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only Diesel

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Posts posted by only Diesel

  1. Am 12.11.2023 um 11:59 schrieb KlausK:

    Hier in der Region ist es kein Tablet sondern hat das Format eines Smartphones und passt auch in die entsprechende Halterung, üblicherweise ganz links unten in der Frontscheibe und daher ohne aufnehmen vom Fahrer zu sehen und zu bedienen. Funkgerät verstößt gegen die StVO, da ein elektronisches Gerät (Mikro) in die Hand genommen wird.

    Taxifunk (70cm-Band Betriebsfunk?) kostet wohl nicht wenig Gebühren und führt zu Fehlern (Akustik). Dank teilweiser merkwürdiger Datenschutzgesetze darf ein Fahrgast vielleicht nicht mehr hören, das der nächste Auftrag für Lieschen Müller in der xyz-Straße 99 ist und sie nach sonst wo fahren will.

    Wie jetzt wenn das Smartphone in einer Halterung steckt darf man es bedienen?? Das wäre mir neu. 

  2. Am 28.9.2023 um 08:33 schrieb SilverBanditS:

    ...ich war etwas "flatterhaft" und bin vom LKW zu PKW-Zahlen gesprungen, was jedoch an den Größenordnungen absolut nichts ändert:

    Ein Liter Diesel wiegt im Schnitt 0,83 kg/l und hat einen Brennwert von 12,6 kWh/kg. Die besten Lithium-Akkus haben eine Energiedichte von 0,25 kWh/kg (Spanne von 0,09 - 0,25 kWh/kg). Ergo, um auf die gleiche Menge an Energie zu kommen, wiegen die besten  Li-Akkus ziemlich genau das 50-fache von Diesel. THEORETISCH!!! Denn praktisch werden Li-Akkus am liebsten nur im Bereich zwischen 30 und 80 Prozent ihrer Kapazität betrieben. Man sollte, der Lebensdauer des Akkus zu Liebe, auf Dauer nur die Hälfte der Kapazität nutzen!!!

    Nehmen wir jetzt nochmal die 1.500 Liter Diesel für "Deinen" LKW, wäre für die gleiche Reichweite bestenfalls ein Akku von ca. 12,5 t - in Worten zwölfkommafünf Tonnen - notwendig. (Wenn's schlecht läuft das 2,5-fache!) Selbst bei einer großserientauglichen Verdoppelung der Energiedichte wären das immer noch über 6 Tonnen nur für den "Tank".

    Wie dick müsste eigentlich das "Ladekabel" sein, um 15.000 kW also 15 MW in einer Stunde in eine solche Batterie zu träufeln? Und der "Stecker" erst?!:whistle:

    Ich bezeichne solche Ansinnen als linksgrünes Bullerbü mit einem Realitätsgehalt von nullkommanix. :wand:

    Naja ein bisschen ehrlicher muß man hier aber schon sein. Wen ich z.B. 6 Liter Diesel auf 100km verbrannt habe, vernichte ich dafür ca. 75KWh. Beim Elektrofahrzeug habe ich dann nur 20KWh vernichtet. Der erheblich besserer Wirkungsgrad des E-Motors gleicht hier schon eignes noch aus aber im Prinzip hast du recht. Vielleicht müssen wir hier einfach noch ein paar weiße Flecken im Periodensystem füllen um hier bedeutet effektiver zu werden. 

  3. vor 35 Minuten schrieb rth:

    @Sobbel Wasserstoff ist sicher eine Energie mit Zukunft. Aber, Wasserstoff, wenn sich nicht etwas sehr geändert hat, wird mit einem Druck von 600 — 700 bar getankt. Diesem Druck müssen nicht nur die flexible Tankleitung, sondern auch die Tanks im Fahrzeug standhalten. Leicht sind diese Tanks sicher nicht.

    Und die von Laien sicher zu handhabende Tankkupplung wird auch problematisch sein. 

    So sieht es aus. Auch das austreten des Wasserstoffs durch die Tankwände bei längerer Standzeit ist noch nicht wirklich gelöst. Hab mal gehört das daran geforscht wird Wasserstoff in ein flüssiges ungefährlicheres druckloses Medium zu überführen damit man es wie aktuellen Kraftstoff Händeln kann.  Keine Ahnung ob das schon möglich ist..

  4. vor 17 Stunden schrieb SilverBanditS:

    Wie groß dieser Einfluss tatsächlich ist, darüber kann man trefflich streiten. Da es bereits "vor dem Menschen" einen permanenten und vor allem erheblichen Klimawandel gab, ist es aus meiner bescheidenen Sicht jedoch sehr unplausibel, dass dieser menschliche Einfluss auch nur andeutungsweise der Entscheidende sein soll.

    Genau das wird ja in dem Wiki Artikel Punkt 2 recht anschaulich erklärt. Ist das alles falsch was dort dargelegt wird? 

  5. Sorry Sobbel, vor 15 Jahren hätte ich dir zugestimmt aber wir haben hier mittlerweile ein Maß Gängelung erreicht was kaum noch zu ertragen ist. Musste am WE durch Freiburg fahren. Dort ist eine dreispurige Bundesstraße (B31) auf :30: limitiert. Ein absoluter Witz. Was soll dass?? Der Verkehr staute sich also auf 3 Spuren und kroch vor sich hin. Das ist dann besser für die Anwohner als wenn der Verkehr mit :50: sauber durchfließt?? Seit dem Durchgangsstraßen kilometerlang auf 30km/h limitiert werden ist bei mir jedes Verständnis verloren gegangen. 

    • Like 6
  6. Hallo zusammen,

    ich wurde innerorts mit 11km/h zuviel nach Abzug durch eine ESO 3.0 abgelichtet. Der Spass hat mich recht unentspannte 50,-€ gekostet. Habe ich bezahlt, ist halt so. 

    Was mich aber wundert ist der Fotobeweis. Es gibt ein Bild durch das Seitenfenster und eins von hinten. Das Geraffel stand am Wegrand auf der Gegenspur und hat dann wohl beide 

    Spuren überwacht. Gibt es als auf der Spur auf der ich geblitzt wurde nur Bilder vom Seitenfenster zur Fahreridentifizierung ? Durch diese Art der Ablichtung habe ich den Vorgang fast nicht mitbekommen da ich den roten Blitz nur im Augenwinkel noch wahr nahm und dachte...Hä hat das jetzt geblitzt...? 

  7. vor 17 Stunden schrieb Sobbel:

    Du kannst getrost zu der Führerscheinstelle gehen wo du jetzt wohnst. Die elektronischen FS Daten ziehen mit um (wie das Stammbuch beim EMA). Sollte es noch Papier geführte Unterlagen bei der alten Führerscheinstelle geben, werden die telefonisch von der neuen Stelle angefordert.

    So war das zumindest bei mir. Die waren dort sehr zutraulich und hilfsbereit.

    Könnte mir vorstellen das das vom Ausstellungsdatum abhängig ist .Meiner wurde 1994 ausgestellt. Ob für die rosa FS die Daten auch schon in elektronischer Form vorliegen kann ich mir nicht vorstellen. 

  8. Hallo zusammen,

    ich benötige einen internationalen Führerschein für eine Reise nach Marokko. Leider kann ich mit meinem alten rosa Lappen diesen nicht beantragen und muß somit nun schon vorzeitig(ich wäre erst 2025 dran) einen neuen beantragen. Da ich nicht mehr dort wohne wo der FS damals ausstellt wurde muß ja nun dieser Karteikartenauszug von der ausstellenden Behörde an die hier ansässige Führerscheinstelle geschickt werden. Soweit so gut. An wen tritt man den nun als erstes heran? Muß ich die alte Behörde ansprechen damit diese den Auszug an die aktuell zuständige FS Stelle schickt und fordert diese den Auszug bei der alten Behörde an? Dieser Auszug wird einem ja nicht nach Hause geschickt sondern immer an die aktuell zuständige Behörde. Wenn ich die Anforderung tätigen muß, sollte ich dann auch schon parallel den Antrag auf neuen FS bei der aktuell zuständigen FS Stelle tätigen? Macht ja keinen Sinn wenn die den Auszug geschickt bekommen aber keinen Antrag vorliegen haben? 

  9. vor 13 Stunden schrieb m3_:

    @only Diesel: Es bietet sich ja dann an, den  Cops Kaffee & Kuchen vorbeizubringen und sie in ein wohlwollendes Gespräch zu verwickeln, warum sie dort messen, welche Eingewöhnungszeit dem VT gewährt werden würde, ob ein Unfallschwerpunkt vorläge, was ein Lärmlimit mit der Verkehrssicherheit zu tun hätte, ob sie kleine Fische durchlassen (Abzockschwellwert), ob nicht ein Schild "fahren sie mit niedriger Drehzahl bzw. im hohen Gang" besser wäre, usw.

    Bezüglich Vorgehen gegen Beschilderung: Inzwischen ist ja den Kommunen, Städten, Länder es vielfach erleichtert worden, Tempo 30 auch bei (Bundes-)Durchgangsstraßen einzuführen, sei es aus allgemeinen Schutzgründen (Schule, Kita, Altersheim) oder Emissionen (Lärm, Feinstaub, Stickoxid). Eine rechtliche Vorgehensweise ist damit noch schwieriger geworden. Die zuständige Behörde muß "ermessensfehlerhaft" vorgegangen sein, damit der Anfechter beim Verwaltungsgericht "gewinnt", sprich die Schilderaufstellung als rechtwidrig abgeurteilt wird. Der Behörde steht ein sogenannter Ermessensspielraum zur Verfügung, da kann sie sich auch auf die von @diplomat erwähnten Lärmgutachten beziehen.

    Ggf. kann man bei seriöser Anfrage durchaus "freiwillige Akteneinsicht" erhalten, also die Begründung aus dem Verwaltungsakt sowie die Gutachterunterlagen. Damit könntest Du bewerten, ob es Angriffspunkte gibt. Behörden können aber auch "mauern". Inwieweit man dann das Schwert "Transparenzgesetz" - von @rth erwähnt - ziehen könnte, wäre auszuprobieren. Ansonsten war der bisherige Weg im Verwaltungsrecht über ein Widerspruch und wenn diesem behördlich nicht abgeholfen wird, dann die Klage bzw. vielfach schon möglich die Direktklage, ggf. vorgeschaltet dann ein Eilantrag.

    :nolimit: 

    Das macht keiner wegen einem 30er Schild, also weiter Blitzer App einschalten und die Augen offen halten....

     

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