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Aendy

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  1. @ Kolbenfeder: Hier geht's eigentlich nur noch ums Prinzip. Das Bußgeld ist mir mittlerweile auch egal! Eine eventuelle Änderung wäre aber trotzdem mal eine sinnvolle Änderung. Aber bis das durch ist, ist der Verkehr(-sfluss) bestimmt schon automatisiert worden. @ nudel: Das würde auch bei Fahrzeugen mit ABS gehen. Fakt ist jedoch, dass das Stillstehen der Räder nur ein Indiz für den Stillstand des Fahrzeuges ist und eigentlich auch das dazugehörige Fahrzeug stillstehen sollte. ...also nix mit Vollbremsung, leider. Zudem steht im Gesetzestext nichts vom Stillstand der Räder, sondern nur vom
  2. @ Officer: 1. Hat das eine nicht das andere zur Folge? Zumindest hast du es so beschrieben! Außerdem hab ich das schon verstanden, wollte bloß mal sehen, wie du reagierst, wenn man plötzlich Deine Worte worwörtlich interpretiert! Schön, gell? 2. Kannst du mir eventuell eine ausführlichere Erläuterung zu deinen Smilies geben? MfG Andy
  3. @ Papa: Ich glaube, ich hab dein ersten Post zu dem Thema "Sorgfaltspflicht" falsch verstanden. Hätte trotzdem gereicht, wenn du bloß den relevanten Auszug gepostet hättest! @ Officer: Tasko hat schon Recht! Aber selbst wenn ich mit "unangepasster Geschwindigkeit" (dürften so maximal 5 km/h gewesen sein) auf einer Haltelinie unterwegs bin und einen "Grauen" übersehe, dann würde das im schlimmsten Falle mit einem "Pass doch auf, du Spinner" o.ä. enden. ...den Anhalteweg habe ich ja schon berechnet. Wobei ich die Reaktionszeit sehr großzügig dimensioniert habe und eigtl nur die Hälfte hätte ne
  4. Ich liebe Doppelposter! ...erst lesen, dann schreiben! "Papa" sagte: aber egal... @ Officer: du magst § 1, stimmt's? Zu Deinem 1. Post: Ich finde, der passt nicht hier her! Außerdem finde ich, dass die durch mich - laut Polizei - potentiell gefährdeten VT voll und ganz auf den Vertrauensgrundsatz zählen konnten. Zu Deinem 2. Post: Ich bin der Meinung, das wenn ich den linkswärtigen Verkehr scanne, auch in der Lage bin nach rechts zu gucken. Schließlich muss ich ja wissen, wo's lang geht . Und: Mein Blickfeld erlaubt es mir, beim kurzzeitigen Blick auf die bevorstehende Kurve, auch ein
  5. @ Papa: § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO: An Kreuzungen bedeuten: Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können. Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Keines dieser Zeichen entbindet von der
  6. Endlich mal einer, der mich versteht! Danke !Xabbu! Aber mittlerweile habe ich keine Lust mehr zu diskutieren. ...ist ja auch völlig logisch anzuhalten, wenn es das Gesetz erfordert. Aber (wie von !Xabbu korrekt erkannt) sich an Geschwindigkeitbegrenzungen zu halten, ist total unlogisch. Warum auch?! Schnell fahren macht ja schließlich Spaß! Zu diesem Thema kann man sich hier im Forum zubomben lassen mit Tricks und Kniffen, wie man eine Sanktion verhindert und hinterher noch lachen kann (auch während es einem das nächste mal passiert). Da fragt dann keiner: "Warum hältst du dich nicht einf
  7. ich schrieb zwar "closed", aber egal... @dete: wenn ich die Schwerkraft außer Kraft setzen würde, würde man nicht mal vom Fleck kommen (auf regulärem Weg)...du meinst wahrscheinlich die Zentripetalkraft! Aber mit 50 wäre theoretisch drin! Außerdem war das bloß eine Hyperbel! @Officer: darf ich raten, was du beruflich machst?? Wenn ich richtig liege, weiß ich wie dein Post zustande kam. Ist aber nicht so schlimm...du hältst dich wahrscheinlich auch nur an Vorschriften. Aber OWi's sollten nicht oberste Priorität haben (Vgl. letzter Post) und vor allem nicht gleich 4 (!) Ordnungskräfte in At
  8. Ihr wisst doch selber, dass einige Regeln doch etwas zu verbissen sind. Ich glaube, dass das Recht der Regelvariierung den Polizisten bereits zugestanden wurde und dass es, meiner Meinung nach, auch demzufolge folgerichtig angewendet werden sollte. Für mich ist das bloß stures krümelkacken . Bestrafungen sollen ja fast ausschließlich zur Prävention von Gefahrensituationen erteilt werden, aber da keine Gefahr bestand, ist die Bestrafung in diesem Fall vollkommen sinnfrei. Ich meine: was hätte denn passieren können? Der Anhalteweg bei 5 km/h beträgt 1,51 m! Ich finde, dass dieser Weg weit von
  9. Bin bei einem grünen Blechpfeil von (angeblich) 4 Polizisten beobachtet worden, wie ich nicht vorschriftsmäßig angehalten hab. Ich weiß eigtl, wie man sich bei einem grünen Pfeil verhält. Hab mich an die Haltelinie ran rollen lassen, stand sogar fast, und bin dann weiter zur Sichtlinie. Dann haben die netten Pozilisten mich rausgezogen und mir tatsächlich ein 133.1 BKatV vorgeworfen . Kann man da irgendwas machen? Die Glaubwürdigkeit der Polizisten anzweifeln etc.? Oder stur behaupten, dass ich gestanden hab? Ich meine das losfahren aus dem Stand ist doch schon sehr Spritintensiv. Da machen d
  10. mir ist das gleiche passiert! ich kam ungefähr auf dem fußgängerüberweg zum stehen und bin dann zurückgesetzt, dann kam der 2. blitz. jedoch hab ich eine vollbremsung hinlegen müssen, da ich wohl etwas zu schnell (10-15 km/h) war. beim zurücksetzen stand ich dann in einer weißen wolke, die ziemlich stark nach gummi roch und die auch auf dem blitzerfoto zu sehen sein dürfte. ist das irgendwie von bedeutung (umweltverschmutzung etc.) oder zählt allein die tatsache, dass ich "noch rechtzeitig" zum stehen gekommen bin?!
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