem eingelöst, aber es muss ja nicht auf jedem Foto die richtige Nummer se
  11. Mal eine OT-Frage: Bekommt man ein Fahrverbot, wenn man mit über 0.5 Promille auf der Strasse reitet? Bei uns im Dorf gibts eben so einen Typen, der an jedes Fest mit dem Pferd kommt. Auf dem Heimweg ist er dann meist total besoffen, aber das Pferd kennt ja den Weg... Würde er bei einer Verkehrskontrolle Ärger bekommen?
  12. Wir haben einige Mitarbeiter aus Deutschland. Aber neuerdings können ja Bussgelder ab 70 Euro vollstreckt werden, und zudem müssen die jeden Tag 2 Mal über die Grenze... Es müsste wohl schon jemandem aus dem entfernteren Ausland in den Sinn kommen, dass er an dem Tag wohl gefahren ist... Falls die sich aber wirklich die Mühe machen, liesse sich das überprüfen. Wirklich viel zu tun scheinen sie hier nicht zu haben, sonst würden sie nicht knappe 100m vor dem er Schild an einer übersichtlichen Stelle blitzen...
  13. Ein Kollege (Schweizer) wurde letzte Woche im Firmenwagen (Schweizer Firma) geblitzt. Soll 250 Fr. kosten... Nun hat er sich vertrauensvoll an mich gewandt, da er um meine vorzüglichen Kontakte weiss... Die Firma führt kein Fahrtenbuch, die Autoschlüssel hängen beim Eingang und jeder kann sich bedienen. Da es schönes Wetter war, wurde das Foto wahrscheinlich gut und die Person ist erkennbar. Da in der Schweiz die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, kommt Alberto wohl nicht in Frage, oder? Gibt es andere Möglichkeiten? Wenn sich niemand mehr erinnern könnte, wer gefahren ist, würde dann e
  14. Soweit ich weiss muss man in der Schweiz das 23. Altersjahr vollendet haben und mindestens 3 Jahre im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein, damit man Lernfahrten begleiten darf. Der entsprechende Straftatbestand ist "fahren ohne Fahrerlaubnis". Ich weiss jedoch nicht, ob der Beifahrer auch bestraft wird (vielleicht auch nur wegen "Überlassens eines Fahrzeuges einer Person ohne Führerausweis"). Der Lernfahrer selbst bekommt 3 Monate Fahrverbot, falls er einen Führerschein in einer anderen Kategorie besitzt. Falls nicht, kann er die Autoprüfung erst mit 21 Jahren machen. (Oder evtl.
  15. Ausschalten ist mir auch zu riskant. Ich habe mich im Internet etwas umgesehen und bei der Produktbeschreibung es Bel RX75 ist mir aufgefallen, dass mit "digital signal processing" und "autoscan mode" ("virtually eliminates false alarms") geworben wird. Nun frage ich mich, ob das wirklich funktioniert oder bloss Marketing-Blabla ist. Falls auf die Strahlung der Radarkästen ein Signal moduliert ist, könnte man theoretisch eine Radarfalle von einem Türöffner unterscheiden. Nur ist die Frage, ob so ein Signal vorhanden ist? Wäre natürlich toll, aber wozu auch? Man will ja die Erkennung der Blit
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