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cocabonga

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    Anfänger
  1. Hallo Ich habe mal folgende Frage: Die Verhängung von Fahrverboten bzw. die Verhängung von Sperrfristen bei Entzug derselben stellt ja eine Maßregel der Besserung und Sicherung da. Damit nun diese Maßregel einen „Sinn“ hat muß sie ja in einer gewissen zeitlichen Nähe vollzogen werden. So gilt ja z.B. bei dem Entzug der Fahrerlaubnis ,bzw. bei der Verhängung von Sperrfristen eine Frist von 2 Jahren. Zögert sich das Verfahren so lange hinaus ohne das der Betreffende dies selbst zu vertreten hat und kommen in dieser Zeit keine weiteren Delikte hinzu, so ist die Maßregel der Besserung und Sich
  2. Also dass man bei drohendem Arbeitsplatzverlust von einem Fahrverbot absieht habe ich schon gehört. Dass es dabei aber darum geht wann man arbietet und wie viel man verdient ist mir neu. 400 Euro sind für den einen Geld aus der Portokasse für den anderen zwingen notwenidg zum Ueberleben. Jo, dass kann man dann ja jedem Erzaehlen, ob Berufskraftfahrer oder sonstiges denn einen anderen Job kann man ja immer machen. Wieso dass denn? Ich mache ja nicht etwa geltend, dass ich auf den Füherschein in dem Sinne angewiesen bin, als dass ich in die Schule fahren müsste. Das ich die nicht auch
  3. Nein ich habe bis jetzt keine Eintragungen in Register Es ist richtig dass ich nur am Wochende arbeite, aber ich brauche das Geld für meinen Lebensunterhalt. Ich bin noch neu dort und kann mir erst nach 6 Monaten Arbeit Urlaub nehmen. Unbezahlter Urlaub geht auch nicht. Ich wurde eingestellt weil dort im Moment ein Engpass herscht und nicht dass ich mir gleich 4 Wochen Urlaub (bezahlt oder nicht) nehme. Selber Schuld ich weiss aber ich muss irgendwie meine Existens retten.
  4. Das heist also konkret dass ich den Job verliehre wenn ich einen Monat keinen FS mehr habe. Ich habe ja bereits gesagt, dass es eine Dummheit war und ich so ertwas bestimmt nicht mehr machen werde. Aber ich weis, dass sagen sie alle, also was kann ich hier noch sagen ? Nichts mehr... sauber bleiben und wie bereits gesagt Alkoholkonsum und Fahren strikt trennen. Nur brauche ich unbedingt die Wandlung des Fahrverbotes, denn sonst bin ich meinen Job los und gehe somit unter. Und ihr meint also dass ich da gar nichts machen kann ?
  5. Ja ich weiß dass es von mir wirklich Saudumm war. Gibt es Richtlinien die besagen, dass bei Alkoholverstößen der Maßstab enger anzulegen ist was die Wandlung des Fahrverbotes angeht ? Sollte die Bußgeldstelle nun das Fahrverbot nicht wandeln wollen so kann ich ja damit vor Gericht ziehen was eine Zeitlang dauert. Hilft es vor Gericht wenn cih in der zwischenzeit ein Aufbauseminar besuchen würde ?
  6. Ich denke da an eine Wandlung des Fahrverbotes bei verdoppelung der Geldbusse. Das wurde doch schon öfters gemacht. Wieso gehts da bei mir nichts ? Ich habe keine Punkte in Flensburg
  7. Hallo! ich wurde gerade mit 0.92 Promille angehalten und un drohen mir 250 Eur Geldbusse und 1 Monat Fahrverbot. Ich gege noch zur Schule und Arbeit am Wochenende bei einer Autovermietung. Meint Ihr ich kann was gegen das Fahrberot machen? P.S. Scheisse, mir passiert sowas nie wieder...
  8. Nochmal eine Frage zu den Anwaltsnotdiensten: Wenn man dort anruft, geben die dann nur Telefonisch einen Rat, oder kommen die dann tatsächlich nachts zur Polizei ?
  9. Na also da haben wirs doch... Es gibt also Notdienste, deren Nummer auch die Polizei hat. Genau das wollte ich wissen Danke an alle!!!
  10. @Bluey Hui was ein kühler Wind... Das ist doch nur Hypothetisch gemeint! Ich hab nichts auf dem Kerbholz und hab auch nichts vor... du oder jeder andere werdet sicher nie in die Situation kommen mich Festzunehmen.... Nee mal im ernst, mir geht’s halt nur drum ob es nachts überhaupt Anwälte "gibt". Ich meine die Handy und Privatnummer zu speichern ist eine Sache, aber die Frage ist in der Praxis doch die ob der Anwalt mir die überhaupt rausrückt, mal abgesehen davon, dass ich (und viele Betroffenen ja im Regelfall auch) sonst überhaupt keinen festen Anwalt habe. Da kann ich mir nachts d
  11. Hallo an alle! mich hätte mal folgendes interessiert: Wenn man von der Polizei festgenommen wird (warum auch immer) dann hat man ja das recht seinen Anwalt anzurufen bzw. das Recht das sein Anwalt dabei ist. Mann bekommt auf ja von juristischen Ratgebern immer wieder geraten, dass man "nichts ohne Anwalt sagen soll." Was ist nun, wenn man aus welchen gründen auch immer nachts um 3 von der Polizei festgenommen wird oder eine Hausdurchsuchung wegen "Gefahr in Verzug" oder sonstiges stattfinden soll? Ich meine um die Zeit ist doch kein Anwalt wach.. oder doch ? Gibt es sowas wie einen Anwaltsno
  12. Ja klar, aber was ist z.B. bei folgendem Szenario: Mann wird angehalten -> Drogentest -> evtl. Positiv wg. den Medikamenten und dann ? Reicht dann eine ärztliche Bescheinigung dass man das Medikament verordnet bekam oder wird dann eine Meldung an die FS-Stelle gemacht ?
  13. Also es geht hier nicht um mich persönlich, ich wollte mich jedoch allgemein über dies Thema informieren. stuka9 hat schon einen passenden Link gepostet. Im konkreten Fall geht es um ADHS Patienten die von Neurologen und Amphetamine verordnet bekommen. Müssen die irgenwie ein Rezept oder irgendwas mitführen ?
  14. Hallo! Ich wollte mal wissen wie es aussieht wenn Mediakmente ärztlich verordnet werden die auf auf der BTM stehen. amphetamine werden ja auch öftern mal medizinisch verwendet. Was bedeute die dann für die Fahrerlaubnis ? Muss dann eine ärztliche Bestätigung mitgeführt werden ?
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