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stang66

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Everything posted by stang66

  1. @Goose: Du meinst den hier? Wo genau finde ich da die Verfolgung einer Geschwindigkeitsübertretung? Wenn das der Wille des Gesetzgebers wäre, hätte er es bestimmt hineingeschrieben - zumindest sinngemäß. Ich lese hier nicht ansatzweise etwas von "zum Zwecke von Ermittlungen" oder ähnliches. Darauf wird zwar in Art 13GG Abs. 3 Bezug genommen, hier geht es um Ermittlungen - aber nur im Falle "besonders schwerer Straftaten" Also beantworte mir bitte folgende Fragen: Dient die Fahrerermittlung bei einer Owi im BGB - zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einze
  2. Noch einer: Quelle Copy/Paste geht hier nicht; den Link müsst ihr direkt klicken. Hier wird eindeutig auf die Terrasse Bezug genommen...
  3. Ein Fundstück offizieller Seite; hier wird eine andere Sicht der Dinge gelehrt als unsere Forencops vertreten: Was ist eine Wohnung? Daraus: Liest sich etwas abgehackt, da aus einer Präsentation herauskopiert. Im Original wirds besser lesbar. Übrigens: Der Verfasser Michael Jasch ist Professor für Straf- und Strafverfahrensrecht an der Polizeiakademie Niedersachsen. Noch Fragen? Das Spiel geht weiter: Angenommen die Kollegen kommen ein weiteres mal, wieder das gleiche Spiel. Klingeln, keine Reaktion, wieder auf die Terasse, wieder klopfen an die Glastür. Am Fenster (in
  4. @bluey: schön zusammengefasst. Dass solche Diskussionen an der einen oder anderen Stelle immer wieder ausarten ist schade, aber typisch für das RF. Wobei es auf beiden Seiten Provokationen gegeben hat... egal. Ich hab mir vorgenommen, dabei nicht mitzumachen (auch wenn es manchmal juckt...) Erweitern wir den Ausgangssachverhalt um eine euch bisher noch unbekannte, aber der Realität entsprechende Komponente: Die selbstgebaute Treppe hat (noch) kein Geländer und überwindet ca. 1,40m Höhenunterschied. Ein Fehltritt oder ein Ausrutschen (ist man eigentlich im Winter auf meinem eigenen Grundst
  5. @Goose: Ich akzeptiere, dass dies deine Sicht der Dinge ist. Genügen tut mir das jedoch nicht, denn es bleibt allein deine Auslegung der zitierten Gesetze... daher die Frage nach einschlägiger Rechtsprechung.
  6. Jungs, können wir die Streiterei bleiben lassen? Bisher wars schön sachlich, was ich angesichts des Themas durchaus bemerkenswert finde. Harmut: In dieser Diskussion vertreten wir sogar die gleiche Meinung, darf ich dich daher um gemäßigtere Argumentationsweise bitten und die XXXXX dort lassen wo sie hingehört, nämlich im Geschichtsbuch? Auch texanische Gesetze sind hier nicht das Thema; ebenfalls nicht, dass ich mal ein Gelöbnis geleistet habe, unsere Verfassung auch mit der Waffe zu schützen... gehört alles nicht hierher. Ich habe es bisher unter größter Zurückhaltung geschafft, sachlich
  7. @goose Ich kann mich sogar daran erinnern, aber glaubst du, dass ich noch nicht den richtigen Suchbegriff gefunden habe? Nun, der Fuß ist zwar noch nicht in der Tür, das ist richtig. Der "Wohnbereich" geht im vorliegenden Fall fließend in den Garten über. Den Blick durch die Balkontür sowie den Aufenthalt auf der Terasse zwischen Grill und Wäscheständer empfinde ich durchaus als Eindringen in den geschützten Privatbereich. Ja, der gute alte Art 13GG: Ob die Verfolgung einer Owi "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" dient, insbesondere wenn man
  8. $46 OWiG sagt zwar (1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, aber weder im §163a StPO noch im §163b StPO finde ich einen Passus, der das Eindringen in befriedetes Besitztum eindeutig erlaubt und das Hausrecht oder den Art 13 GG grundsätzlich außer Kraft setzt, sobald Behörden ermitteln. Aus Sicht eines juristischen Laien ist das schwer verständlich. Gibt es zu diesen §§ eventuell erhellende Kommentare oder einschlägige Rechtsprec
  9. Hallo zusammen, Dürfen Polizeibeamte (Fahrerermittlung, Tempoverstoß im BGB-Bereich; Fahrer <> Halter) ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers ein umzäuntes Privatgrundstück betreten, um das Haus herumlaufen, die Treppe zur Terasse hochgehen und an die gläserne Terassentür klopfen? Was, wenn ein Hausbewohner gerade nackig aus der Dusche kommt und sich durch die von außerhalb des Grundstückes nicht einsehbare Terassentür unbeobachtet wähnt und plötzlich stehen da zwei Polizisten und glotzen rein? Spielt es eine Rolle, ob ein niedriges Hoftor (Einfahrt) offen oder geschlossen ist?
  10. Offiziell: die Unfälle. Inoffiziell munkelt man, dass diverse Entscheidungsträger in den angrenzenden Wohngebieten vom Lärmschutz profitieren würden. Kann ich mir persönlich aber nicht vorstellen, denn der Haupt-Lärmverursacher bleiben die LKWs... Ganz inoffiziell: Geld drucken...
  11. Hi zusammen, seit einigen Wochen wurde auf der B9 bei Speyer das bisherige Tempolimit von auf runtergesetzt. Gleichzeitig wird verstärkt geblitzt (wen wunderts). Für nicht Ortskundige: die B9 ist an dieser Stelle autobahnähnlich ausgebaut; 2 Fahrspuren je Richtung, baulich getrennt und mit Pannenstreifen! Da das Argument "Lärmschutz" wohl doch zu peinlich war, wurde das Ganze als Modellversuch betitelt. Doch es regt sich Unmut; mittlerweile gibt es sogar eine Onlinepetition: http://www.tempo100-b9.de/ Interessant auch das dortige Gästebuch. Bin mal gespannt wie es hier weit
  12. Ich hatte letztes Jahr das zweifelhafte Vergnügen auf der A5: Platten vorne rechts, zum Parkplatz hab ichs nicht mehr geschafft -> Standstreifen. Auf der linken Seite hätte ich ganz sicher nix gewechselt, aber auch so wars schon beängstigend genug. Also runter mit dem alten, rauf mit dem Ersatzrad. Wagenheber runter, Ersatzreifen auch platt. Ich weiß, sehr dämlich. Aber ich bin sicher, das gibts öfter als man denkt. Also ab ans Notrufsäule und doch den ADAC gerufen. Der hat dann mit seinem Bordkompressor den Reifen aufgepumpt. Was hab ich gelernt: - Immer auf ausreichend Luftdruck
  13. Richtig, das mit der gepfändeten Mietkaution ist nämlich gar nicht so toll, wie es sich zunächst anhört: Für den Schuldner ist es zunächst einmal sehr bequem - er muss auf nichts verzichten. Der Vermieter aber hat plötzlich den GV vor der Tür stehen, obwohl er selbst keine Schulden hat. Dafür muss er sich zu etwas verpflichten, was er vielleicht gar nicht möchte und eine sogenannte "Drittschuldnererklärung" abgeben. Die Funktion der Kaution als Mietsicherheit ist auch nur noch teilweise gewährleistet - der Mieter kann jetzt "die Sau rauslassen", denn für ihn ist die Kaution eh futsch. Z
  14. Ich würd an deiner Stelle das mit dem PfÜB weiterverfolgen. Wenn dem nicht innerhalb zwei Wochen nach Zustellung widersprochen wird, wird erstmal das Konto komplett gesperrt. Dann fängt der Ärger für den Betroffenen erst richtig an, denn dann geht finanziell garnix mehr. Das tut mehr weh als das Mopped. Ansonsten ist das zumindest mal die erste Voraussetzung, überhaupt was von deinem Geld zu sehen. Der GV kann alles mögliche pfänden. Gerne wird z.B. der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution genommen. Davon hast du zwar zunächst mal nix, aber dem Vermieter wird verboten, beim Auszug an d
  15. Diese Entscheidung kann nur der eingesetzte Beamte treffen (denn wäre ein Richter erreichbar, bräuchte man diese Entscheidung ja nicht)Grundsätzlich wird bei solchen Maßnahmen die StA und der Bereitschaftsrichter angerufen. Sind diese nicht erreichbar kann man nicht werten, bie sie wieder erreichbar sind, also liegt Gefahr im Verzug vor. Spinnen wir den Gedanken mal weiter... ich finde es bedenklich, dass ein Polizist vor Ort eigenmächtig entscheiden kann, wann GiV ist. Damit ist doch z.B. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hinfällig. Woher weiß denn der Betroffene, ob der Cop
  16. Und wer entscheidet nun, ob Gefahr im Verzug ist? Ich hätte gerne noch ein Statement von dir zum zweiten Teil meines Beitrags, insbesondere zum zitierten BVerfG-Urteil. Wikipedia (ja, nicht die beste Quelle, eber immerhin) sagt: Das würde deinen Ausführugnen entsprechen. Dann gibt es aber ncoh besagtes Gerichtsurteil. Hieraus: Und nun? Wenn die nichtrichterliche Feststellung von "Gefahr im Verzug" die Ausnahme bleiben soll heißt das für mich eben keinen Freibrief, in jeder beliebigen Ermittlungssituation einfach "Gefahr im Verzug" zu rufen und dann die Tür einzutreten. Wir
  17. Du kannst den Zutritt verwehren, betreten werden wir es trotzdem. Das wäre noch zu klären. Dürft ihr denn ohne Zustimmung des Bsitzers und ohne richterliche Genehmigung befriedetes Besitztum betreten? Ist hier die Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Wir reden hier immer noch von Bagatellschäden in der Größenordnung von unbemerkten Parkremplern; nicht um Fahrerflucht nach einem schweren Unfall mit möglicherweise Verletzten oder schlimmerem. Ich bin der Ansicht, dass das bereits den Tatbestand des Hausfriedensbruches erfüllt. §123 StGB (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder
  18. Bevor jetzt weiter alle über den OB herfallen, lest euch mal dieses Protokoll durch: Besprechungsprotokoll Ich weiß nicht, in wie weit der OB tatsächlich mit den Details der Sicherheitsbedenken vertraut war. Aber die Rolle des Herrn Rabe finde ich in dem Zusammenhang sehr interessant... Die "politische Verantwortung" hat er trotzdem, aber bedeutet das heutzutage noch etwas?
  19. Wie geht man hier am besten vor, um die eigenen Rechte zu wahren, wenn man - wie im beschriebenen fiktiven Fall ohne Vorbereitung mit diesem Vorwurf konfrontiert wird? Keine Aussage zur Sache, soviel ist klar. Angenommen, mein Fahrzeug steht auf meinem Grund und Boden (Hofeinfahrt). Ich kann doch den Beamten zunächst den Zutritt zu meinem Grundstück verwehren um mir in Ruhe selbst ein Bild von der Sache zu machen, richtig? Wenn sie angemeldet kommen, bin ich selbstverständlich gerne bereit, das Fahrzeug anschauen zu lassen. Was den gegnerischen Schaden angeht: Generell ist es eine gut
  20. Finde ich eigentlich nicht. Nun, hinterfragen ist nie verkehrt, auch um herauszufinden, Das ist extrem schwierig. Ich war selbst mal auf einer Technoveranstaltung im Auftrag des Veranstalters mit Funkgerät unterwegs. Akustische Kommunikation fast unmöglich. Habs dann irgendwann aufgegeben und mich nur noch über den schweren Klotz von Funkgerät geärgert. Und das war kein Spielzeug, sondern ein professionelles Teil wie bei Polizei und Sicherheitsdiensten üblich. Die hatten einen natürlich Plan von den Örtlichkeiten (auch wenn ich bezweifle, dass den jeder einzelne Cop wi
  21. Das wirft natürlich sehr viele Fragen auf nach der Rolle der Polizei. So wie es in den Medien dargestellt wurde, war diese aber wohl nicht von Anfang an Bestandteil des Sicherheitskonzeptes sondern wurde erst kurzfristig dazugerufen. Andererseits: Ich möchte da nicht Einsatzleiter sein; ohne Vorbereitung in dieser Situation vor Ort die richtigen Entscheidungen zu treffen stelle ich mir extrem schwierig vor. Der hatte nämlich keine so schöne Grafik wie in der FAZ zur Verfügung.
  22. @HarryB Ich persönlich glaube, Kolbenfeder war noch nie in einer größeren Menschenmenge in dichtem Gedränge unterwegs und hat keine Ahnung, worüber er schreibt. Anders sind seine theoretischen Ausführungen nicht zu erklären. Vor dem heimischen Rechner lässt sich gut theoretisieren. Manchmal wäre es besser, einfach zu schweigen. Es sind Menschen gestorben, die einfach nur feiern wollten. Und dann kommen so ein paar Oberschlaumeier und sagen "selbst schuld".
  23. Mag schon sein, aber sicher nicht in dieser Höhe. Bei (angemessenen) 2-3 Euro hätte ich ja auch nix gesagt, sondern einfach gezahlt. Aber ich bin kein Selbstbedienungsladen, an dem sich die Gemeinde nach Gutdünken bereichern kann. Nächstes mal verlangen sie 20, dann vielleicht 30 Euro... wo ist denn Schluss? Vergleiche bitte auch mein Beispiel mit dem säumigen Mieter. Nachdem ich (vom Kreisrechtsausschuss in einer anderen Sache) mittlerweile schriftlich habe, dass man Behördenauskünften - egal ob mündlich oder schriftlich - nicht glauben darf nun also auch, dass die Behörde 4x teurer und som
  24. Mahlzeit! Gestern hab ich mich wieder tierisch geärgert, als ich eine Mahnung im Briefkasten hatte. Teils über mich selbst, teils über unverschämt hohe Mahngebühren. Aber von vorne: Es geht um die Wasserabschlagsgebühren der Gemeindewerke. Diese sind zu festgesetzten Terminen zu zahlen, so weit so gut. Um keinen Termin zu verpassen, setze ich mich nach Erhalt des Jahresbescheides hin und mache per Onlinkebanking entsprechende Terminüberweisungen, so dass alles automatisch läuft. Jetzt ist es mir schon passiert, dass diese Terminüberweisung wegen kurzfristiger Dispoüberschreitung nicht au
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